PSTVA September 13, 2010 http://www.faz.net/s...n~Scontent.html MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 13, 2010 http://www.faz.net/s...n~Scontent.html MfG Eine reißerische Überschrift, aber je weiter man liest, desto sachlicher wird der Artikel dann. Von "Einstürzen" ist dann auch keine Rede mehr. Im Gegenteil, es wird - eigentlich eine Selbstverständlichkeit - darauf hingewiesen, dass die OI sehr unterschiedlich performen und die Schließung im Wesentlichen davon abhängt, ob ein Bankvertrieb dahinter steht oder nicht. Die anfängliche Verkündung eines schicksalhaften Novembers wird dann soweit relativiert, dass die Öffnung und weitere Entwicklung des MSP2V ein Signal für die anderen OI werden wird. Eigentlich auch keine große Neuigkeit. Ich hätte eigentlich eher etwas zum Anlegerschutzgesetz erwartet, aber mit Gesetzen scheint die Journalistin es nicht so zu haben. Ob tatsächlich ein OI nach zwei Jahren alle Rückgabewilligen ausbezahlen muss, ist eben nach dem InvG offen. Außerdem kann der OI statt abzuwicklen oder erneut zu schließen die Fremdkapitalaufnahme unlimititert hochfahren. Alles auch für Nichtjuristen im InvG nachzulesen. Aber Journalisten sind ja zu eigner Auswertung und Recherche nur noch bedingt in der Lage und schreiben lieber Agenturmeldungen oder andere Artikel ab bzw. collagieren Zitate. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
merkur33 September 13, 2010 · bearbeitet September 13, 2010 von merkur33 (...) Journalisten sind ja zu eigner Auswertung und Recherche nur noch bedingt in der Lage und schreiben lieber Agenturmeldungen oder andere Artikel ab bzw. collagieren Zitate. Allerdings ist das einer der besseren FAZ.net-Fonds-Artikel, gegen Ende fühlt man sich sogar ansatzweise informiert. Generell ist mir diese Fonds-Kolumne von FAZ.net schon des öfteren als Vernebelungs- und Panikmaschine aufgefallen. Gerade hier - schließlich handelt es sich um potentielles Neuland; noch nie wurde meines Wissens in Deutschland ein OIF abwickelt - wäre doch ein sehr dankbares Recherchefeld für fleißige, kenntnisreiche Redakteure mit guten Kontakten. Stattdessen wird die Glaskugel angeschmissen, "Analysten" befragt und die Sprache vergewaltigt mit augenkrebsauslösenden Überschriften wie Fonds entweder wieder öffnen - oder sie werden abgewickelt Ein Armutszeugnis, alles in allem. Dabei ist die gedruckte FAZ nach wie vor lesenwert, zumindest im Wirtschaftsteil. Vermutlich wollen sie uns das Internet abgewöhnen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA September 17, 2010 Quelle: fondsxpress 37/10 fondsxpress_37_10.pdf MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX September 20, 2010 Kann mir jemand sagen, wann der KanAm grundinvest und der SEB Immoinvest wieder geöffnet werden? Existieren hier schon Termine? Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 21, 2010 · bearbeitet September 21, 2010 von checker-finance Kanam grundinvest hat am 5.5.2010 für 3 Monate geschlossen und dann auf 1 Jahr verlängert. Kann natürlich auch schon vor dem 5.5.2011 wieder öffnen, kann aber auch nochmals um ein Jahr verlängern auf 5.5.2012. SEB von den Daten her genauso, aber bei denen vermute ich vorteile bei der Liquiditätsbeschaffung, so dass es gut sein könnte, dass die vor dem 5.5.2012 wieder Anteile zurücknahmen. hängt bei beiden aber auch sehr viel davon ab, wie sich die gesetzliche Ausgestaltung entwickelt. Das derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Anlegerschutzgesetz wird wohl nicht mehr in diesem Jahr in kraft treten. Gerade geschrieben und da vermeldet das HB zum AnlegerschutzG inhaltlich: Eingreifen will die Regierung auch bei den offenen Immobilienfonds. So hätten die Fonds ihr Versprechen, die Anteile täglich zurücknehmen zu können, nicht eingehalten, kritisiert die Bundesregierung. Das betreffe derzeit ein Fondsvermögen von rund 26 Mrd. Euro, was etwa 29 Prozent des Marktvolumens entspreche. Um eine angemessene Liquiditätssteuerung dieser Fonds zu erlauben, soll eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren eingeführt werden, die für bestehende Anleger allerdings schon als erfüllt gilt. Werden diese Mindesthaltefristen unterschritten, so müssen Anleger mit Abschlägen rechnen. Erst ab dem fünften Jahr ist eine abschlagsfreie Rückgabe möglich. Von der Mindesthaltefrist und Rücknahmeabschlägen sind allerdings nur Beträge betroffen, die monatlich über 5000 Euro hinausgehen. Für private Anleger dürfte damit die börsentägliche Rücknahme de facto weiter bestehen bleiben. Noch keine konkreten Pläne gibt es für ein Abwicklungsverfahren. "Wenn jedoch Fonds wegen ihres Immobilienbestandes und fehlenden Anlegerinteresses keine Aussicht auf eine nachhaltige Wiedereröffnung haben, bedarf es eines verbesserten Verfahrens zu ihrer geordneten Abwicklung", heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfes. Abstand genommen hat die Regierung von dem ursprünglich geplanten zehnprozentigen Abschlag auf die Immobilienwerte bei der Ermittlung der Verkehrswerte. http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gesetzentwurf-zum-anlegerschutz-regierung-schuetzt-privatanleger-vor-falscher-beratung;2659011 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sirius September 22, 2010 Eingreifen will die Regierung auch bei den offenen Immobilienfonds. So hätten die Fonds ihr Versprechen, die Anteile täglich zurücknehmen zu können, nicht eingehalten, kritisiert die Bundesregierung. Das betreffe derzeit ein Fondsvermögen von rund 26 Mrd. Euro, was etwa 29 Prozent des Marktvolumens entspreche. Um eine angemessene Liquiditätssteuerung dieser Fonds zu erlauben, soll eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren eingeführt werden, die für bestehende Anleger allerdings schon als erfüllt gilt. Werden diese Mindesthaltefristen unterschritten, so müssen Anleger mit Abschlägen rechnen. Erst ab dem fünften Jahr ist eine abschlagsfreie Rückgabe möglich. Von der Mindesthaltefrist und Rücknahmeabschlägen sind allerdings nur Beträge betroffen, die monatlich über 5000 Euro hinausgehen. Für private Anleger dürfte damit die börsentägliche Rücknahme de facto weiter bestehen bleiben. Wie sieht es aus, wenn ein Anleger den gleichen Fonds mit jeweils 5000 Euro bei verschiedenen Banken in Depots hält? Dann kann er doch die 5000 Euro-Grenze bei der Mindesthaltefrist und den Rücknahmeabschlägen aushebeln? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 22, 2010 Eingreifen will die Regierung auch bei den offenen Immobilienfonds. So hätten die Fonds ihr Versprechen, die Anteile täglich zurücknehmen zu können, nicht eingehalten, kritisiert die Bundesregierung. Das betreffe derzeit ein Fondsvermögen von rund 26 Mrd. Euro, was etwa 29 Prozent des Marktvolumens entspreche. Um eine angemessene Liquiditätssteuerung dieser Fonds zu erlauben, soll eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren eingeführt werden, die für bestehende Anleger allerdings schon als erfüllt gilt. Werden diese Mindesthaltefristen unterschritten, so müssen Anleger mit Abschlägen rechnen. Erst ab dem fünften Jahr ist eine abschlagsfreie Rückgabe möglich. Von der Mindesthaltefrist und Rücknahmeabschlägen sind allerdings nur Beträge betroffen, die monatlich über 5000 Euro hinausgehen. Für private Anleger dürfte damit die börsentägliche Rücknahme de facto weiter bestehen bleiben. Wie sieht es aus, wenn ein Anleger den gleichen Fonds mit jeweils 5000 Euro bei verschiedenen Banken in Depots hält? Dann kann er doch die 5000 Euro-Grenze bei der Mindesthaltefrist und den Rücknahmeabschlägen aushebeln? Sicher doch. Wer denn Aufwand und die Depotkosten in Kauf nimmt, wird damit belohnt. Allerdings sollte sich ein anleger fragen, ob OI mit solchen Volumen die richtige Anlageform für ihn sind. Wer mehr als 5000 sofortig verfügbare Liquidität braucht, sollte vielleicht erwägen, je 5000 auf verschieden OI zu verteilen und für den restlichen Depotanteil, der in immo angelegt werden soll, REITS kaufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux September 22, 2010 "Kabinett beschließt Anlegerschutz bei Immobilienfonds" Berlin (dpa) - Privatanleger offener Immobilienfonds werden besser vor den Folgen eines plötzlichen Rückzugs von Investoren geschützt. Künftig soll es eine zweijährige Mindesthaltedauer für Großanleger solcher Fonds geben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen in Berlin beschlossen. Die Pläne sehen zugleich Maßnahmen vor, um feindliche Übernahmen von Unternehmen zu erschweren. Auch soll es einen besseren Schutz von Privatanlegern bei Falschberatung geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 22, 2010 So wie ich das sehe, sind damit - die Befürchtungen des unsäglichen "10% Abschlags" endgültig vom Tisch - die never endings story dieses Gesetzgebungsverfahrens nähert sich nun doch einem Ende mit der Folge, dass dann einzelne gesperrte OI wieder öffnen könnten - die Restriktionen sind für Kleinanleger nicht spürbar, für vermögende Privatpersonen erträglich (60.000 können innerhalb eines Jahres kontinuierlich liquidiert werden.) - ein Investment vor Inkrafttreten des Gesetzes löst den Bestandsschutz aus, d. h. wer vorher kauft, für den gilt die zweijährige Wartezeit als absolviert. Das könnte ähnlich wie bei Einführung der Abgeltungssteuer oder Aufhebung der Steuerprivilegs bei LV zu einem Boom bei OI führen. Problematisch erscheint mir noch die Auswirkung auf Versicherer als Investoren, da diese aufgrund des VVG beim gebundenen Vermögen die Liquidität zu berücksichtigen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Plutos September 22, 2010 Die Grundidee der Gesetzgebung finde ich richtig. Mir ist aber nicht klar, wie sich durch die neue Gesetzgebung die bestehende Lage für die geschlossenen OI's verbessern soll. Wenn alle die investiert sind Bestandsschutz haben (d.h. ohne Kündigungsfrist und in unbegrenzter Höhe) verkaufen können, kann kurzfristig keine "Massenflucht" bei Wiedereröffnungen verhindert werden. Das würde doch erst wirken wenn den Fonds massiv neue Mittel zufließen würden. Für die vertriebsschwachen OI's (ohne eigenen Hausbankvertrieb) wie z.B. Degi und MS wird es schwer werden neue Investoren zu finden. Ungeachtet dessen ist Bestandsschutz natürlich auch für mich selbstverständlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 22, 2010 Zunächst muß man nicht viel verbessern, da die OI mit Liquiditätsproblemen ja entweder vor Inkraftreten öffnen müssen oder danach noch Zeit haben. Meine Erwartung an den Staat/gesetzgeber ist übrigens deutlich niedriger: Mir reicht's völlig, wenn die Gesetzeslage nicht verschlechtert wird... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA September 23, 2010 · bearbeitet September 23, 2010 von PSTVA http://www.dasinvest...mmobilienfonds/ Sauberes_Investment_Nachhaltiger_Cleantech-Fonds(2).pdf MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Miguel September 23, 2010 Die Grundidee der Gesetzgebung finde ich richtig. Mir ist aber nicht klar, wie sich durch die neue Gesetzgebung die bestehende Lage für die geschlossenen OI's verbessern soll. Wenn alle die investiert sind Bestandsschutz haben (d.h. ohne Kündigungsfrist und in unbegrenzter Höhe) verkaufen können, kann kurzfristig keine "Massenflucht" bei Wiedereröffnungen verhindert werden. Das würde doch erst wirken wenn den Fonds massiv neue Mittel zufließen würden. Für die vertriebsschwachen OI's (ohne eigenen Hausbankvertrieb) wie z.B. Degi und MS wird es schwer werden neue Investoren zu finden. Ungeachtet dessen ist Bestandsschutz natürlich auch für mich selbstverständlich. Das sehe ich prinzipiell genauso. Ich sehe allerdings noch zusätzlich die Gefahr, das institutionelle Investoren jetzt erst recht das Geld abziehen und auf ein anderes Pferd als die Ois setzen. Für kurzfrisitge Umschichtungen ist dieser Bereich zukünftig gestorben (was ich sehr begrüße), allerdings werden sich die entsprechenden Herren verständlicherweise nach Alternative umsehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Longshort September 23, 2010 · bearbeitet September 23, 2010 von Longshort Schadenersatz für Immobilienfonds-Besitzer: Erster Prozess endet mit außergerichtlichem Vergleich wegen Falschberatung Link Das Finanzministerium hat auch drei Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise noch immer nicht das Wesen der Spekulation und seine destabilisierende Wirkung verstanden. fr-online Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RandomWalker September 24, 2010 Ähm diese Schließungen der Immofonds resultierte also letztlich nur daraus, dass Anleger zu schnell zu viel Geld abgezogen haben? Ich dachte schon die Fondsmanager hätten den Karren bzw. die Immobilien an die Wand gefahren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 September 24, 2010 Ähm diese Schließungen der Immofonds resultierte also letztlich nur daraus, dass Anleger zu schnell zu viel Geld abgezogen haben? Ich dachte schon die Fondsmanager hätten den Karren bzw. die Immobilien an die Wand gefahren? Das eine hat mit dem anderen erstmal nicht viel zu tun. Fonds schließen, wenn die Liquidität unter eine bestimmte Quote fällt, bzw. zu fallen droht. Die Bewertung der im Fonds enthaltenen Immos ist eine ganz andere Sache. Eine Neubewertung bzw. Abwertung führt erstmal nur zu einem sinkenden Anteilspreis. Das dies dann im Anschluß zu starken Rückgabeersuchen der Anleger führt/führen kann setzt dann wieder den ersten Punkt in Kraft. Ein Teufelskreis aus dem es keinen wirklich guten Ausweg gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 24, 2010 Ähm diese Schließungen der Immofonds resultierte also letztlich nur daraus, dass Anleger zu schnell zu viel Geld abgezogen haben? Ich dachte schon die Fondsmanager hätten den Karren bzw. die Immobilien an die Wand gefahren? Also ich denke, dass es ziemlich plausibel ist, dass ein Großteil der Fondschließungen nicht durch managementfehler induziert ist, sondern durch exteren Schocks. Das legt zumindest die Chronologie nahe. Die Fondsschließungen 2008 und 2009 beruhten darauf, dass Dach- und Mischfonds Positionen liquidieren mußten, um Anteilsrücknahmen bei sich zu finanzieren. In der situation haben die verkauft, was liquide war - ohne Rücksicht auf weitere ertragsaussichten. Da kann auch das beste management und das beste Portfolio seitens der OI-KAG nichts dran ändern. Die Schließungen 2010 beruhten auf der Rücknahmewelle, die das Finanzministerium durch die Ankündigung irrsinniger Maßnahmen (z. B. 10% Abschlag) ausgelöst hat. Beides heißt natürlich nicht, dass nicht auch mal Fehlleistungen des Managements zur Schließung führen können. Wie jogo ausgeführt hat: Wenn Abwertungen drohen. Weil viel zu teuer eingekauft und dann noch nicht ganz nachvollziehbar aufgewertet worden ist, dann ist es aus Anlegersicht logisch, Gewinne mitzunehmen und rauszugehen. Wenn das alle machen, kommt zur schlechten Portfolioqualität noch liquiditätsabfluß dazu. Der MSP2V wäre dafür m. E. ein Beispiel. Und dann wird eben auch gerne immer wieder vergessen, dass es Offene Immobilienfonds gibt, bei denen es weder Abwertungen noch Schließungen gegeben hat . Und das sind keine kleinen. z. B. die hausinvest OI. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RandomWalker September 24, 2010 Dann wäre es ja nur klug jetzt einen OI über die Börse mit ordentlichem Abschlag zu kaufen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 September 24, 2010 Ob das klug war, wirst du sehen, wenn die geschlossenen Fonds wieder öffnen. Bisher war es so, das sich die Börsenkurse den KAG-Kursen schnell angenähert haben, wenn die Öffnung bevorstand. Mittlerweile bin ich mir aber nicht mehr so sicher, ob sich die KAG-Kurse nicht kurzfristig den Börsenkursen nähern, oder irgendwas dazwischen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PSTVA September 26, 2010 Quelle: fondsxpress 38/10 fondsxpress_38_10.pdf MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
checker-finance September 26, 2010 Interessant wäre es, wenn man den volumengewichteten Abschlag der gesperrten OI insgesamt (ex MSP2V, der schlägt zu sehr aus der Reihe) ermitteln würde. Mir scheint, dass der Spread sich mittlerweile tendenziell verringert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl September 27, 2010 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian September 27, 2010 AGI Premium Management Immobilien-Anlagen (DE000A0ND6C8) Aussetzung Anteilscheinausgabe und -rücknahme Leider wird das Ding nicht an der Börse gehandelt. Gibts sonst irgendeine Möglichkeit, das verzweifelten Anlegern abzukaufen? B) Der Abschlag auf den NAV könnte recht hoch ausfallen, falls die KAG ihren NAV nach dem NAV der zugrundeliegenden geschlossenen OIs berechnet... :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag