meil November 2, 2008 Hallo, mit Optionsscheinen/Zertifikaten (VW) habe ich in diesem Jahr (2008) einen Spekulationsgewinn (nach Abzüge der Verluste) einen Gewinn von knapp 14.000,00 uro erwirtschaftet. ***********Nun habe ich 2 Fragen************ 1. Wieviel (ca.)sind davon an den Fiskus abzuführen ? 2. Von 2003 -2007 habe etwa 30.000 uro Spekulationsverluste hinnehmen müssen. Dies hab ich leider *nicht* bei den jeweiligen Steuererklärungen angegeben. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit meinen Gewinn von 2008 (14.000,00 Euro) mit den Verlusten der letzten Jahre zuverrechnen ? Schonmal Danke Grüße aus dem kalten Stuttgart Euer meil Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 2, 2008 zu 1) persönlicher Steuersatz, d.h die 14000 erhöhen dein restliches Einkommen und der dann gültige Grenzsteuersatz gilt dann. zu 2) Nein erstmal nicht - falls Du keine Steuererklärungen abgegeben hast kannst Du das noch für einige der Jahre nachholen. Ansonsten dürften die erteilten Steuerbescheide inzwischen rechtskräftig geworden sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 2, 2008 1. Wieviel (ca.)sind davon an den Fiskus abzuführen ? zwischen 0 und 42 Prozent. Hängt von deinem persönlichen individuellen Steuersatz ab. 2. Von 2003 -2007 habe etwa 30.000 uro Spekulationsverluste hinnehmen müssen. Dies hab ich leider *nicht* bei den jeweiligen Steuererklärungen angegeben. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit meinen Gewinn von 2008 (14.000,00 Euro) mit den Verlusten der letzten Jahre zuverrechnen ? Die Beantragung einer gesonderten Verlustfeststellung für die Vorjahre. Diese Steuerfestsetzung hat nämlich nichts mit der bisher erfolgten Steuerfestsetzung zu tun, oder ist bereits ein Verlustfeststellungsbescheid für die Vorjahre ergangen?Beachte dabei den Wegfall der 2-Jahresfrist bei Antragsveranlagung und der daraus folgenden Problematik ob die Anlaufhemmung aus § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO anzuwenden ist oder nicht - sprich: Verjährung nach 4 oder 7 Jahren - je nachdem ist 2003 nämlich verjährt. Da wird derzeit drüber gestritten - anhängiges Verfahren beim BFH: VI R 23/08 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
-Chris- November 6, 2008 Hast Du evtl. ein privates Veräußerungsgeschäft (§23EStG) in den Jahren nicht angegeben und möchtest dies jetzt nachholen? :- Parallel dazu könntest Du dann die Veräußerungsverluste der Jahre angeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AA+ November 7, 2008 Hast Du evtl. ein privates Veräußerungsgeschäft (§23EStG) in den Jahren nicht angegeben und möchtest dies jetzt nachholen? :- Parallel dazu könntest Du dann die Veräußerungsverluste der Jahre angeben. Moin, wie ist das eigentlich mit privaten Veraeusserungsgeschaeften? Kann man jeden Kauf und Verkauf geltend machen? Ich kauf mir z.B. ein Stueck Unterhaltungselektronik, es gefaellt mir dann aber nicht und ich verkaufe es sofort bei Ebay (drei Tage spaeter), natuerlich mit Verlust. Oder wie schaut es beim Auto aus? Wird da ein Abzug fuer die Nutzungsdauer gemacht? Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres zum Beispiel? Gruss AA+ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Starship November 7, 2008 Mal ne blöde Frage. Wie erfahre oder woraus erkenne ich denn meinen persönlichen Steuersatz ? Steht der irgendwo in der Steuererklärung ? Danke schonmal Starship Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 November 7, 2008 · bearbeitet November 7, 2008 von otto03 Mal ne blöde Frage. Wie erfahre oder woraus erkenne ich denn meinen persönlichen Steuersatz ? Steht der irgendwo in der Steuererklärung ? Danke schonmal Starship Es gibt diverse Rechner im Netz, hier einer vom Finanzminesterium. Beim Ergebnis siehst Du Deinen Duchschnittssteuersatz sowie deinen Grenzsteuersatz https://www.abgabenrechner.de/ekst/? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter November 7, 2008 wie ist das eigentlich mit privaten Veraeusserungsgeschaeften? Kann man jeden Kauf und Verkauf geltend machen? Ich kauf mir z.B. ein Stueck Unterhaltungselektronik, es gefaellt mir dann aber nicht und ich verkaufe es sofort bei Ebay (drei Tage spaeter), natuerlich mit Verlust. Mhh, das Finanzamt könnte vor allen Dingen auf die Idee kommen Dich womöglich als gewerblichen Ebay-Händler einstufen und Gewerbesteuern zu verlangen. Allgemein sind darüber glaube ich Verfahren anhängig ob solche Güter "ohne Wertsteigerungspotential" (also normales Auto statt Oldtimer) zu den Veräußerungsgeschäften gehören können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag