praetorianerx Oktober 30, 2008 · bearbeitet Oktober 30, 2008 von praetorianerx Hallo, ich spekuliere seit einiger Zeit mit ein paar Tausend über den Sekundenhandel (DAB-Bank) mit Aktien. Gerade in den jetzigen Zeiten profitiere ich extrem von den z.T. zweistelligen Kurszuwächsen, so dass ich oftmals nach einem Tag wieder verkaufe. Hierzu einige Fragen: a) Warum macht das nicht "jeder" - liegt dies an der Spekulationssteuer? Ich zahle als Student keine Steuern und habe in dieser Hinsicht Glück; über den Freibetrag komme ich bisher auch noch nicht. Doch selbst wenn - ab dem 1.1. die Abgeltungssteuer anfallen würde: Lohnt es sich nicht trotzdem? Klar, kann das auch ziemlich in die Hose gehen, aber dennoch verwundert es mich und/oder habe ich das nur nicht so mitbekommen? B) Kann ich mich durch den Freibetrag auch von der Abgeltungssteuer befreien? Gruß, praetorianer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 30, 2008 · bearbeitet Oktober 30, 2008 von harryguenter 1) Warum macht das nicht "jeder" - liegt dies an der Spekulationssteuer? 2) Kann ich mich durch den Freibetrag auch von der Abgeltungssteuer befreien? zu 1) Nein an der Steuer liegt's nicht - die schmälert nur den Gewinn. Es liegt eher daran dass statistisch bedtrachtet über 90% der Daytrader sich langfristig betrachtet verzocken und vom Markt verschwinden. zu 2) neben der Freistellungsauftrag kann Dir noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt die Abgeltungssteuer vom Hals schaffen. Dann darfst Du auf Jahressicht aber keine Einkünfte von über 7600 EUR haben (alle Einkunftsarten zusammen). Und Vorsicht: Dur wirst ab etwas über 4000 EUR selbst Krankenversicherungspflichtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
praetorianerx Oktober 30, 2008 zu 1) Nein an der Steuer liegt's nicht - die schmälert nur den Gewinn. Es liegt eher daran dass statistisch bedtrachtet über 90% der Daytrader sich langfristig betrachtet verzocken und vom Markt verschwinden.zu 2) neben der Freistellungsauftrag kann Dir noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt die Abgeltungssteuer vom Hals schaffen. Dann darfst Du auf Jahressicht aber keine Einkünfte von über 7600 EUR haben (alle Einkunftsarten zusammen). Und Vorsicht: Dur wirst ab etwas über 4000 EUR selbst Krankenversicherungspflichtig. Vielen Dank für deine schnellen Antworten. zu 2) Bin bei meinem Vater privat mitversichert, so dass ich nicht davon ausgehe mich selbst versichern zu müssen - oder weißt du anderes? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 30, 2008 gerade diese Mitversicherung entfällt ab einem gewissen Betrag. Ob es jetzt 345, 350, 355 oder 400 Euro pro Monat waren müsste ich selbst nachschlagen. In der Regel sind die Versicherungen da aber kulant und machen die Mitversicherung von der wöchentlichen Arbeitszeit abhängig, also von 20 Stunden die Woche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
praetorianerx November 6, 2008 · bearbeitet November 6, 2008 von praetorianerx gerade diese Mitversicherung entfällt ab einem gewissen Betrag. Ob es jetzt 345, 350, 355 oder 400 Euro pro Monat waren müsste ich selbst nachschlagen. In der Regel sind die Versicherungen da aber kulant und machen die Mitversicherung von der wöchentlichen Arbeitszeit abhängig, also von 20 Stunden die Woche. Wollte Dir nur einmal kurz Bescheid sagen: Mein Vater ist Beamter und ich somit v.a. über die Beihilfe mitversichert. Diese interessiert eigentlich nur das Kindergeld, d.h. solange ich noch "Kindergeld" kriege (Einkünfte unter 7600€) ist bei mir alles in Butter. Gruß, fab Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 November 6, 2008 Bei Beamtenkindern gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 7.680 EUR im Jahr, also die gleiche Grenze wie beim Kindergeld auch um weiterhin über die Eltern beihilfeberechtigt zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
praetorianerx November 6, 2008 Bei Beamtenkindern gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 7.680 EUR im Jahr, also die gleiche Grenze wie beim Kindergeld auch um weiterhin über die Eltern beihilfeberechtigt zu sein. Jo, schrieb ich ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag