satgar Sonntag um 18:07 vor 1 Stunde von franko: Soweit ich sehe, geht es dort um Vollmachten im Rahmen einer bereits bestehenden Kundenbeziehung. Es geht auch darum, welche Banken welche Arten von Vollmachten überhaupt akzeptieren, ob die bis zum Tod oder darüber hinaus gelten, oder ob der Bevollmächtigte auch selbst onlinebanking nutzen kann, oder nicht. Die Ausgabe ist da sehr interessant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Sonntag um 18:19 vor 1 Stunde von franko: Deshalb wirst du kaum eine Direktbank finden, wo du als Bevollmächtigter im Namen des Verwandten ein Konto eröffnen kannst – schon gar nicht, wenn der Verwandte dort noch kein Kunde ist. Ich denke, so etwas würde am ehesten noch bei einer örtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank funktionieren. Ach ja: Ohne beglaubigte Unterschrift dürftest du bei keiner Bank viel ausrichten können. Solche Sachen verursachen halt manchmal Diskussionsbedarf. Das machen reine Online-Banken nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Sonntag um 18:42 vor 29 Minuten von satgar: Es geht auch darum, welche Banken welche Arten von Vollmachten überhaupt akzeptieren, Ich habe auch schon mehrfach von Problemen mit der Akzeptanz von Vollmachten bei Banken gehört. Viele Banken scheinen sich quer zu stellen, wenn nicht deren eigener Vordruck verwendet wurde. Rechtlich scheint mir das aber durchaus fragwürdig. Wenn eine Vollmacht glaubhaft erteilt wurde, dann haben Banken diese zu aktzeptieren. Ein Bekannter hat es erst mit einer Drohung an den Bankmitarbeiter geschafft, der eine Vollmacht einer pflegebedürtigen Verwandten nicht akzeptieren wollte. Er drohte damit, einen Krankentransport zu organiseren, der die bettlegrige Frau durch die Einkauffstraße bis vor die Bankfiliale fährt, damit sie dort das Formular der Bank unterschreiben könne. Und er hat dem Bankmitarbeiter auch versichert, dass er mit Bannern und Megaphondurchsagen den Grund für diesen Transport der Öffentlichkeit mitteilen werde. Auf einmal wurde die bestehende Vollmacht dann doch akzeptiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck Sonntag um 18:53 vor 8 Minuten von Bolanger: Ich habe auch schon mehrfach von Problemen mit der Akzeptanz von Vollmachten bei Banken gehört. Viele Banken scheinen sich quer zu stellen, wenn nicht deren eigener Vordruck verwendet wurde. Rechtlich scheint mir das aber durchaus fragwürdig. Wenn eine Vollmacht glaubhaft erteilt wurde, dann haben Banken diese zu aktzeptieren. Deutsche Bank im Ruhrgebiet zu notarieller Vollmacht: Das ist jetzt auch nur ein Stück Papier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Montag um 08:24 vor 13 Stunden von Rubberduck: Deutsche Bank im Ruhrgebiet zu notarieller Vollmacht: Das ist jetzt auch nur ein Stück Papier. Prinzipiell richtig. Ich schrieb ja bewusst, dass die Vollmacht auf glaubwürdig sein muss. Ein Schmierzettel, auf dem die Unterschrift weggekillert und neu gesetzt wurde und im text noch nachträgliche Änderungen vorgenommen wurden zählt sicher nicht dazu. Bei einer notariellen Vollmacht müsste die Rechtslage aber doch klar sein, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
empirico vor 2 Stunden Am 17.11.2024 um 17:19 von franko: Du meinst vermutlich eine Vorsorgevollmacht? Wer von einem Bevollmächtigten oder Betreuer vertreten wird, ist für die Banken meistens kein attraktiver Kunde. Deshalb wirst du kaum eine Direktbank finden, wo du als Bevollmächtigter im Namen des Verwandten ein Konto eröffnen kannst – schon gar nicht, wenn der Verwandte dort noch kein Kunde ist. Ich denke, so etwas würde am ehesten noch bei einer örtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank funktionieren. Ach ja: Ohne beglaubigte Unterschrift dürftest du bei keiner Bank viel ausrichten können. Soweit ich sehe, geht es dort um Vollmachten im Rahmen einer bereits bestehenden Kundenbeziehung. Vielen Dank für Eure Antworten, ja ich meinte eine Vorsorgevollmacht. Die Sparkasse, bei der der Schwiegervater ein Girokonto hat scheint wohl die einzige Option zu sein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag