vertex29 Oktober 26, 2008 Hallo zusammen, zur Zeit besitze ich einen Riester Klassik (seit 2006) Vertrag bei der Postbank. Ich würde gerne in der nächsten Zeit zu einem fondsgebundenen Riestervertrag der DWS wechseln. 1.) Ich möchten gerne den neuen Vertrag über einen Vermittler abschließen. Was muß ich bei der Kündigung meines alten Postbank Vertrages berücksichtigen? 2.) fondsgebundene Riesterverträge werden von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Trifft es auch für solche zu, die nach 2009 abgeschlossen werden? Vielen Dank für eure Antworten Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Oktober 26, 2008 · bearbeitet Oktober 26, 2008 von Stezo Moin! Zu 1.: Das Spiel heißt Übertragen und nicht Kündigen. Nicht kündigen! Sprich die DWS darauf an, dass Du eine bestehende riestergeförderte Versicherung hast, bei Ihnen die Toprente abschließen willst und das Guthaben der alten auf die Toprente übertragen möchtest. Normalerweise müsste die DWS dann anbieten, das für Dich zu übernehmen. Damit bist Du mit der Sache durch und brauchst quasi nur noch Deine Konditionen auszuhandeln und unterschreiben. Zu 2.: Alle Riesterverträge werden nachgelagert besteuert. Auch nach 2009. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vertex29 Oktober 26, 2008 hallo stezo danke für die schnelle antwort. und wie kann das ganze über einen vermittler abgewickelt werden? gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Oktober 26, 2008 Gibt keinen Grund das über einen Vermittler zu machen. Konditionen bei der DWS-direkt sind besser als bei nem Vermittler. Stichwort Direktrabatt. Den kriegst Du nur bei der DWS-direkt. Bei Vermittlern gibt es indirekten Rabatt, welchen Du versteuern musst. Wenn Du trotzdem de Vermittler willst, brauchst Du da glaub ich nur mal nachzufragen. Das sollte sicherlich ähnlich laufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
D-Mark Oktober 27, 2008 Hallo, Rabatt für die RRP kannst du komplett vergessen! Wenn dann nur Top Dynamik, und da auch nur noch moderat... Empfehle Ebase Flex (100% Direktrabatt, z.B. bei AVL!). Erkundige dich auch nach den Gebühren für die Abwicklung beim alten Anbieter; es gibt kaum Produkte, wo das kostenlos ist; recht teuer dabei ist, wer ahnts nicht, DWS... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vertex29 Oktober 28, 2008 danke für die tips..... könnt ihr mir bitte kurz den unterschied zwischen einer riesterversicherung (fondgebunden) und einem riesterfond erklären? was hält ihr von der premium flex versicherung von asstel?.....wurde oft sehr gut bewertet. vielen dank gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 30, 2008 · bearbeitet Oktober 30, 2008 von Schnitzel wikipedia oder einfach fondsgebunden = versicherung, die in fonds investiert fondssparplan = investition in fonds, aber ohne die versicherung dazwischen zu haben die antwort hast du dir eigentlich schon am 28.10. selbst geschrieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vertex29 November 1, 2008 ok... entsprechende infos habe ich mir eingeholt....kann jemand aber seine meinung zu der asstel riesterversicherung abgeben? vielen dank Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Urmel November 1, 2008 ok... entsprechende infos habe ich mir eingeholt....kann jemand aber seine meinung zu der asstel riesterversicherung abgeben? vielen dank Generell sind Riester-Rentenversicherungen nicht zu empfehlen. Grund: Zu teuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Dezember 10, 2008 Moin moin! Ich möchte wohl meine Riesterrente kündigen und zu einem anderen Anbieter. Normal sollte man ja sein Guthaben übertragen lassen. Auf meinem alten Vertrag ist aber noch kaum was eingezahlt (360 ) und ich habe noch nie Förderung dafür beantragt. Ich habe gelesen, dass die Übertragung bei so manchem Anbieter so ca. 100 kostet. Der Rückkaufswert beträgt derzeit so ca. 150 . Ich habe das bis jetzt so verstanden: Wenn ich kündige, bekomme ich vom VWB 150 von meinen eingezahlten 360 zurück. Was ist, wenn ich das Guthaben übertragen lasse? Werden dann nur 150 Guthaben -100 Übertragungskosten = 50 übertragen? Dann wäre kündigen besser (natürlich nur, wenn man wie ich noch nie Förderung bezogen hat). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 10, 2008 Üblicherweise berechnen die Versicherungen auch bei Kündigungen eine Gebühr, die der Gebühr für einen Übertrag in nichts nachsteht. Eine Alternative wäre, den Vertrag ruhend zu stellen. Dann bekommst Du mit 60 Deine vollen 360 Euro zurück (die dann aber wegen der Inflation auch viel weniger Wert sind). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 10, 2008 Üblicherweise berechnen die Versicherungen auch bei Kündigungen eine Gebühr, die der Gebühr für einen Übertrag in nichts nachsteht. ist so nicht korrekt...für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter werden zwischen 50-150 Festkosten vom Deckungskapital abgezogen...es gibt aber noch vereinzelt Gesellschaften wie BHW, die mehr nehmen... Bei einer Kündigung wird dann eine Stornogebühr fällig, die ist auf jeden Fall höher! Eine Alternative wäre, den Vertrag ruhend zu stellen. Dann bekommst Du mit 60 Deine vollen 360 Euro zurück (die dann aber wegen der Inflation auch viel weniger Wert sind). sehr schlechter Tipp, hast du dir aber schon selbst beantwortet...zudem kann es ja auch Festkosten wie Depotgebühren geben, die würden dann den geringen Beitrag irgendwann auffressen! cya Moin moin! Ich möchte wohl meine Riesterrente kündigen und zu einem anderen Anbieter. Normal sollte man ja sein Guthaben übertragen lassen. Auf meinem alten Vertrag ist aber noch kaum was eingezahlt (360 ) und ich habe noch nie Förderung dafür beantragt. Ich habe gelesen, dass die Übertragung bei so manchem Anbieter so ca. 100 kostet. Der Rückkaufswert beträgt derzeit so ca. 150 . Ich habe das bis jetzt so verstanden: Wenn ich kündige, bekomme ich vom VWB 150 von meinen eingezahlten 360 zurück. Was ist, wenn ich das Guthaben übertragen lasse? Werden dann nur 150 Guthaben -100 Übertragungskosten = 50 übertragen? Dann wäre kündigen besser (natürlich nur, wenn man wie ich noch nie Förderung bezogen hat). der Rückkaufswert ist in aller Regel inkl. Stornoabzug berechnet, sprich das würde nicht zur Anwendung kommen. Entscheidend ist das Deckungskapital inkl. aller Überschüsse, davon wird dann die 100 (wenn es denn so im Vertrag steht, bei Übertragung) abgezogen. Wenn wirklich nur 150 drinne sind, dann haste Recht--> es würden nur 50 übertragen werden Schreib die Gesellschaft einfach an, und frage, was im Falle einer Übertragung auf den neuen Anbieter übertragen wird... dann erst würde ich entscheiden - sofern du keine Zulagen bekommen hast - ob eine Kündigung was bringt. cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 10, 2008 Bei einer Kündigung wird dann eine Stornogebühr fällig, die ist auf jeden Fall höher! Ich habe doch geschrieben, dass sie der Gebühr für einen Wechsel in nichts nachsteht... sehr schlechter Tipp, hast du dir aber schon selbst beantwortet... Das kommt drauf an... Wenn saibottina ein fondsbasiertes Produkt hat und der aktuelle Wert bei 150,- Euro liegt, nach einem Übertrag also nur noch 50 Euro übrig wären, dann sind 360 Euro trotz Inflation über meinetwegen 35 Jahre immer noch besser. Mir ist halt nicht klar, ob saibottina ein fondsbasiertes Produkt hat und die 150 Euro der aktuelle Fondswert sind, oder ob es eine kapitalgebundene Versicherung ist und der angegebene Rückkaufswert lediglich durch Abschluss- und Verwaltungskosten so gering ist. zudem kann es ja auch Festkosten wie Depotgebühren geben, die würden dann den geringen Beitrag irgendwann auffressen! Das wäre beim Ruhen lassen völlig egal, weil zu Rentenbeginn der volle Betrag garantiert werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 10, 2008 · bearbeitet Dezember 10, 2008 von GlobalGrowth Ich habe doch geschrieben, dass sie der Gebühr für einen Wechsel in nichts nachsteht... ?? du hast geschrieben: "Üblicherweise berechnen die Versicherungen auch bei Kündigungen eine Gebühr, die der Gebühr für einen Übertrag in nichts nachsteht." und diese Aussage ist ja so nicht richtig! Das wäre beim Ruhen lassen völlig egal, weil zu Rentenbeginn der volle Betrag garantiert werden muss. ??ich korrigiere mich, meine Information bezieht sich auf einen Abzug bis zu 15% (bei Einschluss von Zusatzversicherungen), so sieht es das Gesetz vor! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JavaDirk Dezember 10, 2008 ?? abzüglich der Kosten, dann ist die Aussage richtig! Bitte? Jeder Riester-Anbieter muss doch zu Rentenbeginn alle eigenen Einzahlungen + Zulagen in voller Höhe garantieren, welche Kosten anfallen, ist da doch egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 10, 2008 Bitte? Jeder Riester-Anbieter muss doch zu Rentenbeginn alle eigenen Einzahlungen + Zulagen in voller Höhe garantieren, welche Kosten anfallen, ist da doch egal. Korrektur steht oben, bis zu 15% können abgezogen werden bei Einschluss von EU-Zusatzversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 10, 2008 · bearbeitet Dezember 10, 2008 von tom1978 und diese Aussage ist ja so nicht richtig! Sorry, ich stehe hier auf dem Schlauch - was genau ist denn nicht richtig? ?? abzüglich der Kosten, dann ist die Aussage richtig! Nein, zu Rentenbeginn müssen sämtliche gezahlten Beiträge garantiert werden, Kosten für Abschluss oder Verwaltung während der Ansparphase dürfen nicht abgezogen werden! Die Kosten reduzieren "nur" während der Ansparphase das Guthaben und damit die Rendite. EDIT: habe gerade Deine Korrektur oben gelesen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 10, 2008 Sorry, ich stehe hier auf dem Schlauch - was genau ist denn nicht richtig? anderes Beispiel Guthaben 10.000 und jetzt übertrage ich die Riester zu einem anderen Anbieter: Kosten --> 100 Bei Kündigung: Stornoabzug und der ist idR wesentlich höher, da er sich entweder auf das Vertragsguthaben oder aber auf das riskierte Deckungskapital bezieht... je nachdem, welche Rechnung vorgenommen wird...kann das also nen teuerer Spaß werden. cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Dezember 10, 2008 · bearbeitet Dezember 10, 2008 von saibottina Danke für die schnellen Antworten! Ich habe keine fondsbasierte, sondern eine klassische Versicherung. Daher ist die Hälfte meiner Einzahlungen an Abschluß-, Verwaltungs- und Fixkosten draufgegangen. der Rückkaufswert ist in aller Regel inkl. Stornoabzug berechnet, sprich das würde nicht zur Anwendung kommen. Also würde ich bei einem Rückkaufswert von 150 auch in der Tat 150 ausgezahlt bekommen? Eure 3 letzten Beiträge habe ich nicht so ganz verstanden: Wenn ich den Vertrag ruhen lasse, bekomme ich, wenn ich 65 bin, 360 oder 360 minus 15%*360, also 306 ? Edit: Das geht ja ruckzuck hier, mittlerweile sinds 6 Beiträge ... ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 10, 2008 Also würde ich bei einem Rückkaufswert von 150 auch in der Tat 150 ausgezahlt bekommen? musst du genau prüfen, ob der Stornoabzug schon dabei ist. Eure 3 letzten Beiträge habe ich nicht so ganz verstanden: Wenn ich den Vertrag ruhen lasse, bekomme ich, wenn ich 65 bin, 360 oder 360 minus 15%*360, also 306 ? nee, es sind schon 360,aber nur wenn du keine Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung mit angeschlossen hast...machen glaub ich bei Riester auch nur sehr weniger Anbieter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 10, 2008 Bei Kündigung: Stornoabzug und der ist idR wesentlich höher, da er sich entweder auf das Vertragsguthaben oder aber auf das riskierte Deckungskapital bezieht... je nachdem, welche Rechnung vorgenommen wird...kann das also nen teuerer Spaß werden. Also ich kapiere es nicht. Ich habe geschrieben, dass der Stornoabzug den Kosten für einen Übertrag in nichts nachsteht, also in etwa gleich hoch oder sogar wesentlich höher ist. Du schreibst, das stimmt nicht, und wiederholst dann meine Aussage? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Dezember 10, 2008 Also ich kapiere es nicht. Ich habe geschrieben, dass der Stornoabzug den Kosten für einen Übertrag in nichts nachsteht, also in etwa gleich hoch oder sogar wesentlich höher ist. Du schreibst, das stimmt nicht, und wiederholst dann meine Aussage? ??? "Üblicherweise berechnen die Versicherungen auch bei Kündigungen eine Gebühr, die der Gebühr für einen Übertrag in nichts nachsteht." die Kosten sind idR nicht gleich hoch! bei Kündigung sind die "Kosten" entweder prozentual vom Guthaben abhängig...bzw vom riskiskierten Deckungskapital abhängig...sie können also meinetwegen auch 500 betragen. Während die Kosten bei einer Übertragung fest (z.B. 100) sind! Im Zusammenhang mit deiner Argumentation wirkte der Satz bei mir anders, als er von dir gemeint war...daher hab ich auf den teilweise "großen" Unterschied zwischen beiden --> betrachtet von den Kosten <--- hingewiesen! mach dir doch nicht gleich ins Hemd Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Dezember 10, 2008 musst du genau prüfen, ob der Stornoabzug schon dabei ist. gut, ich schau mal in den Vertrag. nee, es sind schon 360,aber nur wenn du keine Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung mit angeschlossen hast...machen glaub ich bei Riester auch nur sehr weniger Anbieter. Hervorragend. Nein ich habe keine Zusatzversicherung mit abgeschlossen. Ich steh nicht auf Erwerbs- und BU-Versicherungen. Wenn man mal davon ausgeht, dass, wenn ich übertrage, nur noch 50 überbleiben, dann wäre, wenn man mal annimmt, man legt 50 an, 360 in 30 Jahre ne ganz annehmbare Rendite ;-) Also ich mach folgendes: Entweder ich bekomme 150 Rückkaufswert oder ich stell den Vertrag beitragsfrei. Wobei ich dann halt noch 30 Jahre den Papierkram habe... Hmmm, schaun mer mal. Vielen Dank für Eure Hilfe!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Dezember 10, 2008 gut, ich schau mal in den Vertrag. so leicht war das mit dem in den Vertrag schauen leider doch nicht. Dort steht: 1) Sie können Ihre Versicherung vor beginn der Auszahlungsphase jederzeit zum Schluß der Versicherungsperiode, bei Vereinbarung einer unterjährigen Zahlungsweisse mit Frist von einem Monat zum Schluß der Versicherungsperiode, schriftlich kündigen. 2) Bei Kündigung zahlen wir als Rückkaufswert das Deckungskapital zuzüglich gutgeschriebener Überschußanteile und rückkaufsfähiger Werte aus Schlussüberschussanteilen, wobei ein Abzug in Höhe von 1,5% des Deckungskapitals der Beiträge erfolgt. Soweit die Summe der zu zahlenden Beiträge das Deckungskapital der Beiträge übersteigt, wird auf den Differenzbetrag ein zusätzlicher Abzug von 1,5% berechnet, bei Kündigung einer bereits beitragsfrei gestellten Versicherung von 0,5%. Ich versteh kein Wort. Zu 1) Ist die Versicherungsperiode ein Jahr? Oder ein Monat, weil ich monatlich zahle? Wenn es ein Jahr ist, muss ich jetzt, da das 3. Jahr gerade abgelaufen ist, noch ein volles Jahr Beiträge zahlen? Ist zwar net viel, aber trotzdem. Ich interpretiere 2) mal so, dass alle Abzüge im Rückkaufswert schon enthalten sind. Im Moment tendiere ich dazu, zu kündigen, allein schon die Tatsache, dass ich dann in der Zukunft von diesen schwachsinnig-kryptischen Dokumenten vom Volkswohlbund verschont bleibe, wärs wert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag