eho Oktober 26, 2008 Hallo zusammen, ich interessiere mich für den DWS Vermögenssparplan PREMIUM als ein Baustein meiner Altervorsorge. Ich bin nicht riesterförderungsberechtigt und möchte ca. 20 Jahre in den Sparplan mit etwa 400-500 monatlich einzahlen. Ist das eine sinnvolle Alternative/Ergänzung zu einem herkömmlichen Fondssparplan? EHO Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Oktober 26, 2008 hallo und willkommen im wpf, was bitte soll denn der Vermögenssparplan Premium sein ?! das einzige, was ich bisher zu dem Ding gefunden habe ist das hier. Liefer mal bitte mehr Infos zu dem Ding und beachte die Richtlinien zur Themeneröffnung, d.h. ergänze die fehlenden Angaben. thihi, sowas findet man übrigens beim richtigen googlen DWS RiesterRente Premium und DWS Vermögenssparplan Premium Informationen für Vertriebspartner Diese Seite wurde speziell für unsere direkt angebundenen Vertriebspartnerzentralen konzipiert. Damit Sie auch weiterhin einen Informationsvorsprung vor Ihren Vermittlern haben, bitten wir Sie diesen Link nicht weiterzuleiten und nur für Ihre internen Zwecke zu nutzen. Sehr geehrter Vertriebspartner, die DWS geht ab 15. Juli 2008 mit vielen spannenden Produktneuheiten in Sachen Altersvorsorge und Riester Rente in die Vermarktungsoffensive. Deshalb möchten wir Sie auf einen Blick über die aktuellen Neuerungen bei der DWS RiesterRente Premium (RRP) und dem DWS Vermögenssparplan Premium (VSP) informieren sowie Ihnen alle neuen Verkaufsunterlagen, Broschüren, Anträge und Softwarefeatures übersichtlich präsentieren. Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie: die Änderungen werden zum 15.07.2008 wirksam. Neues Eintrittsalter bei DWS RiesterRente Premium und DWS Vermögenssparplan Premium Das Mindesteintrittsalter wurde angepasst. Kunden können künftig beide Produkte schon ab 0 Jahren (ungefördert) abschließen. Bitte beachten Sie die Regelungen bei Vertragsabschluss von Minderjährigen (Legitimationsprüfung, Unterschriften der beiden Erziehungsberechtigten erforderlich, Kopie der Geburtsurkunde). Eine Berechnung ist mittels der aktuellen Angebotssoftware möglich. Weiterhin sind für den Abschluss eines Vertrages bei Depotinhabern, die unter 15 Jahre alt sind, unbedingt die neuen Anträge zu verwenden. Flexibilisierung des Endalters Bisher konnte die DWS RiesterRente Premium und der DWS Vermögenssparplan Premium nur bis maximal 53 Jahren abgeschlossen werden. Die neue Regelung sieht ab dem 15.07.2008 die Prüfung von 7 vollen Laufzeitjahren in Abhängigkeit vom im Antrag angegebenen Endalter des Vertrages vor. Das maximale Eintrittsalter wird dabei auf 57 Jahre beschränkt. Möglichkeit der Teilentnahme aus ungefördertem Vermögen Die DWS RiesterRente Premium und der DWS Vermögenssparpan Premium werden noch flexibler: aus ungefördertem Vermögen können zukünftig 1x pro Jahr Teilentnahmen (erstmals nach 5 Jahren Vertragslaufzeit, Stornohaftungszeit) getätigt werden. Der Mindestbetrag der Teilentnahme ungeförderter Beiträge muss 2.000 Euro betragen mind. 2.000 Euro des ungeförderten Kapitals müssen im Vertrag verbleiben. Bitte beachten Sie: Es kann kein ungefördertes Kapital aus dem aktuellen und den letzten beiden Beitragsjahren entnommen werden, nur Beiträge, die über der Betragsgrenze von 1.946 Euro p.a. liegen, können entnommen werden. Eine Teilentnahme ist nicht möglich sofern die Höchststandssicherung aktiviert wurde. Für eine Teilentnahme werden keine Gebühren erhoben. Neue Annahmerichtlinien bitte beachten: Mit Einführung der Neuerungen wird es auch neue Anträge geben. Bitte nutzen Sie unbedingt die neuen Anträge und tauschen Sie die alten Anträge in Form von PDFs überall dort aus, wo diese bei Ihnen hinterlegt sind. Ab dem 15.07.2008 werden die aktuellen Anträge auch in der aktualisierten Fassung der Power Inside hinterlegt sein. Bitte beachten Sie, dass alte Anträge zwar weiterhin verwendet werden können, hier aber die neue Regelung für die Prüfung des Eintrittsalters angewendet wird (7 volle Laufzeitjahre, max. Eintrittsalter 57). Nicht angenommen werden alte Anträge bei denen das Eintrittsalter von 15 Jahren unterschritten wurde. Um diese Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können müssen zwingend die neuen Anträge verwendet werden. Wichtig: * Die hier beschriebenen Neuerungen gelten in gleicher Weise für die DWS RiesterRente Premium und den DWS Vermögenssparplan Premium * Bei der DWS TopRente gelten die hier beschriebenen Neuerungen nicht! Nach wie vor gelten die bisherigen maximalen Eintritts- und Endalter (15 bzw. 53 Jahre). Auch besteht die Möglichkeit von Teilentnahmen aus ungefördertem Kapital nicht Neuerungen an der Power Inside / DWS RiesterRente Premium Rechner Zum 15.07.2008 wird unsere Power Inside - Angebotssoftware alle Neuerungen für die DWS RiesterRente Premium beinhalten. Darüber hinaus haben wir die Funktionalitäten weiter verbessert. Die wichtigsten Neuerungen ab dem 15.07.2008 auf einen Blick: * Berechnungsmöglichkeit für den DWS Vermögenssparplan Premium (VSP) * Speicherung der Kundendaten aus der Antragsapplikation heraus * Integration und automatische Befüllung von Servicedokumenten * Berücksichtigung des neuen Eintritts- und Endalters * Darstellung der Rendite aus Zulagen in der Ergebnismaske * Prüfroutinen beim Ausfüllen der Dauerzulagenvollmacht zur Vermeidung von Fehlern Übrigens: Die DWS bietet jetzt noch mehr Transparenz für Vermittler. Im neuen Transparenz-Rating des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) erreicht das DWS Mehrsparschwein mit der Note "TTT - Herausragend" die Bestbewertung! Weitere Details finden Sie in den Aktuellen Informationen zum Transparenzrating. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tenzing Norgay Dezember 7, 2008 · bearbeitet Dezember 7, 2008 von Tenzing Norgay Der Fonds-Super-Markt bewirbt den "DWS Vermögenssparplan Premium" zur Zeit sehr aktiv. Ist das dasselbe wie Riester Premium, nur eben für nicht-Förderberechtigte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian Dezember 7, 2008 · bearbeitet Dezember 7, 2008 von Kristian Bei den anfallenden Kosten bzw. Produkt und Funktionsweise an sich gibt es keine Unterschiede, allerdings sind folgende Punkte zu beachten: DWS Riesterrente Premium:Hartz IV geschützt Insolvenz geschützt Zulagen / steuerliche Förderung 30% Entnahme bei Rentenbeginn möglich Persönlicher Steuersatz in der Auszahlphase Gefördertes Kapital ggf. ungefördertes DWS Vermögenssparplan Premium: Nicht Insolvenz geschützt Nicht Hartz IV geschützt Keine Förderung Vorzeitige Entnahmen möglich Halbeinkünfteverfahren Ungefördertes Kapital Wobei die Hartz4-Sicherheit sowieso immer nur bis zu den maximal geförderten Beträgen gilt (also 2100 Euro Einzahlung / Jahr) Edit: Rein theoretisch könnte man auch Zulagen für den Vermögenssparplan beantragen, dann gelten für die geförderten Beträge eben die obigen Premiumrente-Details. Anders rum könnte man eigentlich auch die Premiumrente als ungeförderten Sparplan abschließen, und hat dann die o.g. Punkte des Vermögenssparplans zu beachten. Und um es auf den Punkt zu bringen: Es ist ein und dasselbe Produkt, welches nur 2 verschiedene Namen trägt (um damit unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer Juni 23, 2009 Bei diesem DWS Vermögenssparplan Premium bin ich ja mal auf die Haltung der Finanzämter gespannt, wenn die ersten Abläufe da sind. Das ganze riecht ja förmlich nach Umgehung des Lebensversicherungsprivilegs (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Das Finanzministerium macht sich zur Zeit solche Mühe, zu differenzieren, was Lebensversicherung ist und was nicht: Mindesttodesfallschutz, Verrentungsgarantie, Mindestlaufzeit, und und und... Und dann versucht die DWS, die Lücke im § 22 Nr. 5 auszunutzen, die eigentlich nur für überzahlte Riester-Beiträge gelten sollte. Diese dürfen dann (ausnahmsweise) wie bei Lebensversicherungen nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Aber wenn ich einen Vertrag mit der Absicht abschließe, ihn komplett ungefördert zu lassen - und das auch noch werblich so herausstelle, wie es der Laden derzeit tut, dann kommt doch der schläfrigste Finanzbeamte auf den Trichter Gestaltungsmißbrauch. Ich glaube, die DWS merkt gar nicht, was sie der gesamten Fondsbranche damit antut. Schlupflöcher nutzen ist zwar ganz geil, aber dann nicht so laut. Wenn die Finanzämter wach werden, kann die DWS das Produkt übrigens beerdigen: Dann wären Kursgewinne, wie es sich bei (Nicht-Riester-)Fondssparplänen gehört, bei jeder Umschichtung zu versteuern. Der CPPI-Algorithmus dürfte mit dem ständigen Steuerabzug nicht mehr zurecht kommen. Gruß August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin Juni 24, 2009 Es wird Zeit dass alle Kapitalanlagen gleich behandelt werden. Die Regierung regt sich immer auf wenn "Steuerschlupflöcher" genutzt werden, dabei hat sie diese selbst geschaffen. Aber wenn keiner mehr überteuerte Lebens- und Rentenversicherungen abschließt, wer soll dann den Staat finanzieren. Ist schon lustig, da stellt sich die Verbraucherministerin hin, und schimpft auf die provisionsgeilen Anlageberater, gleichzeitig subventioniert man aber den grauen Kapitalmarkt mit seinen überteuerten (und wohl kaum rentablen) Kapitalanlagen bzw. die angeblich so sicheren Lebens- und Rentenversicherungen. Sicher ist nur eines, in den ersten zehn Jahren einer LV/RV fallen für den Anleger Verluste an. Ja aber da kann ich doch Steuern sparen. Vergesst das Werbegeschwafel von den Versicherungen. OK das Geld ist nicht weg, es gehört jetzt nur der Versicherung. Alle Kapitalanlagen sollten steuerlich gleich behandelt werden, dann könnte man auch alle Steuerschlupflöcher schließen, und die Abgeltungssteuer auf den Eingangssteuersatz von 14% (?) senken. Aber vermutlich ist die Gleichbehandlung von der Politik gar nicht gewollt, denn dann würden wohl die vielen Aufsichtsratsposten bei den Versicherungen und Strukturvertrieben nicht mehr an die ehemaligen Politiker gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag