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Denker77

Einlieferung ausl. thes. Fonds in ein neues Depot / Wechsel Depotbank

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Denker77

Hallo,

 

nach meinen Infos ist es beim Wechsel der Depotverwaltung so:

 

man liefert Papiere, die von einer Depotbank zu einer anderen übertragen werden ein.

 

Bei ausländisch thes. wird angeblich das Kaufdatum nicht übertragen. Dies würde bedeuten, dass man beim späteren Verkauf der Papiere, (die einst von einer anderen Bank kamen) pauschal bis 1994 zurück besteuert würde.

 

Man selbst muss sich das Geld dann zurück holen und dabei Kaufbelege vorlegen.

 

Weiß jemand was darüber? Das könnte ein Argument sein, die Depotbank nicht zu wechseln. Auch wenn sie sch***** ist.

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harryguenter

Ja das ist momentan wohl so wie von Dir beschrieben - nur das es glaube ich sogar bis 1993 zurückgeht.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer nächstes Jahr sollen inländische Banken ja angeblich die Kaufdaten austauschen. Vielleicht wäre das eine möglichkeit Für Dich solange zu warten, falls diese Kaufdatumsmitteilung auch für Altbestände gilt.

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Denker77
Ja das ist momentan wohl so wie von Dir beschrieben - nur das es glaube ich sogar bis 1993 zurückgeht.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer nächstes Jahr sollen inländische Banken ja angeblich die Kaufdaten austauschen. Vielleicht wäre das eine möglichkeit Für Dich solange zu warten, falls diese Kaufdatumsmitteilung auch für Altbestände gilt.

 

Wenn dann aber das Depot neu aufgestellt ist, alles schön eingekauft, man überträgt es und plötzlich gehts für alle Fonds irgendwie schief. Sind dann ja noch mehr als jetzt. Mir wär lieber, mich jetzt aufzustellen.

 

Keine Chance? Weiß jemand wies funktioniert? Kriegt man dann einfach seit 1993 / 1994 alle steuern pauschal durch die bank beim verkauf abgezogen? selbst wenn der fonds nicht so alt ist?

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postguru
Wenn dann aber das Depot neu aufgestellt ist, alles schön eingekauft, man überträgt es und plötzlich gehts für alle Fonds irgendwie schief. Sind dann ja noch mehr als jetzt. Mir wär lieber, mich jetzt aufzustellen.

 

Keine Chance? Weiß jemand wies funktioniert? Kriegt man dann einfach seit 1993 / 1994 alle steuern pauschal durch die bank beim verkauf abgezogen? selbst wenn der fonds nicht so alt ist?

 

Die Depotbank bucht alle angesammelten thesaurierten Gewinne deinem Freistellungsauftrag gegen, reicht der nicht aus ziehen sie Steuern vom Verkaufserlös ab. Ist mir selbst schon so ergangen, allerdings bei einem Fonds der zu dem Zeitpunkt als Ausschüttend geführt wurde. Der hatte tatsächlich mal thesauriert und schleppte da noch solche Gewinne mit sich rum. Ich hab ganz schön blöd gekuckt als sich plötzlich mein Freistellungsauftrag in Luft auflöste.

Ist übrigens der Multi Invest OP gewesen, der mittlerweile weider als thesaurierend geführt wird.

 

Eine Erstattung geht dann nur über die Steuererklärung.

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Denker77
Die Depotbank bucht alle angesammelten thesaurierten Gewinne deinem Freistellungsauftrag gegen, reicht der nicht aus ziehen sie Steuern vom Verkaufserlös ab. Ist mir selbst schon so ergangen, allerdings bei einem Fonds der zu dem Zeitpunkt als Ausschüttend geführt wurde. Der hatte tatsächlich mal thesauriert und schleppte da noch solche Gewinne mit sich rum. Ich hab ganz schön blöd gekuckt als sich plötzlich mein Freistellungsauftrag in Luft auflöste.

Ist übrigens der Multi Invest OP gewesen, der mittlerweile weider als thesaurierend geführt wird.

 

Eine Erstattung geht dann nur über die Steuererklärung.

 

 

Ja, genau, das befürchte ich auch. Dann zahlt man Steuern für alle Vorjahre. Das ginge ja noch, aber Steuern zahlen bis 1994, obwohl man den Fonds erst 2002 erworben hat ist doch absurd.

 

 

Hat jemand Erfahrung damit und kann das bestätigen, was ich rausgefunden habe und teilweise im anderen Beitrag gehört?

 

1. Beim Depotübertrag jetzt wird das Kaufdatum der im Depot liegenden Fonds nicht übertragen.

 

2. Bei Depotübertragung ab 2009 wird das Kaufdatum dann übertragen. Dann dürfte eine rückwirkende Besteuerung bis 1994 nicht mehr möglich sein.

 

Korrekt?

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
Ja, genau, das befürchte ich auch. Dann zahlt man Steuern für alle Vorjahre. Das ginge ja noch, aber Steuern zahlen bis 1994, obwohl man den Fonds erst 2002 erworben hat ist doch absurd.

 

 

Hat jemand Erfahrung damit und kann das bestätigen, was ich rausgefunden habe und teilweise im anderen Beitrag gehört?

 

1. Beim Depotübertrag jetzt wird das Kaufdatum der im Depot liegenden Fonds nicht übertragen.

 

2. Bei Depotübertragung ab 2009 wird das Kaufdatum dann übertragen. Dann dürfte eine rückwirkende Besteuerung bis 1994 nicht mehr möglich sein.

 

Korrekt?

Das wurde bereits mehrfach diskutiert hier im Forum und wir sind immer zu diesem Ergebnis gekommen. Zweimal ja. Eigene Erfahrungen dazu habe ich allerdings keine.

 

Absurd ist die Vorgehensweise meiner Meinung nach allerdings nicht. Die erste Bank darf derzeit den Kaufzeitpunkt nicht übermitteln. Damit weiß die zweite Bank ihn nicht und muss vom worst case ausgehen. Wenn dem nicht so ist, hast Du ja immer noch die Möglichkeit, zuviel gezahlte Steuern vom FA zurück zu fordern.

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Denker77

Danke für die Info.

 

Weißt du, ob die Mitteilung des Kaufdatums und damit auch die am realen Kaufzeitpunkt orientierte Steuerzahlung dann auch für vor 2009 gekaufte Fonds (Altbestände) gilt?

 

Wenn man z.B. ausl. thes. Fonds aus 2002 von einer depotführenden Stelle zu einer anderen überträgt und das (wie von dir vorgeschlagen) in 2009. Würde der Kaufzeitpunkt 2002 dann bei der neuen Depotverwaltung zum Zeitpunkt des Fondsverkaufs bei der Steuerberechnung berücksichtigt werden?

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Sapine

So soll es ab 2009 sein, das ist zumindest mein derzeitiger Kenntnisstand.

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Denker77

Also gilt es auch vermutlich für Altbestände. Und alle, die ihr Depot wechseln wollen und noch ausl. thes. Fonds drin haben, wären gut bedient, jetzt mit einem neuen Depot einzukaufen, das alte Depot bis in 2009 zu halten und die Altbestände dann zu übertragen.

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Sapine

Ich persönlich bevorzuge Verkauf im Altdepot und Neuerwerb im neuen Depot. Dann bin ich sicher, dass bei zukünftigen möglichen Änderungen in der Steuergesetzgebung maximal bis zum neuen Kaufzeitpunkt zurückgegangen werden kann. Aber das ist meine persönliche Paranoia, die man sich nicht zu eigen machen muss.

 

Natürlich vorausgesetzt, dass dies spesenfrei möglich ist.

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Denker77

Die Idee ist auch super. Nur die Spesenfreiheit ist fraglich. Aber probieren kann man es ja mal.

 

Ansonsten wäre die Alternative wie ich gesagt habe, oder? Altbestände mit altem Depot ins neue Jahr und dann übertragen.

 

Liebe Grüße

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heimo

Also ich habe selbst mal "gesündigt" und, in damaliger Unwissenheit, einen ausländischen Thesaurierer auf ein fremdes Depot (Comdirect) übertragen. Habe jetzt vorhin mit der alten Depotbank (DIBA) telefoniert, und folgendes in Erfahrung gebracht:

 

- wenn man die Fonds auf das Depot der alten Bank zurückübertragen würde (also in meinem Fall wieder zu DIBA), dann wird das Kaufdatum trotzdem überschrieben und die Bank, obwohl man die Fonds ursprünglich dort gekauft hatte, MUSS regulär rückwirkend pauschalbesteuern.

 

- das zuviel besteuerte Geld muss man sich über die Steuererklärung zurückholen. Inwiefern die Bank einem dann hilft und die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge, welche fiktiv der Besteuerung unterzogen wurden, nennt, konnte man mir nicht genau sagen. Ggf. müsse man sich darum auch selbst kümmern.

 

und jetzt noch der Knüller:

 

- Bei Depotüberträgen ab 2009 würden angeblich Kaufzeitpunkte mit übertragen, allerdings NUR für Wertpapiere, die auch ab 2009 erworben würden. D.h. Altbestände würden diesen Status bei einem Depotübertrag, zumindest vorläufig, verlieren!? D.h. Abgeltungssteuer würde abgeführt und man müsste sich den Kram dann wieder über die Steuererklärung wieder zurückholen. Auf was für einer Grundlage dann die Abgeltungssteuer dann erhoben würde (Kaufzeitpunkt und Kaufkurs wären dann ja unbekannt) konnte man mir nicht sagen.

 

 

Was meint ihr dazu?

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Sven82
· bearbeitet von Sven82
- Bei Depotüberträgen ab 2009 würden angeblich Kaufzeitpunkte mit übertragen, allerdings NUR für Wertpapiere, die auch ab 2009 erworben würden. D.h. Altbestände würden diesen Status bei einem Depotübertrag, zumindest vorläufig, verlieren!? D.h. Abgeltungssteuer würde abgeführt und man müsste sich den Kram dann wieder über die Steuererklärung wieder zurückholen. Auf was für einer Grundlage dann die Abgeltungssteuer dann erhoben würde (Kaufzeitpunkt und Kaufkurs wären dann ja unbekannt) konnte man mir nicht sagen.

strittig würde ich ad hoc ohne Detailsrecherchen mal behaupten.

 

§ 43a Abs. 2 EStG

http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16424

 

Da steht nichts von vor 2009 erworbenen Wirtschaftsgütern.

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Denker77
- Bei Depotüberträgen ab 2009 würden angeblich Kaufzeitpunkte mit übertragen, allerdings NUR für Wertpapiere, die auch ab 2009 erworben würden. D.h. Altbestände würden diesen Status bei einem Depotübertrag, zumindest vorläufig, verlieren!? D.h. Abgeltungssteuer würde abgeführt und man müsste sich den Kram dann wieder über die Steuererklärung wieder zurückholen. Auf was für einer Grundlage dann die Abgeltungssteuer dann erhoben würde (Kaufzeitpunkt und Kaufkurs wären dann ja unbekannt) konnte man mir nicht sagen.

 

So was ähnliches habe ich auch mal gesagt gekriegt, dass nämlich erst die Kaufdaten ab 2009 gespeichert werden. Aber so genau weiß das nie jemand, die Unwissenheit bei den Mitarbeitern von Banken etc. ist ziemlich groß. Man kann sich kaum auf eine einzelne Aussage verlassen.

 

Würden Altbestände bei Depotübertragung in keinem Fall - also auch nicht nach Depotübertragung in 2009 ein Kaufdatum erhalten (weiß das eigentlich nun jemand genau???), dann spräche es dafür, tatsächlich in diesem Jahr noch eine Entscheidung für ein Depot (das dann künftig bleibt) zu treffen, ggf. dafür Altbestände vorher zu verkaufen und in dies neue Depot einliefern.

 

Alles was dort an ausl. thes. Fonds liegt könnte dann nicht mehr übertragen werden, ohne die besagten Nachteile, da es vor 2009 erworben wurde...

 

(aus diesem Grund bin ich in einem anderen Beitrag auch auf der Suche nach der "richtigen" Bank, denn eventuell bleibt man lange mit der verheiratet. Fondsservicebank oder DWS habe ich zur Auswahl...)

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