Zum Inhalt springen
Hexberger

Versteuerung von ETFs

Empfohlene Beiträge

Sven82
Korrektur (sorry Sven): bei ausschüttenden Fonds sollte es egal sein ob sie inländisch oder ausländisch sind, da die Steuer von Deiner Depotbank abgeführt wird. Und einen steuerlichen Nachteil für Investments NACH Dezember 2008 kann ich da auch nicht erkennen.

ich bezog mich auf vor 2009 erworbene Anteile, da bei ausschüttenden Anteilen ja die Ausschüttungen wiederangelegt werden und diese dann der Abgeltungsteuer unterliegen. Das war der Renditevorteil, den ich meinte.

 

*grins* na, Du bist aber meines Wissens nach auch "Profi" was das Steuergeschäft angeht (ich ja nur Amateur oder Laienliga)

dabei habe ich beruflich auch nichts mit Steuern zu tun, auch wenn ich Viehnanzbeamta bin.

 

OK, was mich aber immer noch interessieren würde, ist wieviel Arbeit es ist, die Steuer für ausländische thesaurierende Fonds in deutschen Depots zu machen. Es gibt doch sicher Etliche hier die das schon öfter gemacht haben. Oder etwa nicht? Also meldet euch crying.gif

wurde in diesem Forum doch schon mehrfach geschrieben. Du nimmst die ISIN, gehst auf die Seite www.ebundesanzeiger.de und suchst die Besteuerungsgrundlagen zum passenden Jahr des Fonds. Da sind dann die Angaben zu § 5 InvStG aufgeführt, die du dann mit deinen im Ausschüttungszeitpunkt gehaltenen Anteilen multiplizierst und in die Anlage KAP und AUS einträgst.

 

Wieso ?

Das FA erfährt doch gar nichts mehr.

Ab 2009 führen die Banken anonym ab.

genauso anonym wie bisher auch.

 

Das war schon von Anfang an so.

Das kannst du überall im Net nachlesen.

Die wird absolut anonym abgeführt.

richtig, es ändert sich nichts am Steuerabzug

 

Den Bildzeitungsartikel faz werde ich mir mal sparen.

 

Lediglich das Kontenabrufverfahren wird eingeschränkt. Für Fälle der thesaurierenden ausländischen Fonds besteht aber immer noch die Ermächtigung dazu.

 

"Werden Auslandsaktien aber auch von einer Verwahrstelle im Ausland verwaltet, dann sind Kursgewinne und vor allem Dividenden so lange steuerfrei, bis sie nach Deutschland ausgeführt werden. Denn ausländische Banken führen nichts an den deutschen Staat ab. So wird die Abgeltungsteuer also dem Anleger gestundet, nennen die Fachleute das.

Nur weil kein Steuerabzug erfolgt heißt das nicht, dass die steuerfrei sind. In den Fällen hast du die Erträge jährlich in der Steuererklärung anzugeben.

 

Würde das nicht bedeuten, dass man bei einem ausländisch thesaurierenden Fonds, der in einem ausländischen Depot liegt erst in die Steuererklärung aufgenommen werden muss, wenn man ihn verkauft und nicht jährlich?

nein, weil es eine Zuflussfiktion für die ausschüttungsgleichen Erträge gibt, die eine jährliche Besteuerung vorsieht.

 

(Wieviel das konkret bei den dbx-Trackern ausmachen könnte, die ja im steuerechtlichen Sinne eigentlich keine Gewinne thesaurieren, weiß ich jetzt aber nicht).

bei den db-x-tracker Swap ETF fallen ja keine ausschüttungsgleichen Erträge an, also dürfte auch bei einem Depotübertrag nichts dem Steuerabzug unterliegen.

Ich verstehe nur nicht warum die DiBa auf die Kaufabrechnung schreibt: "Thesaurierter Gewinn je Anteil in USD 0,0000124". Naja, vielleicht werden ja dieses Jahr steuerpflichtige Erträge generiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sven_z4

Hallo, ich lese schon einige zeit hier mit im Forum, nur bis jetzt ist mir das noch nicht ganz 100% klar.

Und zwar ich habe 4 deutsche Fonds die einmal Thesaurierend und 3 mal Ausschüttent sind.

Muss ich jetzt Jährlich meine Wertpapier-abrechnung mit in die Steuerklärung geben falls der Freistellungsauftrag überstiegen wurde

oder macht das die direkt bank automatisch mit dem steuerabzug?

 

Nicht das ich irgend wann dan nen verfahren am hals hab, wohl ich das garnicht wollte. :unsure:

 

 

Mfg Sven

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...