abuske Oktober 7, 2009 Hallo, ich habe gerade den Thread durchgelesen und bin ob der Komplexzität geschockt. Was passiert eigentlich, wenn ich einen ausländischen Thesaurierer immer zum Jahresende verkaufe, um dann im neuen Jahr neu zu kaufen? So weit ich das verstanden habe, fallen bei ausländischen Thesaurierern dividendengleiche Erträge an, die ich jährlich versteuern muss. Beim Verkauf fällt dann die Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn an und wird automatisch abgeführt. Ich muss dann in meiner Steuererklärung nachweisen, dass ich für für einen Teil der Kursgewinne (nämlich die thesaurierten dividengleichen Erträge) schon Steuern bezahlt habe und kann den Betrag von der gezahlten Abgeltungssteuer absetzen. Ist das soweit richtig? Wenn ich jetzt einen Sparplan habe, in dem ich für feste Beträge regelmäßig "krumme" Anteile erwerbe, wird innerhalb des Jahres über den Verlusttopf ausgeglichen Wenn ich dann 20 Jahre später xx Anteile verkaufe, muss ich nachJahren sortieren (FIFO), und kann die jeweils schon gezahlte Steuer zuückverlangen. Soweit richtig? Geht das überhaupt ohne Software? Da muss ich ja noch eine Liste führen, wann welche Anteile gekauft wurden und welche davon schon wieder verkauft sind. Wer hat sich das bloß ausgedacht? Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 8, 2009 Hallo, ich habe gerade den Thread durchgelesen und bin ob der Komplexzität geschockt. Was passiert eigentlich, wenn ich einen ausländischen Thesaurierer immer zum Jahresende verkaufe, um dann im neuen Jahr neu zu kaufen? So weit ich das verstanden habe, fallen bei ausländischen Thesaurierern dividendengleiche Erträge an, die ich jährlich versteuern muss. Beim Verkauf fällt dann die Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn an und wird automatisch abgeführt. Ich muss dann in meiner Steuererklärung nachweisen, dass ich für für einen Teil der Kursgewinne (nämlich die thesaurierten dividengleichen Erträge) schon Steuern bezahlt habe und kann den Betrag von der gezahlten Abgeltungssteuer absetzen. Ist das soweit richtig? jupp Wenn ich jetzt einen Sparplan habe, in dem ich für feste Beträge regelmäßig "krumme" Anteile erwerbe, wird innerhalb des Jahres über den Verlusttopf ausgeglichen Bei einem Sparplan wandert der Zwischengewinn in der Verlustverrechnungstopf wird mit künftigen Erträgen des Jahres verrechnet Wenn ich dann 20 Jahre später xx Anteile verkaufe, muss ich nachJahren sortieren (FIFO), und kann die jeweils schon gezahlte Steuer zuückverlangen.Soweit richtig? richtig, bei einem Auszahlplan gilt FIFO Geht das überhaupt ohne Software? Da muss ich ja noch eine Liste führen, wann welche Anteile gekauft wurden und welche davon schon wieder verkauft sind. Wer hat sich das bloß ausgedacht? richtig, Steuerprogramme bieten so etwas aber nicht an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Oktober 9, 2009 Geht das überhaupt ohne Software? Da muss ich ja noch eine Liste führen, wann welche Anteile gekauft wurden und welche davon schon wieder verkauft sind. Wer hat sich das bloß ausgedacht? richtig, Steuerprogramme bieten so etwas aber nicht an. Hi Sven, führst du tatsächlich so eine Liste? Ich sehe diesen Aufwand nicht ein. Wenn ich Steuerbescheinigungen, e-Bundesanzeiger und Steuererklärungen aufhebe, habe ich meiner Meinung nach genug getan. Den Rest muss das Finanzamt eben auseinander halten. In den alten Steuererklärungen dürfte ja drin stehen, wann die Thesaurierung welcher Anteile versteuert wurden. Verkaufs-Gewinne/-Verluste sollten dort auch aufgeführt sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 9, 2009 · bearbeitet Oktober 9, 2009 von Sven82 führst du tatsächlich so eine Liste? ja, ist aber kein Aufwand, da Fifo automatisch berechnet wird. Hab' sie mal angehängt. Sie beginnt ab Zeile 41 weil ich keine Lust hatte die absoluten-Referenzen (die $-Formeln) umzuändern. Über die Spalte N werden (K)auf, (V)erkauf, (D)ividenden, (W)iederanlagen und (G)ebühren gesteuert. Anstatt Dividende hätte ich besser A für Ausschüttung nehmen sollen, aber die Abkürzung ist in der großen Tabelle schon anderweitig vergeben. So, und wer daraus eine xls oder xlsx - Datei erstellt und hier anhängt wird erschossen. Andere sollen auch mal mit ordentlichen Programmen arbeiten FIFO.ods Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ElTopo Oktober 10, 2009 Was passiert eigentlich, wenn ich einen ausländischen Thesaurierer immer zum Jahresende verkaufe, um dann im neuen Jahr neu zu kaufen? Dann verhält sich der ausl. Thesaurierer wie ein Inländer: Der Verkauf wird mit Abg.steuer belastet und eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht mehr notwendig. So mache ich das mit dem Arero: Januar bis Dezember ansparen, im Dezember verkaufen (und Abg.steuer zahlen) und in andere Anlagen umschichten. Ausnahme: Die ausl. thesaurierenden ETF auf Aktienindizes (z.B. Comstage und db-xtrackers) swappen ihre ausschüttungsgleichen Erträge weg (=Umwandlung in Kursgewinne) und sind damit für jährliche Steuererklärungen auch nicht mehr relevant. Die komplette Besteuerung erfolgt erst bei Verkauf (somit hat man einen Steuerstundungseffekt auf die geswappten Erträge). Sven, d'accord? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 10, 2009 Dann verhält sich der ausl. Thesaurierer wie ein Inländer: Der Verkauf wird mit Abg.steuer belastet und eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht mehr notwendig. So mache ich das mit dem Arero: Januar bis Dezember ansparen, im Dezember verkaufen (und Abg.steuer zahlen) und in andere Anlagen umschichten. wenn vor Thesaurierung verkauft wird fließen die Erträge nicht zu und es ist lediglich der Zwischengewinn zu versteuern. Ausnahme: Die ausl. thesaurierenden ETF auf Aktienindizes (z.B. Comstage und db-xtrackers) swappen ihre ausschüttungsgleichen Erträge weg (=Umwandlung in Kursgewinne) und sind damit für jährliche Steuererklärungen auch nicht mehr relevant. Die komplette Besteuerung erfolgt erst bei Verkauf (somit hat man einen Steuerstundungseffekt auf die geswappten Erträge). jupp, wenn nach 2008 erworben. Es kann natürlich sein, dass Zwischengewinne ausgewiesen werden. Die wären dann weiterhin jährlich zu versteuern, da sie zu den ausschüttungsgleichen Erträgen gehören. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
seventh_son Oktober 11, 2009 wenn vor Thesaurierung verkauft wird fließen die Erträge nicht zu und es ist lediglich der Zwischengewinn zu versteuern. Ist der Zwischengewinn also ein Teilbetrag des später thesaurierten Betrages, der die Haltedauer abbildet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 11, 2009 jupp, der Zwischengewinn stellt den Zinsanteil des Anteilspreises dar, der sich seit der letzten Thesaurierung angesammelt hat. Zum Ende des Geschäftsjahres fließen die Zinserträge dann dem Anleger zu und werden versteuert. Wird vorher verkauft wird der Zinsanteil (Zwischengewinn) nicht im Rahmen der Thesaurierung versteuert (die gibt es ja nicht), sondern bei Verkauf. Zusätzlich ist noch die Restdifferenz zwischen An- und Verkauf zu versteuern, sofern die Anteile nach 2008 erworben wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abuske Oktober 11, 2009 Vielen Dank erst einmal für die Antworten, jetzt weiß ich wenigstens, dass meine Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen waren. ja, ist aber kein Aufwand, da Fifo automatisch berechnet wird. Hab' sie mal angehängt. Sie beginnt ab Zeile 41 weil ich keine Lust hatte die absoluten-Referenzen (die $-Formeln) umzuändern. Über die Spalte N werden (K)auf, (V)erkauf, (D)ividenden, (W)iederanlagen und (G)ebühren gesteuert. Anstatt Dividende hätte ich besser A für Ausschüttung nehmen sollen, aber die Abkürzung ist in der großen Tabelle schon anderweitig vergeben. So, und wer daraus eine xls oder xlsx - Datei erstellt und hier anhängt wird erschossen. Andere sollen auch mal mit ordentlichen Programmen arbeiten Hast Du die Tabelle hier schon einmal in voller Größe gepostet? Ich habe versucht die Logik dahinter zu erkennen, aber einige Verweise gingen auf leere Zellen (Zeile 85), und ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Chronologie auf- oder absteigend ist. Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abuske Oktober 11, 2009 führst du tatsächlich so eine Liste? Ich sehe diesen Aufwand nicht ein. Wenn ich Steuerbescheinigungen, e-Bundesanzeiger und Steuererklärungen aufhebe, habe ich meiner Meinung nach genug getan. Den Rest muss das Finanzamt eben auseinander halten. In den alten Steuererklärungen dürfte ja drin stehen, wann die Thesaurierung welcher Anteile versteuert wurden. Verkaufs-Gewinne/-Verluste sollten dort auch aufgeführt sein. Wie willst Du ohne Liste wissen, was Du bei der Steuererklärung nach Verkauf angeben musst? Da ist es schon sinnvoll, wenn Du weißt, ob Du 2 oder 5 Jahre die dividendengleichen Ausschüttungen versteuert hast und mit wie viel. ich denke nicht, dass das Finanzamt die Liste für Dich führt. Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 11, 2009 · bearbeitet Oktober 11, 2009 von Sven82 Vielen Dank erst einmal für die Antworten, jetzt weiß ich wenigstens, dass meine Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen waren. Hast Du die Tabelle hier schon einmal in voller Größe gepostet? Ich habe versucht die Logik dahinter zu erkennen, aber einige Verweise gingen auf leere Zellen (Zeile 85), und ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Chronologie auf- oder absteigend ist. Alex nein, die vollständige Tabelle gab's noch nicht und wird's auch nicht zur Bearbeitung geben. Die leeren Zeilen sind darin begründet, dass diese Zeilen einen Bereich in der Arbeitsmappe darstellen. Die enthalten aber keine Daten - siehe Seite 2 bzw. 28 http://www.wertpapie...attach_id=45066 Die Chronologie ist absteigend. Wo genau hört denn das Verständnis bei den Formeln auf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abuske Oktober 11, 2009 nein, die vollständige Tabelle gab's noch nicht und wird's auch nicht zur Bearbeitung geben. Das ist schade, Ich echt beeindruckt. Die Chronologie ist absteigend. Die Chronologie ist absteigend. Wo genau hört denn das Verständnis bei den Formeln auf? In der ersten Zeile stehen 20 Verkaufte Anteil, das hat mich etwas verwirrt, weil der Verkauf ja erst in der dritten Zeile durchgeführt wird. Zum Einen bin ich die englischen Befehle gewohnt. Zum Anderen lassen sich die verschachtelten "wenn" ganz schlecht auflösen, vor Allem, wenn man die Datei noch nicht gespeichert hat. Mein Hauptproblem liegt aber wahrscheinlich darin, dass ich nicht weiß, was eigentlich ausgedrückt werden soll, also keine "Nutzeranforderungen" vorliegen. Einen schönen Abend noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 11, 2009 Mein Hauptproblem liegt aber wahrscheinlich darin, dass ich nicht weiß, was eigentlich ausgedrückt werden soll, also keine "Nutzeranforderungen" vorliegen. tja, ein Pflichten- und Lastenheft gabs für die Anforderung nicht. In der Spalte Erwerb wird angegeben wie viele Anteile ursprünglich gekauft wurden. Sie wird einmal berechnet und danach nicht wieder angerührt. In der Spalte Bestand werden lediglich die verkauften Anteile von den erworbenen Anteilen abgezogen. Zeile 44: =WENN(N44="";"";WENN(ODER(N44="K";N44="W");WENN((-SUMMEWENN(N44:N85;"V";E44:E85)-SUMMEWENN(N44:N85;"G";E44:E85))>E44;E44;-SUMMEWENN(N44:N85;"V";E44:E85)-SUMMEWENN(N44:N85;"G";E44:E85));0)) Da FiFo (First in, First out) muss also bei einem Verkauf der Bestand in den oberen Zeilen gemindert werden. Also muss ich prüfen, wie viele Anteile verkauft werden. Dies kann nur in den späteren Zeilen erfolgen, so dass ich die Summe ziehe. Ein Verkauf ist dabei mit einem "V" gekennzeichnet bzw. mit einem "G" (Depotgebühren). Ich brauche somit die Summen: SUMMEWENN(N44:N85;"V";E44:E85)+SUMMEWENN(N44:N85;"G";E44:E85) Da ich die Anteilsverkäufe mit einem negativen Vorzeichen eintrage liefert mir -SUMMEWENN(N44:N85;"V";E44:E85)-SUMMEWENN(N44:N85;"G";E44:E85) einen positiven Wert. Dies sind alle Verkäufe. Ich kann aber nicht mehr Anteile verkaufen als ich erworben habe für diese Zeile. Also muss ich den Wert wenn er größer als E44 (Spalte Erwerb) ist begrenzen auf den Wert aus E44. WENN(-SUMMEWENN(N44:N85;"V";E44:E85)-SUMMEWENN(N44:N85;"G";E44:E85)>E44;E44;-SUMMEWENN(N44:N85;"V";E44:E85)-SUMMEWENN(N44:N85;"G";E44:E85)) Zeile 45: =WENN(N45="";"";WENN(ODER(N45="K";N45="W");WENN((-SUMMEWENN(N$44:N$85;"G";E$44:E$85)-SUMMEWENN(N$44:N$85;"V";E$44:E$85)-SUMME(G$44:G44))<E45;(-SUMMEWENN(N$44:N$85;"G";E$44:E$85)-SUMMEWENN(N$44:N$85;"V";E$44:E$85))-SUMME(G$44:G44);E45);0)) In den Folgezeilen muss ich schauen wie viele Anteile bereits in den vorigen Zeilen als verkauft angegeben wurden. Also muss ich zusätzlich noch die Spalte G abziehen -SUMMEWENN(N$44:N$85;"G";E$44:E$85)-SUMMEWENN(N$44:N$85;"V";E$44:E$85)-SUMME(G$44:G44) SUMME(G$44:G44) wird so dargestellt, damit ich diese leichter runterkopieren kann - so wird automatisch immer der Bereich um die vorige Zeile erweitert wird. Insgesamt keine tolle Lösung, aber ich hatte kein Bock extra ein Makro zu schreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abuske Oktober 12, 2009 tja, ein Pflichten- und Lastenheft gabs für die Anforderung nicht. Manchmal kann ich die Dinger gut leiden, wenn ich mich z.B. nicht mehr erinnere, was ich vor einem halben Jahr gemacht habe. Aber wahrscheinlich kann ich mich nur deswegen nicht erinnern, weil ich in der Zwischenzeit nur wenig hilfreiche, aber geforderte Dokumentation gemacht habe. In der Spalte Erwerb wird angegeben wie viele Anteile ursprünglich gekauft wurden. Sie wird einmal berechnet und danach nicht wieder angerührt. In der Spalte Bestand werden lediglich die verkauften Anteile von den erworbenen Anteilen abgezogen. Ich hatte irgendwie nicht mitgeschnitten, dass "Bestand" den Ist-Bestand des einzelnen Postens angibt. =WENN(N45="";"";WENN(ODER(N45="K";N45="W");WENN((-SUMMEWENN(N$44:N$85;"G";E$44:E$85)-SUMMEWENN(N$44:N$85;"V";E$44:E$85)-SUMME(G$44:G44))<E45;(-SUMMEWENN(N$44:N$85;"G";E$44:E$85)-SUMMEWENN(N$44:N$85;"V";E$44:E$85))-SUMME(G$44:G44);E45);0)) Das ohne Fehler! Du hast also pro Fonds/Depot-Kombination eine Seite. Die Jahressteuereschichten werden unten jahresweise angehängt und dann oben in der Spalte "Zwischengewinn" mit einer SummeWenn aufsummiert. Gibts eigentlich einen Trick, nicht unten aus dem SummeWenn-Bereich herauszurutschen? Vielen dank erst einmal. Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 12, 2009 Manchmal kann ich die Dinger gut leiden, wenn ich mich z.B. nicht mehr erinnere, was ich vor einem halben Jahr gemacht habe.Aber wahrscheinlich kann ich mich nur deswegen nicht erinnern, weil ich in der Zwischenzeit nur wenig hilfreiche, aber geforderte Dokumentation gemacht habe. sei froh, dass bei euch überhaupt kommentiert wird. Du hast also pro Fonds/Depot-Kombination eine Seite. Die Jahressteuereschichten werden unten jahresweise angehängt und dann oben in der Spalte "Zwischengewinn" mit einer SummeWenn aufsummiert. richtig, den Zwischengewinn trage ich jedoch derzeit manuell ein. Bei der nächsten Überarbeitung der Tabelle könnte ich dies aber automatisieren, so dass dieser aus der Tabelle "Verlustverrechnungstopf" eingemischt wird. Gibts eigentlich einen Trick, nicht unten aus dem SummeWenn-Bereich herauszurutschen? was heißt herausrutschen. Die Bereiche sind statisch, also per $ definiert, so dass sie beim Kopieren der Zelle nicht verändert werden. Die zu ändernden Zeilen sind Zeile 44 und 45. 2 Zeilen, weil in Zeile 44 die Formel SUMME(G$44:G44) fehlt, zumal es die erste Zeile im Tabellenblock ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
abuske Oktober 12, 2009 sei froh, dass bei euch überhaupt kommentiert wird. Bei uns wird nicht kommentiert, sondern validiert und zwar im Zweifels so, dass es auch Quality Assurance oder ein Unbeteiligter versteht. Das geht auf Kosten der Tiefe und besteht in Zweifelsfall aus einer Kontrolle mit Taschenrechner, das aber über 45 Seiten Text. was heißt herausrutschen. Die Bereiche sind statisch, also per $ definiert, so dass sie beim Kopieren der Zelle nicht verändert werden.Die zu ändernden Zeilen sind Zeile 44 und 45. 2 Zeilen, weil in Zeile 44 die Formel SUMME(G$44:G44) fehlt, zumal es die erste Zeile im Tabellenblock ist. Ich war noch von der Aufsummierung der versteuerten Zwischenerträge ausgegangen, die ja nach unten hin ziemlich lang werden können. So nach dem Schema: Summiere alles in der Spalte "N", wenn nur in der Spalte "G" 'versteuerten Zwischenerträge' steht und die und in der Spalte "H" ein Wert größer 'Jahreszahl des Kaufes' also summewenn ((n122:n25000)....... ) oder so. 25000 müssten eigentlich für die nächsten 25 Jahre ausreichen. Einen Schönen Abend noch, ich bin für die nächste Woche weg. Alex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
selvita Februar 19, 2011 · bearbeitet Februar 19, 2011 von selvita Hallo Sven, @all, versuche gerade, mich noch einmal durch die Steuererklärung bzw. den Bescheid für 2008 zu wühlen, weil ich das Gefühl habe, dass da etwas nicht stimmt. Außerdem will ich die Buchführung meiner ausländisch thesaurierenden Fonds in Ordnung bringen. Leider komme ich nun ohne Hilfe nicht weiter. Hintergrund: Im Dezember 2008 habe ich kurz vor Einführung der Abgeltungssteuer u.a. ein neues Inlandsdepot eröffnet und verschiedene Fonds gekauft. Beim Kauf wurden entsprechend hohe Zwischengewinne ausgewiesen. In dem Inlandsdepot befinden sich ein Inländisch thesaurierender Fonds: FMM/ WKN 847811 Ausländisch ausschüttender Fonds: Ethna Aktiv/ WKN 764930 Ausländisch thesaurierender Fonds: Smart-Invest/ WKN 576214 In der Jahressteuerbescheinigung 2008 der depotführenden (inländischen) Bank wurden eigentlich nur die steuerlichen Beträge des inländischen Fonds/ FMM inklusive Zwischengewinn vollständig ausgewiesen. Für die ausländischen Fonds wurde nur der gezahlte Zwischengewinn als Gesamtbetrag ausgewiesen. Zu den Erträgen stand Folgendes im Kleingedruckten: " … lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung noch nicht vor. … werden zu einem späteren Zeitpunkt im eBundesanzeiger veröffentlicht und sind entsprechen zu ergänzen". Genau diese Ergänzung will ich nun nachvollziehen, und habe Probleme beim Aufdröseln der vielen im Bundesanzeiger angegebenen Beträge. Welche waren denn für die Steuererklärung 2008 relevant? Ethna Aktiv/ WKN 764930 1 Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,7500 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1,5240 1 Nr. 1 d) Bemessungsgrundlage für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragssteuer 2,2740 1 Nr. 1e) Anzurechnende / zu erstattende KeSt i.H.v. 25% (ohne SolZ, ohne KiSt) 0,5685 1 Nr. 1 e) Anzurechnende / zu erstattende KeSt i.H.v. 25% (mit SolZ 5,5%, ohne KiSt) 0,5998 1 Nr. 1 f) aa) anrechenbare oder abzugsfähige ausländische Quellensteuer auf Dividenden 4 0,0503 Smart-Invest/ WKN 576214 § 5 Abs.1 S.1 Nr.2 Thesaurierung / ausschüttungsgleiche Erträge i.S.d. § 1 Abs.3 S.3 InvStG 0.0457 § 5 Abs.1 S.1 Nr.1c, ii aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Erträge 0.0457 § 5 Abs.1 S.1 Nr.1c, jj ausländische Einkünfte (inkl. Quellensteuer), die zur Anrechnung ausländischen Quellensteuer berechtigen 0.0057 -- davon ausländische Zinseinkünfte 0.0057 § 5 Abs.1 S.1 Nr.1g Absetzung für Abnutzung 0.0328 Ich hoffe, dass ich ggf. mit Eurer Hilfe Licht ins Dunkel bringen kann. Danke und Gruß selvita Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 19, 2011 Ethna Aktiv/ WKN 764930 1 Nr. 1 a) Betrag der Ausschüttung 0,7500 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 1,5240 1 Nr. 1 d) Bemessungsgrundlage für die Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragssteuer 2,2740 1 Nr. 1e) Anzurechnende / zu erstattende KeSt i.H.v. 25% (ohne SolZ, ohne KiSt) 0,5685 1 Nr. 1 e) Anzurechnende / zu erstattende KeSt i.H.v. 25% (mit SolZ 5,5%, ohne KiSt) 0,5998 1 Nr. 1 f) aa) anrechenbare oder abzugsfähige ausländische Quellensteuer auf Dividenden 4 0,0503 Smart-Invest/ WKN 576214 § 5 Abs.1 S.1 Nr.2 Thesaurierung / ausschüttungsgleiche Erträge i.S.d. § 1 Abs.3 S.3 InvStG 0.0457 § 5 Abs.1 S.1 Nr.1c, ii aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Erträge 0.0457 § 5 Abs.1 S.1 Nr.1c, jj ausländische Einkünfte (inkl. Quellensteuer), die zur Anrechnung ausländischen Quellensteuer berechtigen 0.0057 -- davon ausländische Zinseinkünfte 0.0057 § 5 Abs.1 S.1 Nr.1g Absetzung für Abnutzung 0.0328 Ich hoffe, dass ich ggf. mit Eurer Hilfe Licht ins Dunkel bringen kann. Danke und Gruß selvita Für den Ethna ist nichts zu erfassen in 2008. Zum 31.12.07 erfolgte eine Thesaurierung, dann erfolgte Umstellung auf Ausschüttung und für 2009 sind je Anteil EUR 2,2740 zu erfassen (die agl E gelten bei Ausschüttung mit der Ausschüttung als zugeflossen, dies entspricht auch dem KapSt-pflichtigen Wert). Für den Smart-invest war der Wert zum 30.06.2008 Null. Deine Werte sind erst für die StErkl09 maßgeblich. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
selvita Februar 20, 2011 Für den Ethna ist nichts zu erfassen in 2008. Zum 31.12.07 erfolgte eine Thesaurierung, dann erfolgte Umstellung auf Ausschüttung und für 2009 sind je Anteil EUR 2,2740 zu erfassen (die agl E gelten bei Ausschüttung mit der Ausschüttung als zugeflossen, dies entspricht auch dem KapSt-pflichtigen Wert). Für den Smart-invest war der Wert zum 30.06.2008 Null. Deine Werte sind erst für die StErkl09 maßgeblich. Gruß Taxadvisor Hallo Taxadvisor, vielen Dank für die Antwort,- konnte ich nun soweit nachvollziehen. Für 2009 ist mir Folgendes noch nicht ganz klar. Die in der Jahressteuerbescheinigung 2009 ausgewiesenen Summen für Kapitalertragssteuer und Soli sind niedriger als die auf Basis der veröffentlichten Werte im eBundesanzeiger ermittelten Beträge. Folgende Werte im eBundesanzeiger habe ich zugrunde gelegt: FMM/ DE0008478116 / Berichtigungs-Datum vom 10.08.2010 1 e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer5) i.S.d. § 7 Abs. 1 bis 3 1,4961 Anm.: an dem berichtigten Wert alleine kann es nicht liegen, da die Abweichung zu groß ist. Ethna Aktiv/ LU0136412771 / V.-Datum 27.04.2009 1e) Anzurechnende / zu erstattende KeSt i.H.v. 25% (ohne SolZ, ohne KiSt) 0,5685 Wie werden die Angaben in KAP Z 49 (Kapitalertragssteuer) und KAP Z 50 (Solidaritätszuschlag) korrekt ermittelt? Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung. Gruß selvita Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 20, 2011 Die in der Jahressteuerbescheinigung 2009 ausgewiesenen Summen für Kapitalertragssteuer und Soli sind niedriger als die auf Basis der veröffentlichten Werte im eBundesanzeiger ermittelten Beträge. Verlustverrechnung? Freibetrag? Zwischengewinne aus Kauf? oder Anrechnung QuSt? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
selvita Februar 20, 2011 Die in der Jahressteuerbescheinigung 2009 ausgewiesenen Summen für Kapitalertragssteuer und Soli sind niedriger als die auf Basis der veröffentlichten Werte im eBundesanzeiger ermittelten Beträge. Verlustverrechnung? Freibetrag? Zwischengewinne aus Kauf? oder Anrechnung QuSt? Gruß Taxadvisor Es könnte am teilweise in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag liegen. Verluste wurden nicht verrechnet und Zwischengewinne fielen in diesem Jahr nicht an. Die angerechnete ausländische QuSt wurde im Steuerbericht separat ausgewiesen und läßt sich auch anhand der Einzelwerte im eBundensanzeiger nachvollziehen. Danke und Gruß selvita Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
selvita Februar 27, 2011 Habe mal wieder eine Frage. Es geht um die StErkl09 und den smart-Invest Helios/ LU0146463616 mit folgender Veröffentlichung im eBundesanzeiger/ V.-Datum 28.10.2009: Nr.1g Absetzung für Abnutzung 0.0328 In der Erträgnisaufstellung ist der Betrag unter "Absetzung für Abnutzung oder Sustanzverringerung" ausgewiesen mit dem Hinweis "Angaben die steuerrelevant sein können." Ist dieser Wert steuerrelevant und wenn ja, in welcher Zeile der Anlage KAP müßte der Betrag dann erfaßt werden? Es sind in meinem Fall nur ein paar EUR,- aber mich hat nun der Ergeiz gepackt alles aufdröseln zu wollen. Danke und Gruß selvita Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TerracottaPie März 9, 2011 Ich habe auch eine Frage, vermutlich ist die irgendwann irgendwo auch schon mal beantwortet worden: In meinem Depot befinden sich einige (ausländisch ausschüttende) iShares-ETFs. Nun haben einige von denen im Vorjahr offenbar Zwischenthesaurierungen durchgeführt. Die sind auf meiner Steuerbescheinigung auch ausgewiesen, und ich könnte sie in der Steuererklärung angeben. Aber: Was ist denn, wenn die Fonds diese zwischenthesaurierten Beträge in diesem Jahr plötzlich ausschütten? Oder ist das gar nicht möglich, weil einmal thesaurierte Erträge im Fondsanteilspreis enthalten sind und nicht mehr ausgeschüttet werden können? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 9, 2011 Ich habe auch eine Frage, vermutlich ist die irgendwann irgendwo auch schon mal beantwortet worden: In meinem Depot befinden sich einige (ausländisch ausschüttende) iShares-ETFs. Nun haben einige von denen im Vorjahr offenbar Zwischenthesaurierungen durchgeführt. Die sind auf meiner Steuerbescheinigung auch ausgewiesen, und ich könnte sie in der Steuererklärung angeben. Aber: Was ist denn, wenn die Fonds diese zwischenthesaurierten Beträge in diesem Jahr plötzlich ausschütten? Oder ist das gar nicht möglich, weil einmal thesaurierte Erträge im Fondsanteilspreis enthalten sind und nicht mehr ausgeschüttet werden können? Danke! Reine Zwischenthesaurierungen ohne Ausschüttungen gibt es nicht...iShares macht Zwischenausschüttungen mit Teilthesaurierungen. Die AbgSt sollte aber dann auf die Summe aus Ausschüttung steuerpflichtig und Thesaurierung erfolgt sein. Hier ist dann nichts mehr zusätzlich zu erklären. Bei Kauf nach 2008 sind diese Teilthesaurierungen dann nur beim Verkauf zu korrigeren, da sie ja bereits versteuert sind. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TerracottaPie März 9, 2011 Danke Dir. Dann gleiche ich noch mal die Daten in meiner Erträgnisaufstellung mit den tatsächlichen Buchungen ab. Denn Cortal Consors hat mir ausdrücklich "nur nachrichtlich" die ausschüttungsgleichen Erträge der Fonds mitgeteilt. Wie müsste/könnte ich denn die Besteuerung der Teilthesaurierungen beim anschließenden Verkauf nachweisen? Durch die Steuerbescheinigung bzw. den Steuerbescheid, der sich irgendwann mal darauf bezieht? Dann müssten diese Teilthesaurierungen aber irgendwo gesondert ausgewiesen sein, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag