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hasenkoule

Besteuerung von ausl. thes. Fonds

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Sven82

@ ElGro

 

du willst den Steuerabzug umgehen, aber was ist mit der tatsächlichen Versteuerung der Erträge während der Haltezeit. Die sind bei dir zu versteuern und nicht bei der Person mit NV-Bescheinigung.

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ElGro
Das steuerfreie Einkommen beläuft sich pro Person auf 7660 EUR zuzüglich 801 EUR Sparerfreibetrag (Sparerpauschbetrag ab 2009).

Dieses kann über NV und Freistellungsauftrag steuerfrei gestellt werden. Bei der NV sind aber alle Einkommensarten zu berücksichtigen.

Desweiteren wird bei Einkünften über 5061 EUR bei einer Person eine eigene Krankenversicherung verpflichtend.

 

Die Aufteilung der Verkäufe dürfte aus meiner Sicht legal sein - bin aber kein Steuerberater. Zu beachten ist, dass für die Steuer ja nicht die 16 Jahre relevant sind, sondern nur die tatsächliche Haltedauer. Die 16 Jahre sind der Berechnungsnotnagel mangels besseren Wissens bei der neuen Bank. Falls Du allerdings bei den 16 Jahreswerten sogar unter der Grenze für die NV bleibst, kannst Du Dir vermutlich sogar die Steuererklärung schenken.

 

danke für die Antwort;

wir dabei die gesetzliche Rente zu 100% berücksichtigt, oder nur ein Teil?

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ElGro
@ ElGro

 

du willst den Steuerabzug umgehen, aber was ist mit der tatsächlichen Versteuerung der Erträge während der Haltezeit. Die sind bei dir zu versteuern und nicht bei der Person mit NV-Bescheinigung.

 

die habe ich bei meinen jährlichen Steuererkärungen angegeben, ich gehe jedoch davon aus, daß ich darauf keine Steuern gezahlt habe, da ich unter Berücksichtigung aller Zinsen und Dividenden unter dem Freistellungswert lag

 

ich habe nur keine Lust jetzt für 16 Jahre die Steuer zu zahlen (Doppelbesteuerung und Besteuerung obwohl ich den Fonds noch gar nicht besaß) und diese dann erst ein Jahr später zurückzubekommen

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harryguenter
ich habe nur keine Lust jetzt für 16 Jahre die Steuer zu zahlen (Doppelbesteuerung und Besteuerung obwohl ich den Fonds noch gar nicht besaß) und diese dann erst ein Jahr später zurückzubekommen

Das wirst Du mit dem durchgeführten Depotübertrag nicht mehr vermeiden können. Auch eine Weiterreichung ändert daran ja erstmal nichts, ausser dass ggfs. der Freibetrag ausreicht - trotzdem aber eigentlich zu hoch belastet wird.

 

wir dabei die gesetzliche Rente zu 100% berücksichtigt, oder nur ein Teil?

Ich gehe davon aus, dass nur der steuerpflichtige Teil dazugerechnet werden muss. Dieser ist glaube ich davon abhängig wann man in Rente gegangen ist weiss ich aber nicht genau.

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