Loser Oktober 16, 2008 Hallo, Ich habe eine Frage zur Versteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften. Habe schon stundenlang rumgesucht und verstehe das nun so. Angenommen ich mache dieses Jahr durch den Verkauf von Aktien (Haltedauer unter einem Jahr) 1199,99 Euro Gewinn, so muss ich den Betrag nicht versteuern, da die Hälfte unter der Freigrenze von 600 Euro liegen (Halbeinkünfteverfahren). Ich würde mich über eine Bestätigung freuen, ob das so richtig ist. Im Netzt findet man oft eine Freigrenze von 512 Euro (für 2008 aber auf 600 Euro erhöht, oder?). Auch der Verdoppelungseffekt wird oft nicht erwähnt. Man könnte ja auch annehmen, das die Freigrenze nicht für die Hälfte geht, dann wäre bei 599,99 Euro Schluss. Den Gesetzestext finde ich auch eher verwirrend: Gesetz Ab 2009 sieht die Sache dann ja schon wieder ganz anders aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Oktober 16, 2008 Ich weiss auch nicht so genau - denke, mit einem kurzen Anruf am zuständigen Finanzamt lässt sich das klären. Bitte Erkenntnisse dann posten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Elvis77 Oktober 16, 2008 Angenommen ich mache dieses Jahr durch den Verkauf von Aktien .... Gewinn Dann gratuliere ich dir erstmal herzlich und finde das du deinen Namen völlig falsch gewählt hast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 16, 2008 · bearbeitet Oktober 16, 2008 von harryguenter So einfach ist das auch nicht unbedingt. Also fangen wir vorne an: die Freigrenze scheint für 2008 tatsächlich auf 600 EUR angehoben worden zu sein, d.h. man darf 599,99 EUR an Spekulationsgewinnen erwirtschaften ohne diese Versteuern zu müssen. Sobald die Grenze überschritten ist wird der Gesamte Betrag steuerpflichtig. Berechnet wird das der Einfachheit halber pro Geschäft aus ( Verkaufserlös - Einkaufskosten ) die Werbungskosten (Ordergebühren) sind dann schon entsprechend berücksichtigt. Wurden mehrere Teilkäufe/-verkäufer getätigt gilt das FIFO Prinzip (first in first out). für Aktien: Aktien im speziellen unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren, hier ist also nur der halbe Kursgewinn anzusetzen. Ich weiss grade nicht wie die Werbungskosten da berücksichtigt werden (hälftig oder voll?) zumindest kommst Du deshalb auf die 1199,98 EUR. Aktienfonds oder andere Wertpapiere unterliegen nicht dem Halbeinkünfteverfahren, deshalb ist hier der Spekulationsgewinn von 599,99 zu beachten. Ab 2009 wird das viel einfacher - wenn auch teuerer: Auf den Gesamten Kursgewinn wird unabhängig der Haltedauer die Abgeltungssteuer von ca. 28,5% fällig. Bei Dividenden ebenso. Es gibt dann noch den Sparerpauschbetrag von 800 EUR der dann aber für Spekulationsgewinne und Zinseinkünfte zusammen herhalten muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 17, 2008 Also fangen wir vorne an: die Freigrenze scheint für 2008 tatsächlich auf 600 EUR angehoben worden zu sein, d.h. man darf 599,99 EUR an Spekulationsgewinnen erwirtschaften ohne diese Versteuern zu müssen. Sobald die Grenze überschritten ist wird der Gesamte Betrag steuerpflichtig.Berechnet wird das der Einfachheit halber pro Geschäft aus ( Verkaufserlös - Einkaufskosten ) die Werbungskosten (Ordergebühren) sind dann schon entsprechend berücksichtigt. Wurden mehrere Teilkäufe/-verkäufer getätigt gilt das FIFO Prinzip (first in first out). unterschreib für Aktien:Aktien im speziellen unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren, hier ist also nur der halbe Kursgewinn anzusetzen. Ich weiss grade nicht wie die Werbungskosten da berücksichtigt werden (hälftig oder voll?) zumindest kommst Du deshalb auf die 1199,98 EUR. Wenn Halbeinkünfteverfahren, werden Erträge zu 50 % angesetzt (§ 3 Nr. 40 EStG) und die Werbungskosten auch zu 50 % (§ 3c Abs. 2 EStG). Aktienfonds oder andere Wertpapiere unterliegen nicht dem Halbeinkünfteverfahren, deshalb ist hier der Spekulationsgewinn von 599,99 zu beachten. auch richtig, wenn man davon ausgeht, dass nur Aktienfonds verkauft wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag