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Wirecard

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Gast240102
vor 12 Stunden von sw23456:

Ich bin mit einem sechsstelligen Betrag in Wirecard eingestiegen, nicht in die Aktie selbst, aber in Discount-Zertifikate mit Caps zwischen 72 und 90 und verschiedenen Laufzeiten. Hier gibt es wahnsinnige Seitwärts-Renditen aufgrund der hohen Volatilität des Underlyings.

Wirecard ist im Vergleich zu seiner Peer-Group absolut billig (vgl. bspw. VISA und Paypal).

Wenn KPMG nichts gefunden hat, werden auch andere Prüfer nichts finden. Die deutsche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Straf-) braucht in jedem Fall ein belastbares gutachterliches Ergebnis, um gegen Herrn Braun irgendetwas auszuurteilen.

Also wird nichts weiter kommen.

Ab 2019 ist die Verbuchung und Bilanzierung der Geschäfte im Nahen Osten sowieso geändert worden, so dass sie für die Prüfer besser nachvollziehbar ist.

Die Short-Seller sind schon mehrfach gegen Wirecard vorgegegangen und der Kurs hat sich danach jedesmal wieder erholt.

Auch diesesmal wüsste ich nicht, was sie jetzt noch bringen könnten. Die Financial Times hat diese Fortsetzungs-Story inzwischen scheinbar eingestellt.

 

Und selbst wenn: Spielen wir den worst-case durch: Die Umsätze in Dubai in 2017 und 2018 waren fake. Die Gewinne bzw. Provisionen wurden aber letztlich doch irgendwie / irgendwann auf einem Wirecard-Konto gutgeschrieben.

Dann müssten halt die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 nochmal neu durchgerechnet werden. Steinhoff z.B. hat das auch hinter sich gebracht. Bei Wirecard läuft das profitable Geschäft mit 30% Wachstumsrate aber einfach weiter!

@sw23456Danke für den Hinweis zu den Discountzertifikaten. Die sind momentan wirklich günstig. 

....beim Thema Fraud:

Wenn etwas dran wäre, würde ich das schon als bedrohlich ansehen für das Vertrauen der Kunden, der Banken und vor allem das Thema Schadensersatz bis hin zu Gefängnis (§ 331 HGB) für die involvierten Personen und die Kursentwicklung von Steinhoff macht nun nicht gerade Mut als Beispiel.

Ich denke aber nach wie vor, dass an den Vorwürfen in der Substanz nichts dran ist, a) weil 2019 zu stimmen scheint und b) weil zumindest dies sonstigen MCA-Mathematik Vorwürfe einen kopflosen Analyseansatz verfolgen und sie selbst schon angeben, dass Ihre Vorwürfe prüferisch (statement vom 24.04.2020) nicht belegt werden können, weil sie rechtlich auch gar nicht existieren. Es sind einfach Falschbehauptungen.

 

 

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Gast240102
vor 13 Stunden von sw23456:

 

Ab 2019 ist die Verbuchung und Bilanzierung der Geschäfte im Nahen Osten sowieso geändert worden, so dass sie für die Prüfer besser nachvollziehbar ist.

 

...noch ein Hinweis: So ganz easy ist es nicht. Die 2018er Zahlen sind als Vorperiodenzahlen formal auch Teil des 2019er Abschlusses, da nach IFRS der Jahresabschluss auch mindestens eine Vorperiode hat. Wenn nun aufgrund neuer Erktennnisse Zweifel an den 2018er Zahlen bestehen oder diese nach den neuen Erkenntnissen nicht mehr im Sinne einer Abschlussprüfung (nicht forensischen Prüfung) als nachgewiesen werden können, dann hätte der 2019er Konzernabschluss m.E. dennoch eine Einschränkung oder Versagung, weil man über den Abschluss als Ganzes keine Aussage treffen kann. Zudem müsste man das 2018er Testat aufgrund der neuen Erkenntnisse zurückrufen. Also Wirbel gäbe das ganze m.E. schon noch und wäre ein GAU für ein Dax Unternehmen.

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n00bpro

Die Frage ist halt, was alles schon eingepreist ist und was nicht. Der Kurs ging ja ordentlich runter und hat ein gewisses Risiko durchaus schon drin.

 

Hat jemand den Überblick, was da jetzt noch aussteht und in Prüfung ist?

 

vor 12 Stunden von n00bpro:

Was denkt ihr denn, warum der Kurs aktuell noch klemmt? Es kamen ja jetzt die vorläufigen Umsätze/Gewinne, die am 4.6. nochmal vorgestellt werden - die sind ja i.O., zumindest würde ich das so interpretieren. Dann steht noch das Urteil von EY für 2019 aus, richtig? Und welche Jahre prüft KPMG aktuell noch genauer? Bis wann ist da ein Ergebnis zu erwarten? Was kann bei den Shortsellern noch passieren?

 

Ich meine, irgendwann müssen doch mal die Institutionellen einsteigen und dann sollte die Rakete doch langsam zünden, wenn auch die Short-Positionen beglichen werden wollen.

 

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Gast240102
vor 31 Minuten von n00bpro:

Hat jemand den Überblick, was da jetzt noch aussteht und in Prüfung ist?

 

 

Der Kurs ging aber von 73/ 73 im Tief auch schon wieder ganz schön nach oben.....

Zum Thema Prüfung: Es hieß, dass die möglichen Auswirkung der KPMG Sonderuntersuchung auf die Abschlussprüfung analysiert werden müssten.

 

Wenn man die Punkte des KPMG reports durchgeht, dann gibt es nur zwei kritische Punkte für eine Abschlussprüfung:

- die Bilanzierung des Escrow Accounts, die KPMG anders sieht als die Gutachter von Wirecard und EY. Letztlich eine Abwägungsfrage, die offen diskutiert wurde und kein Fraud darstellt. Es erscheinen wohl beide Auffassungen vertretbar, wenn da drei renommierte Gesellschaften in der Analyse betraut waren.

-dann gibt es vor allem die bislang nicht (forensisch) nachgewiesenen Umsätze mit den fehlenden Transaktionsdaten. Hier ist die Frage, ob die bestehenden Drittbestätigungen  und Abrechnungsunterlagen der TPAs or dem Hintergrund der Vorwürfe und der Nichtnachweisbarkeit wegen fehlender Transaktionsdaten weiterhin "hinreichende" Prüfungssicherheit  wie sie für die Abschlussprüfung erforderlich ist im Lichte der Vorwürfe noch gewährleisten oder nicht.

 

Eine schwierige Abwägungsfrage. Wenn die TPAs und Wirecard nicht evtl. noch weitere Unterlagen zwischenzeitlich vorgebracht haben, ist es m.E. möglich, dass dann auch für den Abschlussprüfer die Umsätze 2018 (nicht mehr in voller Höhe) nicht mehr in voller Höhe und eine Einschränkung wegen eines Prüfungshemmnis vorgenommen werden muss.

Ich meine daher, ass 

 

Normalerweise reichen im Rahmen einer Abschlussprüfung die Bestätigungen und Abrechnungen Dritter aus (so konnte in 2018 und davor testiert werden).  Stell Dir vor Google, Youtube etc. rechnen Klicks ab. Hier genügt deren Bestätigung auch ohne den Hintergrunddaten über jeden Klick. Bei Wirecard steht aber im Raum, dass die TPAs (Dritte) gemeinsam mit Wirecard Abrechnungen gefaked haben und der Prüfer nicht den Zugang zu den Daten hat.

 

Ich möchte in der Situation nicht Abschlussprüfer sein. Stelle Dir doch selbst einmal die Frage wie Du handeln würdest und halte dabei auch § 332 HGB im Hinterkopf ( bis zu 3 Jahren Gefängnis für den WP + das Thema Schadensersatz und Reputation).

 

Würden Dir die Dirttbestätigungen der nunmehr in der Öffentlichkeit als zwielichtig geltenden TPAs und Trustees noch ausreichen, um die Umsätze bestätigen zu können oder würdest Du eher auf Nummer sicher gehen wie KPMG und sagen, dass Du das nicht beurteilen kannst.  Weil eine Kollusion von Wirecard, den TPAs und Trustees nicht ausgeschlossen werden können, kann es sein das deren Bestätigungen damit nicht mehr die notwendige Beweiskraft für eine gesetzlich geforderte "hinreichende Prüfungssicherheit" gewährleisten.

 

Ich hoffe, dass die TPAs hoffentlich den Ernst der Lage erkannt haben und cooperativer werden, sonst fällt denen ja auch ein wichtiger Partner bald weg.

 

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Fritz57
· bearbeitet von Fritz57

Ich habe heute morgen eine Sonderausgabe vom Effecten-Spiegel-Podcast, zum Thema Musterfeststellungsklage Wirecard, gehört.

 

 

 

Ich bin dadurch auf die Möglichkeit des Schadenersatzes aufmerksam geworden und hab mich jetzt auch für die Musterfeststellungsklage unter https://tilp.de/faelle/der-fall-wirecard-ag/ regestriert. 

Im Podcast wird der Anspruch auf Schadensersatz ganz gut beschrieben. Der Anwalt, welcher im Podcast interviewt wird, ist ebenfalls in der TILP Kanzlei tätig. 

 

Bei mir geht es um ein Einstandskurs von 118€/Aktie welcher vermutlich 30 - 40% zu hoch war, aufgrund vorenthaltener Insider Informationen (KPMG Bericht legt offensichtlich Mängel in der Orga. und Buchführung nah). 

Letztlich geht es bei mir damit um lediglich 35 Aktien zu 118€ also in Summe 4130€.

30% davon sind 1239€, also nicht unbedingt viel. Der Einstandskurs würde dann bei theoretisch 82,6€/Aktie liegen, fast genau der aktuelle Kurs.

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das natürlich in Anspruch nehmen. 

 

Voraussetzungen für Anspruch auf Teilnahme bei der Klage sind wohl:

- Aktienkauf vor 27.04.2020

- Aktie wurde am 27.04.2020 noch gehalten

- Wertpapierabrechnungen liegt vor

 

Egal ist:

- zu welchen Kurs die Aktie gekauft wurde

- ob die Aktie bereits verkauft wurden oder noch gehalten werden (wichtig ist nur das sie vor dem 27.4. gekauft wurden und am 27.04. gehalten wurden)

 

Es wird davon ausgegangen das durch vorenthaltende Insiderinformationen (Schlecht Orga. und mangelhafte Buchführung) jeder Einstandskurs vor dem 27.4. ca. 30-40% zu hoch, also überteuert, war. 

 

Für die Registrierung wird erstmal nur der Name, EMail Adresse sowie die Tel. Nr. benötigt. 

Danach kommt eine Bestätigungsmail mit der Information das man sich zeitnah meldet. 

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Ramstein
vor 30 Minuten von Fritz57:

Ich habe heute morgen eine Sonderausgabe vom Effecten-Spiegel-Podcast, zum Thema Musterfeststellungsklage Wirecard, gehört.

 

Wenn ich schon höre, dass die Tussi das Geschäftsmodell von Wirecard als plumpes Acquiring darstellt, habe ich einen hinreichenden Eindruck von der Kompetenz.

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oscarello
vor 20 Minuten von Ramstein:

 

Wenn ich schon höre, dass die Tussi das Geschäftsmodell von Wirecard als plumpes Acquiring darstellt, habe ich einen hinreichenden Eindruck von der Kompetenz.

wenigstens haben die keine werbung drin,  was bei anderen magazinen  schon 2/3 des umfanges ausmacht.

 

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Ramstein
vor 3 Minuten von oscarello:

wenigstens haben die keine werbung drin,  was bei anderen magazinen  schon 2/3 des umfanges ausmacht.

 

Sollten sie vielleicht für werben: "Frei von Werbung und Kompetenz!" :P

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Dorfkind87
Gerade eben von oscarello:

wenigstens haben die keine werbung drin,  was bei anderen magazinen  schon 2/3 des umfanges ausmacht.

 

Ohne den Beitrag gesehen zu haben gehe ich davon aus, dass der gesamte Beitrag Werbung für die Mutserfeststellungsklage der Rechtsanwaltskanzlei TILP darstellt. 

 

vor 58 Minuten von Fritz57:

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das natürlich in Anspruch nehmen. 

 

Rechtsschutzversicherungen sollten aus meiner Sicht abgeschafft werden. Wer wirklich Grund zum Klagen hat wird dies auch ohne eine derartige Versicherung können. Für alle anderen Fälle wird unsere Justiz nur unnötig von Wutbürgern belagert. In diesem speziellen Fall steigen Menschen voller Gier und der Hoffnung hoher Renditen ein aber wenn das Risiko zuschlägt wird geklagt. 

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The Statistician
· bearbeitet von The Statistician

@n00bpro

Ergänzend zu @fintech noch der Verweis auf die Prüfung von KPMG bzgl. der Transaktionen von Dez 2019 (Extraktionsprozess, Validierung usw.). Da kann man auch gespannt sein wann diese Ergebnisse publiziert werden (vor oder mit JA 2019). 

vor 2 Stunden von fintech:

Ich hoffe, dass die TPAs hoffentlich den Ernst der Lage erkannt haben und cooperativer werden, sonst fällt denen ja auch ein wichtiger Partner bald weg.

Im KPMG-Bericht wurde doch schon erwähnt, dass zwei der drei TPAs signalisiert haben, dass hier ein Kooperationsbereitschaft vorliegt und Transaktionsdaten bereitgestellt werden sollen. Muss man abwarten was das am Ende konkret bedeutet. Leider ist das Abhängigkeitsgefüge für Wirecard absolut keine angenehme Situation. 

vor einer Stunde von Fritz57:

Es wird davon ausgegangen das durch vorenthaltende Insiderinformationen (Schlecht Orga. und mangelhafte Buchführung) jeder Einstandskurs vor dem 27.4. ca. 30-40% zu hoch, also überteuert, war. 

Für mich hört sich das recht wacklig an, aber werde mir die Entwicklung anschauen. Verstehe ich das im Kern richtig, dass Wirecard laut TILP im Vorfeld hätte sagen müssen "Passt auf, wir haben eine schlechte Compliance-Abteilung mit großen Baustellen, berücksichtigt das bitte bei eurer Anlageentscheidung."? Natürlich etwas überspitzt formuliert, aber im Kern kommt die Aussage nach meinem Verständnis hin. Und natürlich gab es vor dem 27.04. auch Kurse, die auf einem ähnlichen Niveau waren wie am 27.04, aber mal abwarten wie sich das entwickelt...

 

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oscarello
vor 4 Minuten von Ramstein:

 

Sollten sie vielleicht für werben: "Frei von Werbung und Kompetenz!" :P

bist ja fast frauenfeindlich

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nolske
vor einer Stunde von Fritz57:

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das natürlich in Anspruch nehmen.
[...]

 

Sofern die Rechtschutz dafür Deckung hat. Des Öfteren nicht der Fall.

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Ramstein
vor 21 Minuten von oscarello:

bist ja fast frauenfeindlich

Johannes 8:32

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santazero

Ich finde auf der TLIP Seite zur Wirecard Klage jetzt nicht mehr den Teil, wo explizit genannt wurde, für welchen Zeitraum die Kläger klagen können. Wenn ich mich richtig erinnere, dann stand auf der ursprünglichen Seite mal was von einem Kaufdatum zwischen 2016 und 27.4.2020.

Wenn dem so wäre, müssen dann auch alle die ihre Aktien in der Zeit mit Gewinn verkauft haben, den Gewinn zurückzahlen? Immerhin war der Kurs ja viel zu hoch laut TLIP.

Somit hätten (bei erfolgreicher Klage) viele Anleger Gewinn erwirtschaftet, der ihnen gar nicht zusteht. Wenn schon, dann muss man das ganze in beide Richtungen angehen.

 

Und was ist eigentlich mit den Leuten, die ihre Aktien noch halten, aber in dem Zeitraum gekauft haben? Dürfen die sich der Klage anschließen? Dann könnte ich ja doppelt abstauben (im Falle des Erfolgs). Erst jetzt bei der Klage und später wenn der Kurs wieder steigt.

 

Warum klagt keiner bei Luckin Coffee? Da sind die Verluste weitaus höher (in %) und dort liegt eine nachgewiesene Bilanzfälschung bereits vor. 

 

Börse war doch schon immer die freie, eigene Entscheidung. Und auch das dort schwarze Schafe, unseriöse Anbieter usw. unterwegs sind sind doch bekannt. 

Wenn sowas auch nur den Hauch einer Chance vor Gericht hat, dann weiß ich auch nicht mehr wo so etwas enden soll.

 

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oscarello
vor 32 Minuten von santazero:

Ich finde auf der TLIP Seite zur Wirecard Klage jetzt nicht mehr den Teil, wo explizit genannt wurde, für welchen Zeitraum die Kläger klagen können. Wenn ich mich richtig erinnere, dann stand auf der ursprünglichen Seite mal was von einem Kaufdatum zwischen 2016 und 27.4.2020.

Wenn dem so wäre, müssen dann auch alle die ihre Aktien in der Zeit mit Gewinn verkauft haben, den Gewinn zurückzahlen? Immerhin war der Kurs ja viel zu hoch laut TLIP.

Somit hätten (bei erfolgreicher Klage) viele Anleger Gewinn erwirtschaftet, der ihnen gar nicht zusteht. Wenn schon, dann muss man das ganze in beide Richtungen angehen.

 

Und was ist eigentlich mit den Leuten, die ihre Aktien noch halten, aber in dem Zeitraum gekauft haben? Dürfen die sich der Klage anschließen? Dann könnte ich ja doppelt abstauben (im Falle des Erfolgs). Erst jetzt bei der Klage und später wenn der Kurs wieder steigt.

 

Warum klagt keiner bei Luckin Coffee? Da sind die Verluste weitaus höher (in %) und dort liegt eine nachgewiesene Bilanzfälschung bereits vor. 

 

Börse war doch schon immer die freie, eigene Entscheidung. Und auch das dort schwarze Schafe, unseriöse Anbieter usw. unterwegs sind sind doch bekannt. 

Wenn sowas auch nur den Hauch einer Chance vor Gericht hat, dann weiß ich auch nicht mehr wo so etwas enden soll.

 

www.wirecard-klage.de

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Fritz57

Gibt es rationale Gründe nicht gegen Wirecard zu klagen wenn selbst jeder verantwortungsvolle Institutionelle Investor (DEKA; Union Investment) gegen Wirecard klagen wird? 

Es wird ja niemand gezwungen sich der Klage anzuschließen ;-) Kann ja jeder selber machen was er für richtig hält. 

Aus meiner Sicht sind Emotionen bei Thema Geld und Interessenwahrung nicht wirklich angebracht, das geht meistens schief. Aber muss jeder selber wissen. 

 

Wer meint das es nicht so schlimm ist wenn ein Unternehmen, in das er investiert ist, grob gegen die GoB verstößt dann ist es ja schön für das Unternehmen, eigentlich braucht es ja dann auch keine Bilanz mehr veröffentlichen, das spart ein Haufen Arbeiten ;-)

 

Kurzer Auszug aus der GoB:

Belegprinzip
Keine Buchung ohne Beleg! Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen.
Belege müssen sachlich und rechnerisch richtig sein.
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (§ 238 HGB).
Die Ablage der Belege muss das schnelle auffinden und die Rückverfolgung der Geschäftsvorfälle ermöglichen (von der Buchung zum Beleg, vom Beleg zur Buchung). Aufbewahrung (§ 257 HGB)

 

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Fritz57
vor 44 Minuten von santazero:

Börse war doch schon immer die freie, eigene Entscheidung. Und auch das dort schwarze Schafe, unseriöse Anbieter usw. unterwegs sind sind doch bekannt. 

Und deswegen darf man sich dagegen nicht wehren? Ist ja witzig, der Investor also als ewiges Opfer.. Ist ja süß. 

Nein natürlich darf und kann mich sich wehren wenn ein Unternehmen grob gegen die GoB verstößt. Wer das nicht selber macht hat es wohl nicht nötig. 

vor 46 Minuten von santazero:

Wenn sowas auch nur den Hauch einer Chance vor Gericht hat, dann weiß ich auch nicht mehr wo so etwas enden soll.

Das wird ein Gericht entscheiden und nicht du :-) Mach dich mal mit den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung betraut, glaub mir, sowas wiegt schwer. Wird das nicht eingehalten kann man das handeln von Wertpapieren an der Börse gleich vergessen. Und Verstöße dagegen werden auch bestraft. Das ist sowas wie die Bibel für den BWLer

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The Statistician
vor 1 Minute von Fritz57:

Gibt es rationale Gründe nicht gegen Wirecard zu klagen wenn selbst jeder verantwortungsvolle Institutionelle Investor (DEKA; Union Investment) gegen Wirecard klagen wird? 

Gibt es hierzu informationen oder ist das eine Mutmaßung von dir?

vor 1 Minute von Fritz57:

Wer meint das es nicht so schlimm ist wenn ein Unternehmen, in das er investiert ist, grob gegen die GoB verstößt dann ist es ja schön für das Unternehmen, eigentlich braucht es ja dann auch keine Bilanz mehr veröffentlichen, das spart ein Haufen Arbeiten ;-)

Damit wird die Klage nicht begründet. Als Grundlage für die Klage wird die Kommunikation seitens Wirecard herangezogen. 

vor 14 Minuten von Fritz57:

Und Verstöße dagegen werden auch bestraft.

So ganz nachweisen kann es scheinbar keiner so ganz :-*

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Gast240102
vor 49 Minuten von Fritz57:

Gibt es rationale Gründe nicht gegen Wirecard zu klagen wenn selbst jeder verantwortungsvolle Institutionelle Investor (DEKA; Union Investment) gegen Wirecard klagen wird? 

Es wird ja niemand gezwungen sich der Klage anzuschließen ;-) Kann ja jeder selber machen was er für richtig hält. 

Aus meiner Sicht sind Emotionen bei Thema Geld und Interessenwahrung nicht wirklich angebracht, das geht meistens schief. Aber muss jeder selber wissen. 

 

Wer meint das es nicht so schlimm ist wenn ein Unternehmen, in das er investiert ist, grob gegen die GoB verstößt dann ist es ja schön für das Unternehmen, eigentlich braucht es ja dann auch keine Bilanz mehr veröffentlichen, das spart ein Haufen Arbeiten ;-)

 

Kurzer Auszug aus der GoB:

Belegprinzip
Keine Buchung ohne Beleg! Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen.
Belege müssen sachlich und rechnerisch richtig sein.
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (§ 238 HGB).
Die Ablage der Belege muss das schnelle auffinden und die Rückverfolgung der Geschäftsvorfälle ermöglichen (von der Buchung zum Beleg, vom Beleg zur Buchung). Aufbewahrung (§ 257 HGB)

 

....dann gäbe es auch keine testierten Jahresabschlüsse. Hast Du den KPMG Bericht mal gelesen? Natürlich hat Wirecard die entsprechenden Belege vorgelegt zu jeder Buchung bzgl. den TPAs (Verträge und darauf basierende Abrechnungen der TPAs sowie die Saldenbestätigungen von Treuhänder 1 oder auch eigene Kontoauszüge, wenn Gelder auf eigene Konten flosse).  Im Bericht heißt es:

 

"Als Grundlage für die Abrechnungen mit den TPA-Partner lagen Verträge mit den TPA-Partnern sowie entsprechenden Pricing Schedules mit den jeweiligen Partnern vor. Hinsichtlich der den Abrechnungen zugrunde liegenden Transaktionsvolumina lagen Screenshots über Transaktionsvolumena u.a. au den Systemen der TPA-Partner und Protokolle zu vierteljährlichen Gesprächen mit den TPA-Partnern vor, die die Abstimmung relevanter Abrechnungsparameter dokumentieren.

 

KPMG schreibt dazu, dass das die Nachweise aus unserer Sicht aufgrund der - durch die in der Presse erhobenen Vorwürfe - bestehenden Zweifel an der Höhe und Existenz der Umsatzerlöse für Zwecke unserer forensisch geprägten Untersuchung nicht ausreicht."

 

Daher mal ein Beispiel:

Die TPAs haben die Abrechnungen in deren Systemen erstellt und das ist so ähnlich wie bei einem "Self-Billing", Consilagerentnahmen oder auch Abrechnung von Youtube Klicks. Der Serviceprovider stellt Dir eine Zusammenstellung aus seinem System zur Verfügung, aber eben nicht die Grunddaten und nicht den Zugang zu seinem System, aus dem heraus er die Abrechnung erstellt.

 

Stell Dir vor Du bist ein Bürowarenhändler und hast einen Tankstellenbesitzer als Kumpel. Beide leidet Ihr unter flauer Geschäftsentwicklung und braucht den nächsten Kredit von der Bank, die steigende Umsätze sehen möchte.

 

Du gehst zum Tanken und tankst für 100 Liter Diesel, die auf der Rechnung stehen und die Dein Buchhaltungsbeleg darstellen. In Wahrheit hat der Tankwart aber nur 50 Liter abgegeben.

Als Gegenleistung für den Betrug (weil so bist Du ja der Dumme, da Du 100  Liter bezahlt hast und nur 50 Liter bekommen hast), kauft der Tankwart bei Dir seine Büromaterialien mit enormen Aufschlag z.B. 10 Bleistifte für 100 EUR und schwups habt Ihr beide Eure Umsätze für diese beiden Geschäfts exorbitant gesteigert. Das macht Ihr beide dann so oft, bis Ihr Eure Umsätze genug aufgepumpt habt.

 

Buchhalterisch habt Ihr Belege, die nach GoB ´vollkommen ausreichend sind, aber wenn nun jemand behauptet, dass Du gar nicht 100 Liter getankt hast, sondern der Tankwart und Du als Schreibwarenhändler ein Kreislaufbuchungsmodell aufgesetzt habt, dann kannst Du das mit den Abrechnungen vom Tankwart nicht entkräften. Du bräuchtest nun einen Auszug aus dem "Zapfsystem" für den Diesel, Eichunterlagen etc., um zu beweisen, dass die 100 Liter von der Abrechnung auch tatsächlich geliefert wurden.

 

Solcher Art sind die Probleme bei Wirecard.

 

Die GoB sind kein Thema (wird wie Statistican ausführt auch von niemandem als Thema ins Feld geführt).

 

Ich meine auch, dass RA TILP komplett falsch liegt, wenn er meint, die internen Compliance Mängel müssten der Öffentlichkeit kund getan werden und seien für die Kursrutsche verantwortlich. 

 

M.E. stört die Börse, dass immer noch die Unsicherheit über die Umsätze herrscht und das man sich fragt, warum die TPAs und der Treuhänder 1 so unkooperativ sind, denn Wirecard müsste doch bei den Beträgen schon ein guter Kunde sein. Schließlich wirft Treuhänder 1 sogar das Handtuch und ist nicht mehr erreichbar.

Also da verstehe ich die Aufregung der Börse hinsichtlich der zweifelsfreien Existenz schon. Die Compliance, die sich jederzeit verbessern lässt, ist da doch ein geringes Problem.

 

 

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Gast240102
vor 3 Stunden von The Statistician:

 

Für mich hört sich das recht wacklig an, aber werde mir die Entwicklung anschauen. Verstehe ich das im Kern richtig, dass Wirecard laut TILP im Vorfeld hätte sagen müssen "Passt auf, wir haben eine schlechte Compliance-Abteilung mit großen Baustellen, berücksichtigt das bitte bei eurer Anlageentscheidung."? Natürlich etwas überspitzt formuliert, aber im Kern kommt die Aussage nach meinem Verständnis hin. Und natürlich gab es vor dem 27.04. auch Kurse, die auf einem ähnlichen Niveau waren wie am 27.04, aber mal abwarten wie sich das entwickelt...

 

....kann ich nur zustimmen. M.E. will sich da ein RA auf Kosten von Anlegern bereichern und Ihnen ein wenig das Fell abziehen. Viele werden auf den Zug aufspringen und dann überrascht sein, dass Ihre Rechtsschutzversicherung genau in den Fällen nicht zahlt. Zugleich will der RA etwas kostenlose Publicity haben.

 

Ich habe noch nie gehört, dass Compliance Mängel nach außen berichtet würden und darüber berichtet werden müsste. Bislang wurden die Compliance Mängel nun auch nirgendwo thematisiert (außer von Fritz57, der aber fachfremd zu sein scheint und daher von Buchhaltung und GoB wohl nicht wirklich Ahnung hat und auch nicht durchdrungen hat, wo die Probleme im KPMG Bericht liegen).

 

Aber wir werden sehen wie sich das entwickelt.

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santazero
· bearbeitet von santazero
vor 3 Stunden von Fritz57:

Gibt es rationale Gründe nicht gegen Wirecard zu klagen wenn selbst jeder verantwortungsvolle Institutionelle Investor (DEKA; Union Investment) gegen Wirecard klagen wird? 

Es wird ja niemand gezwungen sich der Klage anzuschließen ;-) Kann ja jeder selber machen was er für richtig hält. 

Aus meiner Sicht sind Emotionen bei Thema Geld und Interessenwahrung nicht wirklich angebracht, das geht meistens schief. Aber muss jeder selber wissen. 

 

Wer meint das es nicht so schlimm ist wenn ein Unternehmen, in das er investiert ist, grob gegen die GoB verstößt dann ist es ja schön für das Unternehmen, eigentlich braucht es ja dann auch keine Bilanz mehr veröffentlichen, das spart ein Haufen Arbeiten ;-)

 

Kurzer Auszug aus der GoB:

Belegprinzip
Keine Buchung ohne Beleg! Jedem Geschäftsvorfall muss ein Beleg zugrunde liegen.
Belege müssen sachlich und rechnerisch richtig sein.
Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (§ 238 HGB).
Die Ablage der Belege muss das schnelle auffinden und die Rückverfolgung der Geschäftsvorfälle ermöglichen (von der Buchung zum Beleg, vom Beleg zur Buchung). Aufbewahrung (§ 257 HGB)

 

Bitte um Infos, dass DEKA, UI und "jeder verantwortungsvolle institutionelle Investor" gegen Wirecard klagen wird. Oder ist das deine reine Vermutung?

Meine Aussage war sowas von emotionsfrei. Es war eine ernste Frage, warum hier nur realisierte Verluste eingeklagt werden, aber zu hohe Gewinne (nichts anderes wären diese für den Zeitraum) in Ordnung sind. Frei nach dem Motto, wenn ich gewonnen habe möchte ich es auch behalten, aber wenn ich verloren habe dann hätte ich gerne einen Teil davon zurück, da ja nicht ordentlich kommuniziert wurde.

vor 2 Stunden von Fritz57:

Und deswegen darf man sich dagegen nicht wehren? Ist ja witzig, der Investor also als ewiges Opfer.. Ist ja süß. 

Nein natürlich darf und kann mich sich wehren wenn ein Unternehmen grob gegen die GoB verstößt. Wer das nicht selber macht hat es wohl nicht nötig. 

Das wird ein Gericht entscheiden und nicht du :-) Mach dich mal mit den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung betraut, glaub mir, sowas wiegt schwer. Wird das nicht eingehalten kann man das handeln von Wertpapieren an der Börse gleich vergessen. Und Verstöße dagegen werden auch bestraft. Das ist sowas wie die Bibel für den BWLer

Natürlich darf man sich dagegen wehren. Wer aber z.B. Anfang 2020 oder Mitte/ Ende 2019 oder sonst wann in den letzten 1-2 Jahren (vermutlich auch schon früher) bei Wirecard eingestiegen ist hatte 3 Optionen:

1. Sich mit dem Unternehmen auseinandersetzen. Dann wären einem auch die Infos über evtl. Bilanzfälschung etc. aufgefallen und jeder kann selbst entscheiden ob er in ein Unternehmen investieren möchte, bei dem evtl alles nicht mit rechten Dingen zugeht. (Was in all den Jahren bis heute übrigens nicht nachgewiesen wurden konnte!)

2. Blind in das Unternehmen investieren (evtl. Youtubern gefolgt, Bildartikel gelesen oder was weiß ich) und dann ggf. auf die Schnauze fallen.

3. Wollte zocken um eine tolle Rendite in kurzer Zeit zu erwirtschaften

 

So oder so, sehe ich hier keinen Grund, dass ein Anleger sich in einem dieser Fälle beschweren kann/ darf. Ich gehöre übrigens auch zu denen, die bei 13x€, kurz vor dem KPMG Rls gekauft haben. Aber:

1. habe ich selber Schuld, da ich einer unbestätigten Aussage von MB vertraut habe, dass alles ok ist 

2. Halte ich immer noch und habe sogar bei 85 nochmal ordentlich nachgekauft.

Ich würde nie auf die Idee kommen, mich der Klage anzuschließen, da es meine eigene, freie Entscheidung war. Ich hätte auch bis zur wirklichen Veröffentlichung 2 Tage später warten können und wäre dann vermutlich bei um die 100 eingestiegen anstatt 13x. 

 

Es ist ja nicht so, dass die ganzen Unterstellungen erst mit dem KPMG Bericht an die Öffentlichkeit kamen. Außerdem klagt TLIP soweit ich weiß auf falsche/ schlechte Kommunikation seitens Wirecard und nicht auf Bilanzbetrug o.ä.

 

Mir ist übrigens doch eine einzige Möglichkeit einfallen, wo eine Klage evtl. berechtig wäre. Nämlich bei allen die in dem Zeitraum gekauft haben wo der KMPG Bericht verschoben wurde und MB trotzdem erzählte, dass der Bericht in Ordnung sei. In der Zeit ist der Kurs geklettert und viele (inkl. mir) haben darauf vertraut. Das ist ein Zeitfenster von ein paar Tagen. Dafür hätte ich Verständnis. Jetzt aber für die letzten Jahre zu klagen, halte ich für irrelevant.

 

Und noch etwas. Warum betrifft es dann nur die Aktieninhaber? Müsste man nicht alle Verluste aus Zertifikaten etc. auch berücksichtigen? 

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earningpower

Ich musste bei meiner Depotbank unterschreiben, dass ich mir der Risiken bewusst bin, die der Aktienhandel mit sich bringt. Dachte das wäre allgemein so üblich.

 

Die Klagen sind asozial. Im Endeffekt wollen die Kläger Geld von den anderen Aktionären, die genau wie sie selbst kalt erwischt worden sind. 

Und logisch macht es auch keinen Sinn, da alle gleich schlecht informiert worden sind. Warum also soll der Aktionät, der bereits 2015 eingestiegen ist jetzt dem von ein paar Jahre später etwas bezahlen? 

 

Lustig wäre auch wenn die Aktie vor dem Prozess (falls es ihn je gibt) richtig steigt. Wollen die Leute dann auch nur ihren Kauf rückabwickeln oder würden sie dann doch darauf beharren, dass die Gewinne ihnen gehören?

 

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Fritz57
vor 54 Minuten von earningpower:

Ich musste bei meiner Depotbank unterschreiben, dass ich mir der Risiken bewusst bin, die der Aktienhandel mit sich bringt. Dachte das wäre allgemein so üblich.

 

Die Klagen sind asozial. Im Endeffekt wollen die Kläger Geld von den anderen Aktionären, die genau wie sie selbst kalt erwischt worden sind. 

Ich denke nicht das es üblich ist für 50% der Umsätze keine richtigen Beleg zu haben. Das hat dann übrigens nichts mit allgemeinen Risiken des Aktienhandels zu tun, sondern eher mit, ich sag es mal vorsichtig, Täuschung.

 

vor 56 Minuten von earningpower:

Lustig wäre auch wenn die Aktie vor dem Prozess (falls es ihn je gibt) richtig steigt. Wollen die Leute dann auch nur ihren Kauf rückabwickeln oder würden sie dann doch darauf beharren, dass die Gewinne ihnen gehören?

Weißt du was noch viel lustiger ist? Ich kann die Aktien trotz der Klage sogar behalten, ich muss sie nicht verkaufen, selbst wenn ich eine Entschädigung bekomme. Der Kauf wird natürlich nicht rückabgewickelt, wie soll das überhaupt gehen? Ich habe auch überhaupt nicht vor meine läppischen 35 Aktien zu verkaufen, ich behalte sie einfach. Ich hänge mich einfach mit an die Klage ran und fertig. Wenn es Ersatz gibt ist gut, wenn nicht ist auch gut. Und die Aktien werden verkauft wann ich es will, bzw. wann mir der Preis passt. 
Da Wirecard ja mit börsenrelevanten Informationen (keine Belege für 50% der Umsätze -> grober Verstoß gegen die GoB) nicht rausgerückt ist, Anklagepunkt der Zurückhaltung von Insider Information, haben sie damit vielleicht ein bisschen gegen die Spielregeln verstoßen.
Naja das alles kann man nur verstehen wenn man weiß was effiziente Märke, wie Aktienmärkte, sind. Normalerweise sind sämtliche Informationen die relevant sind für ein Unternehmen im Kurs eingepreist, nur so funktioniert ein effizienter Markt und nur so bilden sich Preise fair. Darum gibt es ja auch z.B. Ad Hoc-Meldungen. Wenn Wirecard schon seit Jahren wusste das sie keine Belege für 50% der Umsätze haben, Prüfungshemmnisse wie es KPMG nennt, dann sollte man das wohl besser in seinen Bilanzen vermerken. Das haben die natürlich nicht gemacht, weil die wussten das sowas den Aktienkurs in den Boden haut.  In einen halbwegs effizienten Markt der die Information im Preis verarbeitet wäre der Preis je Aktie dann halt um diesen Mangel niedriger gewesen.  Und diese Preisdifferenz möchte ich natürlich ersetzt haben. Und kommt mir bitte nicht damit das Wirecard nicht weiß wie man eine Bücher führt und das Herr Braun davon nichts wusste oder was auch immer. Bitte. Sowas ist lächerlich.

 

Ich dachte nicht das hier einige Aktien wie Fanartikel ihrer Fußballmannschaft behandeln. Das sind schon wirklich die besten Aktionäre einer Firma, dafür Hut ab, so bin ich aber nicht. Für mich ist Rendite wichtig, ich kaufe Aktien und gehe davon aus das zumindest die Bilanz stimmt und vernünftig im Aktienpreis eingepreist ist und wenn die Bilanz faul ist macht mich mich das ziemlich wütend. @earningpower wenn du das asozial findest tut mir das ehrlich gesagt wirklich leid, aber wie gesagt ich bin kein Fan, mir geht es um Rendite. Wenn euch das egal ist ob die Zahlen stimmen oder nicht, weil ihr Fans seid, ist das auch vollkommen okey und euer gutes Recht, aber ich denke die Mehrzahl der Shareholder macht das ziemlich sauer und die werden nach Ausgleich suchen. Den täuschen gehört nicht zu den Spielregeln der Börse, dafür gibt es Casinos und andere Zauberläden. 

 

Naja, ich halte euch trotzdem aufm laufenden ;-) vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen.  

 

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Gast240102

...@Fritz57: Bitte verstehe, dass es für jede Umsatzbuchung Belege im Sinne einer "hinreichenden Prüfungssicherheit" gibt. Darauf basiert nämlich die Buchhaltung und das Testat von EY. KPMG hat mehrfach darauf hingewiesen, dass Ihnen die Belege vom Prüfer und auch den TPAs bestätigt wurden. Was fehlt sind die hinter den Abrechnungen der TPAs stehenden Transaktionen und die hinter den Kontosaldenbestätigungen des Trustees liegenden Kontobewegungen. Beides ist aber für einen GoB konformen Abschluss nicht notwendig. Daher konnten die Abschlüsse jeweils von EY bestätigt werden, da eben unabhängige Dritte (die TPAs und der Trustee), jeweils den Umsatz bestätigen konnten. Mehr bekommst Du bei anderen Firmen auch nicht oder glaubst Du, dass Youtube einem Youtuber mit Millionen Klicks eine Abrechnung pro Klick zukommen lässt, weil letztlich jeder Klick mit einem Bruchteil cent vergütet wird. Das macht Youtube eben nicht.

 

Im Rahmen einer forensischen Untersuchung ist aber mehr gefordert, da reicht es nicht, wenn ein Dritter (der TPA oder der Trustee) irgendetwas bestätigt, weil er kollusiv handeln könnte und daher muss man hinter die Abrechnung der Drittpartei blicken und das geht über GoB hinaus.

 

Ansonsten: Ich finde es gut dass Du klagst, weil die Kommunikation von Wirecard einfach schlecht und m.E. zum Teil "misleading" ist. In der Sache wird es aber zu 99,9999% keinen GoB Verstoß gegeben haben.

 

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n00bpro

Oh Mann, da hat jemand den heiligen Gral entdeckt, was? Informiere dich doch bitte mal vorher, was überhaupt seitens WC das Problem war und dann lese dir nochmal deine Beiträge durch. 50% der Umsätze ohne Beleg? Gehts noch? Das hat nichts mit Fanboy zu tun, sondern mit Tatsachen. Das was du da schreibst, ist auf Qanon-Niveau - unbewiesen und Käse

 

Die Short-Positionen wurden ja die letzten Tage nochmal gut reduziert (~1,1 Mio Aktien runter), wobei halt immer noch ein riesen Haufen lauert. Aber wie verhält es sich denn, sollte der Kurs nicht nochmal aufgrund irgendwelcher Neuigkeiten einbrechen. Dann müssten die Shortseller doch entweder nochmal einen Versuch starten und nochmal mehr aufkaufen und hoffen, dass auf dem Weg nach unten noch mehr aussteigen, oder sie müssten langsam anfangen einzusteigen und den Kurs nach oben treiben. Oder?

 

 

 

 

 

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