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basti_
vor 32 Minuten von HalloAktie:

500 Tsd Euro für E&J und 23-300 Tsd. für einzelne Wirtschaftsprüfer: da funktioniert die Regulierung doch. Ob die Beteiligten die harte Strafe finanziell überstehen...? Geschätzt insgesamt 0,05 Prozent des Schadens.

Bin kein Jurist, aber Strafe hat nichts mit Schadenersatz zu tun.

 

Strafe muss ich zahlen, wenn ich gegen ein Gesetz verstoßen habe.

Schadenersatz ist der Ausgleich, den man an den Geschädigten oder das Opfer zahlen muss.

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jackyryan
Am 29.3.2023 um 16:57 von Fritz57:

Bei mir sind es ca. 3k€ die zu beklagen wären, TILP usw lohnt sich für mich wahrscheinlich nicht da die Kosten hier im Verhältnis zum Risiko zu hoch sind. Bei dem Stiftungsmodell der DSW wären wohl keine Kosten (Außer beim Austritt) zu tragen, daher wird Zumindest mein  Risiko nicht weiter vergrößert. Aber ich bin mir da aufgrund der o.g. Punkte echt unsicher.

Ich überlege bei meinen 4k auch, ob ich nun Tilp für etwa 500€ oder die Kanzlei Feil Kaltmeyer mit 260 bzw. Pauschal 500€ oder doch die Niederländische Stiftung der DSW beauftrage? Die Stiftung schreibt, dass das KapMuG-Verfahren sehr langwierig sei und nicht zu empfehlen ist. Dagegen schreibt z.B. diese Kanzlei, dass das Stiftungsmodell nicht zu empfehlen sei:

https://schirp.com/de/dsw-stiftungsloesung-vertraege-liegen-vor-eine-einschaetzung/

TILP erscheint mir seriös aber nicht am günstigsten. Das Stiftungsmodell ist risikolos, aber vielleicht weniger erfolgsversprechend und am Ende muss man ganze 25% abdrücken.

Findest Du TILP tatsächlich zu teuer? Die Frage ist, ob man hier eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit hat. Zu welchem Verfahren würdest Du Dich anmelden?

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s1lv3r
vor 38 Minuten von jackyryan:

Ich überlege bei meinen 4k auch, ob ich nun Tilp für etwa 500€ oder die Kanzlei Feil Kaltmeyer mit 260 bzw. Pauschal 500€ oder doch die Niederländische Stiftung der DSW beauftrage?

 

Gehst du denn bei einem Erfolg wirklich von 100% Quote aus, also dass du deine 4k komplett zurückbekommst? Das halte ich selbst bei einem prinzipiellen Klageerfolg für eher optimistisch. Da muss ja doch einiges zusammen kommen:

  1. Eine entsprechende Klage muss erst einmal durch alle Instanzen erfolgreich sein.
  2. Es darf nicht auf einen Vergleich hinauslaufen.
  3. Der entsprechende Schuldige braucht die Liquidität um alle Ansprüche zu befrieden (ansonsten Insolvenz ... und welche Insolvenzquote herauskommt ist dann wieder ungewiss ...).

Auf Grund dessen würde ich mich persönlich jeder Zeit auf die Provisionslösung einlassen. Wenn du ansonsten 500€ in Vorleistung gehen müsstest, wären die 25% für mich immer noch ungefähr 1000x attraktiver.

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jackyryan

@s1lv3r Nein, ich rechne prinzipiell mit einem Vergleich. Optimistisch fände ich 50%. D.h. bei TILP blieben mir 1500 (500 Euro Gebühr) und mit der Stiftung ebenfalls, da 25% von 2000 = 500 sind? Warum sollte dann die Stiftung attraktiver sein?

Mir geht's als Kleinanleger nur um die Frage, was am erfolgsversprechendsten ist? Manche schreiben auch kein gutes dem schlechten Geld hinterherwerfen, aber wenn eine realistische Chance besteht?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 13 Minuten von jackyryan:

Optimistisch fände ich 50%. D.h. bei TILP blieben mir 1500 (500 Euro Gebühr)

 

Selbst TILP sagt in ihren FAQ:

Zitat

Auch wenn eine genaue Bezifferung der Schadenskompensation naturgemäß nur schwer möglich ist, halten wir es für realistisch, dass im Insolvenzverfahren eine quotale Erfüllung Ihrer Schadensersatzforderungen in einem zweistelligen Prozentbereich erreicht werden kann.

 

Auch wenn zweistellig dem Wortsinn nach natürlich auch 99% bedeuten könnte, geht man daher dort wohl eher von wesentlich weniger aus. Für mich klingt das persönlich eher nach 10 bis 20%. Was neben der Insolvenz aus dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hervorgeht, wird m.M.n. anhand der Größe des Unternehmens auch keine verbleibenden 30% bis 40% bringen ...

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slowandsteady

Eine Kanzlei macht auch beliebig aussichtslose Klagen, solange sie Geld dafür bekommt (hat man zB bei gewissen "Querdenker"-Anwälten und deren Klagen gegen Coronaverordnungen gesehen).

Alleine schon deswegen würde ich eine Kanzlei nehmen, die auf hauptsächlich auf Provisionsbasis agiert - diese hat dann nämlich auch ein Eigeninteresse zu gewinnen ;) 

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jackyryan
vor 4 Minuten von slowandsteady:

Alleine schon deswegen würde ich eine Kanzlei nehmen, die auf hauptsächlich auf Provisionsbasis agiert - diese hat dann nämlich auch ein Eigeninteresse zu gewinnen ;) 

Würdest Du der niederländischen Stiftung trauen?

Bei Litfin kommt man leider erst ab 20k Verlust rein, das fällt für mich raus.

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basti_
· bearbeitet von basti_
vor 42 Minuten von s1lv3r:

Das hört sich für mich eher so an, auch wenn zweistellig dem Wortsinn nach natürlich auch 99% bedeuten könnte, geht man dort wohl eher von wesentlich weniger aus. Für mich klingt das persönlich eher nach 10 bis 20%. Was neben der Insolvenz aus dem Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hervorgeht, wird m.M.n. anhand der Größe des Unternehmens auch keine verbleibenden 30% bis 40% bringen ...

Gibt es den Schätzungen was die Beschuldigten maximal zahlen könnten. Wenn man eine Summe x zugesprochen bekommt ist das schön und gut, wenn die Summe x aber niemand zahlen kann, dann bringt sie reichlich wenig.

Bei Insolvenzen sagt man doch idR alles über 10% ist gut. Andererseits sind Pauschalaussagen vermutlich Unsinn.

 

Bin ich in dem Fall als Aktionär eigentlich immer noch nachrangig, dh erst alle anderen Gläubiger und dann die Aktionäre oder läuft so eine Klage separat, dh Aktien, Anleihen etc pp sind alle gleich gestellt? Ich dachte der Insolvenzverwalter hatte bereits Vermögen von zB Braun beschlagnahmen lassen, dh Braun hat doch quasi sowieso nichts mehr.

 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

@basti_ Das steht eigentlich alles detailliert in den FAQ bei TILP.

 

Für das Insolvenzverfahren selber halten sie halt einen "zweistelligen Prozentbereich" für realistisch (wobei das natürlich auch eher mit Vorsicht zu genießen ist, da die halt ein wirtschaftliches Interesse daran haben, die Chancen aussichtsreich darzustellen).

 

Klagemäßig halten sie nur ein Vorgehen gegen E&Y Deutschland für vielversprechend und nicht gegen den internationalen Konzern. Was beim deutschen E&Y zu holen ist, ist m.M.n. tatsächlich fraglich.

 

Selbst die zeichnen also meines Erachtens nach kein allzu rosiges Bild von den Erfolgsaussichten.

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basti_

Die FAQ lässt aber mMn die Entscheidenden und eigentlich einfach zu beantwortenden Fragen offen, zB was könnte EY maximal zahlen oder haben sie das gemacht und kommen dann auf 20% ?

Irgendeine Kosten/Nutzen Rechnung braucht man doch eigentlich, ausser es geht darum die Täter zu bestrafen, der Gerechtigkeit genüge zu tun oder wie auch immer man das bezeichnen will.

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SlowHand7
vor 10 Stunden von jackyryan:

Würdest Du der niederländischen Stiftung trauen?

Bei Litfin kommt man leider erst ab 20k Verlust rein, das fällt für mich raus.

Warum sollte man denen nicht trauen? Die haben das lange und sorgfältig vorbereitet. Und sie gehen gegen EY insgesamt vor.

Das ist wesentlich erfolgsversprechender als nur gegen die deutsche Tochter.

Die ganzen Kanzleien wollen erstmal Geld sehen und bei Erfolg auch eine Provision. Zudem gibt es Mindestbeträge für den Schaden.

Die Stiftung arbeitet ohne Gewinnabsicht, die Teilnahme kostet nichts und nur bei einem Erfolg bekommt der Finanzierer seinen Anteil.

Ich habe mich dafür entschieden, alle Daten geliefert und werde nun regelmäßig über den Stand informiert.

 

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s1lv3r
vor 4 Minuten von SlowHand7:

Das ist wesentlich erfolgsversprechender als nur gegen die deutsche Tochter.

 

Da ist natürlich theoretisch mehr zu holen. Das bringt ja aber wenig, wenn die Chance dafür eben noch schlechter ist, das man die belangen kann. Bei TILP steht:

 

Zitat

Soll man auch internationale Einheiten von EY verklagen?

Wir raten davon ab, da nach unserer Rechtsauffassung das Handeln der Prüfer in rechtlicher Hinsicht nur der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart zuzurechnen sein dürfte.

 

... aber es bringt natürlich nichts, das als rechtlicher Laie ausdiskutieren zu wollen. Man kann sich ja nur auf die veröffentlichten Rechtsauffassungen von anderen kundigen Personen verlassen (die im Zweifelsfall alle ihre eigenen Interessen haben dürften).

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SlowHand7

Bei der Stiftung kann man viele Informationen nachlesen warum sie was und wie gemacht haben.

Auch warum man dafür eine Stiftung in den NL gebraucht hat.

Die EY Deutschland könnte auch einfach in Insolvenz gehen.

Da ist auch nicht viel zu holen in Relation zu der Schadenssumme.

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jackyryan

Könnte es eigentlich Probleme mit der Verjährung bei der niederländischen Stiftung geben? Müsste ich als deutscher Kläger mir nicht einen hiesigen Anwalt suchen (wäre dann wieder die Musterklage) um die Verjährung sicher auszuschließen?

Im letzten Newsletter der DSW vom 03.04 bzgl. der Stiftung wurde gebeten sich innerhalb 2 Wochen anzumelden.  Ist das nach wie vor der erfolgsversprechendere Weg (immerhin 12.000 Anlegerinnen bzw. Anleger und eine mittlere dreistellige Zahl an institutionellen Anlegern...)

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Mato

Ich habe mich kürzlich bei der niederländischen Stiftung angemeldet. Im Voraus irgendetwas bezahlen werde ich in der Wirecard-Sache sicherlich nicht. Das ist hier auch nicht nötig, sondern nur im Erfolgsfall werden 25% einbehalten. Ich bin sehr skeptisch, ob das ganze ein Erfolg wird, würde mich aber im Nachhinein ärgern, wenn ich es nicht versucht hätte. Investiert für die Aktion habe ich etwa 1 Stunde Arbeit und 1 Euro Briefporto für die Vollmacht für die deutschen Rechtsanwälte.

 

Hatte mich vor 2-3 Jahren auch bei Tilp angemeldet (damals wurde mit einem Prozesskostenfinanzierer geworben) und denen meine Transaktionen mitsamt ausgefüllter Tabelle geschickt. Darauf gab es leider entgegen der Ankündigung überhaupt keine konkrete Reaktion. Außer ein paar Standardmails habe ich von denen nichts mehr gehört.

 

Naja ich warte nun mal ab, was von der Stiftung zurückkommt. Letztlich wäre ich schon froh, wenn ich durch einen Vergleich 10% oder mehr zurückbekommen könnte.

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jackyryan

@Mato D.h. Du lässt, wenn es mit Tilp klappt, parallel 2 Verfahren laufen? Ich bekam die Info, dass bei der niederländischen Stiftung tatsächlich ein Verjährungsproblem auf Ende diesen Jahres besteht. Deshalb wird ab Mitte des Jahres eine Klage erhoben (und man soll sich spätestens bis Ende Mai registrieren). Ist das der Grund, dass Du Vollmachten an die deutschen Rechtsanwälte schicken musstest?

Besteht durch das KapMuG mittlerweile nicht eine sehr gute Erfolgswahrscheinlichkeit (wird ja nicht "einfach so" eingeleitet...)?

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Mato

@jackyryan Nein, bei Tilp hatte ich mich nur registriert und habe nichts beauftragt. Da ich keine Rückmeldung auf meine Einsendungen vor 2-3 Jahren erhalten habe, gehe ich davon aus, dass da nichts mehr kommt. Ich bekomme alle paar Monate eine Rundmail, dort wurde auch die Möglichkeit genannt sie zu beauftragen, aber ohne Prozesskostenfinanzierer, was für mich nicht in Frage kommt. So genau habe ich mir das alles deshalb auch nicht angeschaut und kann nicht einschätzen wie die Erfolgswahrscheinlichkeiten über dieses Verfahren aussehen.

 

Ich sehe halt nur, dass von EY Deutschland weniger zu holen wäre als von EY global. Aus dem Grund (neben der Finanzierung) finde ich die Lösung über die niederländische Stiftung auch noch ganz interessant. Aber einschätzen kann ich auch hier überhaupt nichts.

 

Die Vollmachten an die deutschen Anwälte scheinen mir ganz normaler Teil des Vorgangs zu sein. Ich glaube nicht, dass das speziell mit Verjährungsfristen zusammenhängt, von denen ich aber auch schon gehört habe.

 

 

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Allesverwerter

Rückmeldung von TILP:

 

"Ihr Interesse an einer Prozesskostenfinanzierung haben wir hinterlegt. Hierzu erhalten Sie in den nächsten Wochen weitere Informationen."

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jackyryan

Was ist eure Meinung zum Youtube-Video der DSW vom 28. März?

 

 

 

Vielleicht eine etwas einseitige Ansichtsweise, aber immerhin begründet.
Das KapMuG wird schlechtgeredet, weil es wie bei der Telekom 20 Jahre dauern kann, die Feststellungsziele schwach sind und die Gerichte überlastet sein werden.
Die Stiftungslösung soll wesentlich schneller sein (etwa 2 Jahre), es wird von vornherein der Kontakt mit EY gesucht, mit EY-global wesentlich mehr Erfolgswahrscheinlichkeit, genauso wird die Verjährung verhindert, keinerlei Kostenrisiko, und die 25% Provision sind vergleichsweise gering.

 

Natürlich hat Niemand eine Glaskugel wie sich das Verfahren entwickeln wird, aber findet Ihr das KapMuG damit auch dermaßen schlecht?
Am Donnerstag gibt es ein Webinar mit Tilp, vermutlich wird dann das KapMuG in alle Töne hochgelobt und man weiß wieder nicht, wem man mehr Glauben schenkt und muss im Endeffekt nach Bauchgefühl entscheiden.

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howhardgerrard87

Kann man sich bei beiden einschreiben?

Also KapMuG und Stiftung? Solange es für lau ist warum dann nicht. Aber wie immer bei juristischen Themen gibt es keinen Durchblick oder Transparenz^^

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jackyryan

Gibt's das KapMuG für lau? Meines Wissens geht das nur über eine Kanzlei und die Arbeiten nur gegen Vorkasse.

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finisher
vor 20 Minuten von howhardgerrard87:

Kann man sich bei beiden einschreiben?

 

Nein.

 

Für mich ist die Sache ganz einfach.
Bei EY Deutschland ist wenig zu holen, selbst wenn KapMuG erfolgreich sein wird, wird die Entschädigung vermutlich so mickrig sein, darauf kann ich dann auch gerne verzichten.
Bei EY Global ist mehr zu holen, also gibt es im Erfolgsfall mehr Entschädigung, so meine Logik. Deshalb ist die niederländische Stiftung die einzige sinnvolle Option für mich.
 

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Tom4711

Hauptproblem der NL Stiftungs Lösung - der Prozessfinanzierer akzeptiert nur Schäden via Wirecard Aktien, aber nicht via Wirecard Derivate :-(

 

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jackyryan

Was ich mich bei der Stiftung frage: Wenn in Deutschland wegen Verjährungshemmung eine Klage gegen EY eingereicht wird (welches Gericht?), wie kann man dann noch zusätzlich weiteres Geld eintreiben (EY Global...), denn man kann ja nicht doppelt klagen? Und warum soll das schneller gehen, denn die Klagen werden doch in den Schrank gelegt bis das KapMuG durch ist? Wer ist eigentlich der Prozessfinanzierer?

Auch wenn es bei Shell und Ahold wohl klappte, ist mir das ziemlich undurchsichtig. Nieding und Barth beantworten meine Fragen kaum, und von DSW oder der Stiftung selbst bekomme ich keinerlei Antwort auf Emails. Es wird immer nur darauf gedrängt sich anzumelden (kostet ja nichts, ganz einfach ohne Rechtsanwalt), aber Details zum Vorgehen selbst bekommt man fast keine (wie genau läuft die Klage ab, inwiefern soll mit außergerichtlichen Gesprächen ab 2024 eine Einigung erreicht werden, wie ist der Plan ohne am KapMuG teilzunehmen...).

Mit einer hiesigen Kanzlei habe ich einen verfügbaren Ansprechpartner und es gibt klare Regeln und Erfahrungen mit KapMuGs. Auch wenn Telekom 20 Jahre ging, war es wohl ein sehr gutes Ergebnis und muss ja diesmal nicht so lange gehen.

Erinnert mich an Aktien, im Endeffekt spekuliert man darauf ob's mehr oder weniger gut läuft, die Kursentwicklung macht nicht immer das was die Erträge, der Markt oder die Fundamentaldaten sagen.

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Sweetwater

Bin bei TILP erstmal nur angemeldet und habe jetzt email von  IG Widerruf bekommen:

 

hier heißt es:

-------------------------------------

Nachdem unser ursprünglich geplanter Partner für dieses Projekt leider ausgefallen ist, freue ich mich, Ihnen heute mitteilen zu können, dass die IG Widerruf aus eigener Kraft eine solche Prozessfinanzierung organisiert hat, die wir Ihnen gerne anbieten.

Die Prozessfinanzierung bezieht sich dabei auf Schadensersatz-Forderungen gegen EY (Ernst&Young), den langjährigen Wirtschaftsprüfer von Wirecard und beinhaltet folgende Eckpunkte:

-          Anmeldung ihres Schadens im Rahmen des Musterverfahrens vor dem OLG München und – falls nötig – weitere Durchsetzung der Forderungen im Rahmen einer individuellen Klage.

-          Die Interessengemeinschaft Widerruf streckt sämtliche Kosten vor.

-          Sie zahlen lediglich ein Erfolgshonorar in Höhe von 25 Prozent an uns. 

-          Wird kein Schadensersatz erstritten, so haben Sie keinerlei Kosten. Sie können bei dieser Vorgehensweise also kein weiteres Geld verlieren!

 

Für die Teilnahme an dieser Prozessfinanzierung gibt es folgende Voraussetzungen:

-          Sie haben Wirecard-Aktien vor dem 18.06.2020 um 10:43 Uhr gekauft. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ad-hoc-Meldung von Wirecard veröffentlicht, in der die hohen Verluste gemeldet wurden. Spätere Käufe wurden bereits in Kenntnis dieser Verluste getätigt und haben daher kaum noch Chancen auf Schadensersatz.

-          Sie haben einen Schaden in Höhe von mindestens 20.000 Euro durch den Kauf von Wirecard-Aktien erlitten. Wir akzeptieren für die Prozessfinanzierung nur Verluste in Wirecard-Aktien (WKN 747206), keine Verluste in Derivaten (Optionsscheinen, Zertifikaten) oder in Anleihen von Wirecard.

-------------------------------------

mir ist nicht klar, was mit der "individuellen Klage" gemeint ist und wie das bei TILP wäre !

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