Tithonos Juli 21, 2020 · bearbeitet Juli 21, 2020 von Tithonos vor 13 Stunden von stargate: [...] Ansonsten halte ich den kümmerlichen Rest noch. Wie gesagt, ich hatte nicht viel in Wirecard investiert, es war eine reine Zockerposition, mir war auch bewusst das es große Schwankungen nach unten geben könnte, aber mit dem jetzigen Ausgang und was da so alles ans Tageslicht kommt haben wohl die wenigsten gerechnet. [...] Ich sehe dein Bemühen um eine gerichtliche Entschädigung dahingehend noch kritischer. Nicht viel...kleine Position... aber sich einer Klage anschließen wollen? Für die Aussicht auf einen Bruchteil eines kleinen Verlustes? Ich weiß nicht, mit welchem Stundensatz du für dich selbst rechnest, aber ich denke, das wird ein Minusgeschäft. Das Einzige, was für eine Klage spricht, ist aus Hobbygründen / Interesse deinerseits. Aber ganz sicher nicht aus geldtechnischen Überlegungen heraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juli 21, 2020 Wirecard hires Alix Partners for forensic investigation: Sources Zitat Alix Partners has been tasked with finding out which Wirecard employees, including executive and supervisory board members, knew what about potentially criminal incidents, the people said. Findings are expected to be valuable in any litigation against Wirecard managers and claims to their directors and officers liability (D&O) insurers. Also werden wir bald schlauer.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lynch Juli 21, 2020 vor 2 Stunden von MCThomas0215: Wirecard hires Alix Partners for forensic investigation: Sources Also werden wir bald schlauer.. schlau sind nur die die das ganze mithochgezogen haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ozymandias Juli 21, 2020 · bearbeitet Juli 21, 2020 von Ozymandias Am 19.7.2020 um 22:59 von stagflation: Ja, das ist so. Am besten wär's, man stünde ganz oben! Da stehen nur leider schon andere: das Finanzamt, die Sozialkassen, Mitarbeitergehälter, der Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte und Gerichtskosten für die zu erwartenden 5 - 10 Jahre Rechtsstreit, Banken... Einmal habe ich das mitgemacht: 6 Jahre Rechtsstreit nach einer Insolvenz - und am Ende habe ich 5% meiner Forderungen bekommen. Das Theater würde ich nicht noch einmal mitmachen. Dann lieber einen klaren Cut am Anfang und auf alle Forderungen verzichten - und sich neuen Themen und Aufgaben widmen! Das Finanzamt wird übrigens nicht auf der Seite stehen die Geld wollen, sondern wird Geld rausrücken müssen. Scheingewinne führen zu Rückzahlungen in die Insolvenzmasse. Könnten so um die 200 Millionen Euro werden die das Finanzamt wieder rausrücken muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lynch Juli 21, 2020 vor 3 Stunden von Ozymandias: Das Finanzamt wird übrigens nicht auf der Seite stehen die Geld wollen, sondern wird Geld rausrücken müssen. Scheingewinne führen zu Rückzahlungen in die Insolvenzmasse. Könnten so um die 200 Millionen Euro werden die das Finanzamt wieder rausrücken muss. Die sollten eigentlich die Verursacher aus eigene Tasche bezahlen, leider ist es in Deutschland so das viele die betrogen haben immer noch den großen Maker spielen, manche haben sogar einen eigenen Youtube Kanal ihr wisst bestimmt wenn ich meine den F...... H... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman Juli 21, 2020 vor 7 Stunden von Ozymandias: Scheingewinne führen zu Rückzahlungen in die Insolvenzmasse. Könnten so um die 200 Millionen Euro werden die das Finanzamt wieder rausrücken muss. Da wäre ich mir nicht so sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ozymandias Juli 21, 2020 vor 1 Minute von Quailman: Da wäre ich mir nicht so sicher. Zitat Steuerrechtsexperten verweisen auf § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung: "Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind für die Besteuerung unerheblich", heißt es dort. Anders gesagt: Nicht existente Gewinne und Umsätze werden auch nicht besteuert. "Bei Scheingewinnen stellt sich die Frage, ob nicht die Jahresabschlüsse wegen offenkundig falscher Zahlen und nachfolgend die Steuererklärungen und Steuerbescheide auch ohne Vorbehalt der Nachprüfung zu korrigieren sind", sagt Marc d'Avoine, Leiter des Ausschusses Steuern und Bilanzierung beim Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands. "Die Antwort ist eindeutig ja. (...) Unsere Aufgabe ist es, Scheingewinne zu korrigieren." Bei Wirecard geht es in dieser Hinsicht um große Summen: Der Konzern hat ausweislich seiner Bilanzen von 2015 bis 2018 knapp 160 Millionen Euro Ertragsteuern gezahlt. https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/wirecard-pleite-insolvenz-steuern-scheingewinne-bilanz-rueckzahlung/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tobi444 Juli 21, 2020 Ob diese Steuerrechtsexperten auch gefragt wurden, welche Relevanz das deutsche Steuerrecht für das Asiengeschäft von Wirecard hat? Ohne mich jetzt näher damit beschäftigt zu haben würde ich sagen recht wenig. Wirecard wird wohl kaum so blöd gewesen sein, seine Gewinne aus dem Asiengeschäft in D zu versteuern, wenn einem bspw. HK und SG mit den offshore / foreign-sourced income exemptions einen Steuersatz von 0% anbieten. Also haben die 160 Mio € gezahlten Steuern (wenn die Zahl denn stimmt) nicht unbedingt was mit den fraglichen Scheingeschäften zu tun. Aber aus einem konsolidierten JA kann man auch keine belastbaren Rückschlüsse auf steuerliche Sachverhalte ziehen. Der verlinkte (und die heute in dutzenden Medien erschienenden fast wortgleichen) Artikel ist jedenfalls nur substanzlose Spekulation / Clickbait. Dass die Schreiberlinge keine Ahnung haben merkt man spätestens daran, dass sie auch noch die deutsche Umsatzsteuer ins Spiel bringen, die nun offensichtlich bei derartigen internationalen Transaktionen völlig irrelevant ist, Scheingeschäft hin oder her. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman Juli 22, 2020 @Ozymandias Ich gebe dir vollkommen recht, dass Scheingeschäfte für die Besteuerung unerheblich sind. ABER: ein Steuerbescheid kann nur geändert werden, wenn eine entsprechende Korrekturnorm - insb. lt Abgabenordnung - einschlägig ist und noch keine Verjährung eingetreten ist. Wirecard ist ein Konzern aus dem DAX. Die dürften eigentlich durchgehend geprüft werden vom FA. Hieße, dass die Veranlagungen alle unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (VdN) stehen und damit grds. jederzeit vollumfänglich änderbar sind. Dann könnten die Scheinbuchungen ausgenommen werden. Gibt es keinen VdN, dann sieht das ganze schon deutlich schwieriger aus. Eine andere Korrekturnorm ist m. E. nicht einschlägig und damit wäre das Geld weg. Die in Asien fingierten Umsätze wurden mit Sicherheit nicht der deutschen Besteuerung unterworfen. Demnach müsste man das Geld in den entsprechenden Ländern, zB VAE, einfordern. Hier stellt sich dann aber die Frage, ob dort ähnliche Gesetze wie bei uns gelten. Ich habe keine Ahnung vom Steuerrecht in den VAE. Und selbst wenn da 200 Mio. an Geld zurück kommt, reicht das hinten und vorne nicht aus alle Verbindlichkeiten ansatzweise zu begleichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tephra Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von Tephra Braun wurde wieder festgenommen, und außerdem zwei weitere Vorstände. Es bleibt spannend. Anlass für die Festnahme war nach Angaben der Ermittler, dass die Tatvorwürfe noch mal "ganz erheblich" erweitert werden mussten. Seit 2015 hätten die drei Manager die Bilanzsumme und das Umsatzvolumen durch das Vortäuschen von Einnahmen aufgebläht. Dies habe sich aus der umfassenden Aussage eines Kronzeugen ergeben. (https://nuernberger-blatt.de/2020/07/drei-haftbefehle-im-wirecard-skandal-vollstreckt) Gerade im Livestream der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft München gesehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kluk Juli 22, 2020 Das sind doch mal neue Dimensionen, wenn es auf bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betrug hinausläuft... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juli 22, 2020 Ich denke die Mutter ("Wirecard AG") wird eh nicht mehr zu retten sein und niemand wird sich die Rechtsfolgen antun. Die meisten Töchter sind ja noch da und wertvoll. Deshalb versucht man nun das maximale Herauszuholen: Durch die veränderten Vorwürfe wird nun die abgeschlossenen D&O Versicherung abgeschröpft Solche Vorwürfe können meines Erachtens nicht mit grober Fahrlässigkeit von E&Y erklärt werden. Der Haftungsrahmen erweitert sich dadurch enorm. Besonders bei E&Y sollten jetzt die Alarmglocken angehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aldy_BB Juli 22, 2020 vor 23 Minuten von kluk: Das sind doch mal neue Dimensionen, wenn es auf bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betrug hinausläuft... In Zeiten von Kronzeugenregelungen (first come, first Strafmilderung) kann man natürlich darauf warten, dass so ein Betrugs-Kartenhaus in sich zusammenfällt, wenn es anfängt zu wackeln. Wie kann man so naiv sein zu glauben, dass sowas in der Dimension nicht rauskommt? "In Vernehmungen wird von einem streng hierarchischen System, geprägt von Korpsgeist und Treueschwüren gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden als Führungsperson berichtet", so die Ermittler. Vermutlich nach dem Motto "Zuckerbrot, Peitsche und Erpressung" - so wie man auch gegen externe Kritiker vorgegangen ist. Mitgehangen, mitgefangen, Schnauze halten, weitermachen ... bis dann plötzlich ... Ich bin mir sicher dass E&Y da mehr oder weniger freiwillig mitgemacht hat - und jetzt die Nerven blank lagen und die Hosen voll waren. Ganz grosses Kino, Bier und Chipse liegen bereit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Soundwave Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von Soundwave vor 30 Minuten von MCThomas0215: Ich denke die Mutter ("Wirecard AG") wird eh nicht mehr zu retten sein und niemand wird sich die Rechtsfolgen antun. Die meisten Töchter sind ja noch da und wertvoll. Deshalb versucht man nun das maximale Herauszuholen: Durch die veränderten Vorwürfe wird nun die abgeschlossenen D&O Versicherung abgeschröpft Solche Vorwürfe können meines Erachtens nicht mit grober Fahrlässigkeit von E&Y erklärt werden. Der Haftungsrahmen erweitert sich dadurch enorm. Besonders bei E&Y sollten jetzt die Alarmglocken angehen. Ich bin der Meinung, dass dies E&Y sogar entgegenkommt. Soweit die tatsächlichen korrekten Zahlen angegeben und alle Originalunterlagen vorgelegt worden wären, aber von E&Y andere Zahlen im JA testiert worden wären, so spräche dies eher für Vorsatz. Wenn der Vorstand aber die korrekten Zahlen unterrückt, Unterlagen und Saldenbestätigungen gefälscht hat und Mitarbeiter geschlossen Falschangaben gemacht haben, so war der Betrug für E&Y eben gerade nicht zu erkennen. Gegebenenfalls war es grob fahrlässig, wenn nicht allen Hinweisen ausreichend nachgegangen wurde, vom Vorwurf des Vorsatzes sollte es E&Y jedoch eher entlasten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dorfkind87 Juli 22, 2020 vor 2 Minuten von Soundwave: Gegebenenfalls war es grob fahrlässig, wenn nicht allen Hinweisen ausreichend nachgegangen wurde, vom Vorwurf des Vorsatzes sollte es E&Y jedoch eher entlasten. Stimme dem zu. Angenommen man würde EY Vorsatz unterstellen: Welches Interesse sollte dann EY gehabt haben nicht zu testieren und damit den eigen Vorsatz ebenfalls auffliegen zu lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Doomer Juli 22, 2020 vor 41 Minuten von MCThomas0215: Besonders bei E&Y sollten jetzt die Alarmglocken angehen. Völlig falsch, bei EY atmet man gerade einigermaßen erholt aus. Die Vorwürfe zeigen nämlich konkret, dass das komplette Modell Wirecard von der Spitze aus nur aus systematischem Lug und Betrug bestand. Was soll der Wirtschaftsprüfer da im Zuge eines gewöhnlichen Jahresabschlusses machen, wenn der Vorstand und seine Handlanger systematisch und höchst kriminell jegliches Zahlenwerk fälschen, um einen wertlosen, verlustschreibenden Konzern profitabel erscheinen zu lassen? EY ist keine Detektei und kein juristisches Organ, sie prüfen das, was sie vorgelegt bekommen. Wenn der Vorstand, nach den neuen Vorwürfen, all das hin und her zurechtfälscht (über unzählige Instanzen und Töchter), kann EY gar nichts machen. Damit dürften auch die Chancen bei EY etwas zu holen, im Zuge der Klagen, erheblich gesunken sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kluk Juli 22, 2020 vor 1 Minute von Doomer: Völlig falsch, bei EY atmet man gerade einigermaßen erholt aus. Die Vorwürfe zeigen nämlich konkret, dass das komplette Modell Wirecard von der Spitze aus nur aus systematischem Lug und Betrug bestand. Was soll der Wirtschaftsprüfer da im Zuge eines gewöhnlichen Jahresabschlusses machen, wenn der Vorstand und seine Handlanger systematisch und höchst kriminell jegliches Zahlenwerk fälschen, um einen wertlosen, verlustschreibenden Konzern profitabel erscheinen zu lassen? EY ist keine Detektei und kein juristisches Organ, sie prüfen das, was sie vorgelegt bekommen. Wenn der Vorstand, nach den neuen Vorwürfen, all das hin und her zurechtfälscht (über unzählige Instanzen und Töchter), kann EY gar nichts machen. Damit dürften auch die Chancen bei EY etwas zu holen, im Zuge der Klagen, erheblich gesunken sein. Davon gehe ich ebenfalls aus. EY muss jetzt nur noch nachweisen, dass sie mit hinreichender Sicherheit feststellen konnten, dass die Zahlen stimmen. Wenn die typischen Prüfungshandlungen dann nicht durch Zufall den Betrug aufdecken, dann sollte EY jetzt relativ beruhigt sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juli 22, 2020 vor 33 Minuten von Soundwave: Ich bin der Meinung, dass dies E&Y sogar entgegenkommt. Soweit die tatsächlichen korrekten Zahlen angegeben und alle Originalunterlagen vorgelegt worden wären, aber von E&Y andere Zahlen im JA testiert worden wären, so spräche dies eher für Vorsatz. Wenn der Vorstand aber die korrekten Zahlen unterrückt, Unterlagen und Saldenbestätigungen gefälscht hat und Mitarbeiter geschlossen Falschangaben gemacht haben, so war der Betrug für E&Y eben gerade nicht zu erkennen. Gegebenenfalls war es grob fahrlässig, wenn nicht allen Hinweisen ausreichend nachgegangen wurde, vom Vorwurf des Vorsatzes sollte es E&Y jedoch eher entlasten. Meiner Meinung nach gibt es hier zwei Sachen die wichtig sind. Die internen Zahlungsabläufe und der Kontostand. Wirecard kann nicht auf das Konto zugreifen (->Treuhänder). Wirecard präsentiert nun das interne Zahlenwerk zum Jahresabschluss, nehmen wir einmal an dass es falsch/gefälscht war/wurde. Dann kann aber das Konto nicht richtig sein, den die Bankbestätigung wird von der Bank ausgestellt (ohne Wirecards zutun) und es besteht kein Zugriff auf das Konto. Das Testat bestätigt den Zusammenhang zwischen Kontostand und interner Rechnungslegung. Wenn es Betrug gegeben hat muss E&Y daran beteiligt gewesen sein, sonst würde das externe Konto nicht zum Betrug passen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Soundwave Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von Soundwave vor 11 Minuten von MCThomas0215: Meiner Meinung nach gibt es hier zwei Sachen die wichtig sind. Die internen Zahlungsabläufe und der Kontostand. Wirecard kann nicht auf das Konto zugreifen (->Treuhänder). Wirecard präsentiert nun das interne Zahlenwerk zum Jahresabschluss, nehmen wir einmal an dass es falsch/gefälscht war/wurde. Dann kann aber das Konto nicht richtig sein, den die Bankbestätigung wird von der Bank ausgestellt (ohne Wirecards zutun) und es besteht kein Zugriff auf das Konto. Das Testat bestätigt den Zusammenhang zwischen Kontostand und interner Rechnungslegung. Wenn es Betrug gegeben hat muss E&Y daran beteiligt gewesen sein, sonst würde das externe Konto nicht zum Betrug passen. Soweit ich das verstanden habe, so war doch gerade bzgl. des Kontos auf den Phillipinen die Rede, dass die Bestätigung der Bank ebenfalls gefälscht wurde (ggf. auch von deren Mitarbeitern), bzw. sollte eine korrekte vorgelegen haben, so könnte diese ggf. manipuliert worden sein. Soweit bei WDI ganze Bereiche in den Betrug verstrickt gewesen sein und Luftbuchungen vorgenommen haben sollten, so hätten diese wohl auch nicht vor der Fälschung von Bankbelegen Halt gemacht. KPMG hatte,wenn ich mich richtig erinnere, doch genau das Problem von den Banken keine direkten Bestätigungen bekommen zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juli 22, 2020 Gerade eben von Soundwave: Soweit ich das verstanden habe, so war doch gerade bzgl. des Kontos auf den Phillipinen die Rede, dass die Bestätigung der Bank ebenfalls gefälscht wurde (ggf. auch von deren Mitarbeitern), bzw. sollte eine korrekte vorgelegen haben, so könnte diese ggf. manipuliert worden sein. Soweit bei WDI ganze Bereiche in den Betrug verstrickt gewesen sein und Luftbuchungen vorgenommen haben sollten, so hätten diese wohl auch nicht vor der Fälschung von Bankbelegen Halt gemacht. KPMG hatte doch wenn ich mich richtig erinnere doch genau das Problem von den Banken keine direkten Bestätigungen bekommen zu haben. Ja, aber in der Vergangenheit (2018,...) habe sie diese Bankbestätigung akzeptiert und den Kontostand bestätigt. Bankbestätigungen gehen zwangsweise ohne Kontakt von Wirecard direkt zu E&Y, gerade um diesen möglichen Betrug zu vermeiden. E&Y würde nie eine Bankbestätigung von Wirecard oder Treuhänder akzeptieren. Nur zum JA2019 wurde von der Bank eine nicht autorisierte Banksaldenbestätigung geliefert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Soundwave Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von Soundwave vor 35 Minuten von MCThomas0215: Ja, aber in der Vergangenheit (2018,...) habe sie diese Bankbestätigung akzeptiert und den Kontostand bestätigt. Bankbestätigungen gehen zwangsweise ohne Kontakt von Wirecard direkt zu E&Y, gerade um diesen möglichen Betrug zu vermeiden. E&Y würde nie eine Bankbestätigung von Wirecard oder Treuhänder akzeptieren. Nur zum JA2019 wurde von der Bank eine nicht autorisierte Banksaldenbestätigung geliefert. Wie gesagt, wenn Mitarbeiter der Bank mit in den Betrug verwickelt waren und die Bestätigung auf Bankpapier getätigt haben, so konnte E&Y dies nicht erkennen. Gegebenenfalls wurden auch die Banken angewiesen, E&Y keine direkten Bestätigungen zu übersenden, sondern es wurden dann gefälschte Bestätigungen von Mitarbeitern WDIs direkt an E&Y versendet, so dass es aussah, als wären diese direkt von der Bank gekommen mit entsprechendem Anschreiben? Vielleicht wurde auch Geld hin- und hergeschoben, bzw. kurzzeitig geliehen von verschwiegenen Bankverbindungen, so dass echte Bankbestätigungen erfolgten, etc. Denkbar ist hier vieles. Wird man ja dann im Prozess sehen. Ich persönlich werde mich einer solchen Klage nicht anschließen, da ich die Erfolgschancen als überaus gering einstufe. Edit: Nur zur Klarstellung - (grobe) Fahrlässigkeit sehe ich schon gegeben, nur der Beweis bezüglich Vorsatz wird nicht zu führen sein. Hier ein ganz interessanter Artikel zu den Anforderungen von Bankstätigungen im Rahmen von Prüfungen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/499943/ Zitat Im Falle kriminellen Vorgehens der vertretungsberechtigten Organe der geprüften Gesellschaft würde allerdings selbst eine vollständig und zutreffend erteilte Bankbestätigung keine absolute Sicherheit bieten. Wenn nämlich Geschäftsbeziehungen zu mehreren Banken bestehen, aber dem Wirtschaftsprüfer nur ausgewählte Geschäftsbeziehungen mitgeteilt werden, kann der Abschlussprüfer diese selbstverständlich auch nicht um Erteilung einer Bankbestätigung ersuchen. Die Anforderungen an die Ermessensausübung des Wirtschaftsprüfers sollten daher nicht überspannt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juli 22, 2020 vor 1 Minute von Soundwave: Wie gesagt, wenn Mitarbeiter der Bank mit in den Betrug verwickelt waren und die Bestätigung auf Bankpapier getätigt haben, so konnte E&Y dies nicht erkennen. Gegebenenfalls wurden auch die Banken angewiesen, E&Y keine direkten Bestätigungen zu übersenden, sondern es wurden dann gefälschte Bestätigungen von Mitarbeitern WDIs direkt an E&Y versendet, so dass es aussah diese wären von der Bank gekommen? Vielleicht wurde auch Geld hin- und hergeschoben, bzw. kurzezeitig geliehen von verschwiegenen Bankverbindungen, so dass echte Bankbestätigungen erfolgten, etc. Denkbar ist hier vieles. Wird man ja dann im Prozess sehen. Ich persönlich werde mich einer solchen Klage nicht anschließen, da ich die Erfolgschancen als überaus gering einstufe. Hier ein ganz interessanter Artikel zu den Anforderungen von Bankstätigungen im Rahmen von Prüfungen: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/499943/ Ja, aber dann müsste die Bank Banksaldenbestätigungen ausgestellt haben mit Guthaben die viel zu groß waren. Das sind immerhin 5% der Fremdwährungssumme des ganzen Landes, da überlegt sich eine Bank sehr genau was sie bestätigt. Die wird nämlich sonst darauf verklagt (hat MB ja angedeutet mit dem Hinweis auf das Rating). Außerdem kann man nicht einfach so eine Milliarde innerhalb einer Bank umherschieben. Es gibt Wirecard intern monatliche/quartalsmäsig Überprüfungen zwischen Kontostand und interner Rechnungslegung. Außerdem wird seit Anfang 2019 JEDE einzelne der 20Mrd Transaktionen der Partner von Wirecard aufgezeichnet, es ergaben sich bis auf Rundungsfehler keine Abweichungen in der Rechnungslegung. E&Y prüft seit 11 Jahren Wirecard, ich kann mir schlicht nicht vorstellen das Konten existieren von denen E&Y nichts wusste, von denen so große Beträge abfließen. Das würde ja zusätzliches Geld bedeuten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aldy_BB Juli 22, 2020 vor 19 Minuten von Soundwave: Edit: Nur zur Klarstellung - (grobe) Fahrlässigkeit sehe ich schon gegeben, nur der Beweis bezüglich Vorsatz wird nicht zu führen sein. Braucht es den Vorsatz? https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_des_Abschlussprüfers § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Was ist mit grober Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juli 22, 2020 vor 42 Minuten von Soundwave: Edit: Nur zur Klarstellung - (grobe) Fahrlässigkeit sehe ich schon gegeben, nur der Beweis bezüglich Vorsatz wird nicht zu führen sein. Naja im ersten Jahr kann ich mir das vorstellen mit der Fahrlässigkeit. Im zweiten und folgenden Jahr wird dann mit Vorsatz versucht alles zu vertuschen. An Hinweisen mangelte es ja nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Soundwave Juli 22, 2020 · bearbeitet Juli 22, 2020 von Soundwave vor 37 Minuten von Aldy_BB: Braucht es den Vorsatz? https://de.wikipedia.org/wiki/Haftung_des_Abschlussprüfers Was ist mit grober Fahrlässigkeit oder bedingter Vorsatz? Ohne Vorsatz komme ich nicht über 4 Mio. Haftungssumme. Wenn man das anteilig im Verhältnis meiner paar Aktien zur bereits angekündigten Klage der Softbank setzt, so bleiben allenfalls Peanuts übrig. Selbst als Anwalt tu ich mir das nicht an, auch wenn ich vielleicht über das Anwaltshonorar noch etwas zurückholen könnte. Dazu ist mir meine Freizeit aber zu schade. Die Klage über eine externe Kanzlei über Jahre durch die Instanzen zu führen, Vorschüsse zu leisten, ist mir das Risiko erst Recht nicht wert. (Bedingten) Vorsatz sehe ich als nicht nachweisbar an. Selbst wenn ich davon ausgehe, dass dieser ggf. bei gewissen Personen von E&Y gegeben sein könnte, so bin ich mir aus der Praxis sicher, dass der E&Y Partner so klug war, dass er nach außen hin alles sauber dokumentiert hatte und hier nichts Substanzielles vorgetragen werden kann. Auch wäre es wohl für alle Seiten besser den Schein zu wahren und selbst mündliche Gespräche nicht auch nur in diese Richtung gehen zu lassen, denn dann hätte E&Y keinen Ermessensspielraum mehr gehabt. Einziger Vorteil, der auf bedingten Vorsatz schließen lassen könnte, könnte das Prüfungsentgelt für E&Y gewesen sein. Dieses sollte aber im Verhältnis zum Risiko nicht essentiell gewesen sein. Selbst wenn die Klage dann Erfolg hätte, so ist nicht klar, welche Werte bei E&Y Deutschland einer solchen Klage entgegenstehen und ob andere Ländergesellschaften E&Y DE beistehen würden. Im Zweifel eben Konkurs und Neugründung (die Partner und Mandanten sind ja weiter vorhanden), auch wenn der Imgageschaden natürlich enorm wäre. Lieber lege ich das Geld derweil entspannt an (soweit sich kein Prozessfinanzierer findet) und muss mich nicht die nächsten Jahre mit dem Papierkram weiter rumärgern, sondern gehe stattdessen raus und trink ein Bier mit Freunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag