Gast240102 Juni 28, 2020 · bearbeitet Juni 28, 2020 von fintech ....zumal aller Wahrscheinlichkeit nach wohl auch die Saldenbestätigungen des ersten Treuhänder gefälscht waren und KPMG dies im Bericht auch nicht bemängelte. Was etwas bringen würde, wären m.E. feste Prüfungsverträge auf z.B. 5 Jahre (anstatt 10 jahren) und anschließende Rotation kombiniert mit "joint audits" für börsennotierte, bei dem zudem die Gesellschaft von zwei Prüfern geprüft wird (eine Big four und eine kleinere) und die geprüften Teilbereiche nach zwei Jahren wechseln. Zumindest wäre dann a) eine höhere Unabhängigkeit und b) eine höhere Selbstkontrolle gegeben. Immerhin wurde der Betrug durch die Kombination aus KPMG und EY Audit nun aufgedeckt. Hätte es die KPMG Audit nicht gegeben, wäre der Betrug möglicherweise noch Jahre weitergegangen. Neue Besen kehren halt gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
santazero Juni 28, 2020 · bearbeitet Juni 28, 2020 von santazero Einfach mal die, vor einigen Seiten hier verlinkte, Doku "die Berater der reichen" anschauen. Wenn da nur die Hälfte stimmt, sagt das schon mehr als genug. Es ist total Wurst ob KPMG, EY, pwc oder deloitte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sw23456 Juni 28, 2020 Morgen bietet sich die Gelegenheit, auszusteigen. Auf L&S liegt der Kurs bei € 1,60. Der Vorstand glaubt, das Geschäft weiterführen zu können. Das mag vielleicht irgendwie klappen. Aber für die Alt-Aktionäre heißt das trotzdem rien ne va plus. Die Anleihegläubiger und die Banken können eine gewisse Quote erreichen. That's it. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pillul Juni 28, 2020 So wirkt sich das in Realität beim Weinhändler des Vertrauens aus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 28, 2020 · bearbeitet Juni 28, 2020 von Schildkröte vor 2 Stunden von Aldy_BB: Das gilt aber nur für Fahrlässigkeit - bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gilt unbeschränkte Haftung! Und EY ist liquide. Wenn alle Warnhinweise in den Wind geschlagen wurden und einfachste Prüfungsregeln nicht eingehalten wurden (fehlende Belege), dann gehe ich von min. grober Fahrlässigkeit aus. Dazu kommt die entsprechende politische Brisanz und - noch viel gravierender - die zerschossene Reputation von EY. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass EY demnächst zahlreiche Mandate verlieren wird, weil z.B. Aktionärsvertreter dagegen stimmen werden. Welcher Vorstand / Aufsichtsrat wird sich zukünftig noch für EY als Abschlussprüfer aussprechen. EY hat ein Riesenproblem, das müssen sie so schnell wie möglich aus dem weg schaffen, sonst wird aus den Big4 demnächst Big3. Die Klagewelle gegen EY wird gigantisch werden. Ich sehe da durchaus mehr Chancen als Risiken und würde mich auch einer Sammelklage anschließen - wenn ich betroffen wäre. Stimmt, die Haftungsgrenze nach dem HGB greift nur bei Fahrlässigkeit. Vorsatz würde ich mal ausschließen. Bleibt die Frage, ob EY grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und wie ernst in diesem Zusammenhang die Kritik der Vergangenheit einzuschätzen ist. Die Zatarra-Reports waren ja nun doch recht nebulös. Spätestens aber die Vorwürfe der FT waren ein ganz anderes Kaliber. Daraufhin wurde ja auch KPMG beauftragt, woraufhin auch EY (diesmal) genauer hinguckte. In Bezug auf die FT würde ich mir u. a. die BaFin zur Brust nehmen. Statt den Vorwürfen der FT nachzugehen, verklagte sie den FT-Journalisten und verhängte zeitweilig ein nicht nachvollziehbares Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien. Diesbezüglich erwarte ich künftig bessere Regulierungsvorgaben. Um auf EY zurückzukommen. Die Jungs sollten sich jetzt gut überlegen, ob sie den Fall durch sämtliche Instanzen schleppen wollen oder einen Vergleich angehen, damit sich das nicht ewig hinzieht und die Reputation lange drunter leidet. Bayer/Glyphosat lässt grüßen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge Juni 28, 2020 vor 7 Stunden von smarttrader: Wer jetzt noch auf paar Cents hofft, sollte sich fragen warum bei Kursen über 150 nicht verkauft wurde und warum nicht nach 25% Kurserholung dieses Jahr ausgestiegen würde. Da lag der Kurs bei über 100 Euro. Volatil war die Aktie immer und ein Ritt auf Messersschneide. Wer jetzt immer noch hofft, beweist leider nur, dass er dringend noch auf irgendeine Bestätigung wartet, dass er nicht alle Zeichen der Zeit bisher vertan hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Frankoser Juni 28, 2020 Es scheint alles klar! Die Polizei kann man auch nicht einfach verklagen, zumindest nicht mit Erfolg. Genauso ist es unsinnig die BaFin zu attackieren. E&Y wäre als GmbH schnell aus der Sache raus und wird danach aber kein Vertrauen mehr haben, wird also daher so oder so bankrott gehen. Wer die als Firma noch nicht? Zeigt dass diese sehr zweifelhaft ist. Geld wäre nur als Vergleich zu bekommen und dies würden die Anwälte nie wollen, da nicht lukrativ genug. Als halte ich es so wie immer, wenn man sich verzockt hat. Verlustgeltendmachung bei der Steuererklärung. Zocken ist doch mehr als nur ein Spaß, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
n00bpro Juni 28, 2020 vor 4 Stunden von Bassinus: Die müssen ja auch von irgendwas Leben und Erfolgsgarantie werden se schon ausschließen soll der geprellte Anleger ruhig noch 1-2k seinem Geld hinterher werfen. Naja, Schirp z.B. sagt, dass sie nen Prozessfinanzierer haben für Wirecard (die verklagen allerdings nur EY laut aktuellem Stand, vielleicht kommt die Bafin dann noch mit dazu). Und der Prozessfinanzierer wird das vermutlich auch nur machen, wenn er tatsächlich gute Chancen sieht, sonst hat er ja nichts verdient. Und für den Kläger ist das auch risikolos, bezahlst halt ne Erfolgsprämie - die Höhe ist noch nicht veröffentlicht, liegt aber bestimmt irgendwo zwischen 20-30%. Für die meisten verschmerzbar, wenn der Rest dafür wieder den Weg ins Konto findet. Aber lasst uns das mal versuchen, halbwegs transparent zu machen: 1. SdK: Verein (macht das was?), Fokus auf EY, WDI, Vorstände 2. Schirp: Prozessfinanzierer, Fokus auf EY 3. Tilp: Fokus auf EY, WDI, Vorstände 4. Leipold: Keine näheren Infos, außer dass er (auch) gegen die Bafin vorgehen will Habt ihr noch weitere auf dem Schirm? Ich denke unterm Strich geben die sich beim Kreis der Schuldigen nicht viel. Bei der Insolvenzmasse wird nichts zu holen sein, bei Aufsichtsrat/Vorstand auch nicht genug. Somit bleibt nur EY, wenn sie vollumfängliche haften, oder die Bafin. Die werden sich schon untereinander beobachten und die Klagen entsprechend erweitern, wenn es erfolgsversprechend ist. Gibt es Erfahrungswerte oder kennt sich jemand mit so etwas aus? Welcher Anwalt ist da empfehlenswert? Nach meinem laienhaften Verständnis würde ich mir das so vorstellen: Der erste gewinnt z.B. gegen EY in der ersten Instanz. Dann legen die Einspruch (nennt man das so?) ein und es geht ein Gericht höher usw. Wenn es dann irgendwann "final" geklärt ist, kann jeder weitere Anwalt ebenfalls klagen und hoffen, dass sich die anderen Gerichte dem Urteil anschließen. Bei einem negativen Urteil halt entsprechend andersrum. Ist der Gedankengang so korrekt? Sollte man vorne dabei sein oder erstmal abwarten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sw23456 Juni 28, 2020 1. Es ist sinnlos, die BaFin zu verklagen. Die ist im Wesentlichen für Banken und Versicherungen zuständig. Nicht aber für einen "Zahlungsverkehrsdienstleister". Gegen Marktmanipulation hat sie versucht, vorzugehen, das lief allerdings gegen die Financial Times, also in die falsche Richtung, wie sich jetzt herausgestellt hat. 2. EY hat das Testat 2019 verweigert. Deswegen kann man sie also nicht verklagen. EY hat das Testat für den Konzernabschluss 2018 erteilt. Dabei wurde schon offengelegt, dass nicht alle Abschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften geprüft wurden. Müssen sie auch nicht unbedingt. Der Konzernabschluss besagt nur, dass die Zahlen richtig hergeleitet wurden. Vorsatz scheidet jedenfalls aus. Selbst wenn eine solche Klage nach 10 Jahren Erfolg hätte, würde man vielleicht 1% seines Schadens zurückbekommen, wegen der Haftungsgrenzen und wegen der beschränkten Versicherungssummen. Das bringt nichts. Daran verdienen nur die einschlägigen Rechtsanwälte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
n00bpro Juni 28, 2020 · bearbeitet Juni 28, 2020 von n00bpro vor 45 Minuten von sw23456: 1. Es ist sinnlos, die BaFin zu verklagen. Die ist im Wesentlichen für Banken und Versicherungen zuständig. Nicht aber für einen "Zahlungsverkehrsdienstleister". Gegen Marktmanipulation hat sie versucht, vorzugehen, das lief allerdings gegen die Financial Times, also in die falsche Richtung, wie sich jetzt herausgestellt hat. Ich kenne mich da nicht aus, aber 1. der eine Anwalt wird nach eigenen Angaben die Bafin verklagen - er wird sicherlich eine Anspruchsgrundlage kennen 2. https://www.derstandard.at/story/2000118364488/wirecard-vorstand-setzt-auf-fortfuehrung-des-geschaeft Zitat Der privatrechtlich organisierte Verein DPR kontrolliert im Staatsauftrag die Bilanzen und habe im Fall von Wirecard nach Ansicht der Ministerien versagt, schreibt die "Bild am Sonntag". Die DPR sieht sich übrigens als "Bauernopfer". Warum sollte die Bafin eine DPR beauftragen, wenn die Bafin überhaupt nicht zuständig ist? Macht doch keinen Sinn? Und wenn sie einen Dienstleister beauftragt, dann muss sie ja wohl für die Ergebnisse Verantwortung übernehmen. Zumindest wäre das mein laienhaftes Verständnis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 28, 2020 · bearbeitet Juni 30, 2020 von Schildkröte Am 28.6.2020 um 22:13 von n00bpro: Aber lasst uns das mal versuchen, halbwegs transparent zu machen: 1. SdK: Verein (macht das was?), Fokus auf EY, WDI, Vorstände 2. Schirp: Prozessfinanzierer, Fokus auf EY 3. Tilp: Fokus auf EY, WDI, Vorstände 4. Leipold: Keine näheren Infos, außer dass er (auch) gegen die Bafin vorgehen will Habt ihr noch weitere auf dem Schirm? Wie bereits erwähnt ist die BaFin als Aufsichtsbehörde nur für die Wirecard Bank zuständig. Für Wirecard ist es die Bezirksregierung Niederbayern, fehlt in der Aufstellung bzw. auf dem Radar der Klageindustrie. Des Weiteren mahnt Capital an, dass auch Vorstand und Aufsichtsrat als Einzelpersonen juristisch zur Verantwortung herangezogen werden sollten. Zitat Dann legen die Einspruch (nennt man das so?) ein und es geht ein Gericht höher usw. Wenn es dann irgendwann "final" geklärt ist, kann jeder weitere Anwalt ebenfalls klagen und hoffen, dass sich die anderen Gerichte dem Urteil anschließen. Es heißt Berufung bzw. Revision. Und was Du beschreibst nennt sich Musterfeststellungsklage. Nachtrag: Die Grünen kritisieren in dieser Angelegenheit auch das Bundesfinanzministerium als Aufsichtsbehörde der BaFin. Update 30.06.2020: Zitat 2017 entschieden [die Finanzaufseher] sich dagegen, [Wirecard] als Finanzholding einzustufen und damit einer strengeren Aufsicht zu unterwerfen ... In die Entscheidung ... seien neben der Aufsichtsbehörde Bafin auch die Bundesbank und die Europäische Zentralbank (EZB) eingebunden gewesen. 2019 sei erneut eine Prüfung eingeleitet, diese aber bis zur Wirecard-Pleite vorige Woche nicht abgeschlossen worden. ... Auch habe es nicht an der Bafin, sondern an der EZB gelegen, dass Wirecard nicht als Finanz-Holding eingestuft wurde. Quelle: Handelszeitung Vielleicht ist also auch noch was bei der EZB und bei der Bundesbank zu holen. Bei der BaFin wohl eher nicht: Zitat In jeder Insolvenz der letzten Jahrzehnte gab es Kanzleien, die angekündigt haben, dass sie die Bafin verklagen würden. Das ist aber nicht möglich. Selbst wenn die Bafin Pflichtverletzungen begangen hat, haftet sie nicht. In Paragraf 4, Absatz 4 im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz steht, dass die Bafin nur im öffentlichen Interesse handelt. Das bedeutet, sie haftet nicht gegenüber Anlegern. Das ist sowohl vom Bundesgerichtshof als auch vom europäischen Gerichtshof bestätigt. Quelle: Capital Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bassinus Juni 29, 2020 vor 8 Stunden von n00bpro: 1. der eine Anwalt wird nach eigenen Angaben die Bafin verklagen - er wird sicherlich eine Anspruchsgrundlage kennen Verklagen kann man in Deutschland erstmal so ziemlich alles. Die Frage ist dann nur, nimmt das Gericht diese an und besteht generell Aussicht auf Erfolg. Frisst aber Gerichtskosten. Vorteil für die BaFin oder Bayern: für Öffis entstehen keine Gerichtskosten - das Klagerisiko für die Gegenseite ist also ungleich höher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
padavona Juni 29, 2020 Bin ja mal gespannt, ob unser geliebter Olaf Scholz ungeschoren aus der Sache kommt. Schließlich untersteht die BaFin seinem Finanzministerium. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
n00bpro Juni 29, 2020 vor 9 Stunden von Schildkröte: Wie bereits erwähnt ist die BaFin als Aufsichtsbehörde nur für die Wirecard Bank zuständig. Für Wirecard ist es die Bezirksregierung Niederbayern, fehlt in der Aufstellung bzw. auf dem Radar der Klageindustrie. Es heißt Berufung bzw. Revision. Und was Du beschreibst nennt sich Musterfeststellungsklage. Danke, so meinte ich das Über die Bezirksregierung hab ich tatsächlich noch nichts gelesen... Wird bestimmt auch noch kommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chris77 Juni 29, 2020 Heute wieder über plus 150 % bisher. Was ein Spielball, da verdienen sich einige ne goldene Nase Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bjørn Juni 29, 2020 Die tote Katze ist scheinbar noch nicht final aufgeschlagen... Für Trader natürlich ein Paradies, aber alles wenig rational. Klar kann man seine Verluste da jetzt egalisieren, wenn man Glück hat, wenn man Pech hat verdoppelt man sie Ich pack den Laden nicht mehr mit der Kneifzange an Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hoffmeij Juni 29, 2020 Ich würde nur weitere Shortpositionen aufbauen zB aktuell bei über 3€ aber leider gibts keine Zertifikate zu kaufen oder kennt jemand ein handelbares? Dann bitte WKN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Juni 29, 2020 · bearbeitet Juni 29, 2020 von Ramstein Durch Frauenquote im Aufsichtsrat wird alles besser Zuverlässigere Quelle DGAP Zitat Personelle Veränderung im Aufsichtsrat der Wirecard AG - Susana Quintana-Plaza ist mit Wirkung zum 7. April 2020 aus dem Gremium ausgeschieden - Hauke Stars wird der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats der Wirecard AG sind Herr Thomas Eichelmann (Vorsitzer), Herr Stefan Klestil (stv. Vorsitzer), Frau Dr. Anastassia Lauterbach, Herr Wulf Matthias, sowie Frau Vuyiswa V. M'Cwabeni. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
santazero Juni 29, 2020 https://www.tagesschau.de/wirtschaft/marsalek-wirecard-101.html Marsalek untergetaucht. Wäre dann Schonmal ein Schuldiger gefunden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juni 29, 2020 vor 36 Minuten von santazero: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/marsalek-wirecard-101.html Marsalek untergetaucht. Wäre dann Schonmal ein Schuldiger gefunden So funktioniert das in einem Rechtstaat? Der "Rechercheverbund" hat keine Quelle, Staatsanwalt und Verteidiger geben keinen Kommentar, und hier wird kurzer Prozess gemacht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
joinventure12 Juni 29, 2020 Inspiriert durch diesen Fall habe ich gestern mit der Netflix-Serie Dirty Money angefangen. Passt hervorragend und gegenüber Wells Fargo etc. ist das hier ein kleiner Verstoß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Juni 29, 2020 Wirecard macht weiterhin einige Leute reicher. Ich denke hier ist noch einiges an Geld zu erzocken. Ich bleibe an der Seitenlinie. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kluk Juni 29, 2020 vor 45 Minuten von MCThomas0215: So funktioniert das in einem Rechtstaat? Der "Rechercheverbund" hat keine Quelle, Staatsanwalt und Verteidiger geben keinen Kommentar, und hier wird kurzer Prozess gemacht? Bleibt unschuldig bis zur Verurteilung. Aber da Wirecard ja selber gerne davon spricht Dinge mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, wird der gute Herr sicherlich nicht ohne Grund fernbleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MCThomas0215 Juni 29, 2020 vor 2 Minuten von kluk: Aber da Wirecard ja selber gerne davon spricht Dinge mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einzuschätzen, wird der gute Herr sicherlich nicht ohne Grund fernbleiben. Mir erschließt sich deine Argumentation nicht. Wirecard weiss wohl am Besten über den Zustand des Geldes Bescheid, deswegen deren Einschätzung. Für mich gibt es aber Unterschiede in den Motiven und Handlungen der Staatsanwaltschaft, der Wirecard AG und den persönlichen Motiven von Marsalek. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag