§ 323 HGB gilt übrigens nur für die Pflichtprüfung, welche Extraleistungen bestellt wurden, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Aber die Haftungsgrenze gilt nicht für die Dritthaftung und bei FlowTex hat KPMG damals 100 Mio DM als Vergleich (nach x Jahren Rechtsstreit) herausgerückt.     https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/pleiten-kpmg-zahlt-100-millionen-mark-an-flowtex-glaeubiger-124483.html https://www.handelsblatt.com/archiv/unternehmen-wie-die-kpmg-bei-flowtex-