jackyryan Juni 2, 2023 vor 26 Minuten von Sweetwater: mir ist nicht klar, was mit der "individuellen Klage" gemeint ist und wie das bei TILP wäre ! Der Sinn der Anmeldung ist zunächst die Verjährungshemmung. Es wird vermutlich nichts passieren bis es im Musterverfahren zu einem Ergebnis kommt. Danach bekommt man nicht automatisch eine Erstattung seines Verlustes sondern man muss z.B. mit einer Einzelklage EY verklagen. Das sollte dann schnell und erfolgsversprechend sein aufgrund des beendeten Musterverfahrens. Gerade die nachfolgende individuelle Klage kann einiges kosten, daher nicht schlecht, wenn das übernommen wird. Alternativ könnte es auch möglich sein zu einer Einigung zu kommen, hierfür wird dann eine Einigungsgebühr berechnet. Für mich fällt das wegen der 20k raus. Entweder der gleiche Prozessfinanzierer wie bei Litfin oder es orientieren sich alle an diesem Mindestschaden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sweetwater Juni 10, 2023 D.h. wohl, dass die 25% Erfolgsbeteiligung bereits nach dem (erfolgreichen) Musterverfahren fällig sind, ohne zu wissen, wann und ob und wieviel ich als Schadenersatz dann bekomme, oder ? Außerdem habe ich noch folgendes gelesen: EY-Aufspaltung problematisch für Wirecard-Geschädigte Nach Einschätzung von Sven Galla von der Rechtsanwaltsgesellschaft RATIS führt die Aufspaltung aber zu einem Problem für Wirecard-Geschädigte: „Die abgespaltene EY-Gesellschaft würde noch fünf Jahre nach der Aufspaltung für Schadenersatzansprüche von Wirecard-Anlegern haften, doch könnte das Musterverfahren deutlich länger als fünf Jahre dauern“, sagt der Rechtsanwalt. Der abgespaltene Teil von EY wäre dann aus dem Schneider. Wenn Wirecard-Geschädigte auch die abgespaltene EY-Gesellschaft erfassen wollen, müssten auch gegen diese ein weiteres Musterverfahren angemeldet werden. Auch müssten die Geschädigten ihre Ansprüche ein zweites Mal kostenpflichtig anmelden. Dagegen könnten Einzelklagen leichter auf die neue EY-Gesellschaft ausgeweitet werden, sodass keine Haftungsmasse verloren geht. Viele Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung schrecken vor einer Anmeldung ihrer Ansprüche zum Musterverfahren zurück, weil sie nicht „gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“ wollen. Dies ist auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen, denn: - die Anmeldung verursacht Anwalts- und Gerichtskosten. Anders als im Insolvenzverfahren besteht für eine Anmeldung Anwaltszwang. - die Eröffnung des Musterverfahrens bedeutet noch nicht, dass EY tatsächlich zum Schadensersatz verpflichtet wird. - selbst bei Erfolg des Musterverfahrens wird es aller Voraussicht nach so sein, dass EY wirtschaftlich nicht in der Lage ist, alle Schadensersatzansprüche zu erfüllen. Die Folge wäre, dass EY Insolvenz anmelden müsste und die Schäden nur anteilig ausgeglichen würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jackyryan Juni 11, 2023 vor 23 Stunden von Sweetwater: D.h. wohl, dass die 25% Erfolgsbeteiligung bereits nach dem (erfolgreichen) Musterverfahren fällig sind, ohne zu wissen, wann und ob und wieviel ich als Schadenersatz dann bekomme, oder ? Da müsstest Du Dir die Bedingungen von Wirecardinvestorsclaim genau durchlesen. Ich verstehe es so, dass es erst ganz am Ende, wenn man Schadensersatz bekommen hat, fällig wird. Ob es tatsächlich mehrere Musterverfahren gibt, ist doch wohl ein Blick in die Glaskugel? vor 23 Stunden von Sweetwater: Außerdem habe ich noch folgendes gelesen: EY-Aufspaltung problematisch für Wirecard-Geschädigte Nach Einschätzung von Sven Galla von der Rechtsanwaltsgesellschaft RATIS führt die Aufspaltung aber zu einem Problem für Wirecard-Geschädigte: „Die abgespaltene EY-Gesellschaft würde noch fünf Jahre nach der Aufspaltung für Schadenersatzansprüche von Wirecard-Anlegern haften, doch könnte das Musterverfahren deutlich länger als fünf Jahre dauern“, sagt der Rechtsanwalt. Der abgespaltene Teil von EY wäre dann aus dem Schneider. Wenn Wirecard-Geschädigte auch die abgespaltene EY-Gesellschaft erfassen wollen, müssten auch gegen diese ein weiteres Musterverfahren angemeldet werden. Auch müssten die Geschädigten ihre Ansprüche ein zweites Mal kostenpflichtig anmelden. Dagegen könnten Einzelklagen leichter auf die neue EY-Gesellschaft ausgeweitet werden, sodass keine Haftungsmasse verloren geht. Das hast Du aus einem der Artikel vom Februar? Im April wurde das revidiert, siehe z.B.: https://www.businessinsider.de/wirtschaft/ey-stoppt-die-aufspaltung-von-beratungs-und-pruefungsgeschaeft/ vor 23 Stunden von Sweetwater: Viele Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung schrecken vor einer Anmeldung ihrer Ansprüche zum Musterverfahren zurück, weil sie nicht „gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen“ wollen. Dies ist auch nicht gänzlich von der Hand zu weisen, denn: - die Anmeldung verursacht Anwalts- und Gerichtskosten. Anders als im Insolvenzverfahren besteht für eine Anmeldung Anwaltszwang. - die Eröffnung des Musterverfahrens bedeutet noch nicht, dass EY tatsächlich zum Schadensersatz verpflichtet wird. - selbst bei Erfolg des Musterverfahrens wird es aller Voraussicht nach so sein, dass EY wirtschaftlich nicht in der Lage ist, alle Schadensersatzansprüche zu erfüllen. Die Folge wäre, dass EY Insolvenz anmelden müsste und die Schäden nur anteilig ausgeglichen würden. Danach geht es aber noch weiter auf der Ratis-Seite: "Auf dieser Grundlage dürfen geschädigte Aktionäre der Wirecard durchaus die berechtigte Erwartung hegen, dass EY im Rahmen bzw. auf Grundlage der Feststellungen des Musterverfahrens zum Schadensersatz verpflichtet wird. Hierbei ist auch ins Kalkül einzustellen, dass der Gesetzgeber das KapMuG gerade zu dem Zweck ins Leben gerufen hat, um Geschädigten eine kostengünstige und damit wirtschaftliche Verfolgung Ihrer Ansprüche zu eröffnen. Zumindest an unvorhergesehenen Formalia sollte das Verfahren deshalb auch nicht scheitern." Es gibt dazu verschiedene Meinungen und keiner weiß genau was wirklich passieren wird. Ich bin mir unsicher, ob ich mich in ein paar Jahren eher zu Tode ärgern würde, wenn ich hier ein paar Tausend aus dem Schaden zurückbekommen und es nicht versucht hätte. Oder ich eher sehr glücklich wäre ein paar Hundert Euro nicht hinterhergeworfen hätte wenn es nicht erfolgreich war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sweetwater Juni 16, 2023 habe heute die Bedingungen von der IG erhalten. darin heißt es: ---------------------------------------------------------------------------------------- III. Leistungen der IG Widerruf 1. Die IG Widerruf verpflichtet sich unter den nachfolgenden Voraussetzungen, alle notwendigen Kosten (Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten) für die Anmeldung der streitigen Ansprüche im Rahmen des KapMuG-Verfahrens sowie ggf. im Anschluss daran eines individuellen Klageverfahrens zu tragen. VI. Erfolgsbeteiligung/Abrechnung/Auszahlung 1. Im Falle einer erfolgreichen Durchsetzung der streitigen Ansprüche erhält die IG Widerruf vom Erlös einen Betrag in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent). Sodann erhält die IG Widerruf des Weiteren die vorgelegten oder noch zu zahlenden Finanzierungskosten, insbesondere Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten; Letztere welche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstanden sind. Unter „Erlös“ ist jeder Vermögensvorteil, insb. jede Geldleistung, inkl. Zinsen und jede Sachleistung, zu verstehen, die der Kunde nach Abschluss dieses Vertrages aus oder im Zusammenhang mit der Durchsetzung bzw. Anmeldung der streitigen Ansprüche aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches oder eines Anerkenntnisses erhält. Sofern ein Teilerlös erstritten wird, bezieht sich die vorgenannte Erlösbeteiligung auf den durchgesetzten Teilerlös. 2. Die Parteien gehen davon aus, dass die Leistungen der IG Widerruf umsatzsteuerfrei sind. Sollte sich später herausstellen, dass die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, so ist der Kunde verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer an IG Widerruf zu zahlen. Für diesen Fall ist IG Widerruf verpflichtet, dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen. angeführte Beispielrechnungen: - Zahlt EY null Euro, beispielsweise weil die Klage abgewiesen wird, so zahlen Sie null Euro. Sämtliche Kosten trägt die IG Widerruf. - Zahlt EY 20.000 Euro, so werden zunächst 5.000 Euro Erfolgshonorar (25%) abgezogen, zusätzlich gehen die Kosten für Gericht und Anwalt ab (in diesem Fall ca. 1000 Euro) und Sie erhalten ca. 14.000 Euro - Zahlt EY 10.000 Euro, weil man sich mit den Klägern auf eine Quote von 50% der Ansprüche vergleicht, so zahlen Sie 2.500 Euro Erfolgshonorar (25%), dann gehen die Kosten für Gericht und Anwalt ab (1.000 Euro) und Sie erhalten 6.500 Euro. Wichtig: Es gibt keine Bearbeitungsgebühren oder andere Kosten, die unabhängig vom Erfolg sind. ---------------------------------------------------------------------------------- also, das mit den ca. 1000 € für Gericht und Anwalt ist mir schon suspekt, dann auch noch evtl, eine Umsatzsteuer... und das ggfs. nötige individuelle Klageverfahren, das angeblich inclusive ist, wäre auch noch zu klären, was das dann im Endeffekt kostet... liest sich wie ein unverbindlicher Kostenvoranschlag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk Juni 16, 2023 vor 29 Minuten von Sweetwater: also, das mit den ca. 1000 € für Gericht und Anwalt ist mir schon suspekt Warum? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sweetwater Juni 30, 2023 Die ca. 1000 € (bei 20.000 Streitwert) sind m.E. die Anmeldekosten für das Kapitalmusterverfahren, die sind ja dann in jedem Fall fällig, auch wenn nichts dabei rumkommt. Dann teilt mir die IG Widerspruch immer noch nicht mit, wer der Prozessfinanzierer ist. Geht er insolvent, fallen die Kosten auf den Kläger (auf mich) zurück. Davon steht nichts im Vertrag, den ich unterschreiben soll ! Dann die schon hier im Forum erwähnten Erfolgsaussichten von nur 10-15% und was die Abspaltung von EY mit sich bringt, die mögliche Umsatzsteuer auf den Schadensersatz... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 14, 2023 · bearbeitet Juli 14, 2023 von chirlu Am 30.6.2023 um 20:36 von Sweetwater: Die ca. 1000 € (bei 20.000 Streitwert) sind m.E. die Anmeldekosten für das Kapitalmusterverfahren, die sind ja dann in jedem Fall fällig, auch wenn nichts dabei rumkommt. Offenbar nicht: Am 16.6.2023 um 17:54 von Sweetwater: - Zahlt EY null Euro, beispielsweise weil die Klage abgewiesen wird, so zahlen Sie null Euro. Sämtliche Kosten trägt die IG Widerruf. Allerdings: Am 16.6.2023 um 17:54 von Sweetwater: - Zahlt EY 10.000 Euro, weil man sich mit den Klägern auf eine Quote von 50% der Ansprüche vergleicht, so zahlen Sie 2.500 Euro Erfolgshonorar (25%), dann gehen die Kosten für Gericht und Anwalt ab (1.000 Euro) und Sie erhalten 6.500 Euro. – Zahlt EY 4 Euro, weil mehr nicht greifbar ist, so zahlen Sie 1 Euro Erfolgshonorar (25%), dann gehen die Kosten für Gericht und Anwalt ab (1000 Euro), und Sie erhalten minus 997 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sweetwater Juli 14, 2023 · bearbeitet Juli 14, 2023 von Sweetwater Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben und jetzt hat IG Widerruf schon den 2. Nachtermin eingeräumt, der 1. ging bis 5. Juli und jetzt gehts nochmal bie 18. Juli. Dann habe ich u.a. dieses Beispiel angefragt: Diese ca. 1000 € sind doch m.E. die Anmeldekosten für das Kapitalmusterverfahren, oder ? Was passiert z.B. bei einer Zahlung von unter nur 6% durch EY ? Dann bin ich bei ca. -100 € ? und als Antwort bekam ich: Sie können mit unserer Prozessfinanzierung nicht ins Minus rutschen. Das gilt sowohl für den Fall, dass kein Erlös erzielt wird als auch für den Fall, dass der Erlös nicht ausreicht. In beiden Fällen übernimmt der Prozessfinanzierer das Minus. Das geht aus Punkt VI des Vertrags hervor, in dem geregelt ist, dass sowohl Erfolgshonorar als auch Finanzierungskosten aus dem Erlös bezahlt werden. Ergo: Ohne Erlös – keine Zahlungsverpflichtung. Es gibt in diesem Fall keine Prozesskosten, weil wir nicht selbst klagen. Wir melden lediglich Ihre Ansprüche im Rahmen des Musterverfahrens an. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Der Prozessfinanzierung wird von mir persönlich finanziert. Ich übernehme also die Kosten für die Anmeldung ihrer Ansprüche. Spätere Zahlungsverpflichtungen entstehen im Musterverfahren nicht. Sollte ich also tatsächlich nicht bezahlen, dann sind Ihre Ansprüche eben nicht angemeldet und das Musterverfahren findet ohne Sie statt. Es ist aber nicht so, dass dann auf Sie irgendwelche Zahlungsverpflichtungen zukommen. -------------------- Ich versteh´s immer noch nicht, was es mit den 1000 € für Gericht und Anwalt auf sich hat... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 14, 2023 vor 58 Minuten von Sweetwater: Sie können mit unserer Prozessfinanzierung nicht ins Minus rutschen. Das gilt sowohl für den Fall, dass kein Erlös erzielt wird als auch für den Fall, dass der Erlös nicht ausreicht. In beiden Fällen übernimmt der Prozessfinanzierer das Minus. Na gut, dann droht mein Szenario also nicht. Somit scheint es tatsächlich risikolos zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sweetwater Juli 14, 2023 im Vertrag steht: Die IG Widerruf verpflichtet sich unter den nachfolgenden Voraussetzungen, alle notwendigen Kosten (Gerichts- sowie Rechtsanwaltskosten) für die Anmeldung der streitigen Ansprüche im Rahmen des KapMuG-Verfahrens sowie ggf. im Anschluss daran eines individuellen Klageverfahrens zu tragen. aber woher kommen die 1000 € für Gericht und Anwalt (bei 20.000 € Streitwert) ? und wie reduzieren sich diese bei einem Erlös unter 1000 €, oder reduzieren sie sich nicht ? hab jetzt nochmals um Erklärung nachgefragt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kublai Juli 18, 2023 Flüchtiger Marsalek meldet sich bei Gericht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachtfalke Juli 18, 2023 Ich embedde mal den Tweet vom guten De Masi, und nicht die Nachricht vom Focus direkt. - Mein lieber Herr Gesangsverein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
howhardgerrard87 Juli 18, 2023 vor 23 Minuten von Nachtfalke: Ich embedde mal den Tweet vom guten De Masi, und nicht die Nachricht vom Focus direkt. - Mein lieber Herr Gesangsverein... Damit ist ja dann wohl auch klar, dass klagen nutzlos sein werden. Hier wird jeder gedeckt und in Schutz genommen. Braun als Bauernopfer ist doch gut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
HalloAktie Juli 19, 2023 Bei solchen Anlässen bin ich ja immer erstaunt, dass man Abhörmaßnahmen durchführt bei Journalisten, die Ökos wie die "Letzte Generation" begleiten; bei Bundestagsabgeordneten von der Linken; bei allem und jede/r/m; aber einen Marsalek kann man weder abhören lassen, noch lokalisieren. Ja, mir ist das Anwaltsgeheimnis bekannt, aber dann beauftragt man halt einen Partnerdienst (wie sonst auch in Fällen mit dünner/keiner Rechtsgrundlage) und muss sich um keine Gesetze mehr kümmern. Sollte Marsalek in ein paar Wochen gefasst werden, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 19, 2023 vor 1 Stunde von HalloAktie: einen Marsalek kann man weder abhören lassen, noch lokalisieren. Das weißt du woher? Arbeitest du beim BND? vor 1 Stunde von HalloAktie: Sollte Marsalek in ein paar Wochen gefasst werden, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ist ja ganz einfach, jemanden in Russland mit Protektion durch irgendwelche Sicherheitsdienste zu fassen. Man muss nur wissen, wo er ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hattifnatt Juli 19, 2023 · bearbeitet Juli 19, 2023 von hattifnatt vor 20 Minuten von chirlu: Ist ja ganz einfach, jemanden in Russland mit Protektion durch irgendwelche Sicherheitsdienste zu fassen. Man muss nur wissen, wo er ist. Da sollte es eigentlich schon Mittel und Wege geben - z.B. Marsalek gegen einen kaputten Panzer für die Ukraine ...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady Juli 19, 2023 · bearbeitet Juli 19, 2023 von slowandsteady Ich bin mir sicher, dass ein BND oder eine CIA bereits weiß oder (mit entsprechendem Mitteleinsatz) den Aufenthaltsort von Marsalek herausfinden könnte. So einfach ist es heute nicht mehr, komplett spurlos unterzutauchen, selbst wenn er durch den FSB gedeckt würde, dann kann man das immer noch durch entsprechende "Kuhhandel" mit den Russen rausfinden, wenn man wirklich möchte, zB "Wir heben Sanktion X auf wenn ihr uns Marsalek gebt". Aber selbst wenn man es weiß: Was will man dann machen? Es ist nicht primäres Ziel eines Nachrichtendienstes, Straftäter zu fassen, die sich ins Ausland abgesetzt haben und "Entführungen" ala Adolf Eichmann auf fremdem Staatsgebiet sind nun mal diplomatisch und völkerrechtlich extrem heikel und gleichzeitig logistisch schwer bis unmöglich (wie schafft man ihn unbemerkt von zB Sibirien nach Deutschland?). PS: Bei Adolf Eichmann wusste der BND auch schon 1952 wo er sich aufgehalten ist. Die Israelis haben ihn erst 1960 "illegal geschnappt"... Zitat Auf einer BND-Karteikarte heißt es lapidar: „Standartenführer EICHMANN befindet sich nicht in Ägypten, sondern hält sich unter dem falschen Namen CLEMENS in Argentinien auf. Die Adresse von E. ist beim Chefredakteur der deutschen Zeitung in Argentinien ‚Der Weg’ bekannt.“ Eichmann nutzte in Argentinien tatsächlich den falschen Namen „Ricardo Klement“, ließ sogar Frau und Kinder aus Österreich heimlich nachkommen. Genau zu diesem Zeitpunkt erhielt der westdeutsche Geheimdienst die Information über Eichmanns Versteck. Er unternahm damals nichts, um den „SS-Endlöser“ zu fassen. Quelle: bild (wird aus Prinzip nicht verlinkt) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 Juli 19, 2023 vor 3 Stunden von slowandsteady: Aber selbst wenn man es weiß: Was will man dann machen? Es ist nicht primäres Ziel eines Nachrichtendienstes, Straftäter zu fassen, die sich ins Ausland abgesetzt haben und "Entführungen" ala Adolf Eichmann auf fremdem Staatsgebiet sind nun mal diplomatisch und völkerrechtlich extrem heikel und gleichzeitig logistisch schwer bis unmöglich (wie schafft man ihn unbemerkt von zB Sibirien nach Deutschland?). Das ist auch in der heutigen Zeit noch möglich. Letztes mir bekanntes Beispiel, der Deutsch - Iraner Jamshid Sharmahd. Bei einem Zwischenstopp in Dubai von iranischen Geheimdienst entführt und seitdem in Teheran im Gefängnis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Juli 19, 2023 vor 4 Stunden von slowandsteady: Ich bin mir sicher, dass ein BND oder eine CIA bereits weiß oder (mit entsprechendem Mitteleinsatz) den Aufenthaltsort von Marsalek herausfinden könnte. So einfach ist es heute nicht mehr, komplett spurlos unterzutauchen, selbst wenn er durch den FSB gedeckt würde, dann kann man das immer noch durch entsprechende "Kuhhandel" mit den Russen rausfinden, wenn man wirklich möchte, zB "Wir heben Sanktion X auf wenn ihr uns Marsalek gebt". Interessanter für das Konkursverfahren wäre, ob und wenn ja auf welchen Konten der noch Geld liegen hat. Die Rede war ja mal von einer dreistelligen Millionensumme, die kurz vor Ende noch transferiert wurde. Was ihn selbst betrifft: Warum lässt man einen deutschen Anwalt ( der bestimmt nicht für Gotteslohn arbeitet ), einen Brief an das Münchner Gericht schreiben. Weil einem der Kumpel Markus Braun leid tut ? Doch wohl eher weil es im vermutlich russischen Exil gerade ungemütlich wird und man einen Deal mit der Staatsanwaltschaft aushandeln will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen Juli 25, 2023 Am 19.7.2023 um 10:50 von slowandsteady: Aber selbst wenn man es weiß: Was will man dann machen? Es ist nicht primäres Ziel eines Nachrichtendienstes, Straftäter zu fassen, die sich ins Ausland abgesetzt haben und "Entführungen" ala Adolf Eichmann auf fremdem Staatsgebiet sind nun mal diplomatisch und völkerrechtlich extrem heikel und gleichzeitig logistisch schwer bis unmöglich (wie schafft man ihn unbemerkt von zB Sibirien nach Deutschland?). Aus Sibirien führt der einfachste Weg über China und die Mongolei. Ich würde ihn also in einen Teppich einrollen und im Gepäck einer Nomadenfamilie über die russische Grenze in die Mongolei bringen. Und von dort mit einem Flieger ausfliegen. In den unendlichen Weiten der Mongolei findet sich sicherlich ein Ort, den man als geheimen Landeplatz nutzen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Juli 25, 2023 vor 2 Stunden von Flughafen: Aus Sibirien führt der einfachste Weg über China und die Mongolei. Ich würde ihn also in einen Teppich einrollen und im Gepäck einer Nomadenfamilie über die russische Grenze in die Mongolei bringen. Und von dort mit einem Flieger ausfliegen. In den unendlichen Weiten der Mongolei findet sich sicherlich ein Ort, den man als geheimen Landeplatz nutzen kann. Das ist ja einfach! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation September 4, 2023 · bearbeitet September 4, 2023 von stagflation FAZ: Zitat Wirecard-Opfer in der Warteschleife Die Schadenersatzprozesse im Wirecard-Skandal ziehen sich hin, und die Zweifel der Betrugsopfer am Rechtsstaat wachsen. Einer der Kläger ist Roberto Siotto. Der 60-Jährige arbeitete als Volkswagen-Manager und befindet sich seit 2021 im Vorruhestand. Durch den Zusammenbruch und die Insolvenz von Wirecard im Juni 2020 hat er einen hohen sechsstelligen Eurobetrag verloren. „Für mich und viele andere wird kein Recht gesprochen“, sagt Siotto. Das ist doch ein merkwürdiges Spiel: manche Anleger feiern sich als Superstar, wenn sie riskant investieren und ihre Investition aufgeht. Wenn sie schief geht, dann sind andere dran schuld - und am besten soll jemand anderes ihnen den Schaden ersetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TWP17 September 4, 2023 vor 34 Minuten von stagflation: FAZ: Das ist doch ein merkwürdiges Spiel: manche Anleger feiern sich als Superstar, wenn sie riskant investieren und ihre Investition aufgeht. Wenn sie schief geht, dann sind andere dran schuld - und am besten soll jemand anderes ihnen den Schaden ersetzen. naja, in meiner Welt ist es noch ein Unterschied ob man sich verspekuliert oder betrogen (siehe FAZ Betrugsopfer) wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachtfalke September 8, 2023 · bearbeitet September 8, 2023 von Nachtfalke On 9/4/2023 at 2:47 PM, stagflation said: FAZ: Das ist doch ein merkwürdiges Spiel: manche Anleger feiern sich als Superstar, wenn sie riskant investieren und ihre Investition aufgeht. Wenn sie schief geht, dann sind andere dran schuld - und am besten soll jemand anderes ihnen den Schaden ersetzen. ...Und nicht zu vergessen: "Wirecard" galt nicht als "riskantes Investment". Wer 2018 "Handelsblatt" gelesen hat, der fand dort Erklärungen wie die folgende: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/finanzdienstleister-erfolgreich-und-umstritten-staerken-und-schwaechen-von-deutschlands-boersenstar-wirecard/22907528.html Quote Neuling macht Etablierten den Platz streitig Im Dax würde Wirecard wahrscheinlich ebenfalls einen Finanzkonzern ersetzen, einen, den jeder kennt: die Commerzbank. So könnte der Wachwechsel im Dax zum Symbol für den Strukturwandel in der gesamten Branche werden. Die jungen, ehrgeizigen Fintech-Unternehmen steigen auf, die etablierten Großbanken tun sich schwer damit, ihre Geschäftsmodelle schnell genug an die Digitalisierung anzupassen, und das, obwohl sich gerade die Commerzbank große Mühe gibt, von der Tech-Konkurrenz zu lernen. Für diesen Wandel steht Wirecard mit seiner aggressiven Expansion – wie kaum ein anderes Unternehmen nehmen Anleger die Münchner als reinrassigen Wachstumswert wahr. Das Geschäftsmodell von Gründer und Chef Markus Braun weckt die Kursfantasie. Aber auch der Börsenstar Wirecard hat seine Schattenseiten. Trotz der rasanten Kursgewinne kommen seit zehn Jahren mit schöner Regelmäßigkeit immer wieder Vorwürfe auf, in denen von finanziellen Unregelmäßigkeiten die Rede ist. Genauso regelmäßig wehrt sich Wirecard gegen die Attacken. Ein Großteil dieser Vorwürfe dürfte auf die Anfänge des Unternehmens zurückgehen. Im Jahr 2000 ging Wirecard an das damalige Wachstumssegment der Börse, den Neuen Markt. Ein Jahr später wäre fast wieder Schluss gewesen, hätte nicht eine Investorengruppe das Unternehmen aufgefangen. Fortan war es das Geschäft von Wirecard, Zahlungen über das Internet abzuwickeln, in diesen Jahren ging es dabei vor allem um Glücksspiel und Pornografie. Für solche Kunden ist man heute noch tätig, der Anteil liegt jedoch im einstelligen Prozentbereich. Inzwischen dominieren auf der Kundenliste ganz andere Namen: Banken, Versicherer und Kreditkartenfirmen, aber auch große Einzelhändler und Telekomkonzerne. Was vor allem daran liegt, dass Wirecard über die Jahre sein Geschäftsmodell rasant an die Entwicklungen des digitalen Bezahlens angepasst hat. Solider KGV, allgemein positive mediale Berichterstattung, als "überwunden" geltende Krisen - für den durchschnittlichen "Max Musterdepot" gab es 2018 noch kaum einen Grund, eine 1-5%-Investition für überdurchschnittlich risikovoll zu halten; zumindest nicht im Vergleich zur Deutschen Bank oder zu Continental. (Die beide 2018 extrem hohe Kurseinbrüche hatten.) Eine Umschichtung von solchen Werten zu Wirecard im Rahmen eines DAX-lastigen "Deutschland-Depots", so wie's z. B. viele ältere Menschen oft noch haben, wäre auf der Basis der Zahlen allein als der vollkommen richtige Schritt erschienen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady September 8, 2023 · bearbeitet September 8, 2023 von slowandsteady Naja, es gab aber 2016 auch schon Red Flags. Wenn Leerverkäufer massiv gegen ein Unternehmen wetten ist das nie ein gutes Zeichen: Zitat Matthew Earl, 41, hat maßgeblich dabei mitgeholfen, dass Wirecard untergegangen ist (ZEIT Nr. 26/2020). Im Jahr 2016 veröffentlichte er zusammen mit einem Partner im Internet den sogenannten Zatarra-Bericht über den Konzern. In dem Dossier ist die Rede von illegalem Glücksspiel, von Betrug und Geldwäsche. Am 24. Februar 2016 ging der anonyme Report online. Der Kurs der Wirecard-Aktie fiel in der Folge um bis zu 28 Prozent. Earl verdiente an dem Kurssturz. Vor der Veröffentlichung hatte er auf fallende Kurse gesetzt. Damit war die Jagd eröffnet. Wirecard-Skandal: Die Rückkehr des Zerstörers | ZEIT ONLINE Wobei hier weniger der Leerverkauf an sich ein Problem ist - das gibt es gegen alle Unternehmen. Aber wenn Wirecard dann auch noch den Leerverkäufer heimlich von Privatdetektiven beschatten lässt, ist das schon sehr verdächtig - warum würde man das machen wenn man nichts zu verbergen hat? Ich traue aber auch generell keinen Banken/Finanzdienstleistern im Depot, daher stand Wirecard für mich auch nie zur Debatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag