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goldfuchs

Wirecard

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stagflation
Am 13.11.2020 um 22:11 von stagflation:
Am 13.11.2020 um 21:10 von west263:

Da bin ich ja mal gespannt, was er zu sagen hat.

Vermutlich gar nichts.

 

Seine Anwältin hat vorsorglich schon darauf hingewiesen, dass niemand sich selbst belasten muss.

 

Und genau so ist es auch gekommen: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/bilanzskandal-ex-wirecard-chef-braun-schweigt-im-u-ausschuss-so-droht-ihm-eine-zweite-haertere-runde/26639318.html

 

Nach dem Artikel im Handelsblatt ging die erste Runde an Braun - und der Untersuchungsausschuss hat sich lächerlich gemacht.

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
vor 16 Stunden von stagflation:

Nach dem Artikel im Handelsblatt ging die erste Runde an Braun - und der Untersuchungsausschuss hat sich lächerlich gemacht.

Interessant, wenn das Handelsblatt es so sieht. Hier ein WiWo-Artikel, der den Ablauf der Befragung gut zusammenfasst. Demnach hat Braun zunächst eine eigene Erklärung verlesen. Anschließend weigerte er sich sämtliche Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu beantworten mit dem Hinweis, er habe ein Aussageverweigerungsrecht und er wolle keine weiteren Fragen vorab beantworten, solange er diese noch nicht der Münchener Staatsanwaltschaft beantwortet hat. Dem Untersuchungsausschuss zufolge hat er jedoch kein Aussageverweigerungsrecht. Der Untersuchungssausschuss wird sich nun über das weitere Vorgehen beraten und Braun erneut vorladen.

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Schwachzocker
vor 28 Minuten von Schildkröte:

...Dem Untersuchungsausschuss zufolge hat er jedoch kein Aussageverweigerungsrecht. Der Untersuchungssausschuss wird sich nun über das weitere Vorgehen beraten und Braun erneut vorladen.

...und dann kommen die glühenden Zangen?

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chirlu
vor 18 Minuten von Schwachzocker:

dann kommen die glühenden Zangen?

 

Nein, nur Beugehaft. Was insofern eine Drohung ist, als die (im Gegensatz zur Untersuchungshaft) nicht auf seine mögliche spätere Strafe angerechnet wird.

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Schwachzocker
vor 2 Stunden von chirlu:

 

Nein, nur Beugehaft. Was insofern eine Drohung ist, als die (im Gegensatz zur Untersuchungshaft) nicht auf seine mögliche spätere Strafe angerechnet wird.

Wie? Wenn man strafbaren Handlungen bezichtigt wird, ist man zur Aussage verpflichtet? Wäre mir neu.

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chirlu

Vor dem Untersuchungsausschuß ist er nicht Angeklagter (der schweigen oder lügen darf), sondern Zeuge (der verpflichtet ist, die Wahrheit, die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen). Er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, soweit er sich selbst belasten könnte, aber nicht weiter.

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morini
· bearbeitet von morini
Am 16.11.2020 um 22:19 von boersenschwein:

Bafin-Mitarbeiter: Fast 500 private Geschäfte mit Wirecard
13.11.2020
https://boerse.ard.de/aktien/bafin-mitarbeiter-fast-500-private-geschaefte-mit-wirecard100.html

 

Das ist überhaupt der Kracher schlechthin!!

 

Die Mitarbeiter von Konzernen bekommen Handelssperrzeiten auferlegt, während derer sie keine Aktien ihres Unternehmens kaufen dürfen, damit kein Verdacht auf Insiderkenntnisse aufkommen kann, und 85 BaFin-Mitarbeiter zocken aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen munter drauf los. Vermutlich ohne berufliche Konsequenzen befürchten zu müssen..... Dass man solche zockenden Mitarbeiter nicht umgehend vom Dienst suspendiert hat, ist mir ein absolutes Rätsel. Anstatt zu zocken hätten die BaFin-Mitarbeiter ihre Arbeit erledigen und Anleger vor finanziellem Schaden bewahren sollen.

 

Man sollte meines Erachtens die BaFin auflösen und durch ein Kontrollorgan mit komplett neuer Besetzung ersetzen, da die BaFin ihre Glaubwürdigkeit verloren hat.

 

Das schreibe ich als jemand, der durch die Wirecard-Betrügereien Geld verloren hat.

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Ramstein
vor 49 Minuten von morini:

Das ist überhaupt der Kracher schlechthin!!

 

Die Mitarbeiter von Konzernen bekommen Handelssperrzeiten auferlegt, während derer sie keine Aktien ihres Unternehmens kaufen dürfen, damit kein Verdacht auf Insiderkenntnisse aufkommen kann, und 85 BaFin-Mitarbeiter zocken aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen munter drauf los. Vermutlich ohne berufliche Konsequenzen befürchten zu müssen..... Dass man solche zockenden Mitarbeiter nicht umgehend vom Dienst suspendiert hat, ist mir ein absolutes Rätsel. Anstatt zu zocken hätten die BaFin-Mitarbeiter ihre Arbeit erledigen und Anleger vor finanziellem Schaden bewahren sollen.

 

Man sollte meines Erachtens die BaFin auflösen und durch ein Kontrollorgan mit komplett neuer Besetzung ersetzen, da die BaFin ihre Glaubwürdigkeit verloren hat.

 

Das schreibe ich als jemand, der durch die Wirecard-Betrügereien Geld verloren hat.

 

Und jetzt nennst du bitte noch eine belastbare Quelle, aus der hervorgeht, dass die 85 BaFin-Mitarbeiter (von insgesamt 2.700) auch mit der Wirecard-Prüfung bzw. Aufsicht zu tun hatten. 

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morini
· bearbeitet von morini
vor 8 Stunden von Ramstein:

 

Und jetzt nennst du bitte noch eine belastbare Quelle, aus der hervorgeht, dass die 85 BaFin-Mitarbeiter (von insgesamt 2.700) auch mit der Wirecard-Prüfung bzw. Aufsicht zu tun hatten. 

 

Überprüft wird das momentan durch die BaFin, wobei hierfür eigentlich eine neutrale Stelle zuständig sein müsste: 

https://www.manager-magazin.de/finanzen/bafin-mitarbeiter-der-finanzaufsicht-zockten-mit-wirecard-aktien-rund-500mal-a-4b6a50bb-88b9-4ce4-875b-939ea29382e6

https://www.focus.de/finanzen/boerse/zock-mit-aktien-kontrollieren-und-zocken-die-bafin-hat-ein-insider-problem_id_12566181.html

 

Ich bin einfach der Meinung, dass kein BaFin-Mitarbeiter Aktien eines Unternehmens, das von der BaFin überwacht wird, hätte kaufen dürfen. Vielleicht besteht das Problem ja auch darin, dass bei der BaFin vieles erlaubt ist, das eigentlich verboten sein müsste und dass die Mitarbeiter dementsprechend handeln, was dann natürlich nicht geahndet werden könnte. Auf jeden Fall finde ich das alles sehr traurig.

 

Interessant wäre es für die BaFin vielleicht, herauszufinden, ob die Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit mit Wirecard-Aktien gehandelt haben.

 

Na ja, die eigentlichen Schuldigen sind ohnehin die Wirecard-Manager, und nicht die BaFin-Mitarbeiter....

Vielleicht habe ich mich auch ziemlich hart ausgedrückt, aber ich ärgere mich nunmal, wenn ich sehe, was jetzt ans Tageslicht kommt.

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Schwachzocker
vor 2 Stunden von chirlu:

Vor dem Untersuchungsausschuß ist er nicht Angeklagter (der schweigen oder lügen darf), sondern Zeuge (der verpflichtet ist, die Wahrheit, die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit zu sagen). Er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, soweit er sich selbst belasten könnte, aber nicht weiter.

Genau! Und davon macht er jetzt Gebrauch.

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chirlu
vor 11 Minuten von Schwachzocker:
vor 2 Stunden von chirlu:

Er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, soweit er sich selbst belasten könnte, aber nicht weiter.

Genau! Und davon macht er jetzt Gebrauch.

 

Zum Teil haben die Abgeordneten wohl bewußt Fragen gestellt, bei denen es völlig abwegig ist, daß er sich mit einer Antwort belasten könnte. Also nicht „Wie viel Geld genau haben Sie beiseitegeschafft?“, sondern „Welche Farbe hat Ihre Hose?“. Oder so.

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bondholder
vor einer Stunde von Schwachzocker:

Genau! Und davon macht er jetzt Gebrauch.

Laut Berichterstattung war Markus Braun bereit, sein Geburtsdatum zu nennen, nicht aber den Titel seiner Doktorarbeit. Inwiefern könnte bei der Frage ein Zeugnisverweigerungsrecht vorliegen?

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Schwachzocker
vor einer Stunde von chirlu:

... „Welche Farbe hat Ihre Hose?“. Oder so.

 

vor 19 Minuten von bondholder:

...war Markus Braun bereit, sein Geburtsdatum zu nennen, nicht aber den Titel seiner Doktorarbeit....

Dann haben die Fragesteller den Sinn einer Zeugenbefragung nicht verstanden.

Zeugen sind dazu da, um Auskunft über Dinge zu geben, die dem Fragesteller nicht bekannt sind, weil er nicht dabei war.

Zeugen sind nicht dazu da, um die Fragesteller zu belustigen und sich von ihnen veralbern zu lassen.

 

Und wenn man ihn fragt, wie oft er Sex hat, muss er das auch nicht beantworten.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Die Wirtschaftsprüfer von EY wollen vor dem Wirecard-Untersuchungsausschuss nächste Woche auch nichts sagen... :unsure:

 

FAZ:

Zitat

Der Insolvenzverwalter hat die EY-Mitarbeiter von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Aussagen wollen diese im Wirecard-Untersuchungsausschuss dennoch nicht. Einige Bundestagsabgeordnete sind außer sich.

 

Handelsblatt:

Zitat

Wirtschaftsprüfer wollen im Wirecard-Ausschuss nicht aussagen

Die Mitarbeiter der Gesellschaft EY berufen sich auf ihre Verschwiegenheitspflicht als Wirtschaftsprüfer. Vertreter der Opposition kritisieren das.

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Quailman

Der Insolvenzverwalter kann jedoch gar nicht die Prüfer von der Verschwiegenheitspflicht entbinden, das kann nur der Aufsichtsrat. Oder verstehe Paragraph 80 InsO falsch?

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Quailman
vor 6 Stunden von Quailman:

Der Insolvenzverwalter kann jedoch gar nicht die Prüfer von der Verschwiegenheitspflicht entbinden, das kann nur der Aufsichtsrat. Oder verstehe Paragraph 80 InsO falsch?

Ok, revidiere. OLG Nürnberg vom 18.06.09, 1 Ws 289/09. 

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MCThomas0215
Zitat

Sie verweist auf Treuhänderkonten in Asien, die Wirecard nach SPIEGEL-Informationen auf Empfehlung von EY einrichtete.

Aus einem SPIEGEL-Artikel.

 

Also EY empfahl die Einrichtung eines Kontos das später nicht mehr auffindbar ist und zum Zusammenbruch des Konzern geführt hat.

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Soundwave
· bearbeitet von Soundwave

Ja und weiter? Treuhhandkonten dienen doch gerade dazu die Einzahlung zu sichern, damit dieses Geld nicht mit den Zahlungsströmen eines Dritten vermischt und veruntreut werden kann. Die Empfehlung zur Einrichtung war insoweit absolut korrekt.

 

Wenn ein solches Konto später nicht mehr auffindbar ist, so wurde gerade der Zweck eines Treuhandkontos verletzt, dass Gelder nicht ohne Zustimmung des Berechtigten veruntreut werden können. Wenn dies nun doch geschehen ist, zeigt dies nur die kriminelle Energie bei Wirecard auf, aber kein Fehlverhalten von EY. Wobei ich nicht sage, dass es keines gibt, sondern nur, dass es nahezu unmöglich sein wird, (bedingten) Vorsatz nachzuweisen.

 

 

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MCThomas0215
vor 1 Stunde von Soundwave:

Wenn ein solches Konto später nicht mehr auffindbar ist, so wurde gerade der Zweck eines Treuhandkontos verletzt, dass Gelder nicht ohne Zustimmung des Berechtigten veruntreut werden können. Wenn dies nun doch geschehen ist, zeigt dies nur die kriminelle Energie bei Wirecard auf, aber kein Fehlverhalten von EY. Wobei ich nicht sage, dass es keines gibt, sondern nur, dass es nahezu unmöglich sein wird, (bedingten) Vorsatz nachzuweisen.

Wobei dass meine Vermutung unterstützt das Wirecard betrogen wurde, da Wirecard keinen Zugriff auf das Geld hatte.

 

Das Problem für EY besteht darin, dass sie das Geld auf den Konto "amtlich" bestätigt haben.  Wie kann ich Geld auf einem Konto bestätigen, dass es nicht gibt, bei einer insolventen Firma? Dass ist für mich vorsätzlicher Betrug.

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Soundwave

Wenn Wirecard Gelder auf ein Treuhandkonto eingezahlt hatte, so konnten diese Gelder nur mit Mitwirkung Wirecards abgezogen werden, es sei denn der Treuhänder selbst hat das Geld veruntreut. Dann entweder mit Billigung und Mitwissen Wirecards oder der Treuhänder hat selbstädig gehandelt. Wenn man sich die dubiosen Treuhnder und Treuhandkonten anschaut und feststellt, dass wohl nicht nur ein Treuhandkonto verschwunden ist, so lässt das meines Erachtens nur den Schluss zu, dass nicht Wirecard betrogen wurde, sondern Wirecard selbst betrogen hat.

 

Das mit der Bestätigung hatten wir schon ein paar mal. Wenn gefälschte Auszüge vorgelegt wurden, so wurde EY selbst getäuscht, wo liegt da der Betrug seitens EY? Es hätte für EY zumindest erkennbar sein müssen, dass es sich um Fälschungen handelt. Selbst wenn man dies annimmt, wird EY argumentieren, dass das Nichterkennen maximal grob fahrlässig war.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 27 Minuten von MCThomas0215:

Wobei dass meine Vermutung unterstützt das Wirecard betrogen wurde, da Wirecard keinen Zugriff auf das Geld hatte.

Genau so wird es gewesen sein!

:narr:

 

Von welchem Geld redest du eigentlich? Bei dieser Art Bilanzfälschung wird das Loch [die Differenz zwischen der trostlosen Realität und den schönen gefälschten Zahlen] im Laufe der Zeit halt immer größer...

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MCThomas0215
vor 25 Minuten von Soundwave:

Wenn Wirecard Gelder auf ein Treuhandkonto eingezahlt hatte, so konnten diese Gelder nur mit Mitwirkung Wirecards abgezogen werden, es sei denn der Treuhänder selbst hat das Geld veruntreut. Dann entweder mit Billigung und Mitwissen Wirecards oder der Treuhänder hat selbstädig gehandelt. Wenn man sich die dubiosen Treuhnder und Treuhandkonten anschaut und feststellt, dass wohl nicht nur ein Treuhandkonto verschwunden ist, so lässt das meines Erachtens nur den Schluss zu, dass nicht Wirecard betrogen wurde, sondern Wirecard selbst betrogen hat.

 

Das mit der Bestätigung hatten wir schon ein paar mal. Wenn gefälschte Auszüge vorgelegt wurden, so wurde EY selbst getäuscht, wo liegt da der Betrug seitens EY? Es hätte für EY zumindest erkennbar sein müssen, dass es sich um Fälschungen handelt. Selbst wenn man dies annimmt, wird EY argumentieren, dass das Nichterkennen maximal grob fahrlässig war.

Ehrlich gesagt bin ich mittlerweile zu müde alle Argumente zu wiederholen, lassen wir die Justiz ihre Arbeit machen wie Markus Braun meinte. Seine gelassene Reaktion ist jedenfalls konträr zur Reaktion von EY auf der Entbindung der Schweigepflicht.

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HnsPtr
vor einer Stunde von MCThomas0215:

Seine gelassene Reaktion ist jedenfalls konträr zur Reaktion von EY auf der Entbindung der Schweigepflicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Psychopathie

 

- Gefühlskälte, Mangel an Empathie

- mangelnde Bereitschaft und Fähigkeit, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen

- pathologisches Lügen

- betrügerisch-manipulatives Verhalten

- trickreich sprachgewandter Blender mit oberflächlichem Charme

 

 

Wer so ein Ding abzieht, wird sich von einem zivilisierten Untersuchungsausschuss nicht aus der Ruhe bringen lassen. Im Gegenteil! Er zieht sein Psycho-Ding weiter durch.

 

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Soundwave
vor 1 Stunde von MCThomas0215:

Ehrlich gesagt bin ich mittlerweile zu müde alle Argumente zu wiederholen, lassen wir die Justiz ihre Arbeit machen wie Markus Braun meinte. Seine gelassene Reaktion ist jedenfalls konträr zur Reaktion von EY auf der Entbindung der Schweigepflicht.

Ja, Austausch hat ausreichend stattgefunden, müssen wir nicht nochmals diskutieren. Kann mir sogar vorstellen, dass Markus Braun selbst nicht in vollem Umfang eingeweiht war, andere wie Marsalek dagegen sicher.

 

Mir ging es auch nicht darum, ob EY etwaige Salden bestätigt hat, sondern nur um Dein Zitat, dass EY die Eröffnung von Treuhandkonten empfohlen hat. Diese Empfehlung hat aber weder zivilrechtliche, noch strafrechtliche Relevanz, sondern entspricht pflichtgemäßen Verhalten.

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MCThomas0215
vor 25 Minuten von Soundwave:

Mir ging es auch nicht darum, ob EY etwaige Salden bestätigt hat, sondern nur um Dein Zitat, dass EY die Eröffnung von Treuhandkonten empfohlen hat. Diese Empfehlung hat aber weder zivilrechtliche, noch strafrechtliche Relevanz, sondern entspricht pflichtgemäßen Verhalten.

Wobei ich nie behauptet habe dass es zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen hat. Ob es pflichtgemäß (im Sinne einer Abschlussprüfung) war muss noch bewiesen werden.

 

Zeigt aber eindeutig wie blank die Nerven von einigen jetzt liegen.

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