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goldfuchs

Wirecard

Empfohlene Beiträge

Flip
vor 1 Stunde von Nachdenklich:

Verrätst Du dem Forum auch wie?


Laut Artikel gemäß § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG.

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dividendenfan

Hallo, ich habe heute von meinem Broker eine Nachricht erhalten, ich könnte eine Hinterlegungs- und Sperrbescheinigung für die Wirecard Aktien beantragen, damit könnte ich sie bis zum Dezember nicht verkaufen. Was ist der Sinn davon?

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s1lv3r
Am 6.9.2020 um 22:04 von Flip:

Laut Artikel gemäß § 20 Abs. 6 Satz 6 EStG.

 

Heißt das man kann - sofern ein Totalverlust festgestellt ist - die Verluste mit jeglichen sonstigen Kapitalerträgen gegenrechnen? Auch mit Dividenden? :huh:

 

Ich habe zwar bereits verkauft, aber das war mir ehrlich gesagt bisher nicht bewusst.

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einNeugieriger
vor 2 Stunden von dividendenfan:

Hallo, ich habe heute von meinem Broker eine Nachricht erhalten, ich könnte eine Hinterlegungs- und Sperrbescheinigung für die Wirecard Aktien beantragen, damit könnte ich sie bis zum Dezember nicht verkaufen. Was ist der Sinn davon?

Würde mich ebenfalls interessieren. 

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Flip
Am 8.9.2020 um 16:44 von s1lv3r:

Heißt das man kann - sofern ein Totalverlust festgestellt ist - die Verluste mit jeglichen sonstigen Kapitalerträgen gegenrechnen? Auch mit Dividenden?

 

So versteh ich das, aber ich bin kein Steuerrechtler.

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Quailman

Meines Erachtens geht das nicht. Verluste aus Verkäufen von Aktien - dem steht die Ausbuchung gleich - können nur mit Gewinnen aus Verkäufen von Aktien ausgeglichen werden. Siehe hierzu § 20 Abs. 6 S. 4 EStG.

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chirlu
vor 3 Stunden von Quailman:

Verkäufen von Aktien - dem steht die Ausbuchung gleich -

 

Eben nicht.

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Quailman
vor 10 Stunden von chirlu:

 

Eben nicht.

Und wieso? Lt. FG Rheinland-Pfalz (Urteil v. 12.12.2018, 2 K 1952/16) schon. Liegt aber wohl beim BFH zur Entscheidung. 

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chirlu
vor 1 Stunde von Quailman:

Und wieso?

 

Weil (wie hier und anderswo auch schon erwähnt wurde) Satz 6 es mittlerweile anders regelt. Und die vorherige Rechtslage war streitig.

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Fritz57

 In der Pressemitteilung vom Insolvenzverwalter wurde ausgeführt:

 

 „Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger der Wirecard AG sowie der ebenfalls insolventen Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH sowie der Wirecard Global Sales GmbH nun auch in den jeweiligen Verfahren ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Das zuständige Amtsgericht München bestimmte dafür eine Frist bis zum 20.10.2020. Den bekannten Gläubigern wird der Insolvenzverwalter ein Formular zur Forderungsanmeldung übersenden. Es steht auch im Internet unter www.jaffe-rae.de zum Download zur Verfügung.“

 

Hat jemand bereits selbstständig seine Forderung angemeldet? Ich denke das ist die günstigste Möglichkeit dies in Anspruch zu nehmen. Mir ist natürlich bewusst das die Chancen im Insolvenzverfahren entschädigt zu werden gering sind. 

Ich denke mal die Anmeldung geht mit diesen Formular: https://www.jaffe-rae.de/documents/foan_deutsch.pdf

 

Von TILP habe ich bereits eine Berechnung für den Kursdifferenzschaden, diesen würde ich hier auch versuchen geltend zu machen.

Hat jemand mit der Forderungsanmeldung Erfahrung? 

Bei TILP werde ich mich lediglich mittels die Prozesskostenfinanzierung der Klage gegen EY anschließen.

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stagflation
vor 46 Minuten von Fritz57:

Kursdifferenzschaden, diesen würde ich hier auch versuchen geltend zu machen.

 

Aktionär != Gläubiger

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kariya
vor 17 Stunden von stagflation:

 

Aktionär != Gläubiger

??? Eben nicht. Wäre es so bräuchte es keine Klage.

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Cai Shen
Zitat

Nach § 302 Nr. 1 InsO werden Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen nicht beseitigt. Diese müssen in der Praxis weiter in Raten abbezahlt werden. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass die Restschuldbefreiung unredlichen Schuldnern zugute kommt. 

https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/welche-forderungen-werden-von-der-restschuldbefreiung-nicht-erfasst/

 

Dass hier eine Straftat vorliegt, mag aufgeregten Wirecard Aktionären völlig schlüssig erscheinen. 

In der Praxis werden Vergehen seit einigen Jahren :rolleyes: von einem Gericht festgestellt und das wird erst durch eine Klage aktiv. 

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kariya
vor 3 Minuten von Cai Shen:

von einem Gericht festgestellt und das wird erst durch eine Klage aktiv. 

... so ist das. Dabei muss zunächst festgestellt werden ob der geschädigte Aktionär überhaupt Schuldner der AG ist, also ob die AG den Aktionär betrogen hat oder nicht. Klagen gegen EY oder andere haben damit rein gar nichts zu tun. EY kann dann bestenfalls versuchen sich bei der AG schadlos zu halten. Aber wovon? Diese AG hat nichts, hatte nie was, war nichts, tat nichts. Luftleere Blase.

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marcus_tullius
vor 45 Minuten von kariya:

... so ist das. Dabei muss zunächst festgestellt werden ob der geschädigte Aktionär überhaupt Schuldner der AG ist, also ob die AG den Aktionär betrogen hat oder nicht. Klagen gegen EY oder andere haben damit rein gar nichts zu tun. EY kann dann bestenfalls versuchen sich bei der AG schadlos zu halten. Aber wovon? Diese AG hat nichts, hatte nie was, war nichts, tat nichts. Luftleere Blase.

Wieso sollte ein Aktionär Schuldner der AG sein? Er ist doch zuvorderst deren Gesellschafter.

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kariya
vor 17 Minuten von marcus_tullius:

Wieso sollte ein Aktionär Schuldner der AG sein? Er ist doch zuvorderst deren Gesellschafter.

Bezog sich auf #5436

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kublai
Zitat

Zeigt den Charakter, um Sachen in Frage zu stellen, den Mund aufzumachen für das, was richtig ist, und Sachen anzufechten, die keinen Sinn machen.

Ein bemerkenswertes Zitat eines CEO ( oder was auch immer ), der sehr interessant zu sein scheint. Der hatte dann wohl nichts mit den „vorherigen Leuten“ zu tun.
wirecard-chef-james-freis-tritt-ab

 

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kariya
vor 6 Minuten von kublai:

Ein bemerkenswertes Zitat eines CEO 

 

Es gab Zeiten, da galt eine derartige Haltung als normal. Heute ist sie ein Zeichen von aussergewöhnlichem Format; trotzdem oder gerade deswegen bemerkenswert.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 21 Stunden von stagflation:

Aktionär != Gläubiger

ausgeschrieben: Aktionär ungleich (≠) Gläubiger

 

vor 3 Stunden von kariya:

??? Eben nicht. Wäre es so bräuchte es keine Klage.

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Cai Shen
vor 9 Minuten von bondholder:

Aktionär ≠ (ungleich) Gläubiger

Wo siehst du jetzt den inhaltlichen Unterschied zwischen != und und <> ?

Oder ich habe deinen Einwand nicht verstanden.

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bondholder
vor 18 Minuten von Cai Shen:

Wo siehst du jetzt den inhaltlichen Unterschied zwischen != und und <> ?

Oder ich habe deinen Einwand nicht verstanden.

Ich habe das "ungleich" ausgeschrieben, damit jeder Leser versteht, was mit "!=" gemeint ist.

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kariya
· bearbeitet von kariya
vor 8 Stunden von bondholder:

Ich habe das "ungleich" ausgeschrieben, damit jeder Leser versteht, was mit "!=" gemeint ist.

Danke, hatte die Zeichen nicht verstanden. Habe Tippfehler geschätzt blieb aber trotzdem irritiert ;-)

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Fritz57

Also sehe ich das richtig das eine Einschreibung in die Insolvenztabelle, als geschädigter Aktionär, nicht möglich ist.

Das z.B. TILP dies anbietet und auch durchführt ist also pure Abzocke?

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Detlef

Ich habe eine Frage zur Schadenskalkulation.

Mit Wirecard erwirtschaftete Gewinne muss ich ja nicht gegenrechnen.

Aber was ist mit einer Kaufposition, die ich anteilig sowohl mit Gewinn als auch Verlust veräußert habe?

 

Beispiel:

 

01.01.2019:  Kauf, 10 Stück, 100 € Kurs = 1000€

01.03.2019 Verkauf 5 Stück, 120€ Kurs = 600€

15.06.2020 Verkauf 5 Stück, 60€ Kurs = 300€

 

Ist mein einzureichender Schaden in diesem Fall i) 100€ (1000-600-300) oder ii) 200€ (5x (100-60)), in diesem Fall würde ich den Verkaufsbeleg vom 01.03. gar nicht mitsenden.

 

Danke

 

Detlef

 

 

 

 

 

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