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goldfuchs

Wirecard

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n00bpro
Am 24.5.2020 um 11:16 von fintech:

....da bist Du tatsächlich einem DER AKTIONÄR Hoax aufgesessen. Für 87% (75% und 12%) konnte KPMG lediglich die rechnerische Richtigkeit (also Provisionssatz * x) nachrechnen und die Vertragskonformität belegen. Das sind die absoluten Basics (dafür sind 87% schon ein schlechtes Ergebnis) und eigentlich Belanglosigkeiten.

 

Also bislang hatte noch jeder Betrüger (Flowtex, Balsam AG, Gowex, WGF AG, etc., selbst der Baulöwe Jürgen Schneider) entsprechende Verträge für seine Betrügereien und rechnerisch richtig waren die vermutlich auch abgebildet. Ich hatte ja im Thread schon mehrmals beschrieben, was ein "round tripping" ausmacht und das sind nicht fehlende rechnerische Richtigkeit einer Abrechnung und fehlende Vertragskonformität, sondern die fehlende "ökonomische Substanz" hinter den Verträgen selbst. Die Leistung werden entweder gar erbracht, nur zum Teil oder zu erhöhten Werten und die Verifikation also die "Existenz" der Umsätze kann nur überprüft werden, wenn die dahinter liegenden Transaktionen tatsächlich nachverfolgt werden.

 

KPMG schreibt auf S. 21 ff., dass sie zur Verifikation der Abrechnungen die ausgewiesenen Transaktionsvolumina und Transaktionszahlen aus Basis der originären Kreditkartentransaktionen der "Payment Platforms" und der tatsächlichen Abwicklung von Transaktionen an Hand von Zahlungen auf Basis der Settlement Daten nachvollziehen wollten und das das nicht möglich war.

Schon im Eingangsstatement (S.12) schreibt KPMG, dass sie zur Höhe und  Existenz der Umsatzerlöse unter forensischen Aspekten keine Aussage treffen können.

 

In der Prüfung von Umsätzen gibt es vier Prüffelder:

1. rechnerische Richtigkeit, denn der Buchhalter könnte sich ja beim Übertrag der Rechnung auch mal vertippen. Statt 100,00 EUR bucht er 1000 EUR. Wenn der Fehler passiert, wird der Kunde aller Voraussicht auch nicht zahlen, aber dennoch prüft man das auch ab.

2. Vertragskonformität. Wenn 5% Provision vereinbart sind, sollten nicht 7% abgerechnet werden, denn dann könnte der Kunde das Geld zurückfordern oder zahlt nicht.

3. Existenz des Umsatzes: Hier braucht man bei Güterlieferungen z.B. das Abnahmeprotokoll o.ä. im Fall von Güterlieferungen. 

4. Höhe des Umsatzes: Wurde wie vertraglich vereinbart (z.B. Lieferung von 4 Stühlen) auch tatsächlich vier Stühle geliefert oder wurden evtl. nur drei aus dem Lager entnommen und geliefert? Dann würde zwar die Rechnung mit der Bestellung (Vertrag) übereinstimmen, aber die Höhe wäre dennoch falsch, da ich einen Stuhl zu wenig geliefert habe.

 

KPMG konnte Punkt 3. und 4. ( "Höhe" des Umsatzes und "Existenz" des Umsatzes das sind die wichtigen bei einem Betrugsvorwurf) nicht klären.

 

Hinsichtlich der Investitionsvolumina im Depot rate ich jedem zur Vorsicht, weil die Betrugsgefahr bei Wirecard hoch ist und die über Monate andauernde mangelnde Kooperationsbereitschaft der Partner und zum Teil seitens Wirecard schon sehr seltsam sind und die Alarmglocken läuten müssten.

 

Das Geschäft (Kunde und Lieferant in Personalunion ist prädestiniert für "round tripping" Betrugs- und Kollusionsfälle und es wird noch dadurch begünstigt, dass der Kostenfaktor der fehlenden oder geringen Steuern in Dubai und Irland das Ganze noch attraktiver macht). 

Es ist schon sehr untypisch, dass sich Wirecard nicht die Datenhoheit oder den Datenzugang hat zusichern lassen.

 

Mich stimmen hier lediglich folgende Faktoren zuversichtlich:

- die Dezember 2019 Ergebnisse sind bislang positiv

- die Vorwürfe existieren schon sehr lange

- zahlreiche Vorwürfe wie die von MCA-Mathematik sind tatsächlich aufgebauscht, stimmen tatsächlich nicht (wurden auch von KPMG entkräftet oder sind selbst "misleadings")

 

Insofern sollten m.E. ein paar % des Anlagevolumens für diese heiße Spekulation ausreichen.

@Fernreiser Das war der Kommentar von @fintech zu dem Video.

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west263
vor 12 Minuten von morini:

Was meinst du damit?

in der neuen Zeit von Twitter und Whatsapp hat man keine Zeit mehr (oder Angst, das die Rechtschreibschwäche offenbar wird :P)  und es wird alles abgekürzt was geht.

Egal, ob der andere weiß, was gemeint ist, Hauptsache kurz und schnell geschrieben.

 

Ich habe mich beim ersten lesen auch gefragt, was jetzt JA 19 bedeuten soll. Bin es mittlerweile aber leid, immer wieder nachzufragen. Post wird dann einfach ignoriert.

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Kontron

Ist das nicht offensichtlich was JA 19 in diesen Fall hier bedeutet?

Der Saftladen sollte einfach seine fehlenden Unterlagen aus der Reihe raus veröffentlichen und sich an das vorgegebene Datum der Veröffentlichungen

halten und schon tritt ruhe ein.

Sie hatten doch nun Jahre Zeit dazu gehabt um aus ihren Fehlern zu lernen, sie wollen anscheinend  nicht oder können nicht.

 

 

 

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n00bpro

Hier steht übrigens:

Zitat

Nach Angaben des Börsensprechers ist bei wiederholten Verstößen gegen die Publizitätsanforderungen der Frankfurter Börse ein Ausschluss aus dem Prime Standard und damit auch aus dem DAX möglich.

Und das war vor der erneuten Verschiebung, da ging es noch um die Verschiebung auf den 4.6...

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Der Heini
vor 7 Minuten von n00bpro:

Hier steht übrigens:

Und das war vor der erneuten Verschiebung, da ging es noch um die Verschiebung auf den 4.6...

Jetzt ist die Frage ob der Verstoß bei einer Jahresbilanz 2019 als wiederholt gilt oder das nur ein und derselbe Verstoß ist, da WC das Datum ja selbst festgelegt hatte. Ein wiederholter Verstoß wäre ja bei einem verspäteten Jahresabschluss für anderes Betriebsjahr 2020? erst gegeben.

Theorie- ich weiß nicht wie das genau definiert ist in den Regeln. In dem Bericht steht nichts genaues.

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Ramstein
Am 24.5.2020 um 11:16 von fintech:

selbst der Baulöwe Jürgen Schneider) entsprechende Verträge für seine Betrügereien und rechnerisch richtig waren die vermutlich auch abgebildet.

Das ist zumindest mal schlicht und einfach falsch. Jürgen Schneider hatte viel zu hohe Quadratmeterzahlen für die Gebäude angegeben und darauf dann Erträge "hochgerechnet". Das hätten die Banken sehr leicht prüfen können, taten es aber nicht.

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santazero
vor 9 Minuten von Der Heini:

Jetzt ist die Frage ob der Verstoß bei einer Jahresbilanz 2019 als wiederholt gilt oder das nur ein und derselbe Verstoß ist, da WC das Datum ja selbst festgelegt hatte. Ein wiederholter Verstoß wäre ja bei einem verspäteten Jahresabschluss für anderes Betriebsjahr 2020? erst gegeben.

Theorie- ich weiß nicht wie das genau definiert ist in den Regeln. In dem Bericht steht nichts genaues.

Ich habe gestern gelesen, dass der Abschluss bis Ende Juni veröffentlicht werden muss um einer Strafe zu entgehen. Auf Börse online war das glaube ich. 

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nolske
· bearbeitet von nolske
Ergänzung HGB
vor 45 Minuten von santazero:

Ich habe gestern gelesen, dass der Abschluss bis Ende Juni veröffentlicht werden muss um einer Strafe zu entgehen. Auf Börse online war das glaube ich. 

Dann schauen wir doch mal in die (wesentlichen) Zulassungspflichten:

 

Zitat

 

Wesentliche Zulassungsfolgepflichten

Es gelten die Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes. Zuständige Behörde für die Überwachung der Folgepflichten ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zusätzlich müssen Emittenten im Prime Standard folgende Zulassungsfolgepflichten gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse erfüllen:

  • Übermittlung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
  • Übermittlung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums
  • Übermittlung der Quartalsmitteilung innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende des Mitteilungszeitraums
  • Mindestens eine Analystenveranstaltung außerhalb der Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Jahresabschlusszahlen
  • Fortlaufende Aktualisierung, Veröffentlichung und Übermittlung des Unternehmenskalenders
  • Die Folgepflichten sind in deutscher und englischer Sprache zu erfüllen
  • Veröffentlichung und Mitteilung von Insiderinformationen in englischer Sprache
  • Sämtliche Berichte und Unterlagen sind über das Exchange Reporting System (ERS®) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

 

Demnach hätte der JA 2019 ende April übermittelt werden müssen. (Geschäftsjahr = Kalenderjahr = Berichtszeitraum).

 

Nach §325 Abs. 1a HGB wäre er grundsätzlich erst am 31.12.2020 fällig.

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Albanest
· bearbeitet von Albanest
vor einer Stunde von santazero:

Ich habe gestern gelesen, dass der Abschluss bis Ende Juni veröffentlicht werden muss um einer Strafe zu entgehen. Auf Börse online war das glaube ich. 

vor 17 Minuten von nolske:

Dann schauen wir doch mal in die (wesentlichen) Zulassungspflichten:

 

Demnach hätte der JA 2019 ende April übermittelt werden müssen. (Geschäftsjahr = Kalenderjahr = Berichtszeitraum).

 

Nach §325 Abs. 1a HGB wäre er grundsätzlich erst am 31.12.2020 fällig.

 

->Corona-Erleichterung:

 

Zitat

Offenlegung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen

Für kapitalmarkorientierte Unternehmen endet die Frist zur Offenlegung für das kalendergleiche Geschäftsjahr 2019 regelmäßig zum 30.4.2020. Für diese und andere Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung zwischen dem 1.1.2020 und dem Ablauf des 30.4.2020 endete, wird nach Ankündigung des BfJ kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, soweit 2 Monate nach Ablauf der regulären Offenlegungsfrist nicht abgelaufen sind.

Quelle

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Nachdenklich
vor 12 Stunden von sw23456:

Braun hat den Laden aufgebaut und groß gemacht. Solche Leute sind sehr selten. Schaut Euch die CEOs an bei Daimler, Deutsche Bank usw. Wieviel richtig erfolgreiche Unternehmensgründer haben wir in Deutschland?   ....   Durch irgendeinen angeheuerten Söldner kann man Braun nicht ersetzen.

:myop:

 

 

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n00bpro
· bearbeitet von n00bpro

Der Kurs heute ist auch wieder stark. Da wird bestimmt noch die 90 fallen heute.

 

https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/daniela-bergdolt-ueber-die-situation-bei-wirecard-der-machtkampf-ist-voll-entbrannt-1029236185

Zitat

Daniela Bergdolt: Eine erneute Verschiebung ist jedenfalls kein gutes Zeichen. Da muss sich irgendeine neue Situation ergeben haben. Diese neue Entwicklung spricht jedenfalls klar gegen die Argumentation der Wirecard-Führung, dass der Anfang Mai vorgelegte externe Prüfbericht der Wirtschaftsprüfer von KPMG das Unternehmen von allen Vorwürfen reingewaschen habe.

 

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Talisker

Heute gehen allerdings auch Daimler und Lufthansa recht gut ...

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howhardgerrard87

heute steigen alle Versager-und Pleite-Aktien....

 

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Der Heini
vor 1 Stunde von howhardgerrard87:

heute steigen alle Versager-und Pleite-Aktien....

 

Und schon relativiert sich das alles wieder. Daimler und Lufthansa geht die Luft aus, nur Wirecard nicht :P

(zumindest gerade nicht).

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santazero

 

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n00bpro
· bearbeitet von n00bpro
vor 4 Stunden von santazero:

 

verstehe ich es richtig, dass immer noch 25% Short-Positionen bestehen? Ist ja schon ne harte Sache, ich bin gespannt. Volle Wette auf das Testat? Was mich jetzt irritiert ist die Chronologie der News. Erst kommt die Verschiebung des Jahresabschlusses, dann die Aussage vom Aufsichtsrat, dass Braun zwei Auflage zu erfüllen hat (und eine das uneingeschränkte Testat ist). Das ist ja kein Zufall. Könnte jetzt also sein, dass es keine uneingeschränkte Freigabe gibt und somit klar ist, dass Braun geht. Oder aber dass er schon einen Teil der Abmachung geschafft hat.

 

Edit:

Ich dachte die 8% Zinsen bei WC sind schon heftig, aber hier gibts 150%! Wahnsinn

 

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santazero

@n00bpro ja, immer noch 25%. Aber man sieht auch, dass schon ein bisschen abgebaut wurde.

 

Das der Vertrag von MB nur bis Ende 2020 läuft und noch nicht verlängert wurde, ist schon lange bekannt. Dass ein weiterer Vertrag an die Entwicklung gebunden ist, was die einzige logische Konsequenz und zeigte schon vor Wochen, dass Eichelmann zwar hinter MB steht, aber nicht um jeden Preis. 

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sw23456
Am 25.5.2020 um 15:49 von sw23456:

habe heute weiter aufgestockt: 1.000 stück discount-zertifikat PZ4XYB, cap 85, laufzeit 25.06.20, einstand 73,95, rendite p.a. rechnerisch 175%.

 

wie angekündigt, heute morgen erster teilverkauf 230 stück zu 75,95 ausgeführt

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n00bpro
vor einer Stunde von sw23456:

wie angekündigt, heute morgen erster teilverkauf 230 stück zu 75,95 ausgeführt

wie beurteilst du denn, wann das Zertifikat günstig ist und wann teuer? Gibts da Parameter? Schaust du "nur" auf die Seitwärtsrendite? Da stehen die ja auch heute noch bei ca. 170%, obwohl der Einstiegspreis um gut 2€ hochgegangen ist?! Ab wann wird es für dich unattraktiv?

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sw23456
· bearbeitet von sw23456

grafik.thumb.png.910cc6d0d6da38498feddb5c867ed1f1.png

die PZ4XYB ist immer noch günstig. Es ging mir um den Abbau des Klumpenrisikos.

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n00bpro
· bearbeitet von n00bpro

@sw23456 hat es einen Grund, warum du auf Cap 85 gehst? PZ4XYC mit Cap 90 wäre ja auch möglich und etwas rentabler, sollte der Kurs drüber liegen.

 

Ok aber passt, danke für die Erklärung!

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brandungsfels
Zitat

Markus Braun, hat 2,5 Millionen Euro in die Hand genommen, um Aktien des DAX-Konzerns zu kaufen.

90,38 Euro legte er pro Wirecard-Aktie auf den Tisch, was bedeutet, dass 27.661 Wirecard-Anteile den Besitzer wechselten.

https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/anteile-gekauft-wirecard-chef-deckt-sich-mit-wirecard-aktien-ein-wirecard-aktien-legen-zu-8916282

 

Kurs ging gleich 3 Euro hoch.

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mobay1
vor 19 Minuten von brandungsfels:

 

Schönes Zeichen

 

Wird sicher wieder von jedem zwiespaltig bewertet aber ich sehe das als eindeutiges Zeichen

 

Wenn jemand Dreck am Stecken hat bringt er sein Geld in Sicherheit und steckt nicht noch 2.5 Mio. EUR in die aktien....

 

 

https://www.dgap.de/dgap/News/directors_dealings/kauf-beteiligungsgesellschaft-mbh/?newsID=1342093

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santazero
· bearbeitet von santazero

Habs auch gerade gelesen. Das ist ja eines der Zeichen, die viele erwartet/ verlangt hatten. Nun ist es gekommen und wir werden sehen wo es endet. Entweder rauscht MB hier mit voller Kraft in den Ruin oder zeigt allen, dass an er an Wirecard glaubt und die Vorwürfe nichts weiter sind als Gerüchte.

Ich sehe es als gutes Zeichen, dass er für 2,5 mio nochmal nachgelegt hat.
 

Zitat

laut onvista.de ging der Kurs aber erst um 14:44 Uhr von 90,7 auf 93,5€ als knapp 500k Aktien gehandelt wurden. Nach dem Kauf von MB (ich habe geschaut wo der Kurs ungefähr bei 90,38 lag) wurden vermehrt Pakete um die 100k Aktien gehandelt und einmal die besagten 500k. Haben hier vielleicht HFs ein Teil ihrer Shortpositionen aufgelöst? Ein 500k Aktienpaket ist ja schon ordentlich und löst anscheinend einen knappen 3€ Sprung aus.

 

Wenn man jetzt überlegt, dass die Shortseller noch gute 29 Mio Anteile loswerden müssen, dann dürfte ja alleine das schon für einen guten Kursanstieg sorgen. Oder trennen sich Shortseller über mehrere Wochen/ Monate von ihren Positionen a 10-20k Tranchen? Spätestens wenn das EY Testat vorliegen sollte (sofern es denn uneingeschränkt kommt) und die BaFin nichts zu beanstanden hat, gibt es ja eigentlich keinen Grund mehr WDI zu shorten. 

 

Zitat

Zufall oder Kalkül

Sollte Braun tatsächlich seinen Stuhl im Dezember räumen müssen, dann würde er als größter Einzelaktionär sicherlich noch einen gewissen Einfluss auf Wirecard haben. Zumindest könnte er dem Dax-Konzern das Leben ein wenig schwerer machen, falls beide Seiten sich im schlimmsten Fall nicht gerade einvernehmlich trennen sollten.

Eine Fehde zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und des Vorstandes ist allerdings nichts, was Wirecard jetzt gebrauchen könnte. Daher sollten Anleger den Kauf erst einmal als vertrauensbildende Maßnahme aufnehmen, aber verfolgen, ob Markus Braun seine Beteiligung weiter aufstockt, dann könnte vielleicht auch ein wenig mehr hinter den Käufen stecken.

onvista.de

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Lynch

Schön, warum hat er nicht vor einigen Tagen zu Kursen von €75.- gekauft?

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