Gottfried Oktober 10, 2008 Hallo, ich bin neu in diesem Forum. Bitte seht mir nach, wenn meine Fragen evtl. schon im Forum beantwortet wurden, aber ich habe nichts gefunden ... Zur Sache: meine Frau und ich sind beides Architekten und in Versorgungswerken rentenversichtert, somit meines Wissens nicht "Riester-förderfähig". Dennoch besteht für uns ja die Möglichkeit eines ungeförderten Riester-Fondssparplans, der im Zuge der kommenden Abgeltungsteuer eine mögliche Handlungsoption zu ihrer Vermeidung ist. Meine Fragen: 1. inwieweit überhaupt (und wenn wie) kann ich bei einem ungeförderten Riester-Fonssparplan einen Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen? 2. wie sähe in meinem Fall die nachgelagerte Versteuerung bei Einmalauszahlung bzw. Verrentung aus? 3. wie sähe die nachgelagerte Versteuerung bei einer Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland im Alter aus? Vielen Dank für Euren Input!!! Gottfried Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 10, 2008 · bearbeitet Oktober 10, 2008 von GlobalGrowth Hallo, ich bin neu in diesem Forum. Bitte seht mir nach, wenn meine Fragen evtl. schon im Forum beantwortet wurden, aber ich habe nichts gefunden ... Zur Sache: meine Frau und ich sind beides Architekten und in Versorgungswerken rentenversichtert, somit meines Wissens nicht "Riester-förderfähig". Dennoch besteht für uns ja die Möglichkeit eines ungeförderten Riester-Fondssparplans, der im Zuge der kommenden Abgeltungsteuer eine mögliche Handlungsoption zu ihrer Vermeidung ist. Meine Fragen: 1. inwieweit überhaupt (und wenn wie) kann ich bei einem ungeförderten Riester-Fonssparplan einen Sonderausgabenabzug steuerlich nutzen? 2. wie sähe in meinem Fall die nachgelagerte Versteuerung bei Einmalauszahlung bzw. Verrentung aus? 3. wie sähe die nachgelagerte Versteuerung bei einer Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland im Alter aus? Vielen Dank für Euren Input!!! Gottfried durch die VErsorgungswerke kannste keine Riester abschließen, hast du richtig erkannt! Zu 1. kein Abzug möglich, da ungeförderte Beiträge zu 2. keine nachgelagerte Besteuerung, nur der Ertragsanteil deiner Rente wird mit dem 65. Lebensjahr mit 18% versteuert. die Einmalauszahlung wird um die gezahlten Beiträge gekürzt, daraus wird dann der Ertragsanteil ermittelt, dieser wird dann durch 2 dividiert und der verbleibende Teil wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert (Halbeinkünftverfahren) Zu 3. kommt darauf an, meiner Kenntnis nach ist durch diverse Doppelsteuerungsabkommen "gewährleistet" das Punkt 2 eintritt pps. nicht vergessen, wenn die Riesterbeiträge nicht durch geförderte Beiträge gezahlt wurden, greift auch die allgemein bekannte Harz4 Sicherung nicht, trifft ebenso auch Beiträge die über dem Maximalbeitrag liegen (falls jemand seine Riester überzahlt) cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gottfried Oktober 12, 2008 Hallo GlobalGrowth, Herzlichen Dank für Deine schnelle und umfassende Antwort!!! Viele Grüße Gottfried Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 12, 2008 Hallo GlobalGrowth, Herzlichen Dank für Deine schnelle und umfassende Antwort!!! Viele Grüße Gottfried gern geschehen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag