spider71 Oktober 6, 2008 Hallo, ich habe im November 2007 diverse Aktien gekauft (dachte damals das das eine gute Idee wäre ). Die Aktien haben zur Zeit nur noch einen Bördenwert von 60%. :'( Meine Frage: Kann ich die Verluste, sofern diese noch im Oktober realisiert werden, in der Lohnsteuererklärung absetzen. Ich habe hier etwas von dem Halbeinkünfte Verfahren gelesen....? Gruß Spider71 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fw1962 Oktober 6, 2008 · bearbeitet Oktober 6, 2008 von fw1962 Hallo Spider71, eine gute Quelle für eine belastbare Antwort - http://forum.jurathek.de/index.php Auch mal suchen nach den Stichtworten - Verlustvortrag - Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 6, 2008 richtig, der hälftige Verlust wird dann mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet bzw. zurück- oder vorgetragen. Mit absetzen glaube nicht, dass du das Geld wieder bekommst. Der hälftige Verlust mindert die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer aber nicht die Einkommensteuer selbst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
spider71 Oktober 6, 2008 · bearbeitet Oktober 6, 2008 von spider71 Danke. Habe ich diesbezüglich schon durchforstet, aber nix gefunden. Hallo Sven82, danke für die Antwort. Das bedeutet ich kann die Hälfte des Verlustes von meinen Bruttoeinkünften als Angestellter abziehen und daraus ergibt sich die neue Einkommensteuerbemessungsgrundlage? Beispiel: Verlust 30.000 Bruttoeinkommen 2008: 80.000 Bemessungsgrundlage für Einkommensteuer: 80.000 - 15.000 = 65.000 Gruß Spider71 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 6, 2008 nein, eine Verrechnung ist nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften möglich, z.B. Gewinnen aus Aktiengeschäften, Fondsveräußerungen oder Zertifikategewinnen (sofern keine Finanzinnovation). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag