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JRoger

Überriestern-Abgeltungsteuer-Sonderzahlungen

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JRoger

Hallo,

im Gegensatz zu geförderten Riesterfondssparplänen kann man sich ja am Ende der Laufzeit das erzielte Kapital - je nach Anbieter - zu 100% auszahlen lassen, wobei keine Abgeltungsteuer anfällt, sofern der Vertrag eine mindestens 12jährige Laufzeit aufweist und man ein Alter von 60 erreicht hat. Stattdessen wird die Hälfte des Gewinnes mit dem persönlichen Steuersatz belegt.

Wie sieht es aber mit Sonderzahlungen aus, die man neben der eigentlich vereinbarten Rate einzahlt, wenn zum Zeitpunkt der Sonderzahlung weniger als 12 Jahre bis zum Renteneintritt bestehen?

Danke für Hinweise!

Roger

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LagarMat
Hallo,

im Gegensatz zu geförderten Riesterfondssparplänen kann man sich ja am Ende der Laufzeit das erzielte Kapital - je nach Anbieter - zu 100% auszahlen lassen, ...

 

Wovon sprichst Du?

Ungeförderter Riester?

Private Rentenversicherung?

Oder was meinst Du?

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JRoger

Entschuldigung für meine unpräzisen Angaben! :blushing:

 

es geht um einen ungeförderten Riesteraktienfondssparplan (z.B. DWS Riester Premium)

Roger

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

In einen solchen werden sämtliche Einzahlungen nach Mindestlaufzeit des Vertrages von 12 Jahren und Fälligkeit frühestens mit dem 60, so behandelt wie Du beschrieben hast-->

Halbeinkünfteverfahren, wie bei einer Rentenversicherung.

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GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

Stezo hat das gut erfasst, entscheidend ist das Policendatum...das muss mind. 12 Jahre her sein und dein Vertrag muss bis mind. 60 laufen.

 

Selbst wenn du die Rente beziehen würdest, würde nur bis zu den Höchstgrenzen der jährlichen Einzahlung(also ohne Kinder 1946 )...die spätere Rente voll versteuert werden, alles was darüber hinaus gezahlt wird, wird als Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

 

 

Noch ne Info an alle die keine förderberechtigten Personen sind...Harz 4 sicher sind die Riesterverträge nur, wenn sie aus "geförderten Beiträgen" gezahlt wurden...im Umkehrschluss droht also die Zwangsauflösung, wenn man über den Freigrenzen liegt!

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JRoger
· bearbeitet von JRoger

>Selbst wenn du die Rente beziehen würdest, würde nur bis zu den Höchstgrenzen der jährlichen

>Einzahlung(also ohne Kinder 1946 €)...die spätere Rente voll versteuert werden,

Was aber, denke ich, dann nicht zutrifft, wenn es sich um einen zweiten Riestervertrag handelt. Einen geförderten habe ich nämlich schon. Oder?

Roger

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LagarMat
>Selbst wenn du die Rente beziehen würdest, würde nur bis zu den Höchstgrenzen der jährlichen

>Einzahlung von bis zu 2100 Jährlich plus angefallener Zinsen ...die spätere Rente voll versteuert werden

 

So ist es richtig.

Alles was über die 2100 hinausgeht ist nicht gefördert und wird daher auch steuerlich anders behandelt.

Das dürfte aber in der Realität schwierig auszurechnen sein.

Für einen ungeförderten Teil würde ich Dir einen separaten Vertrag empfehlen.

Das ist auch für Dich sicherer.

Da kann nämlich Papi Staat dann nämlich nicht mal aus Versehen 1000 im Monat zu viel versteuern.

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GlobalGrowth

also, selbst wenn du aufgrund der Bemessungsgrundlage nur 1000 jährlich zahlen müsstest, um die volle Zulage zu bekommen,

bleibt der Vertrag voll nachgelagert besteuert, auch wenn du weitere 946 in einen zweiten Vertrag zahlen würdest.

 

 

Wie Stezo schon sagt, alles bis (154 Zulage + 1946 Eigenbeitrag) = 2100 wird voll besteuert....

 

da du ja auch bis zu diesem Beitrag davon in deiner jährlichen Steuererklärung partizipieren kannst.

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