Michael-29 Oktober 4, 2008 Habe mal eine Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich. Ich habe dieses Jahr bislang verpennt meinen Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 einzureichen. Ich habe irgendwie mal gelesen, daß der Abgabetermin der 31.05. ist!!! Kann ich trotzdem meinen Ausgleich noch abgeben. Mache diesen immer mit Hilfe eines Lohnsteuerprogrammes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 4, 2008 kann immer noch abgegeben werden, kann allerdings sein, dass ein Verspätungszuschlag festgesetzt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Oktober 4, 2008 Wenn keine Verpflichtung zur Abgabe besteht, z.B. wegen irgendwelcher eingetragenen Freibeträge auf der Steuerkarte, dann kann man doch meines Wissens bis zu 2 Jahre nach dem zu berücksichtigenden Jahr den Antrag abgeben. Man verschenkt halt solange Zinsen für den zu erstattenden Betrag. Wenn du allerdings abgeben musst, dann könnte es tatsächlich Säumnisgebühren, oder wie das heisst kosten. Bin aber dahingehend kein Fachmann, ich gebe immer pünktlich ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Oktober 4, 2008 die 2 Jahre gibt es mittlerweile nicht mehr bei Antragsveranlagung. Es gilt also die normale Festsetzungsverjährung, die 4 Jahre dauert. Innerhalb dieses Zeitraums kann eine Steuerfestsetzung noch erfolgen. Verspätungszuschläge können natürlich als steuerliche Nebenleistung festgesetzt werden. Im Fall einer Erstattung ist dies natürlich Schwachsinn. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag