Gabi Oktober 1, 2008 Guten Abend, liebes Forum, mein Arbeitgeber möchte mir eine Gehaltserhöhung zukommen lassen, die möglichst weder für ihn noch für mich mit Sozialabgaben und Steuern belastet ist. Wir sind nun auf die Idee gekommen, dies in Form von vermögenswirksamen Leistungen zu machen. Ich hatte im Internet gelesen (leider finde ich nicht mehr, wo das war), dass der Arbeitgeber die VL zum einen in einen Fondsparplan mit 33,-- Euro mtl. und zum anderen in einen Bausparvertrag mit 39,-- Euro mtl. einzahlen kann, macht also zusammen 72,-- Euro mtl. und beide Verträge erhalten trotzdem die Arbeitnehmersparzulage. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass auf beide Möglichkeiten Sozial- und Steuerabgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen. Da die Fondsparform hinsichtlich der Arbeitnehmersparzulage, die der Staat dazu gibt, die lukrativere Möglichkeit ist, möchte ich die unbedingt mitnehmen. Statt des Bausparvertrages kann mein Arbeitgeber dann die 39,-- Euro mtl. in eine Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge) einzahlen, dann fallen hierauf keine Abgaben an. Als Fondsparplan wollte ich den DWS Top Dividende und als Direktversicherung die britische Lebensversicherung Standard Life nehmen. Meine Frage: Geht das so, dass mein Arbeitgeber quasi für mich sowohl einen Fondsparplan als auch in eine Direktversicherung einzahlt? Im Arbeitsvertrag steht dann der Betrag des mtl. Bruttolohns zzgl. VL-Leistungen in Höhe von 72,-- Euro, aufgeteilt in a) Fondsparplan mit 33,-- und B) betriebliche Altersvorsorge mit 39,-- Euro. Bisher habe ich keinen VL-Vertrag. Herzlichen Dank für eure Antworten. LG Gabi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Oktober 1, 2008 ...Geht das so, dass mein Arbeitgeber quasi für mich sowohl einen Fondsparplan als auch in eine Direktversicherung einzahlt? Im Arbeitsvertrag steht dann der Betrag des mtl. Bruttolohns zzgl. VL-Leistungen in Höhe von 72,-- Euro, aufgeteilt in a) Fondsparplan mit 33,-- und B) betriebliche Altersvorsorge mit 39,-- Euro. Bisher habe ich keinen VL-Vertrag... Meines Wissens kannst Du Deine vermögenswirksamen Leistungen "umwandeln". Damit verzichtest Du aber in deren Höhe auf vermögenswirksame Leistungen und der Arbeitgeber bezahlt Dir stattdessen den gleichen Betrag als Beitrag in Deine betriebliche Altersvorsorge ein. Der Sparbeitrag für die vermögenswirksame Leistungen wird aus dem Nettogehalt gezahlt. Dafür belohnt der Staat Deine vermögenswirksamen Leistungen mit festen Zulagen, vorausgesetzt, Dein zu versteuerndes Einkommen liegt unterhalb einer bestimmten Grenze. Lohn/Gehalt zzgl. vermögenswirksame Leistungen Brutto abzgl. Entgeltumwandlung Direktversicherung abzgl. Steuerlast abzgl. Sozialabgaben Netto abzgl. vermögenswirksame Leistungen Auszahlung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 1, 2008 · bearbeitet Oktober 1, 2008 von harryguenter Meine Frage:Geht das so, dass mein Arbeitgeber quasi für mich sowohl einen Fondsparplan als auch in eine Direktversicherung einzahlt? Im Arbeitsvertrag steht dann der Betrag des mtl. Bruttolohns zzgl. VL-Leistungen in Höhe von 72,-- Euro, aufgeteilt in a) Fondsparplan mit 33,-- und B) betriebliche Altersvorsorge mit 39,-- Euro. Bisher habe ich keinen VL-Vertrag. Jein, Du solltest sauber zwischen beiden Produkten trennen - so gesehen ist eine Aufteilung von VL in Direktversicherung nicht möglich, da letztere mit VL nichts zu tun hat. 1) VL: diese wird bei Fonds mit derzeit 18% auf bis zu 400 EUR vom Staat gefördert (=72EUR). Dazu schließt Du einen entsprechenden Vertrag mit monatlicher Rate bei einem Anbieter ab und gibts Deinem AG die entsprechende Zweitschrift. Das Geld wird eh wie Privatanleger schon ausrechnete normal versteuert. Deshalb macht eine entsprechende Erwähnung im Arbeitsvertrag keinen Sinn - eine normale Bruttolohnanpassung hat denselben Effekt. Was anderes ist es wenn Du nach Tarif bezahlt wirst. Die meisten Tarifverträge sehen vor, dass Du zusätzlich zumTarifentgelt VL erhalten kannst wenn Du es einforderst. Das steht dam im Tarifvertrag (und liegt meist deutlich unter 40EUR p. Mon.). Wie mein Vorredner schon sagte: Um die max. 72 EUR zu erhalten darfst Dein zu versteuerndes Einkommen nicht über den im Link angegebenen Fördergrenzen liegen. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage 2) Direktversicherung: Ist ein Weg der betriebl. Altersvorsorge bzw. Entgeltumwandlung u nd entspricht im Wesentlichen einer Kapitallebensversicherung. Auch hier wird ein entsprechender Vertrag zwischen Dir, Anbieter und Arbeitgeber abgeschlossen. Eine Erwähnung im Arbeitsvertrag ist meines Wissens auch nicht erforderlich da es diesen separaten Vertrag gibt. Da auch hier kein primärer Zusammenhang mit dem Arbeitsentgelt besteht kannst Du meines Erachtens nach einen normalen neuen Bruttolohn aushandeln (heute + 79 EUR), den Du um zwei Verträge mit VL und Direktversicherung ergänzt. Zum Thema Direktversicherung solltest Du Dich aber nochmal informieren und nicht von der Steuerverlagerung blenden lassen. Diese Produkte haben auch mögliche Nachteile (Gebühren, Zillmerung, Garantirendite auf Sparanteil, ...) die Du kennen solltest um zu beurteilen ob das sinnvoll ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Direktversicherung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabi Oktober 2, 2008 Guten Abend, liebes Forum, erst mal ein herzliches "DANKE" für eure Antworten. Ich war gestern nur unsicher, ob ein VL-Sparvertrag NEBEN einer Direktversicherung vom Arbeitgeber gezahlt werden darf/kann. Inzwischen weiss ich, dass es geht, wenn der Arbeitgeber so nett und damit einverstanden ist, wenn nicht ein Tarifvertrag dem entgegen steht, an den er sich halten muss. Hintergrund bei mir: ich habe schon 1 Jahr mit einem Minijobvertrag stundenweise bei ihm gearbeitet und wurde betriebsbedingt vor 6 Wochen gekündigt. Inzwischen hat er eingesehen, dass das ein Fehler war und mir einen neuen Arbeitsvertrag (versicherungspflichtige Tätigkeit diesmal) für 20 Std./Woche angeboten. Da es sich um ein sehr kleines Unternehmen handelt, was nicht viel Geld zur Verfügung hat und mir die Arbeit dort unheimlichen Spass macht hatte ich nach einer Lösung gesucht, womit die Firma und ich leben können. Von Tankgutschein o.ä. hielt er nicht so viel. Ich bekomme nun einen etwas geringeren Bruttolohn als ursprünglich angeboten und dafür übernimmt der Chef die beiden zusätzlichen Leistungen, die bei der Direktversicherung völlig abgabenfrei ist und auf den Fondsparplan bekomme ich noch die Arbeitnehmersparzulage (ich bin unter dem Satz u. zahle keine Lohnsteuern). Eine somit für beide Seiten befriedigende Lösung. Die in euren Beiträgen erwähnten Links werde ich auf jeden Fall vor meiner Unterschrift unter die Verträge noch studieren! Ein schönes verlängertes WE wünscht euch Gabi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabi Oktober 2, 2008 So, habe gerade die Beträge wieder gefunden, nach denen ich gestern Abend drindend gesucht hatte - danke für die Links harryguenter! (Man teile die maximalen Höhen der Arbeitnehmersparzulage nur durch 12!) Nun ist mir aber nicht klar, ob nun Sozialabgaben und Steuern auf die VL anfallen oder nicht! bei Wikipedia steht : "Die Arbeitnehmersparzulage gilt weder als steuerpflichtige Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes noch als Einkommen, (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch; sie gilt arbeitsrechtlich nicht als Bestandteil des Lohns oder Gehalts." Also ist sind die VL frei von allen Abgaben, weder Chef noch ich müssen zahlen! Darum ist in meinem Arbeitsvertrag auch der Bruttolohn UND die beiden Verträge mit den einzelnen Summen extra ausgewiesen. Da die Lohnbuchhaltung von einem Steuerbüro gemacht wird, gehe ich nun einfach mal von aus, dass die da wissen, was die tun und werde es in meiner ersten Lohnabrechnung sehen, ob frei oder nicht. Wenn Interesse hier besteht, kann ich das dann ja hier einstellen (wird aber erst Anfang Dezember sein, da ich am 1.11. anfange). LG Gabi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Privatanleger Oktober 3, 2008 · bearbeitet Oktober 3, 2008 von Privatanleger Also ist sind die VL frei von allen Abgaben, weder Chef noch ich müssen zahlen! Richtig, soweit vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Dafür aber entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage. Falsch, soweit vermögenswirksamen Leistungen als solche gezahlt werden, werden sie versteuert und verbeitragt aus dem Nettogehalt gezahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gabi Oktober 4, 2008 Hallo Privatanleger, sag ich doch.... Nun habe ich auch den Unterschied kapiert, warum VL einmal als abgabenfrei und einmal als abgabenpflichtig im Internet zu finden sind. Darum sind auch die beiden Zahlungen separat ausgewiesen - um klar zu stellen, dass es sich um zusätzliche Zahlungen zum "normalen" Arbeitslohn handelt, die zum einen in einen "echten" VL-Vertrag fließen (Fondssparplan) und zum anderen in eine Direktversicherung (Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht). So erhalte ich noch auf die Fonds-Zahlungen die Zulage vom Staat und die Direktversicherungsbeiträge sind abgabenfrei (würde ich diese Lebensversicherung selbst abschließen, müsste ich die Prämien von meinem Nettolohn zahlen, also mache ich hier auch ein kleines Plus). Danke an Euch noch mal für Eure Antworten! LG Gabi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag