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Nordlicht_01

Verlustvorträge / Abgeltungssteuer

Empfohlene Beiträge

Nordlicht_01
· bearbeitet von Nordlicht_01

Hallo...

 

ich habe heute die durch mein "Depotentmisten" realisierten Verluste in WISO Börse erfaßt. Dabei wurde mir bewußt, dass ich in diesem Jahr rund 3,2 T EUR an Verlusten realisiert habe. Wenn ich richtig infomiert bin, kann man diese Verluste vortragen lassen und bis 2013 mit erzielten Gewinnen aus Veräußerungen verrechnen. So richtig wurde mir persönlich diese "Chance" aus Verlusten in der Zukunft zu profitieren erst heute. Bekannt war mir das schon länger. HAbe das nie so richtig zu Kenntnis genommen.

 

Neben den Möglichkeiten, Bestände durch Käufe in diesem Jahr vor der Abgeltungssteuer zu schützen, sollte man die Möglichkeit der Verlustverrechnung auch nicht ganz aus dem Kopf verdrängen.

 

Ich wollte das zum Anlaß nehmen, auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Es gibt ja evt. das eine oder andere Mitglied, dem es ähnlich geht wie mir.

 

Dabei muss ich allerdings gestehen, dass ich noch keine Ahnung habe, wie ich das in die Steuererklärung einbaue. :-

 

Viele Grüße

 

Nordlicht

 

EDIT: Das gilt nur für Verkäufe bis Ende 2008 innerhalb der Spekulationsfrist

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marcel
Dabei muss ich allerdings gestehen, dass ich noch keine Ahnung habe, wie ich das in die Steuererklärung einbaue. :-

 

Das wird bei der Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben. Hab ich mir im Detail aber auch noch nicht angeschaut.

Verluste dieses Jahres kannst Du aber meines Wissens nach nur geltend machen, wenn sie noch in der Spekulationsfrist lagen.

Erst für Neukäufe ab 2009 geht dann längerfristig.

 

Marcel

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Nordlicht_01
Verluste dieses Jahres kannst Du aber meines Wissens nach nur geltend machen, wenn sie noch in der Spekulationsfrist lagen.

 

Danke für den Hinweis. Hatte ich auch so verstanden und oben korrigiert. War unsauber formuliert.

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harrygünter
· bearbeitet von harrygünter

Genaugenommen könnte man die Verluste dieses Jahres sogar per Verlustrücktrag mit Spekulationsgewinnen der letzten Jahre verrechnen lassen. Die Möglichkeit des Verllustrücktrags wird ab nächstem Jahr allerdings wegfallen.

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Mr. Sicherheit

Ich habe seit 8 Jahren einen Postbank-'Dynamic Vision'-Fonds der seit dem Neuen-Markt Crash immer noch 60% im Minus ist.

 

Bis wann muss ich ihn verkaufen, wenn ich den Verlust möglichst lange vortragen will ?

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harrygünter
Bis wann muss ich ihn verkaufen, wenn ich den Verlust möglichst lange vortragen will ?

Gar nicht mehr. Nach derzeitigem Recht ist die Spekulationsfrist vorbei - ein Verlust kann nicht mehr festgestellt werden.

Daran ändert auch die Abgeltungssteuer nichts, Bestandsschutz gilt auch "umgekehrt".

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Mr. Sicherheit
Gar nicht mehr. Nach derzeitigem Recht ist die Spekulationsfrist vorbei - ein Verlust kann nicht mehr festgestellt werden.

Daran ändert auch die Abgeltungssteuer nichts, Bestandsschutz gilt auch "umgekehrt".

Ah, jetzt verstehe ich es. Hätte mich auch stark gewundert wenn das gegangen wäre. ;)

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Jose Mourinho
Ich habe seit 8 Jahren einen Postbank-'Dynamic Vision'-Fonds der seit dem Neuen-Markt Crash immer noch 60% im Minus ist.

 

Bis wann muss ich ihn verkaufen, wenn ich den Verlust möglichst lange vortragen will ?

 

Donnerwetter, dein Name scheint Programm zu sein :thumbsup:

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