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BaFin untersagt Leerverkäufe � elf Finanztitel betroffen

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Mitch
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Freitag Leerverkäufe (Transaktionen, die zu einer Short Position führen) von Aktien folgender Unternehmen der Finanzbranche vorübergehend untersagt:

 

AAREAL BANK AG

ALLIANZ SE

AMB GENERALI HOLDING AG

COMMERZBANK AG

DEUTSCHE BANK AG

DEUTSCHE BÖRSE AG

DEUTSCHE POSTBANK AG

HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG

HYPO REAL ESTATE HOLDING AG

MLP AG

MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG

 

Dieses Verbot gilt vom 20.09.2008, 00:00 Uhr, bis zum 31.12.2008, 24:00 Uhr, wird jedoch laufend überprüft.

 

Die BaFin begründete diesen Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten. In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben, sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio. Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten, darin seien sich die Wertpapieraufseher der wichtigsten Märkte einig.

 

Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz, führte die BaFin aus. Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die BaFin könne Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern.

 

Bonn/Frankfurt a.M., den 19.09.2008

 

Quelle

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