Mitch September 21, 2008 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Freitag Leerverkäufe (Transaktionen, die zu einer Short Position führen) von Aktien folgender Unternehmen der Finanzbranche vorübergehend untersagt: AAREAL BANK AG ALLIANZ SE AMB GENERALI HOLDING AG COMMERZBANK AG DEUTSCHE BANK AG DEUTSCHE BÖRSE AG DEUTSCHE POSTBANK AG HANNOVER RÜCKVERSICHERUNG AG HYPO REAL ESTATE HOLDING AG MLP AG MÜNCHENER RÜCKVERSICHERUNGS-GESELLSCHAFT AG Dieses Verbot gilt vom 20.09.2008, 00:00 Uhr, bis zum 31.12.2008, 24:00 Uhr, wird jedoch laufend überprüft. Die BaFin begründete diesen Schritt mit den jüngsten Entwicklungen an den weltweiten Kapitalmärkten. In der derzeitigen Marktsituation kann Shortselling Finanzunternehmen in den Untergang treiben, sagte BaFin-Präsident Jochen Sanio. Dieser Gefahr müsse man konsequent entgegentreten, darin seien sich die Wertpapieraufseher der wichtigsten Märkte einig. Rechtsgrundlage ihrer Entscheidung sei § 4 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz, führte die BaFin aus. Danach habe die Aufsicht Missständen entgegenzuwirken, die erhebliche Nachteile für den Finanzmarkt bewirken könnten. Die BaFin könne Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, diese Missstände zu beseitigen oder zu verhindern. Bonn/Frankfurt a.M., den 19.09.2008 Quelle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag