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dax5555

Leerverkaufsverbot und Short-DAX ETF?

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dax5555

Hallo zusammen,

 

ich bin neu hier in eurem Forum und habe Fragen zum aktuellen Leerverkaufsverbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BafFin).

 

Hat dieses Verbot Auswirkungen auf den DB X-TRACKERS SHORTDAX ETF (ISIN LU0292106241)?

 

Soviel mir bekannt ist, arbeiten diese Short-EFT's mit Leerverkäufen.

 

Bekommen diese Fonds jetzt probleme? Kleine oder große? Müssen sie geschlossen werden?

 

Oder ist das Verbot für diese Fonds völlig unwichtig?

 

Grüße

dax5555

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Also ich weiß es nicht genau, kann mir aber nicht vorstellen, dass dieses Verbot für institutionelle Anleger nicht gültig ist.

Ist die Frage, ob sie auf Bankentitel verzichten können, denn die sind ja im Index fix mit drin.

Wenn der Fonds als ETF diesen 1:1 abbilden muss, wirds schwer.

Bei allen andern als einer Auswahl Finanztiteln sind Leerverkäufe ja nach wie vor nicht untersagt.

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etherial
Hat dieses Verbot Auswirkungen auf den DB X-TRACKERS SHORTDAX ETF (ISIN LU0292106241)?

 

Soviel mir bekannt ist, arbeiten diese Short-EFT's mit Leerverkäufen.

 

Dann ist dir falsches bekannt! Short-ETFs bilden einen ShortIndex ab. Die Deutsche Bank garantiert die Performance über Swaps. Um den Swap zu sichern muss eine Bank nicht leerverkaufen, sie kann auch vorhandenen Bestand verkaufen. Sie kann auch Leerverkäufe über Optionen nachbilden, wenns wirklich sein muss.

 

Selbst der DJ STOXX 600 Banks Short sollte davon nicht im geringsten betroffen sein.

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H.B.
Um den Swap zu sichern muss eine Bank nicht leerverkaufen, sie kann auch vorhandenen Bestand verkaufen. Sie kann auch Leerverkäufe über Optionen nachbilden, wenns wirklich sein muss.

 

Und deshalb werden die schön medial inszenierten Leerverkaufsreglementarien auch komplett ins Leere gehen.

(alles andere würde auch den effizienten Märkten widersprechen.)

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dax5555

Danke für eure Antworten. :rolleyes:

 

War mit wichtig, da ich im DB X-TRACKERS SHORTDAX investiert bin.

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etherial
Und deshalb werden die schön medial inszenierten Leerverkaufsreglementarien auch komplett ins Leere gehen.

(alles andere würde auch den effizienten Märkten widersprechen.)

 

Nicht ganz. Optionen verändern nicht direkt Angebot und Nachfrage an der Primärbörse.

 

Jede leerverkaufte Aktie erweitert das Angebot und drückt somit die Preise. Viele Leerverkäufe erzeugen ein Überangebot => stark fallende Kurse => Panik => mehr Short-Investoren und Verkäufer => Preise fallen ins Bodenlose.

 

Jede synthetische Short-Aktie (aus Optionen) bewegt sich genauso wie eine Shortaktie, auf dem Markt gibt es dadurch aber kein größeres Angebot. Die Kurse fallen also nur dann, wenn diese synthetischen Shorts eine Prognosewirkung haben, nicht allein durch die Bildung dieses Instruments.

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chartprofi
· bearbeitet von chartprofi
Und deshalb werden die schön medial inszenierten Leerverkaufsreglementarien auch komplett ins Leere gehen.

(alles andere würde auch den effizienten Märkten widersprechen.)

 

Nicht ganz. Optionen verändern nicht direkt Angebot und Nachfrage an der Primärbörse.

 

Jede leerverkaufte Aktie erweitert das Angebot und drückt somit die Preise. Viele Leerverkäufe erzeugen ein Überangebot => stark fallende Kurse => Panik => mehr Short-Investoren und Verkäufer => Preise fallen ins Bodenlose.

 

Jede synthetische Short-Aktie (aus Optionen) bewegt sich genauso wie eine Shortaktie, auf dem Markt gibt es dadurch aber kein größeres Angebot. Die Kurse fallen also nur dann, wenn diese synthetischen Shorts eine Prognosewirkung haben, nicht allein durch die Bildung dieses Instruments.

 

es geht ja auch um ungedeckte leerverkäufe ... man kann also auch leerverkaufen solange man sich die aktien von jemandem geliehen hatoder diese selbst im depot hat

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klausk
· bearbeitet von klausk

es geht ja auch um ungedeckte leerverkäufe ... man kann also auch leerverkaufen solange man sich die aktien von jemandem geliehen hatoder diese selbst im depot hat

Wenn dein(e) Bank/Broker sich die Aktien, die du leerverkaufen willst, richtig und ordentlich leiht, dann ist das ein gedeckter Leerverkauf -- und nicht verboten. Ungedeckt (naked short) bekommt der Käufer nichts als ein Versprechen, die Aktie zu liefern. Das ist, wenn es sich nur um Tage handelt (zwei in D, drei in USA) ok -- diese Zeit ist für das Settlement oder Clearing sowieso normal. (Wenn man die Aktie selbst im Depot hat, ist es überhaupt kein Leerverkauf.)

 

Wenn du heute eine Aktie kaufst, landet sie erst nach zwei/drei Tagen in deinem Depot; bis dahin hast du nur ein Lieferversprechen. Wenn du so eine Aktie gleich wieder verkaufen willst, ist das kein Problem: Bank/Broker schreiben das Versprechen auf den Käufer um.

 

Wenn ein short sale auch nach Tagen noch ungedeckt ist, dann MUSS die Short Position auf Kosten des Shortsellers geschlossen werden.

 

Falls du den Spiegel liest, wundert mich die Verwirrung nicht -- die sind mit der Erklärung, was verboten ist und wie ein normaler Leerverkauf funktioniert, nämlich selbst überfordert. wikipedia hat eine vernünftige Erklärung.

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