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Onkel_Dagobert

Insolvenz der Depotbank, des Brokers, der Bank etc.

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Delphin
Mal eine Frage am Rande: Warum enteignet man nicht partiel die ganzen Mangagergilden der Geschäftsbanken? Deren Topsaläre und Boni der vergangenen Jahre sind doch mit der Grund dafür dass es plötzlich überall an Kapital mangelt, hätten die nicht künstlich aufgeblähte Gewinne mit hochspekulativem Zeugs erzeugt, hätten sie doch so viel gar nicht gekriegt!

Aber es ist nicht die Schuld der Verwalter (Manager), dass man sie so exorbitant bezahlt (hat), das entscheiden schließlich die Eigentümer des Unternehmens, und die bekommen in der Regel auch einen Haufen der Gewinne ab. Dass die Verwalter so gut bezahlt werden, liegt wohl daran, dass es schwer ist, Personen zu finden, die solch einen Job zur Zufriedenheit der Eigentümer ausführen können. Angebot und Nachfrage halt. Mich würde man selbst mit den Gehältern nicht auf so einen Job locken können. Wenn man die Verwalter auch noch für Misserfolge haftbar machen würde, wäre vermutlich gar keiner mehr bereit, einen solchen Job zu machen. (Vielleicht nicht schlimm, ist ja durchaus die Frage, ob es wirklich so große und Management-geführte Unternehmen braucht.)

 

Wie gesagt, es ist meines Wissens nicht die Schuld der Manager oder irgendwelcher "Gilden" (was meinst du damit genau?), dass sie oft aberwitzige Gehälter kassieren, den Eigentümern ist ihre Arbeit offenbar so viel wert.

 

Da könnte man schon glatt mit Oscar Lafontaine sympathisieren... :angry:

So weit würde ich sicher nicht gehen, finde diese Person höchst unsympathisch (schon immer).

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mugg

Nur um mal wieder auf meine Frage zurück zu kommen, ich bin sicher, die Zahl derer, die nicht mehr an staatliche Einlagensicherungsfonds und ähnliche Konstrukte der Banken glauben ist heute WESENTLICH größer und längst keine Minderheit mehr.

 

Was also tut ihr derzeit? Einsteigen? Panisch verkaufen? Auf die Garantien vertrauen und alles ruhig beobachten?

 

Wie heißt es so schön?

 

Garantien und Sicherheiten sind nur so sicher wie der, der sie gibt. Ach ja, und das Bankenimage soll vor allem eine Sache des Vertrauens sein. Wieviel Vertrauen habt ihr in Banken, die um ihr eigenes Überleben kämpfen?

 

Wie sicher sind nochmal die großen Weltbanken? Wieviel kann ein Staat wirklich aus der Tasche schütteln nur um uns Aktionäre und das ganze Finanzsystem zu stabilisieren? Wie lange wird das Volk ohne Aktien dabei zusehen?

 

Mein Szenario von neulich, wonach die Leute bald anfangen ihre Konten aus Panik abzuräumen ist in zwischen jedenfalls absolut realistisch geworden. Und wir alle wissen, jede Bank gerät in Schwierigkeiten, wenn nur ein gewisser, relativ kleiner Anteil der Kundeneinlagen mehr abgerufen wird als normal. Und wenn das bei allen Banken gleichzeitig in ähnlicher Weise geschieht ist Sense weil nirgendwo schnell was besorgt werden kann.

Soweit ich weiß, tritt dieses Szenario bereits ein, wenn nur ~10-20% der Einlagen abgehoben werden. Wenn also mit nur ~15% der Einlagen ungefähr gleichzeitig das gemacht wird, wofür sie vorgesehen sind, bricht das System zusammen. Und ich glaube, die Leute, die jetzt aus Panik ihr Geld abziehen, ziehen es zu 100% ab, nicht nur zu ~15%. Die Wahrscheinlichkeit für einen derartigen, gleichzeitigen, angeblich ach so unwahrscheinlichen Impuls erscheint mir jedenfalls so groß wie nie, zumindest seit der letzten 50 Jahre.

 

Der Rauch hat sich seit Mitte September verdichtet und es hat schon damals mehr geraucht als nach dem 11. September.

 

Seid ihr wirklich weiterhin cool und kauft Eure ETFs und Riesterrenten?

 

Gruß,

mugg

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marcel
Wenn Du nur Aktien oder fonds hast, besteht erst mal kein Grund zur Panik - die sind Sondervermögen und bleiben Dir erhalten, auch wenn der Broker dicht macht.

...

 

Wenn es Zertifikate sind, kann es übel ausgehen - bei einer Pleite des Ausgebers droht ein Verlust von bis zu 100%.

 

Da es hier um die Insolvenz der Depotbank ging, ist das etwas irreführend. Hier sind Zertifikate genauso geschützt, wie andere Wertpapiere im Depot.

 

Marcel

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter
Nur um mal wieder auf meine Frage zurück zu kommen, ich bin sicher, die Zahl derer, die nicht mehr an staatliche Einlagensicherungsfonds und ähnliche Konstrukte der Banken glauben ist heute WESENTLICH größer und längst keine Minderheit mehr.

[...]

Wie heißt es so schön?

Garantien und Sicherheiten sind nur so sicher wie der, der sie gibt.

Wenn ich nicht mehr daran glaube, dass der Staat die Einlagen sicherstellen kann, dann glaube ich de facto an das Ende der Wirtschaft wie wir sie jetzt kennen. Der Staat kann doch durch Steuererhöhungen solche Aufgaben schultern (ich bezahle also meine eigene Einlagensicherung). Wenn der Staat "pleite" geht, geht das einher mit einer Geldentwertung.

 

Was also tut ihr derzeit? Einsteigen? Panisch verkaufen? Auf die Garantien vertrauen und alles ruhig beobachten?

Was denn "Verkaufen"? Tagesgeld, Sparbücher oder Festgelder (sind meist nicht vorzeitig kündbar)???

Für Wertpapiere gilt die Einlagensicherung nicht - das ist also egal ob ich diese verkaufe oder halte.

Wenn Du allerdings den Zusammenbruch des Systems befürchtest solltest Du in Sachwerte investieren. Das kann neben Gold, einer Immobilie, Land oder ähnliches auch Aktien sein (verbrieftes Eigentumsrecht).

Gold kann man die rauben oder beim Grenzübertritt wegnehmen, Land und Immos enteignen, Unternehmen auch.

Deine Glaskugel darfst Du jetzt selbst anschmeissen - ich denke eine gesunde Mischung schadet nicht. Hat im übrigen noch nie geschadet, wird in Boomphasen nur so gerne vergessen.

 

Ach ja, und das Bankenimage soll vor allem eine Sache des Vertrauens sein. Wieviel Vertrauen habt ihr in Banken, die um ihr eigenes Überleben kämpfen?

Ich traue keinem Bankverkäufer, aber ich vertraue darauf, dass Banken sich an Gesetze halten. Tue ich das nichtmehr --> s. obige Antwort.

 

Wie sicher sind nochmal die großen Weltbanken? Wieviel kann ein Staat wirklich aus der Tasche schütteln nur um uns Aktionäre und das ganze Finanzsystem zu stabilisieren? Wie lange wird das Volk ohne Aktien dabei zusehen?

Wenn die EZB will kann Sie geld ohne Ende drucken - als Folge kommt natürlich die Geldentwertung s.o.

Das Volk sieht solange zu wie es mehr Zinsen bekommt als die Inflation ausmacht. Ansonsten haben wir schon Zeiten erlebt, in denen Arbeiter am Ende des Tages eine Schubkarre voll Geld bekammen, um dieses sofort in die nächste Bäckerei zu tragen und 10 Brötchen davon zu kaufen. Das Volk mit Aktien wird dabei kurzfristig nicht besser dastehen, die in eine solche Wirtschaft am Boden liegt.

 

Mein Szenario von neulich, wonach die Leute bald anfangen ihre Konten aus Panik abzuräumen ist in zwischen jedenfalls absolut realistisch geworden. Und wir alle wissen, jede Bank gerät in Schwierigkeiten, wenn nur ein gewisser, relativ kleiner Anteil der Kundeneinlagen mehr abgerufen wird als normal. Und wenn das bei allen Banken gleichzeitig in ähnlicher Weise geschieht ist Sense weil nirgendwo schnell was besorgt werden kann.

Kurzzeitige Tender der EZB sind dort Tagesgeschäft zur Liquiditätsversorgung der Banken - nur die Höhe steigt in letzter Zeit.

Die Frage ist doch: Was machst Du dann mit dem Geld untern Kopfkissen? Das wäre für mich keine Lösung.

Aber das bringt mich auf ne Idee: ich sollte dann kleine Scheine nehmen - dann kann ich meinen Ofen länger damit befeuern :)

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Superhirn
Aber das bringt mich auf ne Idee: ich sollte dann kleine Scheine nehmen - dann kann ich meinen Ofen länger damit befeuern :)

 

... oder noch besser Münzen, dann hat man wenigstens den Metallwert ... :thumbsup: traue mich das aber fast nicht zu posten in den heutigen Zeiten :P

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte

Dieser Thread ist ja schon was alt. Dass Aktien, Anleihen, Fonds etc. Sondervermögen darstellen und von einer möglichen Pleite der Depotbank nicht betroffen sind (es sei denn, die Depotbank ist Emittent der Wertpapiere), daran hat sich doch nach wie vor nichts geändert, oder? Heute meinte ein Finanzvertriebler zu mir, im Falle einer Insolvenz der Depotbank seien die Wertpapiere wertlos. Über Google habe ich keine entsprechenden Gesetzesänderungen gefunden. Habe ich irgendwas verpasst oder wollte mir der Finanzmensch Stuss erzählen?

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€-man

Habe ich irgendwas verpasst oder wollte mir der Finanzmensch Stuss erzählen?

 

Vorerst ist es Stuss.

 

Wie dann allerdings die Praxis aussehen würde, könnte m. E. eine andere Sache sein. Weiß der Teufel, was Bank kurz vor einem Jordanübergang alles anstellen könnte, würde, dürfte, um - legal oder illegal - noch ein paar Pesos (für sich?) zu retten.

 

Probieren möchte ich den Mist auf keinen Fall.

 

Gruß

€-man

 

P.S. Hoffentlich kommt mir jetzt keiner mit irgendwelchen Gesetzen.

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Sapine

Solange die Positionen nicht zwangsliquidiert werden, sollte eigentlich alles im grünen Bereich bleiben. Wenn der Gegenwert des Depots in Sichteinlagen umgewandelt wird, könnte es kritisch werden. Aber ich sehe es wie €-man, frühzeitig das Depot übertragen und sich den Ärger gar nicht erst ans Bein binden. Hast Du konkreten Grund für Deine Frage?

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Ramstein
Hast Du konkreten Grund für Deine Frage?

German Angst?

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Schildkröte
· bearbeitet von Schildkröte
Hast Du konkreten Grund für Deine Frage?

German Angst?

Nein, konkrete Angst habe ich nicht. Nur bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich mir bei Sondervermögen keine Sorgen machen muss. Kann denn die Depotbank meine Aktien bzw. andere Arten von Wertpapieren einfach so zwangsliquidieren?

 

In diesem Zusammenhangen habe ich mir mal über einen weiteren Aspekt Gedanken gemacht: Wertpapierleihe. Dass bei Fonds/ETFs Wertpapierleihe betrieben wird, ist ja nun keine so neue Nachricht. Aber sind Euch Fälle bekannt, in denen Depotbanken (ohne Wissen der Depotinhaber) Wertpapierleihe mit den sich in den Depots befindenden Wertpapieren betrieben haben? Wenn sich die Depotbank dabei verzockt, könnte das evt. unangenehm werden. Bei den Kollegen von w:o habe ich diesbezüglich eine Diskussion gefunden: http://www.wallstree...wertpapierleihe

Die Depotbank hat die Möglichkeit, die Aktien ihrer Kunden zu verleihen und damit Geld zu verdienen, ohne den Besitzer darüber zu informieren. Mehr noch: Depotbanken haben sogar die Möglichkeit, Aktienbestände mehrfach zu verleihen. Hier wiederum die gleiche interne Begründung: Nur wenige Kunden machen von ihren Aktienbeständen Gebrauch, indem sie diese zum Beispiel verkaufen. So entsteht ein vollkommen verzweigtes System von Aktienverleihungen, welches im Ernstfall dazu führt, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr an seine Stücke herankommt.

Das ist dann der Fall, wenn eine Bank Pleite geht. So geschehen zum Beispiel bei der Lehman-Pleite. Lehman hatte ebenfalls Aktien seiner Kunden mehrfach verliehen, um Zusatzeinnahmen zu generieren. Nach der Pleite war es deshalb nicht mehr möglich dem eigentlichen Besitzer die Aktien zurückzugeben, weil sie schon weg waren. Der Kunde verlor damit Millionen bei Lehman ohne irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen zu können – in der Insolvenzmasse von Lehman war bekanntlich nicht mehr viel zu holen.

Wer nicht will, dass seine Aktien ohne sein Wissen verliehen werden dürfen, der muss seiner Depotbank darüber schriftliche Mitteilung machen. Diese wird dann höhere Depotgebühren verlangen. Argumentation: Nur durch die Wertpapierleihe werden bei der Depotbank Zusatzeinnahmen generiert, welche überhaupt erst die niedrigen Depotgebühren ermöglichen. Wer also nicht will, dass seine Aktien hinter seinem Rücken verliehen werden, der muss drastisch höhere Gebühren zahlen.

Quelle: http://www.mmnews.de...ll-auslieferung

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Ramstein

Nein, konkrete Angst habe ich nicht. Nur bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich mir bei Sondervermögen keine Sorgen machen muss. Kann denn die Depotbank meine Aktien bzw. andere Arten von Wertpapieren einfach so zwangsliquidieren?

 

In diesem Zusammenhangen habe ich mir mal über einen weiteren Aspekt Gedanken gemacht: Wertpapierleihe. Dass bei Fonds/ETFs Wertpapierleihe betrieben wird, ist ja nun keine so neue Nachricht. Aber sind Euch Fälle bekannt, in denen Depotbanken (ohne Wissen der Depotinhaber) Wertpapierleihe mit den sich in den Depots befindenden Wertpapieren betrieben haben? Wenn sich die Depotbank dabei verzockt, könnte das evt. unangenehm werden. Bei den Kollegen von w:o habe ich diesbezüglich eine Diskussion gefunden: http://www.wallstree...wertpapierleihe

Die Depotbank hat die Möglichkeit, die Aktien ihrer Kunden zu verleihen und damit Geld zu verdienen, ohne den Besitzer darüber zu informieren. Mehr noch: Depotbanken haben sogar die Möglichkeit, Aktienbestände mehrfach zu verleihen. Hier wiederum die gleiche interne Begründung: Nur wenige Kunden machen von ihren Aktienbeständen Gebrauch, indem sie diese zum Beispiel verkaufen. So entsteht ein vollkommen verzweigtes System von Aktienverleihungen, welches im Ernstfall dazu führt, dass der eigentliche Besitzer nicht mehr an seine Stücke herankommt.

Die Depotbank kann die Aktien zwangsliquideren, falls du in einem expliziten Vertrag zugestimmt hast und die Aktien z.B. als Sicherheit für einen Lombardkredit verpfändest. Falls dann der Wert nicht mehr ausreicht und du keine weiteren Sicherheiten stellst, wird die Bank zu Verlustbegrenzung die Aktien verkaufen.

 

Verleihen darf die Bank in Deutschland deine Aktien nicht, es sein denn, du schließt einen Vertrag mit der Bank darüber. Zuletzt wurde als Beispiel Degiro diskutiert, die sehr günstig Preise bieten, sich dafür aber in den AGB (Seite 19?) das Recht einräumen lassen, deine Aktien (gegen Besicherung) zu verleihen. Falls du sowas unterschreibst, eventuell sogar ohne es zu lesen oder zu verstehen, bist du selber Schuld.

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stat
· bearbeitet von stat

Habe ich irgendwas verpasst oder wollte mir der Finanzmensch Stuss erzählen?

 

Vorerst ist es Stuss.

 

Wie dann allerdings die Praxis aussehen würde, könnte m. E. eine andere Sache sein. Weiß der Teufel, was Bank kurz vor einem Jordanübergang alles anstellen könnte, würde, dürfte, um - legal oder illegal - noch ein paar Pesos (für sich?) zu retten.

 

Probieren möchte ich den Mist auf keinen Fall.

 

Gruß

€-man

 

P.S. Hoffentlich kommt mir jetzt keiner mit irgendwelchen Gesetzen.

 

Ich stimme obigen Post zu. Theoretisch ist mein Depot Sondervermögen, nur was ist wenn die Depotbank entgegen den Gesetzten gehandelt hat und meine Wertpapiere (trotzdem) verpfändet oder verkauft hat. Klar wird das bei der Bilanzerstellung kontrolliert etc nur kurz bevor eine Bank untergeht könnte so etwas passieren IMHO...

 

Wichtig erscheint mir also die Depotbank zu sein d.h. wo die Wertpapiere lagern. So ist im Falle der Aktionärsbank zb die BiW Bank die Depotbank und nicht die Aktionärsbank selbst.

 

Guter Blog Post hierzu:

 

Wie sicher sind Wertpapierdepots?

Die Folge von Bankenpleiten kann darin bestehen, dass deren Kunden ihrer Sparguthaben ganz oder teilweise verlustig gehen. Denn diese gehen in die Insolvenzmasse ein. Spätestens seit der "Zypern-Rettung" sollte jedermann bewusst sein, dass der Staat - anders als in bisheriger Tradition - marode Kreditinstitute nicht mehr bedingungslos auf Kosten des Staatshaushaltes "rettet", sondern sie notfalls bankrott gehen lässt. Eine begrenzte Sicherheit für die Bankeinlagen bietet die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung, wonach Einlagen (Bankguthaben) bis zur Höhe von 100.000 Euro je Kunde geschützt sind. Darüber hinaus besteht ein freiwilliges Einlagensicherungssystem der Banken.

 

Grundsatz: Schutz durch Aussonderung

 

Anders als Bankeinlagen werden die auf Wertpapierdepots geführten Effekten von einer Insolvenz der Depotbank grundsätzlich nicht berührt. Die Bank ist hier nicht Kreditnehmer, sondern treuhänderischer Verwahrer. Diese verbrieften Rechte werden ausgesondert, gehen folglich nicht in die Insolvenzmasse ein. Sie bleiben ein Sondervermögen des Depoteigentümers, der gegen die Depotbank einen privatrechtlichen Herausgabeanspruch hat (§ 985 BGB i. V. mit § 47 Insolvenzordnung). Unter das Sondervermögen fallen die in § 1 DepotGesetz genannten Wertpapiere, insbesondere Aktien, Anleihen, Genussscheine und auch Investmentfondsanteile. Von einer Insolvenz unbetroffen bleiben als Staatseigentum auch Bundeswertpapiere. Den gleichen Schutz sollen nach herrschender Rechtsauffassung auch die Erträge dieser Wertpapiere genießen, also Zinsen und Dividenden, jedenfalls wenn sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfallen.

 

 

 

Letzte Brokerpleite FXdirekt, betroffen 3.200 Kunden - es bleibt ein zynisch anmutender Untertitel

 

 

Mögliche verbleibende Risiken

 

Als geschütztes Sondervermögen gelten grundsätzlich auch derivative Wertpapiere wie Optionsscheine und Zertifikate, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nicht selbst von der Depotbank emittiert sind. Sind Emittent und Depotbank identisch, gehen diese Papiere bzw. Forderungen aus diesen Papieren in die Insolvenzmasse ein.

 

Dieser Insolvenzschutz durch Aussonderung kann freilich ins Leere laufen, wenn die Depotbank ihre treuhänderischen Pflichten verletzt und - fahrlässig oder vorsätzlich - unbefugt über die Effekten des Depoteigentümers verfügt hat oder diese Effekten auf andere Weise "verlorengegangen" sind. Dies ist im Falle kleinerer Brokerhäuser schon wiederholt geschehen, und auch die Bankenaufsicht - in Deutschland durch die BaFin ausgeübt - kann keine umfassende Prävention gegen kriminell verursachte Schädigungen gewährleisten. Wenn der Depoteigentümer davon betroffen ist, wandelt sich sein Herausgabeanspruch in ein Insolvenzvorrecht (§ 32 InsO), der Depotkunde wird also dann bevorrechtigter Insolvenzgläubiger.

 

Der Depoteigentümer kann auch anderweitig Schaden nehmen, etwa wenn im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eine Verfügungs- und Zugangssperre über alle Depotkonten erlassen wird: Dann muss der Depotkunde unter Umständen Kursverluste hinnehmen, die bis zum Totalausfall gehen können, etwa wenn Optionsscheine in diesem Zeitraum wertlos verfallen.

 

Von der Aussonderung nicht erfasst und diesbezüglich ungeschützt sind grundsätzlich Optionen und Futures, die grundsätzlich auf gesonderten, eigens für den Terminhandel separierten Konten geführt und abgewickelt werden.Von der Aussonderung nicht erfasst sind ferner die auf den Konten lagernden Barguthaben.

 

Die Wertpapierdepotsicherung

 

Es sind im Wesentlichen die genannten Risiken, die ein Wertpapier-Depotkunde im Zusammenhang mit der Insolvenz seiner depotführenden Bank zu gewärtigen hat. Doch auch dafür bestehen gesetzliche und freiwillige Sicherungssysteme.

 

Rechtsgrundlage der gesetzlichen Mindestsicherung ist § 1 Abs. 4 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Danach übernimmt die deutsche Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) die Sicherung von Anlegern gegen den Verlust ihrer Ansprüche aus Geschäften mit Wertpapieren, und zwar in Höhe von 90 Prozent der ausstehenden Forderungen, aber bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Zu beachten ist, dass es sich bei Wertpapierdepotsicherung und Bankguthabensicherung, obwohl in derselben Vorschrift geregelt, um zwei getrennte Sicherungssysteme handelt, die auf zwei verschiedenartige Rechtsverhältnisse - Darlehen und Verwahrung - bezogen sind und daher nicht gegeneinander angerechnet werden können.

 

Depotbanken sind verpflichtet, die Wertpapierkonten ihrer Kunden getrennt von den Konten des Brokerhauses zu führen (segregated accounts).

 

Über die gesetzliche Wertpapierhandels-Mindestsicherung hinaus, die in den EU-Ländern unterschiedlich ausgestaltet ist, bieten die Banken bzw. Broker einen abgestuften zusätzlichen Versicherungsschutz an. Zu beachten ist dabei, dass für Effekteneinlagen und Barbestände regelmäßig unterschiedliche Haftungshöchstbeträge gelten.

 

Eine Grundhaftung wird beispielsweise durch die SIPC (Securities Investor Protection Corporation) übernommen. SIPC ist eine Non-Profit-Mitgliedervereinigung von Brokerhäusern, die einen Einlagenschutz von regelmäßig bis zu 500.000 USD - davon inklusive maximal 100.000 USD Barbestände - übernimmt. Einen weiterreichenden Schutz bieten die Versicherungen des Brokers an, deren Konditionen je nach Bankhaus variieren können, faktisch ist ein Versicherungsschutz in unbegrenzter Höhe möglich. Abgedeckt ist dabei jeweils der Marktwert der Effekten, Verbindlichkeiten und Barbestände.

 

Wichtig: Von der - gesetzlichen wie freiwilligen - Sicherung ausgenommen sind Futures und Optionen auf Futures.

 

Restrisiken allgemeiner Art: Nicht zu elinminieren

 

Die genannte Absicherung der Wertpapierdepots greift absichtsgemäß nur in die Risikosphäre der verwahrenden Depotbank ein, vorrangig soll sie den Kunden gegen die Folgen eines Insolvenzausfalls abschirmen. Natürlich bestehen Risiken auch außerhalb der Broker- und Bankensphäre. Aus aktuellem Anlass ist hier vor allem auf allgemeinwirtschaftliche Risiken hinzuweisen. Eine Staatsanleihe kann, wie seit Griechenland bekannt, einem Schuldenschnitt ("Haircut") zum Opfer fallen, bei Aktien besteht hingegen ein Verstaatlichungsrisiko. Werden Aktiengesellschaften verstaatlicht - wie etwa in Deutschland im Falle der HypoRealEstate geschehen - so erfolgt das zwar grundsätzlich gegen Entschädigung. Der Aktionär erhält eine Zwangsabfindung, was in der Regel ein dickes Verlustgeschäft darstellt (hierzu Quellentext: Verstaatlichung der Pleitebank war rechtens).

 

Gegen diese "allgemeinen Wirtschaftsrisiken" besteht letztlich kein wirksamer Schutz.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
So ist im Falle der Aktionärsbank zb die BiW Bank die Depotbank und nicht die Aktionärsbank selbst.

 

Diese Aussage ist nicht korrekt. Die BIW ist nicht die abwickelnde Depotbank für die Aktionärsbank. Die BIW ist die abwickelnde Depotbank für Flatex.

 

Flatex und Aktionärsbank gehören beide der Fin Tech Group, die Ende März allerdings auch eine Mehrheitsbeteiligung an der XCOM erworben hat. Da die XCOM die Muttergesellschaft der BIW Bank ist, gehört jetzt die BIW Bank auch zur Fin Tech Group, so dass es ab jetzt de facto keine Unabhängigkeit mehr zwischen Flatex und abwickelnder Depotbank BIW gibt. Die Aktionärsbank soll nicht mehr eigenständig weitergeführt werden, die Fin Tech Group versucht die Aktionärsbank zu verkaufen.

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stat
So ist im Falle der Aktionärsbank zb die BiW Bank die Depotbank und nicht die Aktionärsbank selbst.

 

Diese Aussage ist nicht korrekt. Die BIW ist nicht die abwickelnde Depotbank für die Aktionärsbank. Die BIW ist die abwickelnde Depotbank für Flatex.

 

Flatex und Aktionärsbank gehören beide der Fin Tech Group, die Ende März allerdings auch eine Mehrheitsbeteiligung an der XCOM erworben hat. Da die XCOM die Muttergesellschaft der BIW Bank ist, gehört jetzt die BIW Bank auch zur Fin Tech Group, so dass es ab jetzt de facto keine Unabhängigkeit mehr zwischen Flatex und abwickelnder Depotbank BIW gibt. Die Aktionärsbank soll nicht mehr eigenständig weitergeführt werden, die Fin Tech Group versucht die Aktionärsbank zu verkaufen.

 

 

Danke für den Hinweis! Abwickelnde Bank der Aktionärsbank ist laut aktuellen Depotübertrag die HSBC. Diese Bank halte ich für sehr vertrauenswürdig was die Abwicklung von Sondervermögen im Insolvenzfall des HSBC angehen würde (Compliance).

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