GlobalGrowth September 17, 2008 · bearbeitet September 17, 2008 von GlobalGrowth Vielleicht findest Du die Erklärung hier. Solange keine direkte Werbung gemacht wird ist dies auch ein Platz für Finanzberaterhttps://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=18304 hat er sich nicht verewigt...das ist ja auch nicht das Problem...im Gegenteil, je mehr Fachleute da sind, umso besser.... nur handelt es sich bei Ihm nicht um einen Fachmann, sondern um einen " Nachplauderer seiner Courtagezahler"...er selbst weiß wahrscheinlich nicht von was er schreibt...ärgerlich für seine Kunden... ich wäre dafür, dass jeder Berater nen unabhängigen Test jedes Jahr machen muss...egal wie lang er bereits tätig ist, da würde endlich die Spreu vom Weizen getrennt...ach was sag ich...italienische Verhältnisse müssen her...Berater dürfen nur mit ensprechenden Hochschulabschluss tätig sein ... wie auch immer, jetzt wirds "Off-Topic" nen schönen Verweis möchte ich noch vom Grumel dalassen: "Wenn die Beiträge nur voll von Marketinggeschwätz ..... ist da schonmal schlecht. Es wird schlechter wenn fast ausschließlich lange copy paste Werbetexte gepostet werden....." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ElGro September 17, 2008 Angeblich sind dt. Kunden von Clerical Medical über die FSCS abgesichert. Da bei einer vorzeitigen Rückgabe des Vertrages meist mehr als 10% verloren gehen, lohnt sich dieses Vorgehen wohl nicht (im Falle einer Insolvenz kann man ja nicht mehr als 10% verlieren). Was meinen die Experten? Pressemitteilung_Insolvenzschutz.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 17, 2008 Angeblich sind dt. Kunden von Clerical Medical über die FSCS abgesichert. Da bei einer vorzeitigen Rückgabe des Vertrages meist mehr als 10% verloren gehen, lohnt sich dieses Vorgehen wohl nicht (im Falle einer Insolvenz kann man ja nicht mehr als 10% verlieren). Was meinen die Experten? mein Statement: im Falle der Insolvenz kannst du mehr als 10% verlieren, denn es wird nicht von deinen gezahlten Beiträgen aus gerechnet...sondern vom "marktüblichen" Rückkaufswert und der wird dann, weil es sich bei diesen Versicherern meist um interne Fonds handelt, weit niedriger sein...glaub mir.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ElGro September 17, 2008 aber der Rückkaufswert wird ja jedes Jahr ausgewiesen, und der war ja schon letztes Jahr höher als 90% der gezahlten Beiträge Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Simplizissimus September 18, 2008 Angeblich sind dt. Kunden von Clerical Medical über die FSCS abgesichert. Da bei einer vorzeitigen Rückgabe des Vertrages meist mehr als 10% verloren gehen, lohnt sich dieses Vorgehen wohl nicht (im Falle einer Insolvenz kann man ja nicht mehr als 10% verlieren). Was meinen die Experten? Auffällig ist, dass die CM-Mitteilung nicht darauf eingeht, ob die britische Aufsicht den Insolvenzschutz auch für den Altbestand (also vor Abschluss der Vereinbarung) gewährt hat. Klingt also irgendwie nach Wohlfühl-Mitteilung. Bei SL sind jedenfalls bestimmte Versicherungsbeginne ausgenommen und SL sagt, dass sie sich bemühen, diese auch noch unter den FSCS-Schirm zu bringen. Wieso sollte die Sache bei CM einfacher liegen? Unbestritten ist wohl, dass sie jedenfalls in der Vergangenheit nicht aus England heraus policiert haben, denn nur dann wäre der Sachverhalt eindeutig und es hätte überhaupt keines Deals mit der britischen Aufsicht bedurft. Gruß an alle S. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Simplizissimus September 18, 2008 aber der Rückkaufswert wird ja jedes Jahr ausgewiesen, und der war ja schon letztes Jahr höher als 90% der gezahlten Beiträge Soweit ich verstanden habe, rechnet das FSCS vpn den Ansprüchen, die bei Eintritt der Insolvenz GARANTIERT sind. Bei with-profit-Verträgen sind die laufenden Boni aber immer nur für die vertragliche Fälligkeit garantiert, vorher nicht. Würde ich mir als Betroffener jedenfalls vom with-profit-Provider meines Vertrauens bestätigen lassen, dass die laufenden Boni IMMER gesichert sind. Die Schlußboni, die den weitaus größeren Teil der Gesamtrendite ausmachen, sind sowieso nie garantiert. S. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 18, 2008 · bearbeitet September 20, 2008 von GlobalGrowth aber der Rückkaufswert wird ja jedes Jahr ausgewiesen, und der war ja schon letztes Jahr höher als 90% der gezahlten Beiträge ist ja richtig, doch der Rückkaufswert ist ja schwankend, weil du sehr wahrscheinlich in Fonds investiert bist... nur stell dir mal vor, die Gesellschaft kommt ins Wanken...die Fonds, in die du investiert bist, gehören der Gesellschaft...sprich es sind interne nicht an der Börse gehandelte Fonds...meinste nicht auch, dass die ebenfalls nachgeben werden? Letztlich wird es schwer werden nachzuvollziehen, wo welche Gelder aus welchem Grund auch immer gelandet sind Daher ist es ja sehr wichtig, dass du Gesellschaften nimmst, die mit einem Finanzstärkerating AAA oder wenigstens AA von großen Ratingagenturen gewertet sind. Dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass es deinem Geld an den Kragen geht relativ gering... Aber wenn wir mal über den "großen Teich" schauen, die Lehman Brothers aus Amerika zählten zu den ältesten Inv.-Banken und sind nun doch durch die Finanzkrise gebeutelt worden...letztlich kann man nicht vorausschauen, was mal passieren wird... Die Reglementierungen, die deutsche Versicherungsgesellschaften haben, sind wesentlich stärker und führen dazu, dass man nicht in derartige zweitklassige Kredite investieren kann, die Aktienquote der Gesellschaften ist zudem bei 35% gekappt, sodass sie zum Teil recht unabhängig von den Börsen dennoch Gewinne ausschütten können... Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass wir wieder bei der alten Weisheit sind... möchtest du mehr Rendite, dann investiere in einen vernünftigen Fondssparplan...unabhängig von einer Versicherungsgesellschaft (ob nun deutsch oder britisch) möchtest du eine vernünftige Garantieleistung, wähle einen erstklassig ausgestatteten Versicherer, der mit deinem Geld nicht einfach überall investieren kann (da bleiben nur die Deutschen)...entscheidend sind hier nicht nur die Zahlen von S&P sondern auch von WIMM unter Leitung von Herrn Finsinger, der die Ablaufrenditen in Ihrer Wahrscheinlichkeit für den Kunden aufdeckt... pps. soweit es die with-profit-policen angeht, bin ich mir nicht ganz sicher, denn die Boni werden erst zum Laufzeitende garantiert, wenn das Kapital die ganze Zeit in die UWP Fonds lief...ich glaube mal gelesen zu haben, dass nur die Canada Life ne Garantieverzinsung von 1,5% versprach, inwiefern dies jetzt über den "Sicherungsfonds" abgedeckt ist, kann ich nicht beurteilen! viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fritzenkötter September 19, 2008 Hallo Zusammen, zum Thema Insolvenzschutz habe ich heute Post von SL erhalten. Zitat: Wir freuen uns Ihnen heute mitteilen zu können, dass die FSA (Financial Services Authority) mit Wirkung zum 25.07.2008 ihr Regelwerk erweitert hat. Seither fallen alle Verträge, die seit dem 01.12.2001 in einer europäischen Niederlassung eines britischen Versicherers ausgestellt wurden, unter den Schutz des FSCS (Financial Services Compensation Scheme). Gruß von Fritze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver September 22, 2008 Richtig. Wollte nur ergänzen: Gilt generell, auch für die deutsche FRV/FLV. Versichertengelder sind kein Sondervermögen. Ganz falsch. FRV/FLV deutscher Anbieter sind in aller Regel Sondervermögen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 22, 2008 · bearbeitet September 22, 2008 von GlobalGrowth Ganz falsch. FRV/FLV deutscher Anbieter sind in aller Regel Sondervermögen! das ist nun völlig falsch!!!! zudem war die Aussage vom Privatanleger anders zu verstehen. Aber nun zur Aufklärung: Erstens die Fonds sind zwar Sondervermögen, aber sie gehören der Versicherungsgesellschaft und nicht dem Kunden. Daher, ist der Versicherer "insolvent", wird das Fondsvermögen herangezogen....(allgemein)--> wäre bei Standard Life und den hausinternen Fonds möglich "theoretisch" Zweitens...da es sich hier um deutsche Gesellschaften handelt, ist der Wert der FRV/FLV Deckungskapital und durch Vorschriften im VAG geschützt...zudem tritt der Protektor dann an Stelle der insolventen Gesellschaft und übernimmt das Deckungskapital und das weitere Bedienen der Kunden! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver September 22, 2008 das das Fondsguthaben kein Sondervermögen ist, ist richtig herausgestellt worden... bei deutschen Gesellschaften ist es aber etwas anders, hier greift der Protektor. Protektor greift "nur" bei den klassischen Policen, nicht bei fondsgebundenen. Dies bedeutet, dass die ausgehandelte Garantieleistung, also Beitragssumme + Rechnungszins von derzeit 2,25% garantiert ausgezahlt wird. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber ausländischen Versicherern, die idR nur 90% der gezahlten Beiträge ohne "Rechnungszins" garantieren können/ dürfen! Die FSCS-Regelung besagt 2000 GBP zu 100%, darüber zu 90% der garantierten Leistung (nicht Beiträge) am "Insolvenztag". Das kann mehr sein, aber auch weniger, als die deutsche Regelung. Transparenter und kalkulierbarer ist m.E. die deutsche Regelung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 22, 2008 · bearbeitet September 22, 2008 von GlobalGrowth Protektor greift "nur" bei den klassischen Policen, nicht bei fondsgebundenen. Die FSCS-Regelung besagt 2000 GBP zu 100%, darüber zu 90% der garantierten Leistung (nicht Beiträge) am "Insolvenztag". Das kann mehr sein, aber auch weniger, als die deutsche Regelung. Transparenter und kalkulierbarer ist m.E. die deutsche Regelung. Danke für die Info hinsichtlich der FSCS...ist natürlich klar, dass nur die Leistung und nicht die Beiträge garantiert werden .. Ob der Protektor nur für kapitalbildende Policen greift, weiß ich nicht 100%ig, lass mich da gern eines besseren belehren? Hast du ne Quelle? Es wäre vom Grunde her auch nicht nötig, da das Kapital ja bei der Investmentgesellschaft ist..schwieriger wird es, wenn auch Todesfallleistungen oder Berufsunfähigkeit mitversichert ist...da muss das doch auch zum Protektor, die Gesellschaft schafft es ja nicht "der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge" nachzukommen. Also ich denke schon, dass der Sicherungsfonds da greift??? Das kann mehr sein, aber auch weniger, als die deutsche Regelung. Transparenter und kalkulierbarer ist m.E. die deutsche Regelung. ich glaube nicht, dass das britische Modell mehr bringt, denn beim deutschen ist es so, dass die Vertragswerte voll vom Sicherungsfonds übernommen werden, also auch die bereits gutgeschriebenen Überschüsse...+ die Garantieverzinsung und laufende Überschüsse...als wenn ich bei ner britischen Police nur 90% des aktuellen Wertes bekomme, ist das für mich weniger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver September 22, 2008 Danke für die Info hinsichtlich der FSCS...ist natürlich klar, dass nur die Leistung und nicht die Beiträge garantiert werden .. Ob der Protektor nur für kapitalbildende Policen greift, wage ich zu bezweifeln, lass mich da aber gern eines besseren belehren? Hast du ne Quelle? Also praktisch passiert doch, dass die Verträge so wie sie sind weitergeführt werden. D.h., bei echten fondsgebundenen LV/RV steht dann zwar Protektor drauf, der einzelne Vertrag läuft aber mit den investierten Fonds weiter. In die Konkursmasse eines Versicherers geht da n.m.K. nix. Und die zukünftige Leistung ist einzig von der Performance der Fonds abhängig. Soweit mein Kenntnisstand. Einzig, dass die KfW die Sicherungsfonds verwaltet, würde mich aktuell etwas irritieren... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 22, 2008 Also praktisch passiert doch, dass die Verträge so wie sie sind weitergeführt werden. D.h., bei echten fondsgebundenen LV/RV steht dann zwar Protektor drauf, der einzelne Vertrag läuft aber mit den investierten Fonds weiter. In die Konkursmasse eines Versicherers geht da n.m.K. nix. Und die zukünftige Leistung ist einzig von der Performance der Fonds abhängig. Soweit mein Kenntnisstand. Einzig, dass die KfW die Sicherungsfonds verwaltet, würde mich aktuell etwas irritieren... hab meine Aussage oben erweitert...und in die Konkursmasse gehen Kundengelder bei deutschen Versicherer grundsätzlich nicht.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver September 23, 2008 Es wäre vom Grunde her auch nicht nötig, da das Kapital ja bei der Investmentgesellschaft ist. Da ist es eigentlich auch nicht, sondern bei der Depotbank. .schwieriger wird es, wenn auch Todesfallleistungen oder Berufsunfähigkeit mitversichert ist...da muss das doch auch zum Protektor, die Gesellschaft schafft es ja nicht "der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge" nachzukommen. Also ich denke schon, dass der Sicherungsfonds da greift??? Wieso? Den Vertrag bzw. die garantierten Leistungen aus BU/Tod übernimmt Protektor. Die Fonds bleiben, wo sie sind. Schickt die Kohle nicht, können die Leistungen um 5% gekürzt werden. Langt das auch nicht, wird übertragen oder die VU müssen mehr in den Sicherungstopf einzahlen. Darüberhinaus gibt es bzgl. eventueller Übertragung der Verträge auf andere VU einen ziemlichen Freibrief bzgl. Bedingungsanpassung: (5) Ergibt die Prüfung nach Absatz 4, dass die Mittel des Sicherungsfonds gemäß § 129 Abs. 4 bis 5a nicht ausreichen, um die Fortführung der Verträge zu gewährleisten, setzt die Aufsichtsbehörde bei Lebensversicherungsunternehmen die Verpflichtungen aus den Verträgen um maximal 5 Prozent der vertraglich garantierten Leistungen herab. Die Aufsichtsbehörde kann außerdem Anordnungen treffen, um einen außergewöhnlichen Anstieg der Zahl vorzeitiger Vertragsbeendigungen zu verhindern. (6) Der Sicherungsfonds kann den Versicherungsbestand ganz oder teilweise auf in Deutschland zum Versicherungsgeschäft zugelassene Unternehmen übertragen; für diese Übertragung gilt § 14 entsprechend. Der Sicherungsfonds kann die Versicherungsbedingungen und die Tarifbestimmungen der zu übertragenden Verträge bei der Übertragung ändern, um sie an die Verhältnisse des übernehmenden Versicherers anzupassen, wenn es zur Fortführung der Verträge beim übernehmenden Versicherer zweckmäßig und für die versicherten Personen zumutbar ist. Die Änderung wird wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der Versicherten angemessen berücksichtigt und ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 23, 2008 · bearbeitet September 23, 2008 von GlobalGrowth Da ist es eigentlich auch nicht, sondern bei der Depotbank. man...mein ich doch...du wusstest was ich meine...klugschei...en kann ich auch Wieso? Den Vertrag bzw. die garantierten Leistungen aus BU/Tod übernimmt Protektor. Die Fonds bleiben, wo sie sind. Schickt die Kohle nicht, können die Leistungen um 5% gekürzt werden. Langt das auch nicht, wird übertragen oder die VU müssen mehr in den Sicherungstopf einzahlen. die Leistungskürzung von 5% im Ernstfall passiert aber nur, wenn die Verträge vom Sicherungsfonds auf ein Unternehmen übertragen werden und dieses Unternehmen von diesem Recht überhaupt gebrauch macht bzw. alle Mittel nicht ausreichen würden, um eine vollständige Deckung zu ermöglichen...bei über geschätzten 5-6Mrd Sicherungsvermögen + Nachschusspflicht der Unternehmen...sehr unwahrscheinlich ...bei der Mannheimer, die ja erstmal nur von der Auffanggesellschaft weiter gemanagt wird...waren die Garantiewerte + die Überschüsse gesichert, zudem werden die noch laufenden Verträge mit Ihren Garantiezinsen + u.U. einem Überschuss jährlich bedient. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver September 23, 2008 man...mein ich doch...du wusstest was ich meine...klugschei...en kann ich auch wenn schon, denn schon... um die Leistungskürzung von 5% im Ernstfall wusste ich zum Beispiel gar net...bei der Mannheimer, die ja erstmal nur von der Auffanggesellschaft weiter gemanagt wird...waren die Garantiewerte + die Überschüsse gesichert, zudem werden die noch laufenden Verträge mit Ihren Garantiezinsen + u.U. einem Überschuss jährlich bedient. -->aber schick mir mal ne Quelle, das mit den 5% interessiert mich näher! s. Anlage VAG_Regelungen_zum_Sicherungsfonds.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 23, 2008 · bearbeitet September 23, 2008 von GlobalGrowth die Leistungskürzung von 5% im Ernstfall passiert aber nur, wenn die Verträge vom Sicherungsfonds auf ein Unternehmen übertragen werden und dieses Unternehmen von diesem Recht überhaupt gebrauch macht bzw. alle Mittel nicht ausreichen würden, um eine vollständige Deckung zu ermöglichen...bei über geschätzten 5-6Mrd Sicherungsvermögen + Nachschusspflicht der Unternehmen...sehr unwahrscheinlich ...bei der Mannheimer, die ja erstmal nur von der Auffanggesellschaft weiter gemanagt wird...waren die Garantiewerte + die Überschüsse gesichert, zudem werden die noch laufenden Verträge mit Ihren Garantiezinsen + u.U. einem Überschuss jährlich bedient. so...um die riesige Kapitalsumme mal verständlicher zu erklären.. Im VAG §129 Abs. 4 - 5a Umfang des Vermögens...1%o der Nettorückstellungen aller dem Sicherungsfonds angeschlossener Unternehmen (sprich alle Lebensversicherer stellen das Sicherungsvermögen des Fonds mit jeweils 1%o aus ihren Nettorückstellungen) Es werden Jahresbeiträge durch alle Lebensversicherer in Höhe von 0,2%o gezahlt und sollte es erforderlich sein, können weitere Sonderbeiträge in Höhe von 1%o der Nettorückstellungen aller Lebensversicherer verlangt werden -->erst wenn all das fehlgeschlagen ist bzw. das Kapital nicht ausreicht, kommt es zu der von dir genannten Kürzung um 5% vereinfacht erklärt, bitte nicht die Wortwahl auf die Goldwaage legen: --> da müsste die Allianz Leben mindestens 2 mal "insolvent" gehen, dass das überhaupt passiert Also ich bleib dabei...das Sicherungssystem der Briten ist nicht annähernd so gut geregelt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The-Driver September 23, 2008 die Leistungskürzung von 5% im Ernstfall passiert aber nur, wenn die Verträge vom Sicherungsfonds auf ein Unternehmen übertragen werden und dieses Unternehmen von diesem Recht überhaupt gebrauch macht Also das lese ich so aus den Bestimmungen nicht heraus. Bin der Meinung, das kann auch ohne Übertragung "angeordnet" werden. Wie auch immer, als sehr relevant sehe ich das auch nicht an. Also ich bleib dabei...das Sicherungssystem der Briten ist nicht annähernd so gut geregelt... Echte Garantien oder anderweitige konkrete Verpflichtungen sind den Briten halt ziemlich suspekt... B) Das deutsche Sicherungssystem war vor Protektor noch besser. Zwar nicht gesetzlich geregelt, dafür stillschweigend. Eine "notleidende" Gesellschaft wurde einfach diskret übernommen/aufgekauft. Hatte bestens funktioniert. Tja, früher, da war die Welt noch in Ordnung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth September 25, 2008 ich habe mich nochmal belesen, wir beide haben einen Fehler gemacht, die Fondsanteile fondsgebundener Lebensversicherungen sind nicht bei den Fondsgesellschaften, sondern werden im Anlagestock der Versicherungsgesellschaft zusammengefasst...ohne jetzt gezielter Nachzuforschen, verweise ich erstmal auf den § 341d HGB. Der Anlagestock für sich stellt Sondervermögen dar und geht nicht in die Insolvenzmasse ein...demzufolge dürfte auch der Protektor als Sicherungsinstrument hier im Ernstfall fungieren. cya Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag