Zum Inhalt springen
ElGro

Finanzmarktkrise und englische Versicherungen

Empfohlene Beiträge

ElGro
· bearbeitet von ElGro

Ich habe mich doch sehr gewundert, daß bisher nicht über eine mögliche Pleite eines englischen Versierers gesprochen wurde. Immerhin hat z.B. HBOS alleine heute über 30% verloren. Wie wirkt sich eine mögliche Pleite auf eine fondsgebundene Rentenversicherung aus? Sind diese Versicherungen irgendwie geschützt (z.B. als Sondervermögen) oder gehen sie in die Insolvenzmasse ein? Standard Life sieht ja auch nicht gerade gut aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
Ich habe mich doch sehr gewundert, daß bisher nicht über eine mögliche Pleite eines englischen Versierers gesprochen wurde. Immerhin hat z.B. HBOS alleine heute über 30% verloren. Wie wirkt sich eine mögliche Pleite auf eine fondsgebundene Rentenversicherung aus? Sind diese Versicherungen irgendwie geschützt (z.B. als Sondervermögen) oder gehen sie in die Insolvenzmasse ein? Standard Life sieht ja auch nicht gerade gut aus.

 

 

leider ist das Kapital bei den engl. Versicherern kein Sondervermögen, sondern ist nach britischem Recht bis 2000Pfund 100% geschützt, darüber hinaus sind die Einlagen (also ohne Zins und Bonus) zu 90% abgesichert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger

Muss ein Versicherer irgendwann mal Insolvenz anmelden, dann fließt das Geld einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung in die Insolvenzmasse.

 

Sachen, die nicht im Eigentum der Versicherungsgesellschaft stehen, darf der Insolvenzverwalter nicht behalten. Er muss sie aus der Insolvenzmasse aussondern.

 

Eigentümer der Anteile während des Versicherungsverhältnisses bist nicht Du als Versicherungsnehmer, sondern das Versicherungsunternehmen.

 

Als Kunde hast Du im Fall der Insolvenz kein Aussonderungsrecht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth

hab ich doch gesagt!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
hab ich doch gesagt!

 

Richtig.

 

Wollte nur ergänzen: Gilt generell, auch für die deutsche FRV/FLV.

 

Versichertengelder sind kein Sondervermögen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine
Richtig.

 

Wollte nur ergänzen: Gilt generell, auch für die deutsche FRV/FLV.

 

Versichertengelder sind kein Sondervermögen.

Gilt das auch für fondsgebundene LV?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
auch für die deutsche FRV/FLV.

 

FRV = fondsgebundene Rentenversicherung

FLV = fondsgebundene Lebensversicherung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Stephan09

Und was ist mit KLV?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

das das Fondsguthaben kein Sondervermögen ist, ist richtig herausgestellt worden...

 

bei deutschen Gesellschaften ist es aber etwas anders, hier greift der Protektor.

 

Dies bedeutet, dass die ausgehandelte Garantieleistung, also Beitragssumme + Rechnungszins von derzeit 2,25% garantiert ausgezahlt wird. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber ausländischen Versicherern, die idR nur 90% der gezahlten Beiträge ohne "Rechnungszins" garantieren können/ dürfen!

 

Paradebeispiel ist hier die Mannheimer Leben, die sich in der "Börsenkriese 99/2000 verzockt hatte...die Kundengelder werden teilweise noch mit dem alten Rechnungszins von damals 4% über den Protector ausgezahlt, hinzu kommen sogar bereits gutgeschriebene Überschüsse!

 

cya

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
Und was ist mit KLV?

 

Paradebeispiel für meine genannte Ausführung: garantierte Versicherungssumme wird immer zu 100% erbracht, im Insolvenzfall durch den Protector...

selbst die bereits gutgeschriebenen Gewinnanteile darfst du behalten!!!

 

 

Protektor:

"Für die Versicherten der Mannheimer Lebensversicherung AG hat sich nach dem Übergang ihrer Verträge auf Protektor im Grunde genommen nichts geändert. Die Leistungen für die Altersvorsorge und den Risikoschutz werden in vollem Umfang garantiert, ebenso die bereits gewährten Gewinnbeteiligungen. Vereinbarte Vertragsoptionen, etwa Dynamisierungen und Vertragsanpassungen bleiben erhalten. In vielen Fällen werden sogar die Ansprechpartner dieselben sein."

 

hier klicken

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth

pps.-

 

mal abgesehen davon, will ich die Makler mal sehen, die in Scharen auf der Straße um Geld betteln, weil die Vermögensschadenhaftpflicht für die Falschberatung deutscher Kunden hinsichtlich des Insolvenzschutzes bei britischen Versicherern entweder Regress nimmt oder höhere Beiträge verlangt! :lol:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
hier greift der Protektor.

 

Von welcher Geldsumme sprechen wir im Fall des gesetzlichen Sicherungsfonds?

 

Welche Geldsumme müsste der Einlagensicherungsfonds zur Verfügung stellen bzw. aufbringen, um z.B. den Marktführer Allianz im Insolvenzfall auffangen zu können?

 

Sollte eine der britischen Gesellschaften Pleite gehen, bleibt deutschen Kunden, die bei einem der Versicherer einen Vertrag abgeschlossen haben, der Klageweg und die Aussicht, dass die EU- Rechtsprechung sie den britischen Kunden gleichstellt. Nach der EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen müssen die Forderungen aller Kunden losgelöst von ihrem Herkunftsland gleich behandelt werden.

 

Wann greift ein Einlagensicherungsfonds - wie beurteile ich das Risiko?

 

Leider sind die Hintergründe zur Einlagensicherung vielen unbekannt. So schreiben selbst renommierte Fachzeitschriften, dass generell keine Einlagensicherung besteht. Dies ist jedoch schlicht falsch. Der Einlagensicherungsfonds kommt dann zum Einsatz, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde und das Versicherungsunternehmen einvernehmlich erkennen, dass keine Möglichkeit mehr besteht, Verpflichtungen aus den bestehenden Verträgen zu erfüllen. Das heißt, das Versicherungsunternehmen wurde vergeblich zum Verkauf angeboten, es darf kein Neugeschäft mehr entgegennehmen und verbundene Unternehmen in der Konzernstruktur (Mutter und Tochterunternehmen) sind nicht in der Lage Kapital zur Verfügung zu stellen.

 

Ziel ist es daher immer ein Unternehmen zu wählen, das durch Solvabilität und Finanzstärke ( Rating) niemals in den vermeintlichen "Genuss" des Einlagensicherungsfonds kommt.

 

Funktionsweise der deutschen Absicherung:

 

Der Fall der Mannheimer Versicherung hat vor nicht allzu langer Zeit für Aufsehen und Aufregung in der deutschen Versicherungslandschaft gesorgt. Erst dieses Ereignis hat dazu geführt in Deutschland eine Auffanggesellschaft zu gründen, die in Not geratenen Gesellschaften und den betroffenen Kunden einen gewissen Mindestschutz bietet. Seit 1827 existierte die deutsche Versicherungswirtschaft ohne die Einlagensicherung der Protektor AG, die erst im Dezember 2004 gegründet wurde.

 

Wer jetzt vermutet, dass alle Ansprüche des Kunden durch die Sicherungseinrichtung geschützt sind, der irrt. Sollte das Guthaben nicht ausreichen so können die Leistungen und Garantien gekürzt werden. Dies gilt auch für schon bestehende Garantieansprüche.

 

Ein umfassender Schutz besteht also nicht. Sollte eine der großen deutschen Gesellschaften wie Debeka oder Allianz in Schieflage geraten, ist der Zweifel an der Tragfähigkeit der Protektor AG durchaus gestattet.

 

Häufig wird die Protektor AG auch als "Deckmantel" genutzt um den Kunden in nicht vorhandener Sicherheit zu wägen.

 

Die erste Pleite eines Großversicherers würde vermutlich zu einem Dominoeffekt führen, dessen erstes Steinchen die Protekor AG wäre und dem weitere Versicherer folgen würden.

 

Der englische Einlagenschutz:

 

Die FSCS ( Financial Services Compensation Scheme ) gibt es in Großbritannien seit dem Jahr 1975.

 

Folgende in Deutschland tätigen Unternehmen unterliegen den Regelungen des Feuerwehrfonds: Standard Life, Royal London, Legal&General sowie MGM. Clerical Medical befindet sich auf dem Weg in den Feuerwehrfonds.

 

Wichtig für den Kunden, der Wert auf eine Mitgliedschaft im FSCS legt, ist die Policierung der Verträge in Großbritannien. Die britische Finanzaufsicht heißt FSA und gilt weltweit als eine der strengsten Aufsichtsbehörden.

 

Anleger sollte daher nicht im neuen deutschen Einlagensicherungsfonds eine vermeintliche Sicherheit suchen, sondern auf die Finanzstärke des jeweiligen Versicherers achten. Dies gilt unabhängig von deutschen oder britischen Verträgen. Wer jedoch Wert legt auf Kontrolle und Einlagensicherung, ist mit Sicherheit bei einer britischen Gesellschaft mindestens genauso gut aufgehoben wie bei einer deutschen. Es sind noch lange nicht alle Hausaufgaben von deutschen Gesellschaften gemacht.

 

Weitere Informationen: www.protektor-ag.de sowie www.fsa.gov.uk für die britische Aufsicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
Von welcher Geldsumme sprechen wir im Fall des gesetzlichen Sicherungsfonds?

 

Welche Geldsumme müsste der Einlagensicherungsfonds zur Verfügung stellen bzw. aufbringen, um z.B. den Marktführer Allianz im Insolvenzfall auffangen zu können?

 

Sollte eine der britischen Gesellschaften Pleite gehen, bleibt deutschen Kunden, die bei einem der Versicherer einen Vertrag abgeschlossen haben, der Klageweg und die Aussicht, dass die EU- Rechtsprechung sie den britischen Kunden gleichstellt. Nach der EU-Richtlinie über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen müssen die Forderungen aller Kunden losgelöst von ihrem Herkunftsland gleich behandelt werden.

 

...das ist jetzt nur ne Grobfassung, auf Wunsch geh ich bis ins Detail der Solvabilitätsspanne und der einzelnen Vorschriften, sowie der § aus den VAG...

 

 

weisste, was mich bei dir nervt...du kopierst nur irgendwelche Vertriebswerbung und hast Null Ahnung von der Materie...

aber nun mal für dich zum lernen und für den aufmerksamen Leser:

 

Der Sicherungsfonds wird über Jahresbeiträge der Mitglieder finanziert. Diese betragen 0,2 der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der deutschen Lebensversicherer (Stand 12/2007: ca. 129 Mio. ), bis ein Vermögen von insgesamt 1 der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen (Stand 12/2007: ca. 647 Mio. ) erreicht ist.

 

-->diese Aufforderung betrifft jeden Versicherer einzeln und verpflichtet ihn als Mitglied zur Zahlung

 

Für den Fall, dass der Sicherungsfonds den Versicherungsbestand eines Not leidenden Lebensversicherungsunternehmens sanieren muss, können weitere Sonderbeiträge erhoben werden. Voraussetzung hierfür ist eine Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Übertragung des Versicherungsbestandes auf den Sicherungsfonds. (§ 125 Abs. 2 VAG) Für detaillierte Regelungen zur Finanzierung des Sicherungsfonds hat das Bundesministerium der Finanzen eine Rechtsverordnung erlassen (Sicherungs-Finanzierungs-Verordnung(Leben) - SichLVFinV).

 

-->im Notfall verpflichten sich die Mitglieder 1% Ihrer Kapitalanlagen einzubringen, nach Schätzungen aus 2005 wären dies in etwa 5 Milliarden EURONEN!

dies ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, durch Sondervereinbarungen können weitere Zahlungen in den Protektor Sicherungsfonds erhoben werden!

 

Zu deinem lächerlichen Sinnlosbeispiel bei der Allianz...die bewertet Beitragssumme in 2005 lag bei 4,4Mrd , somit würden selbst die Verpflichtungen der Allianz alle erfüllbar sein.

 

Weiterhin ist anzumerken, dass durch das VAG (Versicherungs-Aufsichts-Gesetz) derart hohe Hürden durch die Befügnisse des Bundesaufsichtsamt für Versicherungen und Finanzen eingebaut ist, das die dauernde Erfüllbarkeit der Verträge gewährleistet ist.

Im Falle der Mannheimer hat das Bafin eingegriffen, weil die Bilanzwerte nicht den hohen Anforderungen genügte, daher wurde sogar der Geschäftsbetrieb eingestellt...Hintergrund war, dass die Aktienquote der Mannheimer zu hoch war, vorgeschrieben sind max. 35%! Es wird also nicht bis zum worst case gewartet, sondern gleich reagiert!

 

Bei den britischen Versicherern gibt es derartige Solvabilitätsvorschriften nicht...!!!!!

 

Und nochwas, Caosverkäufer, die Ihren Kunden Canada-Life oder Standard-Life anbieten, haben sogar ein zweites Problem...durch den eigentlichen Geschäftsbetrieb in England oder meinetwegen Canada, aber einer Policierung in Deutschland...greift weder das deutsche noch das britische Sicherungssystem...

 

 

 

was erzählst du für einen Nonsens hinsichtlich der Mitglieder im Einlagensicherungsfonds???? Weißt du, was du da erzählst?

 

hier mal die Mitglieder: klick

 

Jeder deutsche Lebensversicherer ist da enthalten, wenn jemand einen vermissen sollte, kann das an einer Holding liegen, die durch die Dachstruktur mehrere Konzerne vereint :thumbsup:

 

"Pflichtmitglieder:

Kraft Gesetzes müssen dem Sicherungsfonds alle Lebensversicherungsunternehmen/ -niederlassungen angehören, die in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensversicherungsgeschäft betreiben. Ausnahmen hiervon bestehen nur für Niederlassungen von Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) haben. Diese Unternehmen sind nicht Mitglieder des Sicherungsfonds.

 

Freiwillige Mitglieder:

Pensionskassen können dem Sicherungsfonds freiwillig beitreten. "

 

 

 

so, nun antworte mal mit Fakten und nicht mit Phrasen von deinen Courtagezahlern! :angry:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sisyphos
Und nochwas, Caosverkäufer, die Ihren Kunden Canada-Life oder Standard-Life anbieten, haben sogar ein zweites Problem...durch den eigentlichen Geschäftsbetrieb in England oder meinetwegen Canada, aber einer Policierung in Deutschland...greift weder das deutsche noch das britische Sicherungssystem...

 

In diesem Punkt muß ich Dir teilweise widersprechen GlobalGrowth.

 

Diese Regelung benachteiligt eindeutig die Kunden anderer EU-Länder und dürfte damit nach EU-Recht kaum haltbar sein. Allerdings müßte man sich dann im Ernstfall erst zum EuGH durchklagen.

 

Einige britische Versicherer policieren die Verträge auch für deutsche Kunden in Großbritannien. Damit findet dann ganz eindeutig das britische Sicherungssystem Anwendung. Dazu zählen sicher Legal&General und meines Wissens auch seit kurzem Standard-Life - nicht aber Canada-Life.

 

Canada Life hat den europäischen Sitz in Irland und welches Recht und Sicherungssystem dort Anwendung findet, ist mir völlig unklar.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth
In diesem Punkt muß ich Dir teilweise widersprechen GlobalGrowth.

 

Diese Regelung benachteiligt eindeutig die Kunden anderer EU-Länder und dürfte damit nach EU-Recht kaum haltbar sein. Allerdings müßte man sich dann im Ernstfall erst zum EuGH durchklagen.

 

Einige britische Versicherer policieren die Verträge auch für deutsche Kunden in Großbritannien. Damit findet dann ganz eindeutig das britische Sicherungssystem Anwendung. Dazu zählen sicher Legal&General und meines Wissens auch seit kurzem Standard-Life - nicht aber Canada-Life.

 

Canada Life hat den europäischen Sitz in Irland und welches Recht und Sicherungssystem dort Anwendung findet, ist mir völlig unklar.

 

weisste, ich hatte so nen Hals, weil hier ein Vertriebler Mist schreibt, dass ich die Canada-Life in die gleiche Waagschale wie die Standard-Life schmiss,

sorry

 

Bei der SL ist es definitiv so und bedenkt bitte, dass es bei der Klage zu keiner Kostenübernahme durch eure Versicherer kommt (Bedingungswerk Kapitalanlagen)

Also im Notfall Anwalt und Gerichtskosten vorschießen!

Handelt es sich bei der CL nicht um eine Zweigniederlassung in Irland? Oder haben die den Firmensitz verlegt?

 

Über den Insolvenzschutz der CL ist auf der Homepage nichts zu finden, traurig...

bei der SL hab ich auf deren Homepage folgendes gefunden:

 

"Kunden, deren Verträge seit dem 1. Dezember 2001 ausgestellt wurden, können in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Standard Life zahlungsunfähig sein sollte, Entschädigungsleistungen über das britische Sicherungssystem FSCS (Financial Services Compensation Scheme) beantragen."

 

Wer gern Bilanzen lesen möchte, kann sich sein eigenes Bild machen

 

Standard Life " nur A Rating von S&P klick

Allianz: AA Rating von S&P klick

-->schaut mal bei versicherungstechnische Rückstellungen

das ist der entscheidende Punkt im Vergleich von britischen und deutschen Versicherern, das Kapital ist gebunden und damit sofort verfügbar!

 

 

Wie auch immer, ich möchte mal die Antwort hinsichtlich der Solvabilität von unserem Privatanleger hören, bevor derartige Sachen geklärt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
etherial
"Kunden, deren Verträge seit dem 1. Dezember 2001 ausgestellt wurden, können in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Standard Life zahlungsunfähig sein sollte, Entschädigungsleistungen über das britische Sicherungssystem FSCS (Financial Services Compensation Scheme) beantragen."

 

Wenn man herumgoogelt finde ich das:

 

Standard Life Kunden in Deutschland, die ihren Abschluss vor dem 1. Dezember 2001 getätigt haben, haben im Insolvenzfall Anspruch auf Entschädigungsleistung aus dem FSCS. Seit 1. Dezember 2001 ist der Geltungsbereich des FSCS ausschließlich auf britische Kunden beschränkt.

 

und das

 

Gute Nachricht für alle Kunden der Standard Life. Durch eine neue Regelung unterliegen nun alle Versicherungsverträge, die nach dem 25.01.2007 abgeschlossen wurden dem britischen Insolvenzschutz durch die FSCS (Financial Services Compensation Scheme).

 

oder

 

Sie berechtigt die deutschen und österreichischen Neukunden in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Standard Life zahlungsunfähig sein sollte, Entschädigungsleistungen für ihre Verträge über das FSCS zu beantragen. Sie sind damit im gleichen Maß berechtigt, den Schutz des FSCS in Anspruch zu nehmen wie britische Kunden von Gesellschaften, die der Aufsicht der britischen Financial Services Authority (FSA) unterliegen.

 

Es hört sich für mich so an als gälte der Insolvenzschutz nur für diejenigen vor 2001 und nach 2007 und offensichtlich auch unterschiedlich besichert. Darf man den Infos auf der Standard-Life-Homepage trauen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
Es hört sich für mich so an als gälte der Insolvenzschutz nur für diejenigen vor 2001 und nach 2007 und offensichtlich auch unterschiedlich besichert. Darf man den Infos auf der Standard-Life-Homepage trauen?

 

 

da haben wir das Problem, du merkst selbst wie seltsam die Regelungen getroffen werden...ich kann dir immo keine definitive Aussage geben, schreib denen doch mal ne Email mit deiner Frage mit dem Verweis, dass du die Daten veröffentlichen wirst...

dann setz den Eintrag mal hier rein...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
Canada Life hat den europäischen Sitz in Irland und welches Recht und Sicherungssystem dort Anwendung findet, ist mir völlig unklar.

 

Nach irischem Recht ist C.L. verpflichtet, die Vermögenswerte ihrer Versicherungsverträge als Sicherungsvermögen einzurichten. Im Insolvenzfall haben die Versicherungsnehmer vorrangigen Anspruch auf das Sicherungsvermögen. Das irische Recht entspricht in dieser Hinsicht grundsätzlich dem deutschen Recht, da beide auf einer für alle EU-Mitlgiedstaaten geltenden Richtlinie beruhen, die eine Gleichbehandlung aller Versicherungsnehmer im Liquidationsfall eines Versicherers verlangt.

 

Canada Life ist. direkt und indirekt, der deutschen, der irischen und der kanadischen Finanzaufsicht unterworfen.

 

Da sich der Hauptsitz der Canada Life Assurance Europe Limited in Irland befindet, liegt die primäre Zuständigkeit für die Rechts- und Finanzaufsicht bei der Aufsichtsbehörde

in Irland, der Irish Financial Services Regulatory Authority.

 

Gemäß irischem Recht ist der verantwortliche Aktuar dazu verpflichtet, jedes Jahr gegenüber der irischen Aufsichtsbehörde und dem Vorstand der Gesellschaft Rechenschaft über die Höhe der Solvabilität der Gesellschaft abzulegen. Zudem muss er bestätigen, dass die Beitragseinnahmen im Neugeschäft hinsichtlich der Kapitalausstattung des Unternehmens ausreichen, den finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die finanzielle Stärke des Unternehmens wird so durch rechtliche Auflagen regelmäßig überprüft und sichergestellt.

 

Für Versicherungsverträge gilt das deutsche Vertragsrecht. Auch der Gerichtsstand ist in Deutschland.

 

Bei den britischen Versicherern gibt es derartige Solvabilitätsvorschriften nicht...!!!!!

 

C.L. hat sicher weniger das Problem insolvent zu gehen als viele andere. (vgl. Finanzkraft und Ratings).

 

Für den Versicherungsnehmer aber sind die deutschen Gesellschaften sicherer, weil er bei ihnen seinen Rechnungszins Jahr um Jahr unwiderruflich gutgeschrieben bekommt

 

Für einen effizienten Vermögensaufbau, der auf 20 oder mehr Jahre ausgerichtet ist, bedarf es jedoch einer sinnvoll hohen Aktienquote.

 

Deutsche Lebensversicherungen sind bei der Anlage der Kundeneinlagen gesetzlich auf eine maximale Aktienquote von 35% begrenzt. Diese Aktienquote wird von allen Versicherungen deutlich unterschritten und lag im Jahr 2007 bei nur ca. 10%. Im Gegensatz dazu liegen die Aktienquoten von britischen Policen meist bei 50 bis 60 Prozent.

 

Langfristige Geldanlagen unterhalb der persönlichen Inflation sind wenig sinnvoll. Die deutsche Kapitallebensversicherung ist ein "Renditegrab". Die deutsche Lebensversicherung zur Altersversorgung ist ein ,legaler Betrug ( festgestellt vom Landgericht Hamburg.)

 

Es hört sich für mich so an als gälte der Insolvenzschutz nur für diejenigen vor 2001 und nach 2007 und offensichtlich auch unterschiedlich besichert. Darf man den Infos auf der Standard-Life-Homepage trauen?

 

Bestehende Verträge sind keinesfalls ohne Schutz: Durch die strengen Aufsichtsmechanismen der FSA und der entsprechenden internen Kontrollmechanismen ist der Schutz bereits in weitem Maße sichergestellt.

 

Die Lösung für zukünftige Verträge ist für S.L. der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg, den Schutz des FSCS für alle Standard Life-Verträge sicherzustellen. Diese Lösung gilt zwar nicht für bestehende Verträge und Zuzahlungen in bestehende Verträge, aber S.L. hat die Ungleichbehandlung von Verträgen unter den aktuellen Regeln für das FSCS mit der FSA diskutiert und die FSA hat bestätigt, dass sie eine Änderung der Regelungen prüfen werden. S.L. wird weiter zusammen mit der FSA daran arbeiten, dieses Problem zu lösen.

 

 

...Alle Verträge ab 2001 werden/sind rückwirkend Insolvenzgeschützt! Offizielle Info bzw. Stellungnahme seitens der SL ist in ca. 1 bis 2 Monaten zu erwarten

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
· bearbeitet von GlobalGrowth

wir wollten das Ganze doch mal versicherungstechnisch angehen, wer mit derartigen Fakten arbeitet, muss doch Fachkompetenz haben, oder? Beweise Sie mir...

 

Wie hoch ist den die vermeintliche Solvabilitätsspanne des britischen Versicherers?

Zeig mir doch mal die technischen Rückstellungen hinsichtlich der with-profit-policen in der Bilanz?

Warum werden etwaige Garantien und Überschüsse erst zum Ende garantiert, deutsche Versicherer schreiben Sie unwiderruflich jährlich gut?

Mal davon abgesehen, dass die Abschluss- und Vertriebskosten der Hammer sind, wird es in Zukunft richtig teuer, wenn die Absichtserklärung des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Abgeltungssteuer greifen sollte. Dann wird neben der "Garantiekonstellation" noch die Todesfallsumme editiert und damit der 1%o Wert an Kosten erhöht.

Im Übrigen haben deutsche Versicherer zwar idR das gemilderte Niederstwertprinzip in der Reserve, britische Versicherer sind in dieser Frage der Bilanzierung aber seit Jahren bedeckt, warum eigentlich? :-

 

 

 

So nebenbei, merkste was? <_<

 

 

sooo, lang genug gewartet, Hund muss gassi ...ich hoffe morgen keine kopieren Texte zu lesen, sondern deinen eigenen geistigen Erguss lieber Privatanleger!!!

 

 

ppps:. hab gerade was zum schmunzeln gefunden bei verbraucherschutz-magazin:

 

"

Lebensversicherungen als Spar- und Geldanlage

 

 

Chancen und Risiken

Anbieter aus Ländern der Europäischen Union (EU)

Vor den Zeiten des Internet gab es nur ein paar Versicherungs-Makler, die aktiv englische oder schottische Lebensversicherungen vermittelten. Mittlerweile ist der Verkauf durch das Internet grenzenlos. Und ein paar Anbieter aus anderen EU-Staaten haben die ersten Verkaufs-Büros in Deutschland eröffnet.

 

Für in Deutschland lebende Lebensversicherungs-Suchende erscheinen auf den ersten Blick die Lebensversicherungen aus Groß-Britannien, speziell England und Schottland, interessant. Denn diese und ihre Verkäufer schwärmen von Renditen dieser Policen, die weit über den Renditen der Deutschen liegen sollen.

 

Meist handelt es sich um Halbwahrheiten, die kolportiert werden.

 

 

"Briten-Policen" Britische Lebensversicherungen legen das Kapital von den Versicherten vor allem in Aktien an. Daraus ergibt sich eine einfache Rechnung:

 

Hui

Klettern die Aktien-Kurse während der Laufzeit der Lebensversicherung in schwindelerregende Höhen, können die Versicherten einer "Briten-Police" mit einer überdurchschnittlichen Rendite rechnen.

 

oder

 

Pfui

Sollte es allerdings so kommen, daß die Aktien-Kurse vor sich hin dümpeln, ist die Rendite einer Briten-Police nicht besser, vielleicht sogar schlechter als die Rendite einer herkömmlichen deutschen Kapital-Lebensversicherung.

 

Die "Briten-Police ist eine Aktien-Lebensversicherung. Nur Dummme und schlimme Finger unter den Verkäufern erdreisten sich, diese mit einer herkömmlichen deutschen Kapital-Lebensversicherung zu vergleichen. Die legt das Kapital nur zu einem sehr geringen Teil in Aktien an. Da verbietet sich ein Vergleich mit einer "Aktien-Anlage", und darum handelt es sich bei einer "Briten-Police".

 

So einfach ist die Wahrheit.

 

 

Vergangenheits-Renditen In den letzten Jahrzehnten waren die Aktien-Renditen hoch, deshalb können die Anbieter und Verkäufer von Briten-Policen jetzt mit hohen Renditen "werben". Allerdings: Wer jetzt eine Briten-Police abschließt, kriegt nicht die Renditen der Vergangenheit. Wer aber glaubt - und es handelt sich um eine Glaubens-Frage und nicht um eine Wissens-Frage - daß sich die Aktien-Kurse auch in den nächsten Jahrzehnten ähnlich wie in den letzten entwickeln werden, für den ist die Briten-Police eine echte Alternative. Doch dann könnte man auch eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen.

 

 

Vergleichbares in Deutschland Denn darum handelt es sich im Prinzip bei der "Briten-Police": Um eine fondsgebundene Lebensversicherung. Und die gibt es seit knapp 30 Jahren auch in Deutschland. Wenn man in den 70er Jahren in Deutschland eine solche Police mit 80% Aktien-Anteil und 20% Zinsanlagen- und Immobilien-Anteil abgeschlossen hätte, hätte man die Rendite einer "Briten-Police" erreicht.

 

So einfach ist die Wahrheit.

 

:D :D :D

Quelle

 

Ein Schelm wer böses denkt! :-

 

Gute Nacht!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Privatanleger
· bearbeitet von Privatanleger
...Vergleichbares in Deutschland Denn darum handelt es sich im Prinzip bei der "Briten-Police": Um eine fondsgebundene Lebensversicherung. Und die gibt es seit knapp 30 Jahren auch in Deutschland. Wenn man in den 70er Jahren in Deutschland eine solche Police mit 80% Aktien-Anteil und 20% Zinsanlagen- und Immobilien-Anteil abgeschlossen hätte, hätte man die Rendite einer "Briten-Police" erreicht...

 

Der entscheidende Unterschied zu der fondsgebundenen Rentenversicherung ist hierbei das Risiko.

 

Jede britische Versicherungs-Police besteht aus den Komponenten Sicherheit und Rendite. Die garantierte Versicherungssumme und die zugeteilten Bonusleistungen sind die Sicherheitskomponenten, die künftigen Boni und der Schlussbonus die Renditetreiber.

 

Smoothing und auch die garantierten Boni sowie die Garantieverzinsung finden überwiegend aufgrund der deutschen Anlegermentalität im Rahmen der UWP-Policen hier einen großen Anklang.

 

Smoothing heißt: Kursspitzen werden nach oben, wie nach unten geglättet, also die Volatilität gegenüber einer direkten Anlage abgefedert. Das macht Sinn, um Börsenschwankungen kurzfristiger Natur wie z.B. in den Jahren 2001 und 2002 für die Kunden, die nicht an einem schwankungsintensiven Investment interessiert sind, zu glätten, insbesondere dann, wenn in solchen Jahren eine Police zur Auszahlung kommt

 

Bei der FLV trägt der Anleger dagegen das Risiko allein. Für Investoren, die bereit sind ein größeres Risiko zu tragen, sind diese Produkte interessant.

 

Egal ob britisch oder fondsgebunden, beide Varianten bieten im Schnitt vergleichsweise höhere Renditechancen.

 

http://www.legalundgeneral.de/fileadmin/do...2_der_fonds.pdf

 

hab gerade was zum schmunzeln gefunden bei verbraucherschutz-magazin:

 

Im richtigen Licht!:

 

Presse-Kommentar Standard Life zu Capital Artikel 16/2005 (21.07.2005)

 

Im Folgenden nehmen wir Stellung zu einigen Aussagen im Artikel Britisches Tief in der Zeitschrift Capital vom 21. Juli 2005:

 

Capital: Maklerprospekte für britische Lebensversicherungen verbreiten hier zu Lande immer noch eitel Sonnenschein. "Trotz der vergangenen Börsenflaute erzielen fällige Verträge Renditen von cirka zehn Prozent pro Jahr - weit mehr als deutsche Lebensversicherungen", verspricht zum Beispiel der Marburger Makler OPC.

 

Standard Life: Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf Werbematerial, das von unabhängigen Vermittlern erstellt wird. Standard Life wirbt weder in Marketingliteratur noch auf Veranstaltungen oder im Internet mit zweistelligen Renditen.

 

Capital: In der Realität plagt die gut 800 000 deutschen Anleger in Policen des Vereinigten Königreichs ein britisches Phänomen. Ein anhaltendes Tief bei angelsächsischen Lebensversicherern verdüstert die Gewinnaussichten auch für Kunden auf dem Kontinent.

 

Standard Life: Fallende Aktienkurse be-reiten allen Versicherern Probleme ob deutschen oder britischen. Unsere Anlagepolitik und unsere Produktstruktur erlaubt es uns jedoch, deutlich flexibler auf Veränderungen in den Finanzmärkten zu reagieren. Das heißt: Bei steigenden Aktienkursen können wir die Chancen im Sinne des Kunden nutzen und verstärkt in profitable Aktien anlegen, da wir nicht der 35 % Höchstgrenze für den Aktienanteil unterliegen.

 

Da wir keinen fixen Garantiezins für die gesamte Laufzeit zusagen, sind wir auch in der Bestimmung unserer Boni flexibel. Der jährlich bekannt gegebene Bonus kann so je nach Marktlage schwanken und in guten Börsenzeiten auch über den Überschussbeteiligungen der deutschen Mitbewerber liegen. Die deutschen Gesellschaften sind heute neben dem geringen Aktienanteil gezwungen, ihren Anteil an festverzinslichen Wertpapieren hoch zu halten, um den über die gesamte Laufzeit zugesagten Garantiezins einhalten zu können. Da aber festverzinsliche Wertpapiere aktuell kaum mehr als 3 % Rendite erbringen, wird derzeit eine Senkung des Garantiezinses diskutiert (in Österreich wurde bereits eine Senkung auf 2,25 % beschlossen).

 

Mit der geplanten Senkung nähert sich der Garantiezins dem Garantieniveau der britischen Versicherer ohne dabei ähnliche Renditechancen bieten zu können. Darüber hinaus ergibt sich dadurch für deutsche Anbieter ein weiteres, erhebliches Problem: Es zeichnet sich ab, dass die durchschnittliche Garantie in den Beständen die erwirtschafteten Erträge künftig übersteigen könnte, womit die Gesellschaften Gefahr laufen, in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.

 

Capital: Die höheren Gewinnchancen gegenüber deutschen Offerten müssen aber mit größeren Sicherheitsrisiken und höherem Informationsaufwand bezahlt werden. Eine Umfrage unter den britischen Unternehmen am deutschen Markt zeigt zwar, dass sich die Ertragsstärke erholt, die Kunden davon aber zunächst kaum profitieren.

 

Standard Life: Unsere With Profit- Produkte enthalten eine Reihe von Sicherheitsmechanismen und Garantien: Wir garantieren dem vertragstreuen Kunden eine Mindestrente; er weiß somit von Anfang an, womit er in jedem Fall rechnen kann. Die jährlichen Boni sind bei Ablauf garantiert.

 

Unsere With Profit-Produkte verfügen über insgesamt drei flexible und intelligente Sicherheitsmechanismen:

 

1. Garantierte Mindestrente / Ablaufleistung

2, bei Ablauf garantierter jährlicher Bonus

3. das Glättungsverfahren Smoothing, das die Auswirkung kurzfristiger Kursschwankungen reduziert

4. Ab Rentenbeginn gilt zudem eine vollgarantierte Rente; d. h. wir garantieren dem Kunden ab Rentenbeginn die ermittelte Höhe der monatlichen Rente bis zu seinem Lebensende.Nahezu

alle Versicherer haben unter den Börsenverlusten der Jahre 2000-2002 gelitten. Die Überschussbeteiligung deutscher Gesellschaften ist daher ebenfalls seit Jahren rückläufig.

 

Capital: Zu ausgeprägt darf das Sicherheitsbedürfnis des Sparers aber nicht sein. Valentin: "Wer langfristig nicht auf höhere Renditen mit Aktien statt mit festverzinslichen Papieren vertraut, sollte lieber bei deutschen Policen bleiben."

 

Standard Life: Das Zitat von Bertram Valentin wurde hier im falschen Kontext verwendet. Es sollte nicht auf ein besonderes Risiko in unseren Produkten hinweisen, sondern vielmehr unsere Erwartung unterstreichen, dass Aktien langfristig eine höhere Rendite erwirtschaften als festverzinsliche Wertpapiere wie dies bisher in der Vergangenheit der Fall war, was zahlreiche Studien renommierter Analystenhäuser und Universitäten belegen.

 

Capital: Der Blick zurück lässt britische Policen meist vorteilhafter als die deutsche Konkurrenz aussehen. Müssten die Anbieter stattdessen nach deutschem Muster werben und Prognosen auf der Basis der fest zugesagten aktuellen Gewinnbeteiligung vergleichen, landeten sie derzeit wegen geringer Boni - bis auf Canada Life - am unteren Ende der Leistungsskala.

 

Standard Life: Der Vergleich hinkt: Wir können nicht wie die deutschen Gesellschaften prognostizieren, denn unsere Produkte sind vollkommen anders strukturiert. Da wir keine mit den deutschen Gesellschaften vergleichbare Überschussbeteiligung anbieten, können wir auch nicht mit dieser werben oder prognostizieren. Der Versuch, unseren laufenden Bonus mit der Überschussbeteiligung deutscher Anbieter gleichzusetzen, ist irreführend.

 

Capital: Vorerst prognostizieren Experten selbst bei steigenden Aktienmärkten keine Höhenflüge auf der Insel. "Wir erwarten weitere Kürzungen der Boni oder niedrige Verzinsungen", so "Money Management". Das Gros der Versicherer müsse noch seine Verluste aus dem Aktientief ausgleichen.

 

Standard Life: Auch die britischen Gesellschaften müssen selbstverständlich bei steigenden Kursen zunächst ihre Rücklagen wieder aufbauen. Bei verhaltenen Aktienmarktprognosen werden dabei natürlich nicht gleich die Boni angehoben. Die deutschen Gesellschaften haben ihre Überschussbeteiligungen ebenfalls in diesem Jahr nicht angehoben. Gleichzeitig ist eine Senkung des Garantiezinses in Planung (in Österreich bereits umgesetzt)

 

Capital: Kein Wunder, dass auf der Insel der Absatz der Geldanlage abgestürzt ist und 28 von 50 Gesellschaften aus dem Neugeschäft mit Kapital bildenden Lebensversicherungen ausgestiegen sind. So mancher Hauskäufer hatte dort zur Finanzierung die stattlichen Renditen der Vergangenheit fest einkalkuliert und steht nun vor einem Scherbenhaufen.

 

Standard Life: In Großbritannien herrscht ein Trend hin zu stärker renditeorientierten Produkten. Dies liegt jedoch nicht darin begründet, dass Lücken in Finanzierungsplänen entstanden sind, sondern vielmehr erfordert der britische Markt und die Anlegermentalität der dortigen Kunden Produkte mit deutlich stärkerem Fokus auf Renditechancen. So ist beispielsweise der Anteil fondsgebundener Produkte im Vergleich zum deutschen Markt erheblich höher. Dem britischen Kunden ist heute deutlicher bewusst, dass Garantien Geld kosten.

 

Darüber hinaus wird die Altersvorsorge in Großbritannien im Vergleich zu Deutschland wesentlich stärker über private als über staatliche Rentenversicherung abgebildet: Die Prämieneinnahmen britischer Lebensversicherer liegen mehr als 50 % über denen in Deutschland bei etwa 23 Mio. mehr Einwohner in Deutschland. Dadurch bedingt existiert im dortigen Markt auch eine wesentlich größere Produktvielfalt.

 

Den Scherbenhaufen, der hier als typisch britisches Phänomen beschrieben wird, finden wir genauso im deutschen Markt vor: Eine große Anzahl deutscher Versicherer hat ebenfalls ihre Kunden anschreiben müssen, um ihnen mitzuteilen, dass ihre Finanzierungen Lücken aufweisen. Auch hier gilt es nochmals zu betonen: Fallende Aktienmärkte betreffen Versicherer in allen Märkten.

 

Capital: Vor allem häufen sich Beschwerden von Clerical Medical Kunden, die Beiträge über Kredit finanzierten.

 

Standard Life: Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass die deutsche Standard Life-Niederlassung zu keinem Zeitpunkt fremdfinanzierte Renten beworben und wissentlich verkauft hat. Schwerpunkt des Geschäftsfeldes von Standard Life in Deutschland ist und bleibt die langfristige, investmentorientierte Altersvorsorge.

 

Capital: Versicherer haften nur für Falschberatung des eigenen Außendienstes - und den besitzen Briten hier zu Lande nicht.

 

Standard Life: Wir halten den Vertrieb über unabhängige, qualifizierte Vermittler für den kundenfreundlichsten Vertriebsweg im deutschen Lebensversicherungsmarkt; der Kunde erhält hier unternehmensunabhängige Beratung.

 

Durch die Nutzung eines unabhängigen Vermittlers entsteht dem Kunden keinerlei Nachteil auch nicht bezüglich einer evtl. Fehlberatung. Der unabhängige Vermittler kann genau so wie ein Versicherungsunternehmen ebenfalls für Falschberatung haftbar gemacht werden. Darüber hinaus wird mit der Umsetzung der EU Vermittlerrichtlinie (voraussichtlich 2006) die Beratung des Kunden über freie Makler weiter verbessert und der Verkaufsprozess für den Kunden aufgrund der umfangreichen Dokumentationspflichten nochmals transparenter.

 

Capital: Für selbstständige Tochtergesellschaften wäre die deutsche Aufsicht zuständig, doch die UK-Versicherer mit ihrem Anteil von gut vier Prozent am gesamten hiesigen Neugeschäft haben höchstens Niederlassungen in Deutschland gegründet.

 

Standard Life: Für die Gründung einer Niederlassung gibt es gute Gründe: Denn mit der Gründung einer Niederlassung unterliegt Standard Life weiterhin der Aufsicht der britischen Financial Services Authority (FSA). Nur so ist es uns überhaupt möglich, Produkte nach dem britischen With Profit-Modell in Deutschland zu vertreiben. Eine Tochtergesellschaft unterläge der deutschen BaFin und müsste sich folglich an deren Vorgaben für Lebensversicherer orientieren, dürfte also z. B. nur max. 35 % in Aktien anlegen. Unser Angebot würde sich in einem solchen Fall also nicht wesentlich vom Durchschnittsangebot der deutschen LV-Branche unterscheiden können, und wir könnten unseren Kunden nicht intelligente Produkte anbieten, die Renditechancen und Garantien sinnvoll miteinander kombinieren.

 

Capital: Bisher zielten typisch britische Angebote auf reine Kapitalanleger, Alters-vorsorge spielte höchstens eine Nebenrolle.

 

Standard Life: Inwieweit diese Aussage für die britischen Mitbewerber zutrifft, vermögen wir nicht zu beurteilen. Für Standard Life trifft dies jedoch nicht zu: Unsere Produkte sind auf den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ausgerichtet. Wir vertreiben ausschließlich Rentenprodukte, mit denen wir in allen drei Schichten der neu geregelten privaten und betrieblichen Altersvorsorge vertreten sind. Alle With Profit-Verträge enthalten zudem eine garantierte Mindestrente. Aufgrund der aktienorientierten Anlage, die diesen Verträgen zugrunde liegt, spielen Rendite-chancen jedoch eine größere Rolle als bei der klassischen deutschen KLV. Damit richtet sich unser Angebot an eine breite Kundschaft, da Sicherheit und Wachstums-chancen mit unseren Produkten optimal miteinander kombiniert werden können.

 

Capital: Deutsche Versicherte mit britischen Policen sollten auch Währungsrisiken prüfen.

 

Standard Life: In den Verträgen mit der deutschen Standard Life-Niederlassung besteht keinerlei Währungsrisiko. Unsere Verträge werden ausschließlich in Euro (vor Euro-Einführung in D-Mark) angeboten. Umrechnungen in britische Pfund Sterling erfolgen nicht.

 

Capital: Sicherheitslücke. Die klassische Zielgruppe für Lebensversicherungen - sicherheitsorientierte Anleger - sollten auch aus anderen Gründen eher Policen deutscher Versicherer wählen. Der Feuerwehrfonds der Londoner Aufsicht - die Financial Services Compensation Scheme (FSCS) - fängt im Pleitefall nur Kunden auf, die einen in Großbritannien ausgestellten Vertrag besitzen. (...) Die großen Anbieter jedoch geben ihre Verträge in den Niederlassungen auf dem Kontinent aus. Die irische Canada Life bietet ebenfalls keine Pleitesicherung.

 

Standard Life: Unsere deutschen Kunden der Frankfurter Niederlassung, die ihren Vertrag vor Dezember 2001 abgeschlossen haben, genießen den vollständigen Schutz des britischen FSCS. Wurde der Vertrag später ausgestellt, besteht derzeit kein Anspruch auf Gelder aus einem staatlich regulierten Sicherungsfonds. Zahlreiche Sicherungsmaßnahmen durch die FSA sowie auch intern haben jedoch das Ziel, eine finanzielle Schieflage zu vermeiden. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen in Nachgefragt Aufsichtrechtliche Sicherungsmaßnahmen und sonstige Lösungen in Deutschland und Österreich vom 15.03.2005 verweisen (auf Nachfrage bei uns erhältlich). Hierin nehmen wir zum Thema Insolvenzschutz Stellung und erläutern detailliert die zahlreichen Maßnahmen, die ergriffen werden, um eine finanzielle Schieflage des Unternehmens zu vermeiden und wie der britische und der deutsche Sicherungsfonds funktionieren.

 

Standard Life prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um allen Kunden einen gerechten Insolvenzschutz bieten zu können. Dazu gehören z. B. die evtl. Versicherung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden oder auch die Möglichkeit der Ausstellung von Verträgen in Großbritannien.

 

Capital: Im Ernstfall überweist allerdings auch die FSCS nur mindestens 90 Prozent der erreichten Versicherungsleistung. Der Pleitepool Protektor vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dagegen führt die Verträge fort, sichert die bisherige Leistung und zahlt künftig mindestens den Garantiezins.

 

Standard Life: Auch in Großbritannien ist es das Ziel, die Kundenverträge eines insolventen oder in finanzielle Notlage geratenen Versicherers weiterzuführen. Bislang ist es in Großbritannien noch nicht zu einer Insolvenz eines Lebensversicherers gekommen. Die betroffenen Verträge der vor einigen Jahren in finanzielle Schieflage geratenen Equitable Life wurden von einem Mitbewerber übernommen und weitergeführt.

 

Der neue deutsche Sicherungsfonds der Lebens- und Krankenversicherer sieht ebenfalls eine Kürzung der Verbindlichkeiten vor, wenn die Gelder im Fonds nicht ausreichen - zunächst um 5 %, was jedoch geschieht, wenn die Gelder weiterhin nicht ausreichen, ist derzeit unklar. Der Fall Mannheimer Leben zeigte: Bereits für die Rettung einer kleinen Versicherungsgesellschaft musste die Auffanggesellschaft Protektor 240 Mio. Euro der ihr zur Verfügung stehenden 5 Mrd. Euro aufwenden. Der Schutz durch Protektor wurde als unzureichend empfunden, und ein Sicherungsfonds wurde verpflichtend für alle Lebens- und Krankenversicherer eingerichtet und der BaFin unterstellt.

 

Weitere Ausführungen hierzu siehe Nachgefragt zum Thema Insolvenzschutz vom 15.03.2005 (auf Anfrage bei uns erhältlich).

 

Capital: Ausstiegsverluste. Häufigstes Verlustrisiko ist jedoch der vorzeitige Aus-stieg. Kunden verlieren in der Regel den stattlichen Schlussgewinn und riskieren Abzüge bis 25 Prozent; die garantierten Leistungen erhält in voller Höhe ebenfalls nur, wer bis zum Vertragsende durchhält. "Eine Kündigung britischer Verträge ist bis auf Ausnahmen finanzielles Harakiri", warnt Lutz Schroeder, Vorstand des Policenaufkäufers Cash Life. Standard Life etwa kann eventuelle Schlussgewinne anteilig auszahlen - nach Ermessen des Unternehmens.

 

Standard Life: Standard Life erhebt keine Stornogebühren bei vorzeitiger Kündigung eines With Profit-Vertrages. Bislang haben wir unsere Kunden Falle einer Kündigung in der Regel nicht anders als bei Ablauf behandelt, d.h. wir haben den Wert ausgezahlt, den der Kunde erhalten hätte, wenn der Vertrag zum Kündigungsdatum abgelaufen wäre.

 

Capital: Tabelle Was Briten bieten (S. 88 )

 

Standard Life: Der für Standard Life angegebene Auszahlungswert bei einer illustrierten Wertentwicklung von 5 % p.a. ist nicht korrekt. Der Wert muss richtig lauten: 49.822 Euro (Der hier fälschlicherweise genannte Wert entspricht der Auszahlung bei einer illustrierten Wertentwicklung von 4 % p.a.; die in der Tabelle benutzte Bezeichnung "jährlicher Bonus" ist unseres Erachtens missverständlich, da unsere Illustrationen eine Beispielrechnung für die Gesamtleistung wiederspiegeln soll, die sowohl jährliche Boni als auch Schlussboni berücksichtigt).

 

Darüber hinaus ist der Hinweis in der Fuß-note nicht korrekt und irreführend: Da wir nicht mit Stornogebühren und Treueboni arbeiten, erscheinen unsere "Vertrags-kosten" zunächst höher, wenn man sie auf Basis einer illustrierten Beitragsrendite vergleicht. Nicht berücksichtigt sind dabei vor allem die fondsbasierten Kosten. In einem fairen Vergleich müssen unserer Meinung nach aber sowohl die Vertragskosten als auch die fondsbasierten Kosten berücksichtigt werden.

Die Gesellschaft Legal & General bietet in Deutschland ausschließlich fondsgebundene Verträge an. Ein Vergleich mit den Anbietern von With Profit-Produkten ist daher problematisch.

 

Capital: Grafik Auszahlungen aus Kapitallebensversicherungen, in Euro.

 

Standard Life: Diese Grafik vergleicht die Auszahlungen britischer Anbieter mit der eines deutschen Anbieters, in diesem Fall die R + V. Ziel der Grafik ist es, die stark gesunkenen Ablaufleistungen der Briten darzustellen. In Wahrheit jedoch spricht die Grafik letztendlich für das britische Modell: Denn hier wird deutlich, dass mit einer britischen Police langfristig deutlich höhere Renditen erwirtschaftet werden können ein eindeutig besseres Risiko-Chancen-Profil.

 

Das britische Modell: Geringere Garantien und gleichzeitig höhere Renditechancen statt fast gleichbleibender Auszahlungshöhen in guten wie in schlechten Börsenzeiten.

 

Die dieser Grafik zugrunde liegenden Zahlen für die britischen Anbieter sind der regelmäßig veröffentlichten Money Management Studie entnommen. Alle zahlen beziehen sich auf in Großbritannien ausgestellte und geführte With Profit-Verträge. Da diese Verträge zudem in britischen Pfund geführt werden, ist die Aussagekraft eines solchen Vergleichs in Frage zu stellen (es wäre zumindest ein schwankender Wechselkurs zu berücksichtigen). Standard Life hat aus diesem Grund immer vermieden, die von Money Management veröffentlichten Zahlen zu solchen Vergleichen für den deutschen Markt heranzuziehen.

 

Quelle: Standard Life

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth

ich glaube, lieber Privatanleger du kannst einfach nichts...bestimmt wieder einer der Malermeister, die umgelernt haben und jetzt Versicherungen verkaufen...

aber die Tastenkombination: STRG+C ist echt gut ausgeprägt....

 

 

ein paar Eigenschaften eines Politikers haste auch: Masse statt klasse und vorallem, gehst du meinen Fachfragen immer aus dem Weg. Also nochmal kurz für dich:

 

Wie hoch ist den die vermeintliche Solvabilitätsspanne des britischen Versicherers?

Zeig mir doch mal die technischen Rückstellungen hinsichtlich der with-profit-policen in der Bilanz?

 

 

Und nur nen kurzer Hinweis: veröffentliche doch mal die Abschluss-und Vertriebskosten bei 100 Beitrag und 35 Jahren Laufzeit.(ohne deine 50% Verzicht)

So mancher DVAG'ler würde heulen, wenn er wüsste, was ein Makler bei der SL bekommt.

-->aber wie immer können wir ja damit rechnen es nicht zu erfahren :huh:

 

 

so, ich hoffe die Antwort in kurzen und eigenen Sätzen, statt kopierten Werbematerial zu bekommen!!!

nein..anders gesagt...ich verlange es von dir...meine mehrmaliges Bitten, nichts zu kopieren, hat ja nichts gebracht.

 

wenn du es nicht schaffst, lass es einfach ... ich hab mir meine Meinung bereits gebildet!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LagarMat

Mr Privatlobbyist ist wieder voll am Werke hier!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
GlobalGrowth
Mr Privatlobbyist ist wieder voll am Werke hier!

 

 

wie Recht du hast! :D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Grumel

Völlig unerklärlich warum er nicht gebannt )-:.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Vielleicht findest Du die Erklärung hier. Solange keine direkte Werbung gemacht wird ist dies auch ein Platz für Finanzberater

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=18304

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...