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Sidiwhite

Erkennen von Finanzinnovationen

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Sidiwhite

Ich habe 2003 eine Barsilienanleihe (DE0002309002) unter pari gekauft. Die Anleihe ist 2008 getilgt worden. Das Emissionsprospekt habe ich mir nicht

angeschaut, da die Anleihe bereits 1998 emittiert wurde und aus dem Titel deutlich wurde, dass es sich nicht um einen Floater handelte. Mit der Tilgung stellt ich mit Schrecken fest, dass dieses Papier als Innovationspapier versteuert wurde. Da ich zwischenzeitlich das Kreditinstiut gewechselt habe, waren dies 30 % des Verkaufserlöses.

Warum das Papier als Innovationspapier geschlüsselt wurde, kann ich leider nicht feststellen. Finanzamt, Finanzministerium und meine Direktbank konnten nur mit Allgemeinpätzen anworten. Im Internet konnte ich das Prospet des Papiers auch nicht auftreiben.

Wer kann mir zu diesem Papier mehr Informationen lieferen, da ich für meine nächste Steuererklärung gewappnet sein möchte?

Ist eine Anleihe, die mit einem Disagioabschlag herausgegeben wurde, auch für einen Investor, der Jahre später das Papier über die Börse unter dem Nennwert erwirbt, als Innovationspapier zu behandeln?

Könnten Sie mir Internetseiten nennen, die Innovationspapiere als solche outen.

 

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar.

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schinderhannes
· bearbeitet von schinderhannes

Für Deutschland gilt diese Staffel:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Disagiostaffel

 

Bei bondbaord.de sind Finanzinnovationen mit einer roten WKN gekennzeichnet, vielleicht findet man die Anleihe dort ja noch,aber erstmal würde ich mit der Disagiostaffel vergleichen.

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Fleisch

falls das papier an der börse stuttgart gelistet ist steht dort auch der hinweis auf eine fi

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Superhirn

Hallo Sidiwhite,

 

also immer mit der Ruhe. :thumbsup:

 

Wenn Dir jetzt (!) 30% vom Einlösungsserlös (!) abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wurden, dann bekommst du das natürlich bei der Steuererklärung für 2008 voll angerechnet. Das Ganze ist lediglich als Steuervorauszahlung zu sehen und sagt noch nichts über die tatsächlich zu zahlende Steuer aus. Hier zählen natürlich die persönlichen steuerlichen Gegebenheiten.

 

Also selbst wenn das Papier als Fi eingestuft sein sollte, mußt Du lediglich die Kursdifferenz zwischen Kaufkurs und Verkaufskurs mit deinem persönlcihen Steuersatz versteuern.

 

Gruß :)

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fuesilier
· bearbeitet von fuesilier

Hallo Sidiwhite,

 

habe das gleiche Steuerproblem bei der Steuererklärung für meinen verstorbenen Schwager. Kauf der Brasilienanleihe 98/08 (DE0002309002) im Juli 2003 zum Kurs von 88 %, Verkauf Febr. 2006 zu 106,9 %. Die Bank hat 30 % KapSt vom Kursgewinn und von Stückzinsen einbehalten mit Hinweis auf die Einstufung der Anleihe als Finanzinnovation.

 

Die Bank hat mir die Gattungsdaten des Papiers übermittelt (vom WM-Datenservice, auf den der Privatkunde keinen Zugriff hat). Daraus geht hervor, dass die Anleihe auf Grund der Emissionsbedingungen als Finanzinnovation eingestuft war (1998).

 

Von sehr vielen Daten hier die steuerlich wichtigen:

Emissionskurs 101,45 - Einlösungskurs 100,00

Ratierlicher Zinssatz 2 Jahre 10 %, 8 Jahre 7 %

Stückzinsberechnung

 

Nach der Rechtsprechung des BFH im Jahre 2006 sehe ich die o. a. Brasilienanleihe nicht mehr als Innovationsprodukt an! Eine Übersicht über die BFH-Urteile sind im BMF-Schreiben IV B 8 – S 2252/0 v. 18.Juli 2007 enthalten. Hier ist das Urteil VIII R 62/04 v. 13.12.2006 sehr interessant (Argentinische Staatsanleihen), aber auch das Urteil VIII R 67/04 v. 11.07.2006. Das BMF-Schreiben sagt auch Entscheidendes zum Besteuerungsverfahren aus (Nachweis einer Emissionsrendite aufgrund der Gattungsdaten).

 

Nach den Urteilen ist für mich die Brasilienanleihe keine Finanzinnovation, weil zum Zeitpunkt der Emission die Anleihe eine Emissionsrendite hatte. Die Rendite war von vornherein bestimmbar, die gestaffelte Verzinsung spricht nicht dagegen. „Es fehlt … an einer typischen Verbindung von Kapitalnutzung und Ausschöpfung der Werthaltigkeit des Kapitals; vielmehr sind Kapitalnutzungsentgelt und Wertentwicklung des Kapitals rechnerisch eindeutig abgrenzbar und bestimmbar“ (VIII R 62/04).

 

Fazit: Veräußerungsverluste aus Argentinien-Anleihen (keine Finanzinnovation, da Emissionsrendite) führen nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen (Kursverlust auf der nichtsteuerbaren Vermögensebene), Veräußerungsgewinne aus Brasilien-Anleihen führen nicht zu positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen (Kursgewinn auf der nichtsteuerbaren Vermögensebene).

 

Also: keine Einkünfte aus Kursgewinnen, Anrechnung der gezahlten KapSt auf die zu zahlende ESt.

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shaky

Der nichtgleichbleibende Nominalzins ist wohl der Grund zur Einstufung als FI.

So gelten alle börsennotierten Stufenzinsanleihen als Finanzinnovation.

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Superhirn
· bearbeitet von Superhirn
Der nichtgleichbleibende Nominalzins ist wohl der Grund zur Einstufung als FI.

So gelten alle börsennotierten Stufenzinsanleihen als Finanzinnovation.

 

Nicht so schnell :thumbsup:

 

Geh mal in den Thread Heidelbergcement finance Anleihe. Edit: Hier

 

Excellenter Beitrag von Torman #67

 

Gruß

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shaky
Nicht so schnell :thumbsup:

 

Geh mal in den Thread Heidelbergcement finance Anleihe. Edit: Hier

 

Excellenter Beitrag von Torman #67

 

Gruß

 

 

1. Link, Seite 22: Gleit- und Kombizinsanleihen sind immer Finanzinnovationen.

 

Zu Ratinganleihen habe ich nichts gesagt. (Wusste allerdings auch nicht, dass es keine Finanzinnovationen sind.)

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fuesilier

Wer mehr wissen will über die Besteuerung von Finanzinnovationen, der sollte sich die Meinung des 8. Senates des BFH und dazu diverse Schreiben des BMF anschauen. Es gibt neuere Urteile bzw. Schreiben zu vielfältigen Sachverhalten.

 

Frage an das Forum:

 

Wer hat schon Erfahrungen gesammelt bei der Besteuerung der o. g. Brasilien-Anleihe?

 

Da nach den Urteilen des BFH ab Juli 2006 sicher noch viele Steuererklärungen mit Kursgewinnen und Kursverlusten aus der Brasilien-Anleihe den Finanzämtern eingereicht wurden, müsste doch eigentlich Streit wegen der Besteuerung entstanden sein. Zu lesen ist darüber leider nichts. Berichtet Leute, oder habt ihr nichts unternommen? Die steuerliche Interessenlage bei Kursgewinnern, bzw. verlierern dürfte klar sein.

 

Wir werden unsere ESt-Erklärung 2006 diese Woche beim FA einreichen. Den Kursgewinn von T 12 werden wir nicht als Finanzinnovation versteuern, mit der von mir genannten Begründung.

 

Ich werde das Forum über den Werdegang unseres ESt-Falles informieren.

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Superhirn
1. Link, Seite 22: Gleit- und Kombizinsanleihen sind immer Finanzinnovationen.

 

Zu Ratinganleihen habe ich nichts gesagt. (Wusste allerdings auch nicht, dass es keine Finanzinnovationen sind.)

 

Na , dann hat sich der Hinweis doch gelohnt. (Mein Hinweis diente auch nur zur Klarstellung, dass nicht jede Anleihe mit Zinsänderung eine FI ist.)

 

Gruß

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