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Marbo

Bafögamt

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Marbo
· bearbeitet von Marbo

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin dabei einen neuen Bafögantrag zu stellen. Leider gab es beim ersten Antrag (Genehmigung erteilt) noch existierende Konton, mit denen ich leider den Freistellungssatz überschreiten könnte. Diese Konten sind mitlerweile leer und/oder gelöscht. Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Recht des Bafögamtes auf die Konteneinsicht.

Ist es möglich, dass auch bereits gelöschte Konton nochvollzogen und gegeben des Falls sie werden gefunden auch Einsicht auf die damaligen Zahlen erteilt werden muss oder kann meine Bank dies verweigern, bzw. hat das Bafögamt das Recht dazu?

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Thomas

Ein halbes Jahr sind sie berechtigt, die Daten von Konten einzusehen, auch von bereits gelöschten Konten. Zwar gilt das Bankgeheimnis, aber das ist ja sowiso nur so ein halbes Versprechen.

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Angel2004
Ein halbes Jahr sind sie berechtigt, die Daten von Konten einzusehen, auch von bereits gelöschten Konten. Zwar gilt das Bankgeheimnis, aber das ist ja sowiso nur so ein halbes Versprechen.

wichtige Frage, da ich ebenfalls grad mit dem Bafögamt wegen sowas Ärger habe:

 

kannst du mir sagen, auf welchen Gesetzbuch und Paragraphen diese Aussage aufbaut?

 

die wollen nämlich jetzt daten von mir wissen, die von 1997-99 liegen....

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Aktiencrash
Ein halbes Jahr sind sie berechtigt, die Daten von Konten einzusehen, auch von bereits gelöschten Konten. Zwar gilt das Bankgeheimnis, aber das ist ja sowiso nur so ein halbes Versprechen.

Bis zu 3 Jahre rückwirkend haben die Einblicksrecht in geschlossene Konten.

 

Die Daten müssen von den Banken drei Jahre elektronisch gespeichert werden, sodass sie online vom Bundesamt für Finanzen abgerufen werden können.

 

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/574/41533/

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Angel2004
· bearbeitet von Angel2004
Bis zu 3 Jahre rückwirkend haben die Einblicksrecht in geschlossene Konten.

und wie lange auf noch bestehende?

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Aktiencrash
Bis zu 3 Jahre rückwirkend haben die Einblicksrecht in geschlossene Konten.

und wie lange auf noch bestehende?

Verstehe die Frage nicht :ask: !

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Angel2004
Bis zu 3 Jahre rückwirkend haben die Einblicksrecht in geschlossene Konten.

und wie lange auf noch bestehende?

Verstehe die Frage nicht :ask: !

ähhh :w00t:

 

also ich meinte:

 

wie lange gilt das bei offenen Konten? :unsure:

 

(geschlossen=nicht mehr existent, offen=noch existent) ???

 

oder ich habe deine begriffe falsch definiert :D

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Aktiencrash
Bis zu 3 Jahre rückwirkend haben die Einblicksrecht in geschlossene Konten.

und wie lange auf noch bestehende?

Verstehe die Frage nicht :ask: !

ähhh :w00t:

 

also ich meinte:

 

wie lange gilt das bei offenen Konten? :unsure:

 

(geschlossen=nicht mehr existent, offen=noch existent) ???

 

oder ich habe deine begriffe falsch definiert :D

Wenn die das einführen, dann mit Sicherheit nicht, um nur einmal einen Blick raufzuwerfen !

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Angel2004
Bis zu 3 Jahre rückwirkend haben die Einblicksrecht in geschlossene Konten.

und wie lange auf noch bestehende?

Verstehe die Frage nicht :ask: !

ähhh :w00t:

 

also ich meinte:

 

wie lange gilt das bei offenen Konten? :unsure:

 

(geschlossen=nicht mehr existent, offen=noch existent) ???

 

oder ich habe deine begriffe falsch definiert :D

Wenn die das einführen, dann mit Sicherheit nicht, um nur einmal einen Blick raufzuwerfen !

öhm, jetzt verstehe ich deine antwort nicht :unsure:

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Aktiencrash

Ganz einfach, wenn du ein Konto hast (oder 10 davon), dann werden die nach dem bisherigen veröffentlichten Medienberichten, dein Konto so oft wie sie es für nötig halten besuchen.

 

Mit Sicherheit fallen alle drunter, die von Stütze und Abrbeitslosengeld leben.

Weiterhin alle die andere Sozialleistungen kassieren und kassieren wollen.

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Angel2004

aha, ja ok, nur diese aussage bringt mir jetzt leider nix, trotzdem danke ;)

 

also noch mal:

 

ich hatte von 1997-1999 Bafög bezogen.

 

dort hatte ich ein konto, was längst nicht mehr existiert.

 

jetzt kommen die an, und wollen auszüge etc. haben, was ich damals da drauf gehabt habe.

 

Frage:

 

dürfen die das nach so einer langen zeit?

 

wenn nicht, dann bräuchte ich noch einen gesetzlichen anhaltspunkt, verstehst du jetzt was ich meine? ;)

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