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mondo

Eure täglichen Bookmarks?

Empfohlene Beiträge

mondo

Grüße,

 

wo schaut ihr täglich vorbei, um euch in Sachen Wertpapieren und Vermögensaufbau auf den laufenden zu halten...mal ganz abgesehen vom WF :-" ?

 

Gruß

mondo

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flori345

www.boerse-online.de

 

www.onvista.de

 

www.ftd.de

 

www.handelsblatt.de

 

www.yahoo.de (unter der Rubrik Finanzen)

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sponti

Um Insiderkäufe nachzusehen:

 

http://www.insiderdaten.de/index.htm

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TradingMan
Insiderkäufe
:huh: ???

 

Ist damit gemeint, das z.B. Firmenmitglieder die Aktien kaufen/verkaufen???

Denn Insidernews sind doch illegal.Oder ist das Vergangenheit???

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Toni

onvista.de

 

yahoo.de (Finanzen)

 

 

Der Rest ist doch eh Müll.

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desesperado

@ TradingMan

 

Nutzungshinweise

 

Hintergrund

Zum 1. Juli 2002 trat der §15a des Wertpapierhandelsgesetzes, welcher die Bekanntmachung von meldepflichtigen Wertpapiergeschäften (sog. Directors Dealings) regelt, in Kraft. Danach müssen alle meldepflichtigen Personen (Vorstände, Aufsichtsräte, Verwandte ersten Grades) den Handel mit Aktien, Derivaten und Optionen auf Aktien des eigenen Unternehmens melden. Die Mitteilung hat unverzüglich durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse des Emittenten, oder durch Abdruck in einem überregionalem Börsenpflichtblatt zu erfolgen. Die Mitteilungspflicht entfällt, falls der Gesamtwert der getätigten Geschäfte innerhalb von 30 Tagen 25.000 Euro nicht übersteigt.

Diese gesetzliche Regelung ersetzt die Meldepflicht nach dem Regelwerk des neuen Marktes, welche seit dem 1. März 2001 galt. Danach waren lediglich die Vorstände und Aufsichtsräte meldepflichtig. Angezeigt werden mussten jedoch sämtliche Geschäfte innerhalb von 3 Börsentagen.

Grund für die Einführung ist die Erhöhung der Transparenz gegenüber Investoren und Anlegern, welche diese zusätzlichen Informationen zum börslichen und ausserbörslichen Handel der Meldepflichtigen in ihre Anlageentscheidung einfließen lassen können.

 

Über insiderdaten.de

Insiderdaten.de ist ein Infopool für meldepflichtige Wertpapiergeschäfte. Es werden alle auf den Internetseiten des Unternehmens einsehbaren, dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigten und die über die dgap veröffentlichten Mitteilungen zusammengeführt. Dabei wird nicht unterschieden, ob die Mitteilungen aufgrund des §15a WpHG erfolgen, die Corporate Governance-Grundsätzen des Unternehmes (z.B. Wegfall der 25.000 Euro Meldegrenze) erfüllen oder gemäß den Mitteilungspflichten der ehemaligen Regelung des Neuen Marktes (z.B. Aktienrückkäufe durch das Unternehmen) gemacht werden. Es können aus der Datenbank mittels verschiedener Suchkriterien (Wertpapierkennnummer, Unternehmensname) Daten gefiltert und angezeigt werden. Darüber hinaus bietet insiderdaten.de eine Übersicht über nützlich erscheinende Selektionen, welche auf der Startseite zu finden sind. Falls Sie sich nicht die Mühe machen wollen, selber gezielt zu suchen, so können Sie sich auch gerne bei insiderdaten.de registrieren lassen. Die für Sie interessanten Geschäfte kommen automatisch per eMail zu Ihnen.

 

usw. usw..... :unsure:

Quelle: http://www.insiderdaten.de/

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