marcel Oktober 15, 2008 Wo sollte da das Problem sein. Die Dokumente sind doch identisch, ob sie bei der Bank ausgedruckt wurden, oder bei Dir zu Hause. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 15, 2008 Ich verbinde die beiden Themen mal Postbox und Pdf scheinen mir hier das gleiche Problem zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 15, 2008 Dem Einsatz von elektronischer Signatur stehe ich sehr skeptisch entgegen, denn ich halte ihn für besonders gefährlich. Ich persönlich und die meisten Richter dürften einer solchen Methode nicht trauen, weil sie die zugrundeliegenden kyptografischen Verfahren nicht verstehen, und also strenggenommen also nicht wissen können, was die Signatur denn nun genau beweist. (Wenn hier Schindluder mit getrieben wird, ist das viel gefährlicher, weil alle glauben, es kann ja nix schiefgehen!) Genaugenommen empfehle ich jedem die digitale Signatur solange wie möglich hinauszuschieben. Denn es herrscht laut Gesetz eine Beweislastumkehr bei einer V erwendung derselben. Es dürfte mir schwer fallen zu beweisen etwas nicht digital signiert zu haben falls damit Schindluder getrieben wird. Aber ich fürchte der Staat wird uns das Ding irgendwann aufs Auge drücken - und dann kann man nur hoffen nicht einer der ersten zu sein bei dem's dann schiefgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bärenbeißer Oktober 15, 2008 Ich verstehe euer Problem nicht ... Von meiner Direktbank bekomme ich alles per PDF. Diese drucke ich aus und lege sie der Steuererklärung bei. .. Wo ist jetzt das Problem? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta Oktober 15, 2008 Ich verstehe euer Problem nicht ... Von meiner Direktbank bekomme ich alles per PDF. Diese drucke ich aus und lege sie der Steuererklärung bei. .. Wo ist jetzt das Problem? Bis dahin gibt es keins. Was machst Du, wenn das FA ein Original haben will? saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Oktober 15, 2008 Hier ging's ja auch nicht um die Steuererklärung, sondern eine Steuerprüfung eines Selbstständigen. Möglicherweise gibt's da ja auch noch Unterschiede Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Delphin Oktober 15, 2008 Ich verstehe euer Problem nicht ... Von meiner Direktbank bekomme ich alles per PDF. Diese drucke ich aus und lege sie der Steuererklärung bei. .. Wo ist jetzt das Problem? Das Problem ist schlicht und einfach, dass das kein gültiger Beleg ist. Zumindest ist das bei Rechnungen so. Leider. Der Grund ist einfach: man kann noch leichter Schindluder damit betreiben als mit Papierrechnungen (ich zumindest weiß wie ein PDF-Editor funktioniert). Es ist auch wirklich ziemlich einfach ein Abrechnung einer Direktbank zu fälschen. Leider. Letztlich ist hier mal wieder die Internet-Technologie vorgeprescht und es wird versucht Tatsachen zu schaffen. (Ähnlich wie sich viel Unternehmen und Privathaushalte völlig vom Internet abhängig machen, obwohl sie dessen Sicherheit und Verfügbarkeit kaum beeinflussen können oder überhaupt kennen - letztlich ist das eine ganz simple Methode, den Staat zu erpressen, er nämlich wird einspringen müssen, wenn sich zu viele Unternehmen wirtschaftlich davon abhängig gemacht haben. Eine elegante Methode, Kosten zu sparen auf jeden Fall. ) Ich muss mich mit dem Thema Online-Belege ärgerlicherweise auch noch beschäftigen. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Boersifant Oktober 15, 2008 · bearbeitet Oktober 15, 2008 von Boersifant Das Problem ist schlicht und einfach, dass das kein gültiger Beleg ist. Zumindest ist das bei Rechnungen so. Leider. Der Grund ist einfach: man kann noch leichter Schindluder damit betreiben als mit Papierrechnungen (ich zumindest weiß wie ein PDF-Editor funktioniert). Es ist auch wirklich ziemlich einfach ein Abrechnung einer Direktbank zu fälschen. Leider. Wenn das noch einmal jemand ohne Begründung wiederholt, kollabiere ich. Keine Bank unterschreibt oder stempelt Massendokumente heute noch. Sie generieren ein Dokument, drucken dieses automatisiert aus und tüten es automatisiert ein. Wie kann das Finanzamt feststellen, ob die Bank es gedruckt hat oder ich? Realistische Antwort: Gar nicht. Theoretische Antwort: Sie könnten das Papier untersuchen lassen. Wenn sie das täten und feststellten, dass man es selbst ausgedruckt hat, läge nur dann eine Straftat vor, wenn der Ausdruck nicht dem Original der Bank entspricht. Bestätigt die Bank die inhaltliche Korrektheit des Ausdrucks, ist die Sache durch. Ich verwende für meine Steuererklärung auch unsignierte PDF-Rechnungen, die ich selbst ausgedruckt habe. Würde das Finanzamt beim Rechnungssteller um Validierung bitten, wäre das kein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ipl Oktober 15, 2008 Der Grund ist einfach: man kann noch leichter Schindluder damit betreiben als mit Papierrechnungen (ich zumindest weiß wie ein PDF-Editor funktioniert). Es ist auch wirklich ziemlich einfach ein Abrechnung einer Direktbank zu fälschen. Leider. Wie man "Schindluder" mit Papierrechnungen treibt: 1. Rechnung einscannen. 2. Mit Paint eine 1 vorne dran schreiben. 3. Ausdrucken. Ob man sich bei einer unsignierten digitalen Rechnung jetzt den ersten Schritt sparen kann, ist doch egal. Da das FA in der Praxis das Papier selten analysiert, sind beide Varianten ungefähr gleich leicht fälschbar. Dieses Argument lasse ich einfach nicht gelten. Höchstens, dass das FA bei den digitalen Rechnungen einen viel höheren Sicherheitsstandard durchsetzen will. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Oktober 15, 2008 Bei Betrieben besteht bei PDF-Rechnungen das Problem des Vorsteuerabzugs. Dieser ist nur zulässig, wenn die Rechnung eine qualifizierte elektronische Signatur besitzt. Dies ist zu prüfen und zu dokumentieren. Steuerbescheinigungen wie z.B. bei Zinsabschlägen sind im Original einzureichen, die kriege ich aber von allen Banken auf Papier, unabhängig davon, ob ich ansonsten auf Postbox umgestellt habe oder nicht. Bei Belegen, für die keine spezielle Form vorgeschrieben ist, sind ausgedruckte PDFs recht unproblematisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RED-BARON Oktober 24, 2008 · bearbeitet Oktober 27, 2008 von RED-BARON Halli-Hallo Die Abenteuer eines Steuerzahlers Lange ist her, Einspruch wurde ein gelegt, der erste Bescheid forderte eine Zahlung bis spätestens 6.10.2008. Ich hatte alle Unterlagen bis Anfang Oktober aber erst zusammen und bekam am 16.10.2008 einen neuen Be- scheid. Mit der Aufforderung sofort zu zahlen. Der Bescheid gilt als zugestellt spätestens 3 Tage nach Ausstellung. So steht das da drin. wäre also der 19.10.. Nun war ich aber auch mal ausser Haus und habe so gleich den 2ten Brief bekommen. Vor 2 Tagen den neuen Bescheid in dem mit Stichtag 07.10.2008 festgestellt wurde was ich nu tatsächlich zu zahlen habe geöffnet. Heute Die Mahnung das ich den Betrag bis zum 6.10.2008 nicht gezahlt hätte. Beide Beträge 2. Bescheid und Mahnung sind identisch Meine Frage, hätte ich obwohl ich Einspruch gegen den ersten Steuerbescheid erhoben habe, den Betrag zahlen müssen bis 6.10. oder ist es korrekt wie ich mich verhalten habe in dem ich den neuen Bescheid abgewartet habe ? Andere Frage, ich muss eine quartalsmäßige Vorauszahlung nun leisten - prima - von der Bank erhalte ich nur PDF Dokumente die ich selbst nun nicht mehr anerkenne LOL, ist das FA verpflichtet mir pro Quartal eine Einzahl- ungsbestätigung auszustellen, welche bei der nächsten Steuererklärung - ist nicht mehr lange hin - beilegen kann ? Am Montag würde ich bezüglich - vorallem - der ersten Frage mal wieder vorstellig werden Wenn wer bisdahin ne Aussage machen kann wärs toll. ich sehe da nicht wirklich durch. Die machen ein noch wahnsinnig :'( -RB PS: zu den signierten Dokumenten, sie gelten nur solange als signiert wie das Zertifikat welches zur Signatur benutzt wurde gültig ist. Zertifikate sind aber nicht unendlich gültig, sondern müssen alle 3 Jahre wohl oder auch jedes Jahr erneuert werden ( hängt halt von der Gültigkeitsdauer ab, gell ) Je nachdem wie lange Rechnungen "gültig" sein müssen, kann ja mal 10 Jahre sein - gibts ein massiges Problem ! [Edit] Die Mahnung ist soweit korrekt wurde mir gesagt, da ich zwar Widerspruch gegen den 1. Bescheid eingelegt habe jedoch keine "Aussetzung der Frist" beantragt hätte. Um jetzt die Mahngebühr ersetzt zu bekommen ist ein "Erlassantrag" schriftlich zu stellen Die Vorauszahlung resultiert aus recht hohen Erträgen eines Baussparvertrages. Das FA folgt der Annahme, diese Erträge fließen jedes Jahr Dagegen ist eine "Herabsetzung der Voraauszahlung" zu beantragen ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag