culo September 1, 2008 hallo, hat hier jemand erfahrungen mit der führung eines fahrtenbuches? ich fahre jeden tag mit dem fahrrad zur arbeit (einfache entfernung ca. 15 km). ich überlege jetzt, mein altes auto zu verkaufen und mir einen dienstwagen zu holen. das alte auto hat mittlerweile 14 jahre auf dem buckel. für den arbeitsweg fallen u.a. 0,03% vom bruttolistenpreis monatlich an geldwertem vorteil für den arbeitsweg an. das wären bei 30.000 euro listenpreis z.b. 135 euro/monat, die ich als geldwerten vorteil versteuern müsste, obwohl ich diesen vorteil gar nicht habe. das sind mindestens 50 euro cash jeden monat. es gibt allerdings die möglichkeit (typisch deutsche bürokratie) , ein fahrtenbuch zu führen. kennt sich jemand damit aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi September 1, 2008 naja was soll man zu dem buch sagen.... du schreibst halt alles rein vor und nach jeder fahrt (fahrer name, km stand, etc...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
le_chiffre September 1, 2008 · bearbeitet September 1, 2008 von le_chiffre Du hast bei der Besteuerung die Wahl zwischen Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Schau dir mal den Anhang an, da wird das ausführlich erklärt In kurz Form kann man das so erklären: • 1%-Methode Der Arbeitgeber hat den privaten Nutzungsanteil monatlich mit 1% des auf volle 100 € abgerundeten Bruttolistenneupreises anzusetzen. Kann das Fahrzeug auch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert um 0,03% des Bruttolistenneupreises für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte • Fahrtenbuchmethode Die insgesamt gefahrenen Kilometer werden ermittelt (getrennt nach betrieblichen und privaten Kilometern). Nach diesem Verhältnis werden die gesamten Fahrzeugkosten aufgeteilt und der Privatanteil berechnet. Mit der 1% Regel wäre das bei dir monatlich ein geldwerter Vorteil von 435€(brutto) bei 30000€ Bruttolistenneupreis und 15km Arbeitsweg. . 1__Regelung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 1, 2008 · bearbeitet September 1, 2008 von culo Du hast bei der Besteuerung die Wahl zwischen Fahrtenbuch oder 1%-Regelung. Schau dir mal den Anhang an, da wird das ausführlich erklärt In kurz Form kann man das so erklären: 1%-Methode Der Arbeitgeber hat den privaten Nutzungsanteil monatlich mit 1% des auf volle 100 abgerundeten Bruttolistenneupreises anzusetzen. Kann das Fahrzeug auch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert um 0,03% des Bruttolistenneupreises für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Fahrtenbuchmethode Die insgesamt gefahrenen Kilometer werden ermittelt (getrennt nach betrieblichen und privaten Kilometern). Nach diesem Verhältnis werden die gesamten Fahrzeugkosten aufgeteilt und der Privatanteil berechnet. Mit der 1% Regel wäre das bei dir monatlich ein geldwerter Vorteil von 435(brutto) bei 30000 Bruttolistenneupreis und 15km Arbeitsweg. . aha, ich hatte jetzt eigentlich nur an die 0,03% für den arbeitsweg gedacht und nicht an die 1% für den nutzungsanteil. den muss ich sowieso bezahlen. ich nutze das auto eigentlich NUR privat, also alle gefahrenen kilometer sind privat veranlasst (ca. 100%). allerdings kommen da bei mir sehr wenig kilometer zusammen. das zählt aber nicht, sondern nur der anteil an privaten zu den dienstlich veranlassten fahrten (?). schiesse ich mir da mit dem fahrtenbuch eventuell ein eigentor? die 1% will ich gerne versteuern , aber nicht den arbeitsweg. für fahrten zum flughafen nutze ich z.b. einen fahrservice. 150 euro muss ich also sowieso versteuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 1, 2008 · bearbeitet September 1, 2008 von Sven82 schau mal hier - aktueller und ausführlicher unter 1. und 8. http://www.traum-projekt.com/forum/122-ste...cht-and-co.html das ganze ist strittig zumal für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Werbungskostenabzug erst ab dem 21. Kilometer möglich ist aber ab dem 1. Kilometer bereits ein geldwerter Vorteil versteuert werden soll. Der Fall ist meine ich auch schon vorm BFH - Aktenzeichen müsste ich suchen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 1, 2008 schau mal hier - aktueller und ausführlicher unter 1. und 8.http://www.traum-projekt.com/forum/122-ste...cht-and-co.html das ganze ist strittig zumal für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Werbungskostenabzug erst ab dem 21. Kilometer möglich ist aber ab dem 1. Kilometer bereits ein geldwerter Vorteil versteuert werden soll. Der Fall ist meine ich auch schon vorm BFH - Aktenzeichen müsste ich suchen. danke. das fahrtenbuch dient , so wie ich das sehe, in erster linie dazu, den anteil von privaten und betrieblich veranlassten fahrten festzustellen. das wäre bei mir wie gesagt unstrittig, da ich den wagen nahezu 100% privat nutze. ich nutze das auto aber nicht für die fahrten zur arbeit und sehe nicht ein, warum ich da noch 0,03% geldwerten vorteil berechnet bekomme. also wäre ich schon bereit, ein fahrtenbuch zu führen, in dem dann alle fahrten aufgelistet werden und dann wahrscheinlich keine fahrten zur arbeit, oder nur ganz wenige auftauschen. ist das jetzt so zulässig? am besten wäre vielleicht, wenn ich dazu mal mein zuständiges finanzamt anrufe. allerdings wollte ich lieber im vorfeld schon mal alles klären, weil ich den informationen der beamten auch nicht immer traue. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 1, 2008 weil ich den informationen der beamten auch nicht immer na danke das fahrtenbuch dient , so wie ich das sehe, in erster linie dazu, den anteil von privaten und betrieblich veranlassten fahrten festzustellen. richtig Ein Fahrtenbuch kannst du immer führen, nur ob das bei einer überwiegenden privaten Nutzung im Vergleich zur Pauschalversteuerung zu einem günstigeren Ergebnis führt wage ich zu bezweifeln. Im Endeffekt ist es jedenfalls eine Frage des Fleiß und der Disziplin (das Fahrtenbuch ist zeitnah zu führen und nicht erst Sylvester neben dem Sektglas) und letztlich eine Frage der Mathematik. Für den Arbeitnehmer dürften der dort genannte DWS-Link und der Steuer und Studium-Link am informativsten sein. Aber wie bereits geschrieben. Die 0,03 % Regelung ist strittig im Hinblick auf die Pendlerpauschale. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 1, 2008 na danke richtig Ein Fahrtenbuch kannst du immer führen, nur ob das bei einer überwiegenden privaten Nutzung im Vergleich zur Pauschalversteuerung zu einem günstigeren Ergebnis führt wage ich zu bezweifeln. Im Endeffekt ist es jedenfalls eine Frage des Fleiß und der Disziplin (das Fahrtenbuch ist zeitnah zu führen und nicht erst Sylvester neben dem Sektglas) und letztlich eine Frage der Mathematik. Für den Arbeitnehmer dürften der dort genannte DWS-Link und der Steuer und Studium-Link am informativsten sein. Aber wie bereits geschrieben. Die 0,03 % Regelung ist strittig im Hinblick auf die Pendlerpauschale. die 1% pauschalversteuerung will ich gerne zahlen. das ist nicht das problem. aber die 0,03%/km für die fahrten zur arbeit nicht. jetzt mal konkret: sind die 1% und die 0,03% zwangsläufig miteinander gekoppelt? wenn ich also die 1% pauschalversteuerung wähle, muss ich dann auch automatisch die bersteurung meines arbeitsweges akzeptieren, obwohl ich mit dem fahrrad fahre? mein ziel ist folgendes: 1% versteuen, aber keine 0.03%/km. geht das? ansonsten würde ich die tatsächlichen kosten ermitteln müssen, und diese zu 100% als geldwerten vorteil aufgebrummt bekommen, weil ich das fahrzeug zu 100% privat nutze? ich habe das jetzt nicht kalkuliert, aber schätze mal, dass das deutlich ungünstiger wäre. und da hilft es auch nix, wenn ich wenig kilometer fahre, weil der hauptteil der kosten wohl die abschreibung wäre. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 1, 2008 · bearbeitet September 1, 2008 von Sven82 jetzt mal konkret: sind die 1% und die 0,03% zwangsläufig miteinander gekoppelt? wenn ich also die 1% pauschalversteuerung wähle, muss ich dann auch automatisch die bersteurung meines arbeitsweges akzeptieren, obwohl ich mit dem fahrrad fahre? ja, so ist es. Entweder Pauschalversteuerung oder Fahrtenbuch. § 8 Abs. 2 S. 2 - 4 EStG http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16310 ansonsten würde ich die tatsächlichen kosten ermitteln müssen, und diese zu 100% als geldwerten vorteil aufgebrummt bekommen, weil ich das fahrzeug zu 100% privat nutze?ich habe das jetzt nicht kalkuliert, aber schätze mal, dass das deutlich ungünstiger wäre. und da hilft es auch nix, wenn ich wenig kilometer fahre, weil der hauptteil der kosten wohl die abschreibung wäre. so ist, daher ist es in der Regel auch ungünstig bei der hohen privaten Nutzung ein Fahrtenbuch zu führen. Also muss wohl doch mit Auto gefahren werden, nur wer zahlt die Spritkosten (auch der Arbeitgeber ????....) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schwaebele September 1, 2008 ja, so ist es. Entweder Pauschalversteuerung oder Fahrtenbuch. § 8 Abs. 2 S. 2 - 4 EStG http://195.243.173.120/persoline/servlet/C...tent.ioid=16310 so ist, daher ist es in der Regel auch ungünstig bei der hohen privaten Nutzung ein Fahrtenbuch zu führen. Also muss wohl doch mit Auto gefahren werden, nur wer zahlt die Spritkosten (auch der Arbeitgeber ????....) in seinem fall lohnt sich das fahrtenbuch wahrscheinlich gar nicht, da er ja sagt, dass er zu fast 100% den dienstwagen nur privat nutzt. das fahrtenbuch kann sich je nach auto und kosten aber dennoch lohnen, wenn es relativ wenig gefahren wird und auch ein großer rabatt dem arbeitgeber eingeräumt wird. weil der geldwerte vorteil, den du bei einer ordnungsgemäßen führung des fahrtenbuch versteuern musst, berechnet sich nach den genauen kosten des fahrzeuges, wohingegen sich die 1% regelung nach dem brutto-listenpreis berechnen. musst du dir also einfach mal genauer durchrechnen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 1, 2008 in seinem fall lohnt sich das fahrtenbuch wahrscheinlich gar nicht, da er ja sagt, dass er zu fast 100% den dienstwagen nur privat nutzt. das fahrtenbuch kann sich je nach auto und kosten aber dennoch lohnen, wenn es relativ wenig gefahren wird und auch ein großer rabatt dem arbeitgeber eingeräumt wird. weil der geldwerte vorteil, den du bei einer ordnungsgemäßen führung des fahrtenbuch versteuern musst, berechnet sich nach den genauen kosten des fahrzeuges, wohingegen sich die 1% regelung nach dem brutto-listenpreis berechnen. musst du dir also einfach mal genauer durchrechnen! die tatsächlichen kosten? ich überschlage mal kurz: also ich bekäme einen neuwagen günstiger, ca. 18%. die afa von autos sind 6 jahre. ein auto mit 30.000 listenpreis würde mich also ca. 26.400 euro kosten/6 = 4.400 euro /12 = 366 euro/monat geldwerter vorteil nur für afa. was müsste ich sonst noch ansetzen? steuern und versicherungen, die ich bezahlen würde? nehmen wir mal 500 euro/12 = 42 euro geldwerter vorteil für steuern/versicherungen. dann wären wir bei insgesamt ca. 408 euro reparaturen habe ich eigentlich nicht, weil es immer neufahrzeige sind. ist da ein geldwerter für anzusetzen? alternativ: 30.000 * 1% = 300 euro 15km*0,03%*3000= 135 euro. insgesamt 435 euro insgesamt sieht es für mich aus, als wäre es ungefähr gleich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yashirobi September 1, 2008 ein auto mit 30.000 listenpreis würde mich also ca. 26.400 euro kosten/6 = 4.400 euro /12 = 366 euro/monat geldwerter vorteil nur für afa. ich glaube du müsstest noch abzinsen... 366 in 6jahren sind deutlich weniger als sie es heute sind.... gute nacht *gähn* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schwaebele September 2, 2008 die tatsächlichen kosten? ich überschlage mal kurz: also ich bekäme einen neuwagen günstiger, ca. 18%. die afa von autos sind 6 jahre. ein auto mit 30.000 listenpreis würde mich also ca. 26.400 euro kosten/6 = 4.400 euro /12 = 366 euro/monat geldwerter vorteil nur für afa. was müsste ich sonst noch ansetzen? steuern und versicherungen, die ich bezahlen würde? nehmen wir mal 500 euro/12 = 42 euro geldwerter vorteil für steuern/versicherungen. dann wären wir bei insgesamt ca. 408 euro reparaturen habe ich eigentlich nicht, weil es immer neufahrzeige sind. ist da ein geldwerter für anzusetzen? alternativ: 30.000 * 1% = 300 euro 15km*0,03%*30000= 135 euro. insgesamt 435 euro insgesamt sieht es für mich aus, als wäre es ungefähr gleich. musst du benzin, reparatur, winterreifen, etc selber bezahlen oder übernimmt die auch dein arbeitgeber? das würde nämlich auch alles zu den tatsächlichen kosten kommen. also kommt wahrscheinlich die 1% regelung günstiger. aber ich glaube, du gibst ja immer das fartenbuch erst am ende des jahres ab und dann wird entschieden, was günstiger ist oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schwaebele September 2, 2008 das könnte dich vielleicht interessieren: klick ist eine meldung von finanztest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 2, 2008 · bearbeitet September 2, 2008 von culo das könnte dich vielleicht interessieren: klick ist eine meldung von finanztest. danke, da steht, dass ich meine tatsächlichen kilometer mit einem fahrtenbuch belegen kann. dann wäre es doch möglich, die 0,03% zu vermeiden. möglicherweise glaubt das finananzamt mir nicht, dass ich mit dem fahrrad fahre. im moment bin ich drauf und dran, ganz auf das auto zu vezichten. für die paar male, wo ich das auto brauche, kann ich mir auch eins bei sixt leihen. ich verkaufe meine alte kiste und fahre fahrrad. wenn ich mal ein auto brauche, dann leih ich mir tageweise eins. das finanzamt kann mich mal. ich fahr erst wieder auto, wenn ich mal wieder ausserhalb deutschlands bin. dieser staat ist mir zu komplitiert und zu teuer. jeden pfurz muss man versteuern. edit. axo. ich bekomme eine tankkarte und immer ein neues auto. besitzer ist der arbeitgeber. ich habe also keine weiteren kosten. benzin muss ich selber zahlen, wird aber bei der 1%regel steuerlich berücksichtigt. kann also benzin im prinzip von der steuer absetzen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 2, 2008 jupp, danke. Das Urteil kannte ich auch noch nicht. Trifft den Nagel aber auf den Kopf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag