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thowe

Riester zulagenberechtigt

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thowe

Servus zusammen,

 

habe noch eine Frage bzgl. mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigt.

 

Folgende Konstellation:

Mann - sozialversicherungspflichtiger Verdiener

Ehefrau - Hausfrau aufgrund Nachwuchs (1,5 Jahre alt)

 

Riester Fördermöglichkeiten:

Mann - Eigenanteil von 1260 p.a. + Zulage 99,71 = Sparanteil 1359,71

Frau - Eigenanteil von 60 p.a. + Zulage 154 + Zulage Kind 185

 

Habe u.a. unter "ihre-Vorsorge" im Netz gelesen, dass die Frau nicht unbedingt einen Sockelbeitrag leisten muss, um die Zulagen zu erhalten (Stichwort: reiner Zulagen-Vertrag).

 

Welche Fördermöglichkeit wäre in obiger Konstellation geeignet?

 

Ist es dabei besser, dass die Frau den Sockelbeitrag von 60 leistet oder eher einen reinen Zulagen-Vertrag bespart?

 

Wer ist dann mittelbar und wer ist dann unmittelbar zulagenberechtigt?

 

Gefördeter Riester in DWS-Top-Rente-Dynamik.

 

 

Besten Dank im Voraus.

 

Grüsse

thowe

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skeletor
Servus zusammen,

 

habe noch eine Frage bzgl. mittelbar und unmittelbar zulagenberechtigt.

 

Folgende Konstellation:

Mann - sozialversicherungspflichtiger Verdiener

Ehefrau - Hausfrau aufgrund Nachwuchs (1,5 Jahre alt)

 

Riester Fördermöglichkeiten:

Mann - Eigenanteil von 1260 p.a. + Zulage 99,71 = Sparanteil 1359,71

Frau - Eigenanteil von 60 p.a. + Zulage 154 + Zulage Kind 185

 

Habe u.a. unter "ihre-Vorsorge" im Netz gelesen, dass die Frau nicht unbedingt einen Sockelbeitrag leisten muss, um die Zulagen zu erhalten (Stichwort: reiner Zulagen-Vertrag).

 

Welche Fördermöglichkeit wäre in obiger Konstellation geeignet?

 

Ist es dabei besser, dass die Frau den Sockelbeitrag von 60 leistet oder eher einen reinen Zulagen-Vertrag bespart?

 

Wer ist dann mittelbar und wer ist dann unmittelbar zulagenberechtigt?

 

Gefördeter Riester in DWS-Top-Rente-Dynamik.

 

 

Besten Dank im Voraus.

 

Grüsse

thowe

 

 

Der Sockelbetrag sollte schon investiert werden, wenn weniger investiert wird sind die Zulagen geringer.

Aber die 60 (5 pro Monat) sollten drin sein.

 

Aber für deine Frau wäre eine normale Riester-Rente das beste, keine Fondsrente. Zu teuer.

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thowe
Der Sockelbetrag sollte schon investiert werden, wenn weniger investiert wird sind die Zulagen geringer.

Aber die 60 (5 pro Monat) sollten drin sein.

 

Aber für deine Frau wäre eine normale Riester-Rente das beste, keine Fondsrente. Zu teuer.

 

Meinst Du etwa eine Riester-Versicherung bei der die garantierte Zinshöhe von aktuell 2,25% festgeschrieben ist? Deren effektive Verzinsung (abzgl. Abschlusskosten und Inflation) kann dann aber schnell bei unter 1% liegen?!

Oder hast Du eher an einen Banksparplan gedacht?

 

Bei allen dem was ich gelesen habe scheint mir ein Fondssparplan noch am renditestärksten. Klar kommen Gebühren, AA und TER hinzu, jedoch haben wir mit 90% Rabatt auf den AA schon mal einen Kostenfaktor gedrückt.

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SumSum
· bearbeitet von SumSum

Bei einer (gezillmerten) Versicherungslösung -egal ob nun Fondsgebunden oder nicht fondsgebunden- ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass Du am Ende inflationsbereinigst nicht viel mehr herausbekommst, als Du eingezahlt hast. Zwar hat "auf dem Papier" ein Wertgewinn stattgefunden, gemessen an der Kaufkraft aber kein wirklicher Sparvorgang i. S. einer Vermögensmehrung.

> Und darauf müssen dann noch Steuern bezahlt werden. Toll.

 

Wie das geht ? Ich rechne es mal ganz einfach mit der ersten Einzahlung in einen ungezillmerten Vertrag vor. Exemplarisch nehme ich mal die "klassische XXXrente" mit den Bedingungen von 2001 - die kenne ich, es sind also real existierende.

> Bei anderen (gezillmerten) Versicherungen ist das übrigens ähnlich - von den Kosten her bei anderen Anbietern teilweise sogar noch schlimmer...

 

Da steht sinngemäß folgendes drin:

"Von jeder Einzahlung (Eigenanteil und Zulagen) behalten wir 12,5% an Abschluß- und Vertriebskosten ein".

 

Bedeutet übersetzt:

- Von 1.000 Euro zieht der Versicherer erst einmal 125 Euro zur Deckung seiner Kosten ab

- Oder anders gesagt: Von 1.000 Euro gehen nur 875 Euro in den Sparanteil.

> Doof gesagt: erstmal 12,5% Verlust.

 

Im Durchschnitt beträgt nun aktuell die Gesamtverzinsung (Rechnungszins + Überschußanteil) einer Versicherung ca. 4,6%.

 

Diese 875 Euro zinsen wir also mal mit 4,6% hoch. Dann gilt

- Nach 3 Jahren hast Du wieder 1.001 Euro, auf dem Papier ist also der Verlust ausgeglichen.

- Dummerweise hat die Inflation in diesen 3 Jahren aber mit ca. 6 - 8% zugeschlagen. D. h. um auch inflationsbereininigt auf einer "Null" zu landen, müsstest Du bei einer Teuerungsrate von 2,5% inlfationsbereinigt mittlerweile 1.075 Euro haben.

 

Ist vielleicht etwas kompliziert, es so zu erklären. Also mal eine einfache Form

Um die (inflationsbereinigte) Realverzininsung zu errechnen, kann man sich recht einfach wie folgt behelfen

Ist Verzinsung der Versicherung - Inflation = reale Verzinsung

 

Womit dann hier gilt:

4,6% Versicherung - 2,5% Inflation = 2,1% reale Verzinsung

 

 

Demnach kann man folgende Tabelle erstellen:

 

Vorwert Zins 2,10% Summe Jahre

875,00 18,38 893,38 1

893,38 18,76 912,14 2

912,14 19,15 931,29 3

931,29 19,56 950,85 4

950,85 19,97 970,82 5

970,82 20,39 991,20 6

991,20 20,82 1012,02 7

 

 

> Einfach gesagt: es dauert hier ca. 7 Jahre (!) bis Du inflationsbereinigt auf eine "Null" gekommen bist.

> Umkehrschluß: mit den letzten 7 Jahreseinzahlungen machst Du sicher einen Inflationsberenigten Verlust. Das Geld kriegst Du kaum wieder.

 

Bei einem 30 Jahre laufenden Vertrag bedeutet das nun, dass die Realverzinsung in ungünstigen Fällen bei Verträgen mit einer Laufzeit von 30 jahren vielleicht bei 1,5- 2% liegt.

 

Konsequenzen

- ein sehr kostengünstiger Bankensparplan ist meistens schon die bessere Alternative. Da gibt es vielleicht nur 3%, aber dafür auf 990 Euro und nicht auf 875 Euro (wie im Beispiel oben)

- Oder einen kostengünstig kalkulierten Fondssparplan.

 

Da Riester eine Kapitalgarantie bietet, macht die 2. Lösung wohl am meisten Sinn...

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Starship

Die Frau ist ja in den ersten 3 Jahren unmittelbar zulagenberechtigt. Von daher würde ich vielleicht auch versuchen die Zulagen für dieses Jahr noch rückwirkend zu bekommen.

 

Sind dann immerhin 154 + 185 Euro, bei einem Eigenbeitrag von 60 Euro / Jahr. Der Mann müßte dazu ja noch nicht einmal unbedingt eine eigene Riesterrente abschließen.

 

Ich würde es schon fondsgebunden machen, da der Eigenanteil plus die Zulagen ja staatlich garantiert sind. Diese ganze Rechnerei mit Ter, Gebühren usw. geht mir persönlich dann doch zu weit, dafür reicht mein Wissen nicht aus.

 

Gruß

 

Claus

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skeletor
Meinst Du etwa eine Riester-Versicherung bei der die garantierte Zinshöhe von aktuell 2,25% festgeschrieben ist? Deren effektive Verzinsung (abzgl. Abschlusskosten und Inflation) kann dann aber schnell bei unter 1% liegen?!

Oder hast Du eher an einen Banksparplan gedacht?

 

Bei allen dem was ich gelesen habe scheint mir ein Fondssparplan noch am renditestärksten. Klar kommen Gebühren, AA und TER hinzu, jedoch haben wir mit 90% Rabatt auf den AA schon mal einen Kostenfaktor gedrückt.

 

 

Bei Asstel oder cosmosDirect sind Zinsen (garanierter Zins + Überschuss) bei über 5%.

Banksparpläne waren auch eine gute Wahl zumal diese fast keine Kosten verursachen.

 

Bei Fondssparplänen sind die Kosten bei kleinen Beträgen zu hoch, die Renditen nicht kalkulierbar.

 

Kauf dir am besten die Finanztest 8/2008 und eventuell 12/2007, darin sind die besten Riester Produkte drin.

 

 

skeletor

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thowe

Ist die Frau in obiger Konstellation nun mittelbar oder unmittelbar zulagenberechtigt?

 

Hab die Begriffe noch nicht so recht verstanden :blushing:

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tom1978
· bearbeitet von tom1978

Da sie kein eigenes Einkommen hat, ist sie nur mittelbar zulageberechtigt und muss daher auch den Sockelbetrag nicht zahlen (wenn Du den Mindestbeitrag in Deinen Vertrag zahlst).

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thowe
Da sie kein eigenes Einkommen hat, ist sie nur mittelbar zulageberechtigt und muss daher auch den Sockelbetrag nicht zahlen (wenn Du den Mindestbeitrag in Deinen Vertrag zahlst).

 

Ojeee - jetzt kapier ich´s wirklich nicht mehr.

 

Folgende Thesen:

Fall1:

Falls ich 4% einbezahlen würde, bräuchte Sie keinen Sockelbeitrag leisten, sondern würde in ihrem separaten Vertrag nur die Zulagen für sich und das Kind erhalten? Gilt dies so lange wie Sie nicht arbeitet?

Sie wäre mittelbar zulagenberechtigt?

 

Fall2:

Falls ich nur 2% oder 3% einzahlen würde, müsste Sie den Sockelbetrag von 60 leisten und bekäme in ihrem separaten Vertrag ihre Zulage und die des Kindes?

Sie wäre unmittelbar zulagenberechtigt?

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tom1978

Sie wäre auf jeden Fall - da sie kein Einkommen hat - mittelbar zulageberechtigt.

 

Und dann gilt, wenn ich http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente...svorsorgezulage richtig interpretiere:

 

* Wenn Du Deinen Mindestbeitrag zahlst, muss sie gar nichts zahlen (reiner Zulagenvertrag)

* Wenn Du Deinen Mindestbeitrag nicht zahlst, muss sie mindestens den Sockelbetrag zahlen.

 

Um auf der sicheren Seite zu sein sollte sie einfach den Sockelbetrag zahlen - 5 Euro monatlich für die Altersvorsorge sollten doch übrig sein. ;)

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thowe

Der Sockelbeitrag kann schon geleistet werden :thumbsup:

 

Ich bin nur etwas durcheinandergekommen, da "starship" in diesem Thread schrieb, dass die Frau in den ersten 3 Jahren unmittelbar zulagenberechtigt wäre.

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tom1978

Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Riester-Rente...r_Personenkreis stimmt das auch. Aber da sie ja als Hausfrau kein Einkommen hat, müßte man mit dem Sockelbetrag trotzdem auf der sicheren Seite sein. Notfalls frag mal direkt beim Anbieter oder beim Finanzamt nach.

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edwin

Ob mittelbar oder unmittelbar förderberechtigt hängt auch davon ab, ob Sie Elterngeld erhält.

 

" Hiernach gehören Bezieher von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz grundsätzlich zu einem unmittelbar zulageberechtigen Personenkreis bei der Riesterförderung.

Hierzu gibt es im Schreiben vom Bundesfinanzministerium (BMF) vom 14.11.2007 (IV C 8 S 2492/07/0004) konkrete Aussagen.

 

Von Seiten des Bundesfinanzministeriums geht man davon aus, dass der Bezug von Elterngeld zwar keine unmittelbare Zulageberechtigung begründet, aber die Bezieher von Elterngeld generell die nötige Grundvoraussetzung erfüllen, wenn sie versicherungspflichtig sind oder einer Personengruppe nach § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 EStG (Beamte, o.ä.) angehören.

 

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

 

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine Versicherungspflicht durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten begründet, was auch gilt, wenn der Steuerpflichtige im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 EStG beurlaubt ist und er eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI in Anspruch nehmen könnte und wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde und er die benötigte Einwilligung nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG gegenüber seiner zuständigen Stelle nach § 81a EStG abgegeben hat.

 

Höhe des Mindesteigenbeitrags

 

Weiterhin galt zu prüfen, ob bei der Berechnung des Mindesteigenbetrages für die Riester-Förderung das Elterngeld heranzuziehen ist. Das Bundesfinanzministerium entschied hierzu, dass das Elterngeld keine maßgebende Einnahme im Sinne des § 86 EStG ist. Daher kann es bei der Mindesteigenbeitragsberechnung nicht herangezogen werden und daher - um eine ungekürzte Förderung zu erhalten - nur ein Sockelbeitrag in Höhe von 60,- EUR Mindesteigenbeitrag zu leisten ist, wenn es sich um einen ausschließlichen Bezug von Elterngeld handelt."

 

Quelle: vedix.de

 

 

Und da hier auf Finanztest verwiesen wurde, dort steht:

 

"...Doch die Planungssicherheit hat ihren Preis. Die Versicherungsprodukte sind in den ersten Jahren durch verhältnismäßig hohe Abschluß- und Vertriebskosten belastet..." :o

 

Das geht soweit dass Verbaucherschützer inzwischen vor Riester-Versicherungen warnen, dies ist auch groß durch die Presse gegangen. Deshalb Finger weg von Versicherungen.

 

Handelsblatt

 

Stuttgarter

 

Focus

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Starship

@tom1978

 

Ich würde das an deiner Stelle nicht so fest behaupten, das sie "auf jeden Fall" nur mittelbar zulageberechtigt ist, denn

meiner meinung nach stimmt das nicht, was du schreibst, da die Frau die ersten 3 Jahre nach der Geburt unmittelbar zulagenberechtigt ist.

 

 

Hier ein Auszug aus den häufig gestellten Fragen der Zürich-Versicherung.

 

"Warum zählt man als Vater oder Mutter in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes zum Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen?

Die ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes nennt man Kindererziehungszeiten. Während der Kindererziehungszeit ist man in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. GRV-Pflichtversicherte sind unmittelbar förderberechtigt".

 

Also ich würde auf jeden Fall sagen, sie soll den Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr zahlen und dann erhält sie die Zulagen für sich und die Kinder.

 

Starship

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riester

Hallo,

ich sehe es genau wie STARSHIP, in den ersten 3 Jahren ist die Frau umittelbar zulagenberechtigt,

das habe ich so unter "ihre-Vorsorge" im Netz gelesen.

 

@thowe

Fall 1 stimmt aus meiner Sicht, sobald Euer Kind älter als 3 Jahre ist, weil Deine Frau dann über Dich mitläuft,

also "mittelbar" Zulagen berechtigt ist. Vorher muß sie die 60/Jahr einzahlen.

 

Frage 1 :Seid ihr zusammen veranlagt ?

Weiß jemand, welche Rolle das spielt ?

 

Frage 2 : Wie errechnet sich Dein Eigenanteil von 1260 Euro pro Jahr ?

Welche Zulagen hast Du abgezogen ?

 

Danke,

riester

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