LagarMat August 31, 2008 Hallo zusammen! Ich hoffe es kann mir jemand diese Frage beantworten und dies auch belegen. Ich hab das hier in den Stickys nirgends gefunden. Die 30% Riesterkapital, welche man zu Beginn des Riesterrentenbezuges aus seinem geförderten Riestervertrag einmalig entnehmen kann, werden wie versteuert? Ich meine neulich irgendwo gelesen zu haben, dass dies nach dem Halbeinkünfteverfahren geschieht, also wie bei ner Rentenversicherung oder einem ungeförderten Vertrag. Das wäre natürlich eine feine Sache. Ist das so? Oder doch anders? Danke im Vorraus für die hoffentlich fachkundigen Antworten. Gruß vom Stezo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo August 31, 2008 Hallo zusammen! Ich hoffe es kann mir jemand diese Frage beantworten und dies auch belegen. Ich hab das hier in den Stickys nirgends gefunden. Die 30% Riesterkapital, welche man zu Beginn des Riesterrentenbezuges aus seinem geförderten Riestervertrag einmalig entnehmen kann, werden wie versteuert? Ich meine neulich irgendwo gelesen zu haben, dass dies nach dem Halbeinkünfteverfahren geschieht, also wie bei ner Rentenversicherung oder einem ungeförderten Vertrag. Das wäre natürlich eine feine Sache. Ist das so? Oder doch anders? Danke im Vorraus für die hoffentlich fachkundigen Antworten. Gruß vom Stezo hallo, ist doch klar. bei den 30% handelt es sich um gefördertes geld. dann muss es voll versteuert werden. halbeinkünfteverfahren ist nicht. das greift nur beim ungeförderten teil des vertrages, den man sich zu 100% auszahlen lassen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 31, 2008 · bearbeitet August 31, 2008 von Schnitzel meines wissens nach mit dem persönlichen steuersatz Bundesministerium Wie werden Beiträge und Auszahlungen steuerlich behandelt? Der Versicherte zahlt Beiträge für die „Riester“-Rente. Dafür erhält er staatliche Zulagen und kann die Ausgaben unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben von der Steuer [Glossar] absetzen. Im Gegenzug sind die Leistungen aus diesem Vertrag voll steuerpflichtig. In den meisten Fällen profitiert der Versicherte von dieser nachgelagerten Besteuerung. Denn die Steuern auf die Altersbezüge sind in der Regel niedriger als die Steuern auf den Arbeitslohn. Edit: da war culo schneller, aber inhaltlich deckt's sich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
skeletor August 31, 2008 · bearbeitet August 31, 2008 von skeletor Schließe mich den Vorrednern an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo August 31, 2008 · bearbeitet August 31, 2008 von culo das klingt eindeutig.verdammt! wieso? du musst dann alles steuerrelevante in dieses jahr verschieben und in dem jahr möglichst wenig einkommen haben. da kann man schon was optimieren. ich werde versuchen, in dem jahr mein (sonstiges) steuerpflichtiges einkommen richtung 0 zu optimieren :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat August 31, 2008 ich werde versuchen, in dem jahr mein (sonstiges) steuerpflichtiges einkommen richtung 0 zu optimieren :-) wie stellt man den sowas an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 1, 2008 wie stellt man den sowas an? z.b. indem man seinen wohnsitz dann im ausland hat, oder indem man in dem jahr sein haus renoviert, oder indem man in dem jahr seine sonderzahlungen verschiebt (z.b. aktienoptionen vom arbeitgeber nicht einlöst), oder indem man in dem ja aussergewöhnliche belastungen hat. oder indem man sich in dem jahr keine geldwerten vorteile geben lässt. und wer weiss, welche steuergesetze dann herrschen? man sollte das vorher beobachten und entsprechend handeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat September 1, 2008 z.b. indem man seinen wohnsitz dann im ausland hat, oder indem man in dem jahr sein haus renoviert, oder indem man in dem jahr seine sonderzahlungen verschiebt (z.b. aktienoptionen vom arbeitgeber nicht einlöst), oder indem man in dem ja aussergewöhnliche belastungen hat. oder indem man sich in dem jahr keine geldwerten vorteile geben lässt.und wer weiss, welche steuergesetze dann herrschen? man sollte das vorher beobachten und entsprechend handeln. thanx for se hinweis! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial September 1, 2008 z.b. indem man seinen wohnsitz dann im ausland hat Dann kassiert der Staat keine Steuern sondern fordern die Förderung zurück. Viel eleganter kommt man doch an sein Geld, wenn man vor der Rente Wohnriester beansprucht. Da kann man 100% des Betrags zurückkriegen (mit ein paar Auflagen, aber die sind nicht unmenschlich) und versteuert das ganze während der Rente und zwar zu gleichen Raten (ich glaube auf 20 Jahre verteilt). Ich werde das vermutlich so machen. Die Riesterverträge haben ja immer eine Rentenversicherung dabei (auch die Fondsparpläne müssen das Geld hinterher verrenten!) und die Konditionen dieser Rentenversicherung sind bei allen mir bekannten Beispielen schlechter als Wohnriester und private Vorsorge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 1, 2008 · bearbeitet September 1, 2008 von culo Dann kassiert der Staat keine Steuern sondern fordern die Förderung zurück. da ist das letzte wort noch nicht gesprochen. bis ich in rente gehe, ist diese gegen die grundrechte verstossende regel längst aufgehoben. zumindest innerhlb der eg lässt sich das nicht durchsetzen. da bin ich überzeugt. und wieso soll ich keinen 2ten wohnsitz in deutschlabd haben? wenn es sein muss auch den ersten. die riesterrente wird doch hier versteuert. nur komme ich nicht in die steuerprogression, weil meine soonstigen einkünfte im ausland verdient und versteuert werden. die 30% ausschüttung wird hier versteuert. nur halt sonst nix :-) und da müssen erstmnal alle freibeträge und grundsicherung überschritten werden, bevor die steuer greift. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sascha79 September 1, 2008 Ich bin mir gerade nicht sicher. Wenn man für ein Jahr seinen Wohnsitz ins Ausland legt, dann müsste einem doch nur für dieses Jahr die Zulage verwehrt bleiben oder sehe ich das falsch? Wenn man aus der oben genannten Idee den Steuervorteil gegenrechnet, sollte die entgangene Prämie doch tatsächlich mehr als wettgemacht werden. Die Wohnriester-Idee könnte ebenfalls klappen. Ich denke, das läuft ähnlich wie bei Bauspardarlehen, wenn man sich von der Bank die wohnwirtschaftliche Verwendung bestätigen lässt. Es sollte kein Problem sein, Stempel und Unterschriften zu bekommen - kritisch wird es allerdings dann, wenn wirklich Nachweise angefordert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo September 1, 2008 · bearbeitet September 1, 2008 von culo Ich bin mir gerade nicht sicher. Wenn man für ein Jahr seinen Wohnsitz ins Ausland legt, dann müsste einem doch nur für dieses Jahr die Zulage verwehrt bleiben oder sehe ich das falsch? man muss doch seinen wohnsitz nicht unbedingt ins ausland verlagern, wenn man dort sein haupteinkommen erzielt und versteuert. das auslandseinkommen zählt nicht zum zu versteuernden inlandseinkommen in deutschland. in der regel gibt es zwischen allen ländern doppelbesteuerungsabkommen. wenn in dem jahr dann die riesterrente ausschüttet, dann ist sie das einzige im inland zu versteuernde einkommen. möglicherweise wird das auslandseinkommen aber in der progression berücksichtigt. da bin ich nicht sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag