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Sven82

Der elektronische Bundesanzeiger und die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen

Empfohlene Beiträge

boll

Ich lege das Blatt jedes Jahr als Ergänzung zur Anlage KAP bei...

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Thesaurier

Meine Bank listet brav informativ die auschüttungsgleichen Erträge bei ausländischen Thesaurierenden Fonds auf.

 

 

Leider aber nur für alle Fonds in einer einzigen Summe.

Diese habe ich meines immer in der Steuer angegeben.

 

Was mache ich nun bei einem Verkauf eines dieser Fonds?

Welche Unterlagen brauche ich dann um die doppelte Steuer zurückzubekommen?

 

Ich würde das ganze gerne jetzt schon vorbereiten und nur Jahr für Jahr ergänzen.

(Excel-Tabelle)

 

Gibt es da schon was?

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boll

Ähm, ist dir die Excel-Tabelle 4 Beiträge über deinem ins Auge gefallen?

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Leider aber nur für alle Fonds in einer einzigen Summe.

 

Einzelwerte sollten in der Erträgnisaufstellung stehen (ist aber bei manchen Banken kostenpflichtig).

Selber aufaddieren ist immer dann problematisch, wenn Fremdwährungen ins Spiel kommen und Du die von der Bank verwendeten Kurse nicht kennst.

Flatex schickt mir zB eher zufällig mal eine einzelne Thesaurierungsmeldung, comdirect macht das zuverlässiger aber ohne Angabe von Kursen. Consors dagegen gibt alle relevanten Daten an.

Meist fehlt auch die Angabe zu den Quellensteuern.

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Thesaurier
· bearbeitet von Thesaurier

Ich werde mal konkreter:

 

Wer kann Bank und Bunderanzeiger in Übereinstimmung bringen?

==============================

Bank:

Fonds: M&G Global Basics Fund A ISIN: GB0030932676 WKN: 797735

Datum KaE (je Anteil)D Wäh-

rung Bemerkung 17.11.2000 0,000000 EUR

01.09.2001 0,000000 EUR

01.09.2002 0,000000 EUR

02.09.2002 0,050700 EUR

20.08.2003 0,050700 EUR

01.09.2003 0,050700 EUR

06.02.2004 0,152300 EUR

01.09.2004 0,223300 EUR

02.12.2004 0,223300 EUR

01.09.2005 0,223300 EUR

29.12.2005 0,223300 EUR

12.01.2006 0,227200 EUR

01.09.2006 1,196100 EUR

02.09.2006 0,235200 EUR

29.12.2006 0,235200 EUR

03.09.2007 1,420800 EUR

04.09.2007 0,255200 EUR

28.11.2007 0,255200 EUR

01.09.2008 1,321500 EUR

02.09.2008 0,261100 EUR

28.10.2008 0,261100 EUR

01.09.2009 1,048800 EUR Schätzwert 02.09.2009 0,377900 EUR

29.10.2009 0,377900 EUR

01.09.2010 0,116857 EUR Schätzwert 02.09.2010 0,377900 EUR

03.11.2010 0,377900 EUR

01.09.2011 0,000000 EUR Schätzwert 02.09.2011 0,424602 EUR

07.12.2011 0,424602 EUR

03.09.2012 0,471256 EUR Schätzwert 27.12.2012 0,576764 EUR

02.09.2013 0,728924 EUR Schätzwert 01.11.2013 0,741849 EUR

01.09.2014 0,906934 EUR Schätzwert

  1. D Kumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag je Anteil (bei ausländischen, thesaurierenden Fonds), mehr Informationen ico_hilfe.gif

==============================

Bundersanzeiger

B) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge

2013 0,1650858

2012 0,1521609

2011 0,0466546

2010 0

2009 0,1168577

2008 0,0522609 31.08.07 2007 0,0907356 31.08.06

0,110198 31.08.05

0,0790031

 

 

 

============================================

 

Hier meine bisherigen Erkenntnisse:

(In der letzter Spalte befindet sich die Differenz zweier aufeinanderfolgenden Werte der 2. Spalte)

 

02.09.09 0,3779 EUR 0,3779

 

 

29.10.09 0,3779 EUR 0

 

 

01.09.10 0,116857 EUR -0,261043

 

02.09.10 0,3779 EUR 0,261043

 

 

03.11.10 0,3779 EUR 0

 

 

01.09.11 0 EUR -0,3779

 

 

03.09.12 0,471256 EUR 0,471256 <-2011 Bundesanzeiger

 

27.12.12 0,576764 EUR 0,105508 <????

 

02.09.13 0,728924 EUR 0,15216 <-2012 Bundesanzeiger

 

01.11.13 0,741849 EUR 0,012925 <????

 

01.09.14 0,906934 EUR 0,165085 <-2013 Bundesanzeiger

 

 

Was sollen diese Extra-Werte zwischen den Bundesanzeiger-Daten?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Thesaurier
· bearbeitet von Thesaurier

Hallo hier die (Teil-)Auflösung meines Problems (siehe auch Ods-Datei )

 

post-27546-0-02275100-1412924719_thumb.jpg

 

Ausschüttungsgleiche Erträge - GB0030932676 Bank vs Bundesanzeiger.ods

 

Fazit die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge sind im Falle von

GB0030932676

 

die laufende Summe von Bundesanzeiger "b )" - "c) cc)"

 

§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 InvStG Buchstabe:

b) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge

c) In den ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene

 

 

 

 

cc) Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 4)

d.h. wenn man bei der Bank einige "nicht ins Bild" passende Zeilen löscht, was bei einem akkumulierten Wert ja nicht ganz so tragisch ist.

Es bleibt aber noch die Frage, was steht in diesen "nicht ins Bild passenden Zeilen"?

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kleinerfisch

Interessant, die Zeile c) cc) habe ich bisher ignoriert.

Hast Du im Bundesanzeiger die Werte für Privatkunden genommen?

 

Deine Daten sind leider sehr unübersichtlich. Dein ODS bekomme ich in XL auch nur ohne Formeln auf.

Erwartest Du ernsthaft, dass jemand sich jetzt die störenden Zeilen aus dem extrem unübersichtlichen vorletzten Post raussucht und in die Tabelle einarbeitet?

Oder im BA nachschaut, was das Datum in der fünften(?) Spalte zu bedeuten hat?

 

Trotzdem eine Schnellschuss-Vermutung:

Es gibt immer ein Zeitfenster zwischen Thesaurierungstag und Veröffentlichung der Daten. In dieser Zeit muss die Bank eine Schätzwert verwenden. Vielleicht erklären sih dadurch die störenden Zeilen?

Die kleinen Abweichungen scheinen an unterschiedlich vielen Nachkommastellen und der damit verbundenen Rundung zu liegen, was aber zB in der vorletzten Zeile auch nicht exakt passt.

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maibaum2015

§5 Abs. 1 Nr. 1 b -> KAP Zeile 17 :thumbsup:

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 h -> für die Steuererklärung m.W.n. nicht relevant

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 f aa -> KAP Zeile 54 :thumbsup:

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 f cc -> KAP Zeile 55; wahrscheinlich: UND (+)

§5 Abs. 1 Nr. 1 f ee -> KAP Zeile 55

 

Ich muss zugeben, dass es bei mir noch nicht vorgekommen ist, dass f cc und f ee gleichzeitig Werte aufwiesen, würde sie aber nach meinem Verständnis zusammenrechnen.

 

Die Werte für die Z 54 und 55 sollen auch nur dazu beitragen, um prüfen zu können, ob die Bank die Steuerbescheinigung korrekt ausgefüllt hat. Wenn du dies nicht prüfen möchtest und den Angaben vertrauen willst, sollte es auch ok sein. Wenn insgesamt seitens der Bank zu wenig angegeben worden, kannst du auch nur weniger absetzen (das stört das FA dann wohl weniger).

 

Anbei meine Excel-Tabelle (als Muster) und Beispiele zu den Bundesanzeiger-Bekanntmachungen.

Ausschüttungsgleiche Erträge - WPF.xls

dbx EMLE.pdf

iShares Mkt iBx Eo HY.pdf

 

Der Beitrag hilft mir enorm weiter; woher weiß ich aber, ob, wenn §5 Abs. 1 Nr. 1 f aa besetzt ist mit einem Wert laut der zugehörigen Textzeile im Bundesanzeiger "nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde".

 

Ist der Wert nur angebbar, wenn laut fettgedruckter Passage kein Abzug vorgenommen wurde? Wenn ja, woher weiß man das? Darauf habe ich noch keine Antwort gefunden hier...

Danke. :)

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Da steht nur ein Wert drin, soweit kein Abzug vorgenommen wurde.

Wenn also ein Wert drin steht, kannst Du diesen auch angeben.

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segue

gibt es etwas ähnliches wie den Bundesanzeiger auch für Österreich?

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gebe_nix
· bearbeitet von gebe_nix

Liebes Forum,

 

ich versuche die Thesaurierungen des UniEuroKapital (ISIN: LU0046307343) anhand des Bundesanzeigers nachzuvollziehen.

 

Anhand der unten angefügten Daten (siehe pdf-Datei) habe ich mir folgende Übersicht erstellt:

 

Jahr Thesaurierung Ausschüttung

2006 1,8440

2007 2,0377

2008 2,2159

2009 -------- 2,1400

2010 0,0566 1,7184

2011 0,0493 1,5900

2012 0,0752 1,2600

 

Mir scheint, dass man 2009 von Thesaurieren auf Ausschütten umgestellt hat. Stimmt das?

Bundesanzeiger_UniEuroKapital.pdf

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otto03

 

Mir scheint, dass man 2009 von Thesaurieren auf Ausschütten umgestellt hat. Stimmt das?

 

Union gefragt? Wer soll das ohne eigene Recherchen beantworten?

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gebe_nix

 

Mir scheint, dass man 2009 von Thesaurieren auf Ausschütten umgestellt hat. Stimmt das?

 

Union gefragt? Wer soll das ohne eigene Recherchen beantworten?

 

Ich dachte man könnte das aus dem angefügten Auszug aus dem Bundesanzeiger ablesen.

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otto03

 

 

Union gefragt? Wer soll das ohne eigene Recherchen beantworten?

 

Ich dachte man könnte das aus dem angefügten Auszug aus dem Bundesanzeiger ablesen.

 

Wenn kein ausgeschütteten Beträge gemäß §5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG ausgewiesen wurden, wurde nichts ausgeschüttet

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

Hallo! Jetzt betrifft es mich/ mein ETF zum 1. Mal, dass ich ihn in der Steuererklärung eintragen muss.

 

Bei einem ETF habe ich folgendes Schreiben von meinem Depotanbieter erhalten:

_____________________________________________________________________

"Ertragsthesaurierung

 

ISIN (WKN) LU0292107645 (DBX1EM)

 

Wertpapierbezeichnung db x-tr.MSCI Emer.Mkts.Idx.ETF

Inhaber-Anteile 1C o.N.

 

Nominale X Stück

Ertragsthesaurierung per Stück 0,00 USD

Ex-Tag 31.12.2015

Zahltag 31.12.2015

Gesamtbetrag 0,00

 

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.

Von der Fondsgesellschaft wurden zu allen Ertragsmerkmalen Nullwerte

gemeldet. Kein steuerlicher Ertrag im Sinne der Paragraphen 20 EStG"

 

Soweit so praktisch für die Steuererklärung - da muss ich nicht reagieren. Doch ein 2tes Schreiben zu einem anderem ETF zeigt folgendes:

_____________________________________________________________________

"Ertragsthesaurierung

 

ISIN (WKN) LU0322253906 (DBX1AU)

Wertpapierbezeichnung db x-tr.MSCI EU.Sm.C.I.ETF DR

Inhaber-Anteile 1C o.N.

 

Nominale 195 Stück

Ertragsthesaurierung per Stück 0,7723735 USD

Ex-Tag 31.12.2015

Zahltag 31.12.2015

Gesamtbetrag 0,00

Brutto USD 150,61

Umg. z. Dev.-Kurs 1,088699

Brutto-Thesaurierung EUR 138,34

Steuerpflichtig im PV EUR 138,34

Anrechenbare Quellensteuer EUR 4,08

Die Fondserträge wurden im Fondsvermögen wieder angelegt.

Ausländischer thesaurierender Investmentfonds.

Besteuerung mit Kapitalertragsteuer erfolgt bei Veräußerung.

Kapitalerträge sind einkommensteuerpflichtig."

_____________________________________________________________________

 

Dies muss ich ja irgendwie in der Steuererklärung angeben - scheint mir so. 2008 habe ich den ETF geholt, jetzt zum 1. Mal, dass so etwas notwendig ist. Daher meine Unsicherheit. Wo muss ich das jetzt in der Lohnsteuererklärung angeben? Im eBundesanzeiger habe ich die Steuerdaten zum LU0322253906 (DBX1AU) gefunden(siehe Anhang: eBundesanzeigerLU0322253906.pdf).

 

Ich bin Arbeitnehmer und Kirchensteuerpflichtig - NRW, also 9% laut dieser Seite: https://www.vlh.de/kaufen-investieren/abgeltungssteuer/faellig-sind-abgeltungssteuer-plus-soli-plus-kirchensteuer.html

 

195 * 0,7723735 = 150,61. Aber wie kommen die auf die anderen Werte & was muss ich in der Steuererklärung wo eintragen? Anlage KAP ist klar. Aber in welcher Zeile welchen Wert? Einfach 150,61€ in Anlage KAP Zeile 15 eintragen? Und sonst nix bei Anlage KAP eintragen oder ankreutzen?

 

Dankesehr!

eBundesanzeigerLU0322253906.pdf

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fampy

Hallo zusammen.

 

Oftmals ist bei den Besteuerungsgrundlagen ja der 'Steuerliche Zufluss' angegeben. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass dieses Datum entscheidet, für welches Veranlagungsjahr der Zufluss (z.B. die Ausschüttung) relevant ist. Nun habe ich aber folgendes im Bundesanzeiger gefunden:

 

db x-trackers MSCI World Index UCITS ETF (DR) 1D



Endausschüttung

Geschäftsjahr vom 23.02.2015 bis 31.12.2015

ISIN: IE00BK1PV551

Valuta: 13.04.2016

Steuerlicher Zufluss: 31.12.2015

Ex-Tag der Ausschüttung: 04.04.2016

Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 30.03.2016

 

Hier wird als 'Steuerlicher Zufluss' der 31.12.2015 angegeben, die eigentliche Ausschüttung (Geldeingang) erfolgt aber über 3 Monate später.

 

Nach §11 (1) EStG gilt doch:

"Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind."

 

Und laut Wiki:Zuflussprinzip gilt auch:

"Ein Geldbetrag ist zugeflossen, wenn die wirtschaftliche Verfügungsmacht über ihn erlangt ist."

 

Wie passt dies alles zusammen? Die wirtschaftliche Verfügungsmacht habe ich doch definitiv erst wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Hier also im April 2016. Wie kann dann diese Ausschüttung steuerlich noch für 2015 relevant sein? Dies würde ja auch bedeuten, dass hier evtl. noch ein Sparer-Pauschbetrag aus dem Jahr 2015 angerechnet werden müsste...

Habe ich hier vielleicht etwas Grundlegendes nicht verstanden? Für welches Steuerjahr ist die Ausschüttung beim Privatanleger relevant?

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odensee

Wie passt dies alles zusammen? Die wirtschaftliche Verfügungsmacht habe ich doch definitiv erst wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Hier also im April 2016. Wie kann dann diese Ausschüttung steuerlich noch für 2015 relevant sein? Dies würde ja auch bedeuten, dass hier evtl. noch ein Sparer-Pauschbetrag aus dem Jahr 2015 angerechnet werden müsste...

Habe ich hier vielleicht etwas Grundlegendes nicht verstanden? Für welches Steuerjahr ist die Ausschüttung beim Privatanleger relevant?

 

Ich verstehe diesen Steuerkram auch nicht. Aber wo ist das Problem? Du kannst doch über die Steuererklärung (Anlage KAP) deinen Pauschbetrag für 2015 noch "rückwirkend" ausnutzen.

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fampy

Wie passt dies alles zusammen? Die wirtschaftliche Verfügungsmacht habe ich doch definitiv erst wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Hier also im April 2016. Wie kann dann diese Ausschüttung steuerlich noch für 2015 relevant sein? Dies würde ja auch bedeuten, dass hier evtl. noch ein Sparer-Pauschbetrag aus dem Jahr 2015 angerechnet werden müsste...

Habe ich hier vielleicht etwas Grundlegendes nicht verstanden? Für welches Steuerjahr ist die Ausschüttung beim Privatanleger relevant?

 

Ich verstehe diesen Steuerkram auch nicht. Aber wo ist das Problem? Du kannst doch über die Steuererklärung (Anlage KAP) deinen Pauschbetrag für 2015 noch "rückwirkend" ausnutzen.

Ein direktes Problem sehe ich hier eigentlich auch nicht. Hat mich an dieser Stelle nur etwas verwundert... :blink:

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lanza38

Es geht um VOR 2009!!!!!!!

 

Hallo,

 

ich muss leider die Daten noch ermitteln für KAP und AUS 2008.

Die Besteuerungsgrundlagen sehen so aus:

alg2008-pdf-xchangevic7ycm.jpg

 

Nach dem Lesen der Beiträge von sven und supertobs auf Seite 6 war ich der Meinung, dass sich b) (Erträge) zusammensetzt aus:

c) cc)

und

d) aa).

Beide sind aber 0,0000!

Die Erträge aber 0,0052!

 

Wie ist das zu werten?

Muss ich dann gar nichts eintragen in KAP???

Oder die Erträge? aber dann wo?

 

Hilfe!

Danke.

lg Ralf

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moonraker

[..]

Nach dem Lesen der Beiträge von sven und supertobs auf Seite 6 war ich der Meinung, dass sich b) (Erträge) zusammensetzt aus:

c) cc)

und

d) aa).

Beide sind aber 0,0000!

Die Erträge aber 0,0052!

 

Wie ist das zu werten?

Muss ich dann gar nichts eintragen in KAP???

Oder die Erträge? aber dann wo?

 

Hilfe!

Danke.

lg Ralf

Du musst die ausschüttungsgleichen Erträge aus b) angeben.

Keine eigenen Summen bilden...

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lanza38
· bearbeitet von lanza38

Du musst die ausschüttungsgleichen Erträge aus b) angeben.

Keine eigenen Summen bilden...

Hallo Moonraker,

 

ich wollte keine Summen bilden. War wohl schlecht ausgedrückt.

c) cc) sind die Dividenden und d) aa) Zinserträge, die man ja jeweils getrennt eintragen müßte.

Die Summe sollte doch b) ergeben.

Bin ich da auf dem Holzweg?

Falls ja und es gibt nur b), sind das dann Dividenden (Halbeinkünfte!) oder Zinsen?

Dies war vor 2009 noch ein Unterschied!

 

Ralf

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