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Sven82

Der elektronische Bundesanzeiger und die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen

Empfohlene Beiträge

boll

Bundesanzeiger vom 28.02.2013

du meinst den 27.02.2013 ? ;)

 

Muss ich die 9,2668 € je Anteil nun in der Steuer 2012 unter KAP Z 17 angeben?

Ja.

 

Mich irritiert jedoch die Angabe 0,00 in d)

da ich für die Steuer 2010 diesen Fonds angegeben haben und im damaligen Bundesanzeiger vom 28.02.2011 unter d) der selbe Betrag wie unter b stand.

Mmmh, die Bewertung überlasse ich lieber Taxadvisor et al.

Für mich scheint es unlogisch, da d) sich auf die "zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung" bezieht, obwohl es offenbar keine Ausschüttung gegeben hat ?!?

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Sapine

Da ich nicht ganz sicher bin poste ich das mal hier. Meiner Einschätzung nach sind die Fonds steuerlich derzeit ok aber nicht komplett ausschüttend sondern teilthesaurierend. Bitte um Korrektur falls ich falsch liege. Zur Präzisierung weiter unten noch meine Fragen. :-

 

Der LYXOR UCITS ETF MSCI WORLD (FR0010315770) TER 0,45% (Swap - ausschüttend) sieht für mich auf den ersten Blick ok aus, wobei ich diesen auch interessant finde

UBS - MSCI World UCITS ETF A (LU0340285161) TER 0,30% (replizierend - ausschüttend)

 

...

 

Bei EM habe ich noch zwei weitere Ausschütter in der Liste gefunden

UBS - MSCI Emerging Markets UCITS ETF A (LU0480132876) TER 0,45% (replizierend - ausschüttend)

HSBC MSCI EMERGING MARKETS UCITS ETF (DE000A1JXC94) TER 0,60% (replizierend - ausschüttend - Domizil Irland)

 

 

Ich habe nun UBS - MSCI World UCITS ETF A (LU0340285161) TER 0,30% (replizierend - ausschüttend) und UBS - MSCI Emerging Markets UCITS ETF A (LU0480132876) TER 0,45% (replizierend - ausschüttend) im Bundesanzeiger überprüft und bei beiden

gibt es für diese ISIN jeweils Einträge bei 'Ausschüttungsgleiche Eträge'.

 

Heißt, nicht steuereinfach ?

 

Beide Fonds haben Beträge bei § 5 Abs. 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge und gleichzeitig Ausschüttungen § 5 Abs. 1 Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge.

 

Frage 1) Sind das teilthesaurierende Fonds?

Frage 2) Wie hoch genau muss der ausgeschüttete Ertrag sein, damit man die Erträge automatisch versteuert werden?

Steuer auf (ausgeschüttete + ausschüttungsgleiche Erträge) < Ausschüttungsbetrag oder wie muss man rechnen?

Frage 3) Muss man dennoch noch eine Steuererklärung zu den ausschüttungsgleichen Erträgen machen, um eine Doppelbesteuerung bei Verkauf zu vermeiden?

Frage 4) Habe ich noch etwas übersehen?

5) Anmerkung: die Fonds sind gar nicht wirklich replizierend sondern "optimiert", aber das nur am Rande zur Info.

 

Replikationsmethode: Optimierungsverfahren

Dies erfolgt entweder durch Direktanlagen in allen bzw. fast allen Indextiteln und/oder durch Derivate, die insbesondere dann zum Einsatz kommen, wenn es entweder nicht möglich oder schwierig ist, den Index durch Direktanlagen nachzubilden. Ebenso kann dies im Hinblick auf ein effizientes Engagement im Index erfolgen.

 

Hier die Auszüge aus dem Bundesanzeiger:

post-8479-0-77710000-1392900062_thumb.jpg

post-8479-0-43158800-1392900080_thumb.jpg

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kohlehalde

Hallo

 

Dieser Beitrag im Bundesanzeiger ist am 29.04.13 erschienen und macht Angaben zur Auschüttung zum Zahltag am 05.02.13.

Der Ausschüttungsbeschluss war hier am 17.01.13.

 

Die aufgelaufenen "ausschüttungsgleichen Erträge" von Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger müssen jedoch aufgeführt werden

 

Die dem Anleger zuzurechnenden ausschüttungsgleichen und ausgeschütteten Erträge hat der Investmentfonds innerhalb von vier Monaten ab dem Geschäftsjahresende (thesaurierende Fonds) bzw. ab dem Tag des Ausschüttungsbeschlusses (ausschüttende Fonds) zu ermitteln und zusammen mit einer Berufsträgerbescheinigung über deren Richtigkeit im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Geschieht dies nicht, so greift beim Anleger eine zumeist nachteilige Pauschalbesteuerung.

 

Das dürfte meiner Meinung nach die Erklärung für die ausschüttungsgleichen Erträge sein.

 

Gruß

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vanity

... Die aufgelaufenen "ausschüttungsgleichen Erträge" von Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger müssen jedoch aufgeführt werden ...

Das habe ich noch nie gehört und würde es bis zum Beweis des Gegenteils auch vehement abstreiten. Es geht auch nicht aus dem zitierten Text hervor, der nur auf die Fristen zur Veröffentlichung abhebt.

 

Eine solche Regeluing wäre auch nicht besonders sinnig, dann was wäre dann z. B. mit den ausschüttungsgleichen Erträgen von vorhergehendem Geschäftsjahresende bis zum Ausschüttungsbeschluss - würden die unter den Tisch fallen? Auch würde die Prüfungsgesellschaft sich schwer tun, agE zu testieren, die nach dem Prüfungszeitraum liegen, was dann zwangsläufig der Fall wäre, da die Veröffentlichung im BAnz nach der Prüfung erfolgt. Die Veröffentlichung im BAnz bezieht sich auf das angegebene Geschäftsjahr und nicht auf einen anschließenden Zeitraum.

 

Des Rätsels Lösung sollte hier einfach darin bestehen, dass der Fonds die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge nur zum Teil ausschüttet und den Rest thesauriert (warum auch immer).

 

 

Frage 1) Sind das teilthesaurierende Fonds?

Was sind teilthesaurierende Fonds? Ausschütter, die auch was thesaurieren? Dann ja.

 

Frage 2) Wie hoch genau muss der ausgeschüttete Ertrag sein, damit man die Erträge automatisch versteuert werden?

Steuer auf (ausgeschüttete + ausschüttungsgleiche Erträge) < Ausschüttungsbetrag oder wie muss man rechnen?

Genau so.

 

Frage 3) Muss man dennoch noch eine Steuererklärung zu den ausschüttungsgleichen Erträgen machen, um eine Doppelbesteuerung bei Verkauf zu vermeiden?

Nein, muss man nicht. Die Angabe in der Erklärung ist nötig, wenn die thes. Beträge noch nicht versteuert wurden. Hier sind sie es aber durch die Depotbank. Die Doppelversteuerung vermeidet man dadurch, dass man diese Erträge eben nicht angibt.

 

Frage 4) Habe ich noch etwas übersehen?

Ich wüsste nicht, was. Ich halte die beiden UBS für steuereinfach und habe mir deshalb zur breiteren Abdeckung der Nordkalotte in meinem Weltportefeuille den A0X97V von UBS beschafft.

 

Ob vollständig replizierend oder optimierend sollte für Otto-Normalpassivisten keine sonderliche Rolle spielen.

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Sapine

Ob vollständig replizierend oder optimierend sollte für Otto-Normalpassivisten keine sonderliche Rolle spielen.

Frau Erika-Musterfrauaktivistin bewertet das auch nicht über und die Katze hat auch nur gelangweilt geschaut.

 

Danke für die Antworten!

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Peppschmier

Hallo,

ich hänge mich mal an dieses Thema, da ich gerade an meiner Steuererklärung sitze und die Daten der Bank mit dem Bundesanzeiger überprüfe.

 

Für den Carmignac Patrimoine und auch für den Ethna-Aktiv werden im Bundesanzeiger unter h) bzw. 1 h) (die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre) auch Werte für private Vermögen angegeben. In einem anderen Thread hatte ich gelesen, dass das nicht für Private von Interesse sei, allerdings werden doch explizit Werte auch für private Vermögen angegeben. Außerdem klingt der Text irgendwie danach, dass man die Werte als Ausgaben geltend machen kann ;) . Für eine Antwort, ob man den Gewinn des Fonds um diese Position reduzieren kann und wo das in der Steuererklärung einzutragen wäre, wäre ich sehr dankbar.

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o0Pascal0o
· bearbeitet von o0Pascal0o

In den Besteuerungsgrundlagen, Bundesanzeiger vom 28.02.2013 steht unter § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1 InvStG Buchstabe:

b Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000 0,0000 0,0000

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 9,2668 9,2668 9,2668

 

Muss ich die 9,2668 € je Anteil nun in der Steuer 2012 unter KAP Z 17 angeben? Eigentlich tendiere ich zu JA.

Muss ich die 9,2668 € je Anteil nun in der Steuer 2012 unter KAP Z 17 angeben?

Ja.

1. von welchem 9,2668 von den 3en ist es jetzt den abhängig. Jetzt sind sie zufällig gleich, aber die können sich ja auch mal unterscheiden, denke ich. Für mich als Privatanleger gilt dann doch logischerweise ausschließlich die Privatanlegerspalte(es gibt 3 Stück: Privatanleger, Betrieblicher Anleger (KStG) & Betrieblicher Anleger (EStG).).

 

Die Erträge für ausländisch thesaurierende Fonds kommen in Zeile 15 Anlage KAP

2. Wie unterscheidet man denn ausländisch thesaurierende Fonds von inländisch thesaurierenden Fonds? Denn die kommen ja in Zeile 17 KAP.

 

3. Und mit welcher Anteilsanzahl muss ich den Wert Multiplizieren? Denn es werden ja Anteile hinzugekauft automatisch bei Thesaurierern.

 

danke!

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Taxadvisor

 

1. von welchem 9,2668 von den 3en ist es jetzt den abhängig. Jetzt sind sie zufällig gleich, aber die können sich ja auch mal unterscheiden, denke ich. Für mich als Privatanleger gilt dann doch logischerweise ausschließlich die Privatanlegerspalte(es gibt 3 Stück: Privatanleger, Betrieblicher Anleger (KStG) & Betrieblicher Anleger (EStG).).

 

2. Wie unterscheidet man denn ausländisch thesaurierende Fonds von inländisch thesaurierenden Fonds? Denn die kommen ja in Zeile 17 KAP.

 

3. Und mit welcher Anteilsanzahl muss ich den Wert Multiplizieren? Denn es werden ja Anteile hinzugekauft automatisch bei Thesaurierern.

 

Zu 1. Du hast die Frage selbst beantwortet.

Zu 2. An der ISIN kann man die Fonds unterscheiden (Vorsicht iShares mit Doppel-ISIN). Inl. Thesaurierer sollten (zumindest in Inlandsdepots) bereits zu 100% versteuert sein.

Zu 3. Wer kauft automatisch Anteile hinzu? Wenn Du einen Sparplan hast, wirst Du doch wohl feststellen können, wie viele Anteile Du am Schlusstag des Wirtschaftsjahres des Fonds Du im Depot gehabt hast!! Wenn es kein Sparplan ist, und sich die Anzahl erhöht, hast Du wohl einen ausschüttenden Fonds mit automatischer Wiederanlage gewählt. Dann bist Du hier FALSCH.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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o0Pascal0o

Zu 2. An der ISIN kann man die Fonds unterscheiden (Vorsicht iShares mit Doppel-ISIN). Inl. Thesaurierer sollten (zumindest in Inlandsdepots) bereits zu 100% versteuert sein.

 

Zu 3. Wer kauft automatisch Anteile hinzu? Wenn Du einen Sparplan hast, wirst Du doch wohl feststellen können, wie viele Anteile Du am Schlusstag des Wirtschaftsjahres des Fonds Du im Depot gehabt hast!! Wenn es kein Sparplan ist, und sich die Anzahl erhöht, hast Du wohl einen ausschüttenden Fonds mit automatischer Wiederanlage gewählt. Dann bist Du hier FALSCH.

Dankeschön!

@2. iShares? Woran erkenne ich denn, IShares?

Das wären meine.. die haben auch - soweit ich es weiß, nur eine ISIN:

COMSTAGE ETF-DJ STX600 I

LU0378434582

 

COMSTAGE ETF-MSCI W.TRN I

LU0392494562

 

DB X-TR.MSCIE.M.T I.ETF1C

LU0292107645

 

DB X-TR.MSCI EUR.S.C.T.1C

LU0322253906

 

@3. Definition von Thesaurierern: "Wird diese Ausschüttung direkt wieder in Fondsanteile des gleichen Fonds investiert, so spricht man von einem thesaurierenden Fonds."

Quelle: http://www.fondsvermittlung24.de/thesaurierend.html

Es ist kein Sparplan bei mir, aber laut Definition steigen ja dort die Anteile automatisch(zumindest, wenn es "Ausschüttung" gab & nur dann ist es ja steuerlich wichtig es anzugeben. Obwohl ja auch Verluste einzutragen sinnig für mich sein kann in der Steuererklärung(aber zumindest bekomme ich dann keinen Ärger, wenn ich das nicht tue).

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o0Pascal0o

Natürlich sind auch die ausschüttungsgleichen Erträge von ausländischen Fonds oder ETF steuerpflichtig. Und weil die in der Jahressteuerbescheinigung der Bank nicht drinstehen, guckst du doch im Bundesanzeiger nach, ob du für deine ETF solche angeben musst. Oder liest du den auch nur, weil dir das jemand in diesem Forum empfohlen hat?

und hier wird das Gegenteil behauptet:

Die ausschüttungsgleichen Erträge/Teilthesaurierungsbeträge der Zwischenausschüttungen wurden von der inländischen Depotbank bereits korrekt versteuert und müssen nicht in der Anlage KAP angegeben werden. Lediglich die ausschüttungsgleichen Erträge der vollständigen Thesaurierung zum Geschäftsjahresende sind in der Anlage KAP anzugeben.

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Taxadvisor

@3. Definition von Thesaurierern: "Wird diese Ausschüttung direkt wieder in Fondsanteile des gleichen Fonds investiert, so spricht man von einem thesaurierenden Fonds."

Quelle: http://www.fondsverm...saurierend.html

Es ist kein Sparplan bei mir, aber laut Definition steigen ja dort die Anteile automatisch(zumindest, wenn es "Ausschüttung" gab & nur dann ist es ja steuerlich wichtig es anzugeben. Obwohl ja auch Verluste einzutragen sinnig für mich sein kann in der Steuererklärung(aber zumindest bekomme ich dann keinen Ärger, wenn ich das nicht tue).

 

Vergiß die Definition. Bei thesaurierenden Fonds wird die "Ausschüttung" im Fondsvermögen angelegt, ohne dass sich die Anzahl der Anteile erhöht. NUR die Thesaurierungen sind separat in der StErkl anzugeben. Ausschüttungen sind bei inl. Banken bereits versteuert und Verluste können aus der Ausschüttung/Thesaurierung nicht entstehen. Soweit es Veräußerungen gab, sind diese bei der inl. Bank über den Verlusttop ebenfalls berücksichtigt.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe
· bearbeitet von powerschwabe

Möchte mich nun auch mal in die Materie einarbeiten. z.B. bei folgendem Fonds LU0047906267 Global Advantage Funds - Emerging Markets High Value

 

Welche Angaben sind für mich denn Ausschlaggebend? Doch nur die Werte in der Spalte "Privatanleger"

 

B) - Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000

- Ausschüttungsgleiche Erträge 41,9201

 

ii) - Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde 21,4209

 

aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 5,3552

 

h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 7,6976

Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten in der Fassung vor Inkrafttreten des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes 2,6810

 

Welche Werte muß ich denn in der Steuererklärung nun angeben?

Bundesanzeige.pdf

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kleinerfisch

Doch nur die Werte in der Spalte "Privatanleger"

genau

 

B) - Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000

- Ausschüttungsgleiche Erträge 41,9201

relevant, sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

 

ii) - Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Absatz 4 InvStG vorgenommen wurde 21,4209

irrelevant

 

 

aa) der nach § 4 Abs. 2 InvStG i. V. m. § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 5,3552

relevant - die Quellensteuer.

Ggf. sind auch die Angaben unter cc) und ee) relevant (ich kenne allerdings die gleichen Texte unter bb) bzw. cc)), hier aber jeweils 0,00.

 

 

h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 7,6976

Betrag der nach § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG nichtabziehbaren Werbungskosten in der Fassung vor Inkrafttreten des AIFM-Steuer-Anpassungsgesetzes 2,6810

irrelevant

 

Andere Werte als die oben angegebenen habe ich noch nie verwendet. Ich habe aber auch im Wesentlichen Aktienfonds und ein paar Rentenfonds. Bei Immofonds können, glaube ich, auch noch andere Angaben relevant werden.

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powerschwabe

Danke also muß ich pro Anteil 36,5649€ (41,9201- 5,3552) angeben.

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Taxadvisor

Danke also muß ich pro Anteil 36,5649€ (41,9201- 5,3552) angeben.

 

NEIN 41,9201,

Die 5,3552 sind nur auf die inl. Steuer anrechenbar, aber nicht abzugsfähig.

 

Gruß

Taxadvisor

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powerschwabe

Danke also muß ich pro Anteil 36,5649€ (41,9201- 5,3552) angeben.

 

NEIN 41,9201,

Die 5,3552 sind nur auf die inl. Steuer anrechenbar, aber nicht abzugsfähig.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Werden die 5,3552€ dann von folgerndem abgezogen?

- Höhe der Kapitalerträge Zeile 7

- Davon aus Kapitalerträgen Zeile 8

- Davon aus Aktienveräußerungen Zeile 9

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Taxadvisor

NEIN 41,9201,

Die 5,3552 sind nur auf die inl. Steuer anrechenbar, aber nicht abzugsfähig.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Werden die 5,3552€ dann von folgerndem abgezogen?

- Höhe der Kapitalerträge Zeile 7

- Davon aus Kapitalerträgen Zeile 8

- Davon aus Aktienveräußerungen Zeile 9

 

NEIN

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: Vielleicht solltest Du im eigenen Interesse einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater beauftragen....

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch

Werden die 5,3552€ dann von folgerndem abgezogen?

- Höhe der Kapitalerträge Zeile 7

- Davon aus Kapitalerträgen Zeile 8

- Davon aus Aktienveräußerungen Zeile 9

 

Nein.

Die Kapitalerträge (42,00) werden versteuert.

Das führt zu einer Steuerschuld von 10,50.

Davon wird die ausländische Steuer abgezogen -> 10,50 - 5,50 = 5,00 zu zahlen.

(alle Zahlen von mir aus Faulheit gerundet)

 

Die ausländische Steuer wird also wie eine Steuervorauszahlung behandelt (die sie ja faktisch auch ist, nur eben im Ausland).

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supertobs

Bei der Klärung einiger "historischer" Erträge musste ich leider feststellen das im eBundesanzeiger nur Daten bis 2006 drin sind. Kann ich irgendwo anders Besteuerungsgrundlagen für Vorjahre online einsehen?

 

Gibt es irgendwo eine Aussage wie lange im eBundesanzeiger die Daten online einsehbar sind? "Ewig"? Ich dokumentiere bislang zur ISIN das Veröffentlichungsdatum, wollte jetzt nicht die einzelnen Meldungen mir als PDFs ziehen müssen. Kann ich gegenüber FA mit dem Veröffentlichungsdatum argumentieren oder muss ich Kopien haben?

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tottillini
· bearbeitet von tottillini

Hallo zusammen,

 

ich erstelle auch gerade meine Steuererklärung und verwende dazu das Steuerprogramm t@x 2014.

Ich habe ausländische Thesaurierer in meinem Depot und muss entsprechende Angaben aus dem Bundesanzeiger raussuchen und möchte diese im Steuerprogramm t@x angeben.

 

Da ich das zum ersten Mal mache, komme ich mit den Angaben im Bundesanzeiger nicht so ganz zu recht. Daher folgende Fragen:

 

  • Welche Daten des Bundesanzeigers sind für mich als Privatanleger eigentlich für die Angaben in der Steuererklärung relevant?
     
    §5 Abs. 1 Nr. 1b Betrag der ausgeschütteten Beträge / ausschüttungsgleiche Erträge
     
    -> gehört in KAP Zeile 17, oder?
    -> welche Zeilen aus dem Bundesanzeiger sind aber darüberhinaus noch relevant für die Steuererklärung bei Privatanlegern?

 

 

  • Des Weiteren werden von dem Steuerprogramm folgende Daten abgefragt:
    - Gewinne aus Veräußerungen (Zeile 18 KAP)
    - Veräußerungsverluste außer Aktienveräußerungen (Zeile 20 KAP)
    - noch anzurechnende ausländische Steuern (Zeile 54)
    - fiktive ausländische Steuern (Zeile 55)
    - anzurechnende Quellensteuer nach der ZIV (Zeile 59 KAP)
     
    -> wie kann ich die Daten des Bundesanzeigers den obigen Zeilen zuordnen bzw. die entsprechenden Daten aus den Angaben im Bundesanzeiger errechnen und o.g. Zeilen zuordnen?

 

 

Für jegliche Hilfe und Unterstützung bin ich äußerst dankbar!

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boll

Z54 für Fonds (!) im BA unter 1f aa, Z55 unter 1f cc oder ee, wenn ich mich gerade recht erinnere.

 

Ansonsten Steuerbescheinigung(en) der Bank(en) schon mal angesehen?

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tottillini

Hallo Boll,

 

danke für Deine Antwort. Du hast mir sehr geholfen.

 

Ich fasse nochmal zusammen, ob ich das auch richtig verstanden habe:

 

Für ausländische Thesaurier sind folgende Angaben im Bundesanzeiger für die Steuererklärung von Relevanz:

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 b -> KAP Zeile 17

§5 Abs. 1 Nr. 1 h -> KAP Zeile 53

§5 Abs. 1 Nr. 1 f aa -> KAP Zeile 54

§5 Abs. 1 Nr. 1 f cc -> KAP Zeile 55

§5 Abs. 1 Nr. 1 f ee -> KAP Zeile 55

 

Folgende Fragen habe ich noch:

  • Sind sonst noch Angaben im Bundesanzeiger für die Steuererkläung bei Privatanleger von Relevanz?
  • Muss ich die Angaben in §5 Abs. 1 Nr. 1 f cc und ee addieren und dann mit der Stückzahl multiplizieren und in Zeile 55 eintragen oder ist NUR Zeile §5 Abs. 1 Nr. 1 f cc ODER ee zu verwenden?
    -> falls ODER: Welche Zeile muss ich dann nehmen? cc oder ee?

Danke für Eure Hilfe! Und bitte nicht wundern über die Fragen, ich mache das diese Jahr zum ersten Mal und versuche die Thematik zu verstehen.

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boll

§5 Abs. 1 Nr. 1 b -> KAP Zeile 17 :thumbsup:

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 h -> für die Steuererklärung m.W.n. nicht relevant

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 f aa -> KAP Zeile 54 :thumbsup:

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 f cc -> KAP Zeile 55; wahrscheinlich: UND (+)

§5 Abs. 1 Nr. 1 f ee -> KAP Zeile 55

 

Ich muss zugeben, dass es bei mir noch nicht vorgekommen ist, dass f cc und f ee gleichzeitig Werte aufwiesen, würde sie aber nach meinem Verständnis zusammenrechnen.

 

Die Werte für die Z 54 und 55 sollen auch nur dazu beitragen, um prüfen zu können, ob die Bank die Steuerbescheinigung korrekt ausgefüllt hat. Wenn du dies nicht prüfen möchtest und den Angaben vertrauen willst, sollte es auch ok sein. Wenn insgesamt seitens der Bank zu wenig angegeben worden, kannst du auch nur weniger absetzen (das stört das FA dann wohl weniger).

 

Anbei meine Excel-Tabelle (als Muster) und Beispiele zu den Bundesanzeiger-Bekanntmachungen.

Ausschüttungsgleiche Erträge - WPF.xls

dbx EMLE.pdf

iShares Mkt iBx Eo HY.pdf

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tottillini

§5 Abs. 1 Nr. 1 b -> KAP Zeile 17 :thumbsup:

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 h -> für die Steuererklärung m.W.n. nicht relevant

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 f aa -> KAP Zeile 54 :thumbsup:

 

§5 Abs. 1 Nr. 1 f cc -> KAP Zeile 55; wahrscheinlich: UND (+)

§5 Abs. 1 Nr. 1 f ee -> KAP Zeile 55

 

Ich muss zugeben, dass es bei mir noch nicht vorgekommen ist, dass f cc und f ee gleichzeitig Werte aufwiesen, würde sie aber nach meinem Verständnis zusammenrechnen.

 

Die Werte für die Z 54 und 55 sollen auch nur dazu beitragen, um prüfen zu können, ob die Bank die Steuerbescheinigung korrekt ausgefüllt hat. Wenn du dies nicht prüfen möchtest und den Angaben vertrauen willst, sollte es auch ok sein. Wenn insgesamt seitens der Bank zu wenig angegeben worden, kannst du auch nur weniger absetzen (das stört das FA dann wohl weniger).

 

Anbei meine Excel-Tabelle (als Muster) und Beispiele zu den Bundesanzeiger-Bekanntmachungen.

Ausschüttungsgleiche Erträge - WPF.xls

dbx EMLE.pdf

iShares Mkt iBx Eo HY.pdf

 

Vielen Dank für Deine Mühe, boll!

Du hast mir sehr geholfen!

:thumbsup:

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tottillini

Hallo zusammen,

 

wenn ich nun übersichtlich die steuerlich relevanten Daten der ausländischen Thesaurierer in einer Excel-Tabelle zusammengefasst habe (s. Beispiel von boll), lege ich die dann auch der Steuererklärung bei oder behalte ich die für mich.

 

Letzlich muss das Finanzamt bei einem späteren Verkauf nachvollziehen können, dass die ausschüttungsgleiche Erträge bereits versteuert wurden und keine Doppelbesteuerung vorgenommen wird.

 

Ist es daher ratsam, die entsprechenden Daten im Detail jährlich dem Finanzamt mitzuteilen?

 

 

Danke für Eure Hilfe!

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