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Sven82

Der elektronische Bundesanzeiger und die Veröffentlichung von Besteuerungsgrundlagen

Empfohlene Beiträge

sekino

was mache ich, wenn ich einen ausl. thesaurierenden Fonds im Depot habe, der in Deutschland vertrieben wird, über den ich aber im elektr. Bundesanzeiger nichts, aber auch gar nichts finde?

 

ISIN

DK0016284888

 

Ich würde gerne meine Steuererklärung für 2009 fertig machen, stolpere aber über den o.a. Fonds ...

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otto03
  Am 8.9.2010 um 18:51 von sekino:

was mache ich, wenn ich einen ausl. thesaurierenden Fonds im Depot habe, der in Deutschland vertrieben wird, über den ich aber im elektr. Bundesanzeiger nichts, aber auch gar nichts finde?

 

ISIN

DK0016284888

 

Ich würde gerne meine Steuererklärung für 2009 fertig machen, stolpere aber über den o.a. Fonds ...

 

hilfsweise (ohne ebundesanzeiger überprüft zu haben)

 

http://www.isi-fonds.de/file/Archive/Materialer_DE/ab_13404.pdf?t=21:08:09

 

doch überprüft

 

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=5bc14b5d5ee4b84e7c921ab04f9f82ae&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=2f09438e17c605ab&fts_search_list.destHistoryId=92463

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sekino
  Am 8.9.2010 um 19:14 von otto03:
  Am 8.9.2010 um 18:51 von sekino:

was mache ich, wenn ich einen ausl. thesaurierenden Fonds im Depot habe, der in Deutschland vertrieben wird, über den ich aber im elektr. Bundesanzeiger nichts, aber auch gar nichts finde?

 

ISIN

DK0016284888

 

Ich würde gerne meine Steuererklärung für 2009 fertig machen, stolpere aber über den o.a. Fonds ...

 

hilfsweise (ohne ebundesanzeiger überprüft zu haben)

 

http://www.isi-fonds.de/file/Archive/Materialer_DE/ab_13404.pdf?t=21:08:09

 

doch überprüft

 

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=5bc14b5d5ee4b84e7c921ab04f9f82ae&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=2f09438e17c605ab&fts_search_list.destHistoryId=92463

 

ich habe mich über die ISIN "totgesucht", habe im Traum nicht daran gedacht, dass die WKN weiterhelfen könnte, nachdem man mir früher mal gesagt hatte, dass im Bundesanzeiger allein die ISIN maßgeblich sei.....

 

Vielen Dank

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otto03
  Am 8.9.2010 um 19:26 von sekino:
  Am 8.9.2010 um 19:14 von otto03:
  Am 8.9.2010 um 18:51 von sekino:

was mache ich, wenn ich einen ausl. thesaurierenden Fonds im Depot habe, der in Deutschland vertrieben wird, über den ich aber im elektr. Bundesanzeiger nichts, aber auch gar nichts finde?

 

ISIN

DK0016284888

 

Ich würde gerne meine Steuererklärung für 2009 fertig machen, stolpere aber über den o.a. Fonds ...

 

hilfsweise (ohne ebundesanzeiger überprüft zu haben)

 

http://www.isi-fonds.de/file/Archive/Materialer_DE/ab_13404.pdf?t=21:08:09

 

doch überprüft

 

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=5bc14b5d5ee4b84e7c921ab04f9f82ae&page.navid=detailsearchlisttodetailsearchdetail&fts_search_list.selected=2f09438e17c605ab&fts_search_list.destHistoryId=92463

 

ich habe mich über die ISIN "totgesucht", habe im Traum nicht daran gedacht, dass die WKN weiterhelfen könnte, nachdem man mir früher mal gesagt hatte, dass im Bundesanzeiger allein die ISIN maßgeblich sei.....

 

Vielen Dank

 

gesucht habe ich allerdings nicht über WKN sondern über ISI

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor
  Am 8.9.2010 um 18:51 von sekino:

was mache ich, wenn ich einen ausl. thesaurierenden Fonds im Depot habe, der in Deutschland vertrieben wird, über den ich aber im elektr. Bundesanzeiger nichts, aber auch gar nichts finde?

 

ISIN

DK0016284888

 

Ich würde gerne meine Steuererklärung für 2009 fertig machen, stolpere aber über den o.a. Fonds ...

 

Suchst Du mit Namen oder WKN: ISI BRIC EQUITIES A0B8NK, dann klappts auch mit dem e-Bundesanzeiger (0,1866 je Anteil zzgl. QuSt-Anrechnung 0,0265).

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Hi,

mal wieder eine Frage zu den ausländischen Thesaurierern (aT).

Viele aTs veröfentlichen ihre Zahlen im Bundesanzeiger ja in Fremdwährungen.

Hier stellt sich die Frage des Umrechnungskurses.

 

Aus meinen Bankunterlagen kann ich Kurse entnehmen, die nicht nur für die Umrechnung der jeweiligen Ausschüttung sondern auch für die Umrechnung der Besteuerungsgrundlagen verwendet wurden (durch Nachrechnen mit den Daten des Bundesanzeigers verifiziert).

Dabei verwendet z.B. die DAB den Kurs vom "Tag der Abrechnung", womit offenbar das Datum der Erträgnismitteilung gemeint ist.

Denkbar und weniger willkürlich wäre das Datum der Wertstellung oder das Datum der Ausschüttung selbst (die differieren bei mir um ca. 1 Monat).

Vollends unklar wird es, wenn in der Steuerbescheinigung nachrichtlich noch thesaurierte Beträge von aTs extra ausgewiesen sind: da diese mir nie mitgeteilt wurden, gibt es auch keinen "Tag der der Abrechnung".

 

Auch wenn das maßgebende Datum klar wäre, stellt sich immer noch die Frage, woher dann der Kurs zu nehmen ist.

 

Irgendwoher habe ich die Idee, die umsatzsteuerlichen Monatsdurchschnittskurse zu verwenden, weiss aber nicht mehr woher das kam.

Wenn ich den verwende, komme ich aber (natürlich) auf andere Beträge, als die Bank nachrichtlich in der Steuerbescheinigung ausweist.

 

Da ich dem Finanzamt einzeln nachweisen will, für welche aTs ich wie viel Thesaurierung versteuere (wegen der hinlänglich bekannten Nachversteuerungsproblematik beim Verkauf), muss ich denen ja alles vorrechnen.

 

Kann mir jemand sagen, wie ich den korrekten Umrechnungskurs ermitteln kann (wenn möglich mit Rechtsquelle)?

 

danke

 

kleinerfisch

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Taxadvisor
  Am 14.9.2010 um 15:53 von kleinerfisch:

 

 

Kann mir jemand sagen, wie ich den korrekten Umrechnungskurs ermitteln kann (wenn möglich mit Rechtsquelle)?

 

danke

 

kleinerfisch

 

Rechtsquelle gibt es nicht. Wir verwenden entweder den USt-Umrechnungskurs, den Kurs vom Stichtag lt. Onvista oder den Bloomberg-Kurs. Normalerweise gibt es aber von der Bank auch eine Thesaurierungsmitteilung, da steht ja ggfs. auch ein Umrechnungskurs drauf, den man natürlich auch verwenden kann. Es sollte natürlich für alle Fonds einheitlich sein...

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

Wow, das ging ja schnell!

 

  Am 14.9.2010 um 16:03 von Taxadvisor:

Rechtsquelle gibt es nicht.

 

Das kann ich mir in unserem Land zwar kaum vorstellen, aber ich nehm's mal so hin.

 

  Am 14.9.2010 um 16:03 von Taxadvisor:

Wir verwenden entweder den USt-Umrechnungskurs, den Kurs vom Stichtag lt. Onvista oder den Bloomberg-Kurs.

 

Und was nehmt ihr als "Stichtag"?

Es stehen zur Auswahl:

a ) Ex-Tag (der dann irgendwann auch im Bundesanzeiger steht)

b ) Zahltag (Valutierung auf meinem Konto)

c ) "Tag der Abrechnung" (Datum der Erträgnismitteilung der Bank)

d ) einen anderen Tag (bitte spezifizieren)

 

M.E. käme nur a ) in Frage, da es b ) bei reinen Thesaurierungen nicht gibt und c ) der Willkür der Bank unterworfen ist (man denke zB an Fehler, die später storniert und durch eine neue, spätere Erträgnismitteilung korrigiert werden; so bei mir vorgekommen).

Für Ausschüttungen käme natürlich auch a in Frage, aber das wäre dann uneinheitlich.

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Sven82
  Zitat
Das kann ich mir in unserem Land zwar kaum vorstellen, aber ich nehm's mal so hin.

nennt sich "gängie Praxis" oder "historisch gewachsen" bzw. im Amtsstubenslang "war schon immer so" ;)

Im Zweifel sind die USt-Umrechnungskurse der Maßstab für das FA.

 

  Zitat
Und was nehmt ihr als "Stichtag"?

Stichtag ist das steuerliche Zuflussdatum. Bei ausländischen Thesaurierern ist dies das Geschäftsjahresende des Fonds. Bei ausschüttungenden Fonds im Privatvermögen der Valutatag. Der Ex-Tag ist nur für die Dividendenberechtigung entscheidend. Ausnahme ist wenn die Dividende an einen beherrschenden Gesellschafter (jemand der mehr als 50 % der Gesellschaftsanteile hält) gezahlt wird, dann gilt der Ex-Tag als Zuflussdatum.

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frustl

S. O. S. , ich verstehe es immer noch nicht ... und habe fast keine Zeit mehr, die Steuer 2009 in trockene Tücher zu bringen ... :'(

 

Ich wollte die zu versteuernden Beträge dem ebundesanzeiger unter c cc) entnehmen, wie hier im Thread angegeben,

ggf. "abzgl. der danach genannten Buchstaben" (also wohl c dd) bis c kk)

 

Aber bei c cc) steht:

"Erträge im Sinne des § 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes" - und § 3 behandelt steuerfreie Erträge, wie ich jetzt nachgelesen habe.

 

Müßte ich dann nicht doch den unter Buchstabe b ausgewiesenen " Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge" in die KAP eintragen? (wie es in einem anderen Thread angegeben wurde)

 

Und was ist, wenn ich die folgende Fußnote dazu (c cc) finde:

"Der Ertrag ist zu 100% ausgewiesen (davon steuerfrei die Hälfte)." - müßte ich dann nur die Hälfte eintragen?

 

Vllt. als Beispiel die ersten beiden Fonds, die mir schon Probleme machen:

 

1. LU0148538712 (PF(LUX)-Pacific (Ex Japan) Index-P Cap)

(Von Codi habe ich keine Mitteilung über eine Thesaurierung bekommen)

Nach Buchstabe b ) : 7,6590 $ pro Anteil

nach c cc): -

abzgl. der danach genannten Buchstaben: c jj): 0,2106 $

- wenn ich doch von c cc) ausgehe: muss ich dann einen negativen Betrag in die KAP eintragen? oder es bei 0 belassen?

(dabei steht noch: unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens was doch aber für mich als Privatanleger nicht gilt?)

 

d aa) und e aa) gibt es hier nicht;

(allerdings d) zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG und e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG

- habe ich es richtig verstanden, dass ich diese Angaben nicht beachten muss, auch wenn dort etwas eingetragen wäre?)

 

f aa): 0,0278 müsste ich dann in KAP Z 53 eintragen, auch wenn ich von c cc) ausgegangen wäre und somit nichts versteuere?

 

2. IE00B2QWDR12 (iShares MSCI AC Far East ex-Japan SmallCap; 1. Ausschüttung in 2009)

hier wird es noch verwirrender, denn hier wurde etwas ausgeschüttet

(was genau ist mir dank einiger Korrekturmitteilungen der Codi aber nicht wirklich klar und der laut Codi zu versteuernde Betrag liegt auch über allem, was ich aus dem Bundesanzeiger errechnetb habe)

 

unter c cc) ist aber auch hier nichts angegeben, kann also nicht stimmen?

 

also geh ich von Buchstabe b ) aus? ;

ausgeschütteten Erträge 0,0706797

und:

ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0024414

 

- ziehe ich dann aber die danach genannten Buchstaben : c jj): 0,0488696

von der Ausschüttung oder von der Teilthesaurierung ab?

(oder ist diese Teilthesaurierung enthalten in der zum Geschäftsjahresende mitgeteilten Thesaurierung?)

 

genauso f aa) 0,0334175 - beziehe ich das dann auf die versteuerte Ausschüttung oder auf die noch nicht versteuerte Thesaurierung?

 

Und wenn ich dann das ganze in Euro umrechne, kann ich dann von dem ursprünglichen Valutatag ausgehen, auch wenn eine Korrektur mittels Storno erfolgt ist (in 2010)?

 

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe, habe mich furchtbar mit der Materie abgequält, weiß jetzt aber echt nicht mehr weiter ...

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Taxadvisor
  Am 19.12.2010 um 05:03 von frustl:

S. O. S. , ich verstehe es immer noch nicht ... und habe fast keine Zeit mehr, die Steuer 2009 in trockene Tücher zu bringen ... crying.gif

 

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe, habe mich furchtbar mit der Materie abgequält, weiß jetzt aber echt nicht mehr weiter ...

 

Pictet: Zu versteuern sind Anzahl x 7,659 USD x Devisenkurs vom Geschäftsjahresende, als QuSt können angerechnet werden Anzahl x 0,0278 USD x Devisenkurs vom Geschäftsjahresende, max. aber 25% von 0,2106 USD x Anzahl x Devisenkurs vom Geschäftsjahresende

 

iShares: ZU versteuern ist nix mehr, die Teil-Thesaurierung wird mit der Ausschüttung versteuert (Ausschüttung 0,0706797 zzgl. 0,0024414 = d => zur Anrechnung von KapErtSt berechtigend, darauf müsste die AbgSt berechnet sein). Die Thesaurierung zum GJ-Ende wäre separat zu versteuern, diese ist in den Teil-Thesaurierungen nicht enthalten; für die Anrechnung der QuSt (0,0090524, woher kommen die 0,0334175?) ist zu prüfen, ob dies bereits erfolgte (wird von manchen Banken nicht berücksichtigt).

 

Maßgeblich ist bei Thesaurierung der Währungskurs am Geschäftsjahresende, bei ausschüttung würde ich den Kurs nehmen mit dem die Ausschüttung abgerechnet wurde.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch

etwas verwirrend, das ganze...

 

  Am 21.12.2010 um 12:51 von Taxadvisor:

Pictet: Zu versteuern sind Anzahl x 7,659 USD x Devisenkurs vom Geschäftsjahresende, als QuSt können angerechnet werden Anzahl x 0,0278 USD x Devisenkurs vom Geschäftsjahresende

soweit wohl klar

 

  Am 21.12.2010 um 12:51 von Taxadvisor:

max. aber 25% von 0,2106 USD x Anzahl x Devisenkurs vom Geschäftsjahresende

@Taxadvisor:

Kannst Du da mal inhaltlich erläutern? So das man in ähnlich gelagerten Fällen den richtigen Schluss zieht?

Hab gerade mal versucht, den § 4 InvStG zu lesen, aber das bringt mich nicht wirklich weiter.

Ich verstehe auch nicht, warum Du die Position hier erwähnst, nicht aber beim iShares, wo sie auch befüllt ist.

 

 

Zum iShares: hier geht es, glaube ich, schon in der Frage etwas durcheinander

Der Fonds machte 2 Ausschüttungen mit Teilthesaurierung und eine Endthesaurierung

 

  Am 21.12.2010 um 12:51 von Taxadvisor:

iShares: ZU versteuern ist nix mehr, die Teil-Thesaurierung wird mit der Ausschüttung versteuert (Ausschüttung 0,0706797 zzgl. 0,0024414 = d => zur Anrechnung von KapErtSt berechtigend, darauf müsste die AbgSt berechnet sein)

@frustl:

Das bezieht sich auf die erste Ausschüttung, bei der zweiten ist analog zu verfahren (Buchstabe d ist relevant, unter b findet sich in Summe derselbe Betrag)

@Taxadvisor:

Bitte korrigiere, wenn ich ab hier was falsch sehe.

 

  Am 21.12.2010 um 12:51 von Taxadvisor:

Die Thesaurierung zum GJ-Ende wäre separat zu versteuern, diese ist in den Teil-Thesaurierungen nicht enthalten;

@frustl:

Bei der Endthesaurierung ist d=0, ersatzweise hier b nehmen (0,0622770).

 

  Am 21.12.2010 um 12:51 von Taxadvisor:

für die Anrechnung der QuSt (0,0090524, woher kommen die 0,0334175?) ist zu prüfen, ob dies bereits erfolgte (wird von manchen Banken nicht berücksichtigt).

@frustl:

Die 0,0090524 kommen von der ersten Ausschüttung, die 0,0334175 von der zweiten (jeweils Buchst. f aa).

Beide sollten, müssen aber nicht, in den Bankabrechnungen der jeweiligen Ausschüttungen bereits drinstehen (oft dann schon in EUR umgerechnet). Sie haben dann ggf. die AbgSt gemindert oder sind in den Quellensteuertopf gewandert (der ebenfalls ausgewiesen sein sollte, aber nicht muss).

Wenn nicht, kannst Du sie als "anzurechnende Quellensteuer" angeben (immer x Anteile x Kurs)

 

Bei der Endthesaurierung sind unter f aa 0,0005253 ausgewiesen. Die kannst Du ebenfalls als anzurechnende Quellensteuer angeben (wenn es sich denn lohnt, also so ab 10.000 Anteile :D).

 

HTH

 

kleinerfisch

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Taxadvisor
  Am 21.12.2010 um 13:51 von kleinerfisch:
  Am 21.12.2010 um 12:51 von Taxadvisor:

max. aber 25% von 0,2106 USD x Anzahl x Devisenkurs vom Geschäftsjahresende

@Taxadvisor:

Kannst Du da mal inhaltlich erläutern? So das man in ähnlich gelagerten Fällen den richtigen Schluss zieht?

Hab gerade mal versucht, den § 4 InvStG zu lesen, aber das bringt mich nicht wirklich weiter.

Ich verstehe auch nicht, warum Du die Position hier erwähnst, nicht aber beim iShares, wo sie auch befüllt ist.

 

 

Zum iShares: hier geht es, glaube ich, schon in der Frage etwas durcheinander

Der Fonds machte 2 Ausschüttungen mit Teilthesaurierung und eine Endthesaurierung

 

 

Quellensteuer ist anrechenbar, aber max. in Höhe der auf die mit QuSt belegten Einkünfte, da der AbgSt-Satz 25% beträgt, ist der jeweils kleinere Betrag (25% der mit QuSt belasteten Erträge oder die QuSt) anrechenbar. Beim iShares ging es um die Ausschüttung, da sollte es grundsätzlich von der Bank im Rahmen des Steuerabzuges korrekt berücksichtigt werden. Deswegen habe ich dort nur geschrieben, dass das zu prüfen ist.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch
  Am 21.12.2010 um 15:28 von Taxadvisor:

Quellensteuer ist anrechenbar, aber max. in Höhe der auf die mit QuSt belegten Einkünfte, da der AbgSt-Satz 25% beträgt, ist der jeweils kleinere Betrag (25% der mit QuSt belasteten Erträge oder die QuSt) anrechenbar.

danke

  Am 21.12.2010 um 15:28 von Taxadvisor:

Beim iShares ging es um die Ausschüttung...

das hatte ich überlesen

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frustl

Herzlichen Dank!

Da werde ich mich mit den Antworten bewaffnet noch mal an den ebundesanzeiger heranwagen ...

 

Viele Grüße und ein schönes neues Jahr,

 

frustl

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Stoxx

Hallo zusammen,

 

für meine Steuererklärung benötige ich die KAP-Relevanten Daten folgender thesaurierender Fonds:

 

1) DWS Akkumula (DE0008474024 / 847402)

2) ARERO - Der Weltfonds (LU0360863863 / DWS0R4)

3) Templeton Global T. R. Fund A (LU0170475312 / 974119)

4) BGF World Gold Fund (LU0055631609 / 974119)

5) Pioneer Funds Austria - Euro Corporate Bond (AT0000688072 / 577662)

6) CS ETF CSI 300 (IE00B5VG7J94 / A1C1H1)

 

Habe bereits im ebundesanzeiger.de geschaut und auch die Fonds gefunden, ich finds recht kompliziert. Ich weiss bisher nicht, wonach ich genau suchen soll.

 

Im Jahresbericht des DWS Akkumula z. B. ist sicherlich die 'Berechnung der Wiederanlage' mit dem Punkt 'Wiederanlage gemäß den Vertragsbedingungen' und der Punkt 'Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 01.10.20XX bis 30.09.20XX 'relevant.

 

Ist das so richtig und, gibt es nicht einen genauen Leitfaden, nach welchen Punkten ich bei den Jahresberichten der einzelnen Fonds genau suchen muss?

 

Beim DWS Akkumula ist der Jahresbericht noch recht übersichtlich, beim Templeton Global T. R. Fund A sieht das schon ganz anders aus ...

 

Weiter: Unter welchem Punkt in der Steuererklärung muss ich die im Jahresbericht aufgeführten, steuerrelevanten Daten, angeben?

 

Fragen über Frage ... Abgabefrist der Steuererklärung ist zwar erst der 31. Mai 2011, dennoch will ich rechtzeitig mit der Informationsrecherche beginnen.

 

Mit Bitte um Hinweise und Infos bin ich, wie immer, dankbar!

 

Gruß,

Stoxx

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Taxadvisor
  Am 27.12.2010 um 17:47 von Stoxx:

Hallo zusammen,

 

für meine Steuererklärung benötige ich die KAP-Relevanten Daten folgender thesaurierender Fonds:

 

 

Falls Du es vergessen hast: Du hast am 20.12 um 13:35 die gleiche Frage schon mal gestellt und ich habe Dir auch schon geantwortet:

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/34275-kap-relevante-daten-fur-steuererklaerung/

 

Gruß

Taxadvisor

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Stoxx
  Am 27.12.2010 um 18:54 von Taxadvisor:
  Am 27.12.2010 um 17:47 von Stoxx:

Hallo zusammen,

 

für meine Steuererklärung benötige ich die KAP-Relevanten Daten folgender thesaurierender Fonds:

 

 

Falls Du es vergessen hast: Du hast am 20.12 um 13:35 die gleiche Frage schon mal gestellt und ich habe Dir auch schon geantwortet:

 

https://www.wertpapier-forum.de/topic/34275-kap-relevante-daten-fur-steuererklaerung/

 

Gruß

Taxadvisor

Ja und? Nichts für ungut, aber wenn ich die Antwort verstanden hätte, würde ich die Frage hier nicht noch einmal posten. Es gibt sicherlich auch noch andere User, die sich mit der Materie auskennen und mir ggfls. helfen können und wollen.

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Michael-29

Ich tue mich dieses jahr so schwer mit meiner Steuererklärung. für 2009. Da ich dieses thema nun abhaken möchte, jedoch keinen blasse Schimmer habe welche Beträge ich in den Unterlagen eingeben muß wendde ich mich ans Forum

 

Kann mir jemand bei der Steuer helfen.

 

Habe folgende ETFs im Depot

 

 

COMSTAGE ETF-DJ STX600 I

 

LU0378434582

 

 

COMSTAGE ETF-MSCI N.AM. I

LU0392494992

 

COMSTAGE ETF-MSCI PAC.T.I

LU0392495023

 

 

DB X-TR.MSCIE.M.T I.ETF1C

LU0292107645

 

 

 

Kaufzeitpunkt: 22.12.2008

 

 

Desweiteren habe ich folgende Fonds im Depot ( mtl. Sparplan )

 

 

AXA Immoselect

984645 / DE0009846451

 

 

DWS Top Dividende

984811 / DE0009848119

 

hausInvest global

254473 / DE0002544731

 

 

 

KanAm grundinvest Fonds

679180 / DE0006791809

 

 

Zuletzt habe ich noch einen VL-Fonds :

 

 

DE0009757740 Union Investment Uniaktien

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Padua

Hast Du keine Bescheinigung von Deiner depotführenden Stelle bekommen? Falls ja, was wahrscheinlich ist, dann nimm die Zahlen und gut ist es.

 

Gruß Padua

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Michael-29

Vielen Dank für die schnelle Antwort

 

 

Habe meiine Depots bei der Comdirect und bei der Frankfurter Fondsbank.

 

 

Von der Comdirect habe ich eine Steuerbescheinigung ´zugeschickt bekommen. Hier sind nur Kapitalerträge angegbeben und der Hinweis, daß ausländische thesaurieremnde Investmentsfonds vorhanenden sind. Beii der FFB das gleiiche.

 

Soll ich jetzt einfach die Beträge übernehmen und gut ist ?

 

Da ich unter denPauschbetrag von 801 Euro falle habe ich die letzten Jahre iimmer angekreuzt, daß ich darunter falle.

 

Für diese Steuer 2009 falle ichebenfalls darunter. Soll ich diesmal ebenfalls angeben, daß ich darunter falle oder alle vorhanenden Fonds angeben ?

 

Vielen Dank schon einmaal

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Taxadvisor
  Am 31.12.2010 um 14:43 von Michael-29:

Vielen Dank für die schnelle Antwort

 

 

Habe meiine Depots bei der Comdirect und bei der Frankfurter Fondsbank.

 

 

Von der Comdirect habe ich eine Steuerbescheinigung ´zugeschickt bekommen. Hier sind nur Kapitalerträge angegbeben und der Hinweis, daß ausländische thesaurieremnde Investmentsfonds vorhanenden sind. Beii der FFB das gleiiche.

 

Soll ich jetzt einfach die Beträge übernehmen und gut ist ?

 

Da ich unter denPauschbetrag von 801 Euro falle habe ich die letzten Jahre iimmer angekreuzt, daß ich darunter falle.

 

Für diese Steuer 2009 falle ichebenfalls darunter. Soll ich diesmal ebenfalls angeben, daß ich darunter falle oder alle vorhanenden Fonds angeben ?

 

Vielen Dank schon einmaal

 

Wenn Du auch mit den Thesaurierungen (lt. Bundesanzeiger) unter dem FB liegt, solltest Du das auf einer separaten Anlage erklären und dr Steuererklärung beifügen, damit Du beim Verkauf der Thesaurierer die AbgSt zurück erhältst.

 

Gruß

Taxadvisor

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kleinerfisch
  Am 31.12.2010 um 14:53 von Taxadvisor:

Wenn Du auch mit den Thesaurierungen (lt. Bundesanzeiger) unter dem FB liegt, solltest Du das auf einer separaten Anlage erklären und dr Steuererklärung beifügen, damit Du beim Verkauf der Thesaurierer die AbgSt zurück erhältst.

 

Um der Frage vorzubeugen, wie Du das im Bundesanzeiger feststellen sollst, kann ich Dir auf die Schnelle noch folgendes sagen:

 

Alle (Deine) Fonds mit ISIN DExxxx sind unproblematisch, da schon in der Steuerbescheinigung enthalten.

Ein Problem sind nur die ausländischen Fonds, bei Dir also die mit ISIN LUxxx.

Von diesen habe ich selber den DB X-TR.MSCIE.M.T I.ETF1C und den COMSTAGE ETF-MSCI N.AM. I. Beide sind ebenfalls unproblematisch, da sie in 2009 nichts thesauriert haben.

Ich habe noch 5 weitere Comstage-ETFs. Auch die haben alle nichts thesauriert. Von daher ist die Chance groß, dass das bei Deinen beiden restlichen Fonds auch so war.

Mit diesen Infos könntest Du nun entscheiden, den Rat von Padua anzunehmen.

 

Wenn Du aber sichergehen willst, steht hier in diesem und anderen Threads verstreut eine Menge Info, wie Du die Daten im Bundesanzeiger findest. Oder Du machst es doch gleich, wie Padua vorschlägt.

 

Wenn nicht, und falls dann im Bundesanzeiger überall Null steht, hast Du gewonnen und kannst die Anlage KAP durch Abschreiben der StBesch erstellen.

Falls nicht, viel Spass beim Tüfteln. Oder Du machst es dann, wie Padua vorschlägt.

 

 

HTH

 

kleinerfisch

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Michael-29

Sorry !

 

habe übersehen, daß ich 2009 ja auch( für 4 Monate ) in den Arero Weltfonds eingezahlt habe.

 

 

Wie sieht bei diesem Fonds mit dem Eintragen der Steuerdaten aus ??ß

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Michael-29

Kannn mir jemand vielleicht helfen, wie ich den Arero Weltfonds in der Seuererklärung angeben muß ???

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