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Maikel
vor 13 Stunden von Solara:

Die irische Quellensteuererstattung ist gerade erst vor ein paar Tagen noch mit 0 Euro Spesen auf meinem Konto gebucht worden. Das wird dann wohl künftig 41,65 Euro kosten.

Im Begleitschreiben heißt es allerdings: "Die Preise sind gegenüber den Ihnen zuletzt mitgeteilten unverändert."

Irgend etwas kommt da nicht hin.

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hund555
Am 28.5.2021 um 10:55 von Solara:

Es gab wie üblich den Hinweis, dass die Quellensteuererstattung an eine Mindestrückerstattungsgrenze von derzeit 10 Euro gebunden ist.

Irland hatte 2020 gar keine fremden Spesen, In Frankreich hatte ich fremde Spesen von 60 Euro plus 19% MwSt. Lohnt sich bei mir aber trotzdem.

Mindestrückerstattungsgrenze bei 10 Euro aber fremde Spesen für Frankreich von 60 Euro plus Mwst. D.h. für Frankreich lohnt sich die Erstattung erst wenn man über 71,4 Euro sich erstatten lässt oder habe ich was falsch verstanden?

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Solara
vor 5 Stunden von hund555:

Mindestrückerstattungsgrenze bei 10 Euro aber fremde Spesen für Frankreich von 60 Euro plus Mwst. D.h. für Frankreich lohnt sich die Erstattung erst wenn man über 71,4 Euro sich erstatten lässt oder habe ich was falsch verstanden?

Die 60 Euro plus MwSt sind keine Gebühren der maxblue, soweit ich das verstanden habe, sondern von Clearstream.

Wenn dann die 41,65 Euro Bearbeitung Quellenrückerstattung zusätzlich dazukommt, braucht man schon eine größere Aktienposition, damit sich das noch lohnt.

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McScrooge

Ich habe das nun in einem Blog gelesen, dass bei Maxblue die Quellensteuervorabreduzierung bei Schweiz so laufen soll wie auch mit Kanada.

In den Unterlagen dazu der DB sieht es auch so aus, als gäbe es zwischen Kanada und Schweiz keinen Unterschied.

Ich bin daher jetzt mit meinen Kanadiern und Schweizern zu Maxblue umgezogen und bin mehr als gespannt, wie das nun so laufen wird..?
 

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Der T
vor 17 Stunden von McScrooge:

Ich habe das nun in einem Blog gelesen, dass bei Maxblue die Quellensteuervorabreduzierung bei Schweiz so laufen soll wie auch mit Kanada.

In den Unterlagen dazu der DB sieht es auch so aus, als gäbe es zwischen Kanada und Schweiz keinen Unterschied.

Ich bin daher jetzt mit meinen Kanadiern und Schweizern zu Maxblue umgezogen und bin mehr als gespannt, wie das nun so laufen wird..?
 

Aus eigener Erfahrung:

Schweiz: gesammelte Erstattung nach 3 Jahren

Kanada: reduzierte Quellensteuer (auf 15%)

 

Wobei die Erstattung der schweizer Quellensteuer auch schon etwas zurück liegt. Kann natürlich sein, dass sich in der Zwischenzeit was geändert hat. Allerdings würde ich anhand des Formulars bei maxblue davon ausgehen, dass es unverändert ist.

image.png.050f8fd9bd90849809275a7399bc29e4.png

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McScrooge

Danke Dir. Das heißt also, Maxblue regelt auch die Schweizer Erstattung?

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Oli Garch

Möchte mich mal hier einklinken, weil meine Erfahrungen mit der Schweizer Quellensteuererstattung von Maxblue jüngeren Datums sind:
Ende Juli erhielt ich ein Schreiben von Maxblue in dem u. a. folgendes stand:

 

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihr Einreichungsverfahren für die Erstattung der
Quellensteuer auf ein Online-Verfahren umgestellt. Dies erfordert unsererseits auch eine
Neuausrichtung unseres Service und gibt Ihnen zukünftig auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche
selbstständig geltend zu machen. Sofern Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen,
finden Sie in der Anlage die dafür notwendigen Begleitdokumente („Tax Voucher“ und „Übersicht
erteilter Ertragsgutschriften“).
Eine Beschreibung des Antragsverfahrens und das Online-Portal finden Sie auf der Homepage der
Eidgenössischen Steuerverwaltung:
www.estv.admin.ch (unter: VST Formulare Ausland)
Wünschen Sie eine Abwicklung Ihres Rückerstattungsanspruchs über die Deutsche Bank AG, ist
dieser Service unter Umständen, in Abhängigkeit des für Sie geltenden Depotmodells, mit einem
Entgelt verbunden. Das Entgelt für die Abwicklung des Rückerstattungsservice beträgt pro Antrag
41,65 Euro (inkl. 19 % MwSt.) und wird mit Erteilung des Auftrags Ihrem Konto belastet.
Wir weisen darauf hin, dass auch im Zusammenhang mit der Abwicklung des Zahlungseingangs
aus der Schweiz ein Bearbeitungsentgelt anfallen kann. Das Entgelt beträgt mindestens 5,50 Euro
(inkl. 19 % MwSt.), weitere Details entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Sofern mit Ihnen nicht abweichend vereinbart, wird das Entgelt direkt vom Überweisungsbetrag
abgezogen, bevor eine Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt.

 

Daraufhin habe ich die Rückerstattung im Schweizer Onlineportal nach Registrierung selber durchgeführt.
Natürlich musste man sich dann die Wohnsitzbestätigung beim Finanzamt einholen und die Unterlagen zur Schweizer Steuerverwaltung schicken.
Also alles zusammen nicht sooo aufwändig und man hat wohl auch noch die Möglichkeit, bis zu 3 Jahre zusammenzufassen.

 

Anfang September war die Rückerstattung schon auf dem Konto. Da wurden aber die oben im Text erwähnten 5,50€ für die Zahlungsabwicklung fällig (ist ja o.k., die Bank muss ja auch von irgendetwas leben).

 

Ich hoffe, das hilft weiter.

Oli

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xfklu

 

Oh, es gibt ein kleines Weihnachtspäckchen von Maxblue!

 

Aber keine Ahnung, ob das alle bekommen, oder nur die Kunden mit den dicken Depots. :D

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Ramstein
vor 28 Minuten von xfklu:

Störung bei Maxblue und Deutsche Bank. Man kann sich nicht anmelden :-(

Bei mir funktioniert nur das Multibanking nicht.

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Gast240416
· bearbeitet von Cef

Bei mir:

Zitat

Aufgrund eines technischen Fehlers, können Ihre Verträge zurzeit aus dem Deutsche Bank VersicherungsManager nicht abgerufen werden. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Die FinanzPlaner MultiBanking Funktion steht derzeit nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Geht das auch nach Depotgröße?

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Ramstein

Da ich keine Versicherungsverträge habe, ist mir dieser Teil der Störung egal.

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Gast240416

Ich auch nicht. Ich hatte die erschienenen Meldungen  auf meiner Übersichts-Seite

wiedergegeben. ZZt läuft alles wieder ohne Ausfall-Meldungen.

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tobi444

Jetzt kann man sich anmelden, aber der eSafe begrüßt einen nach TAN-Freigabe nur mit "Ein Fehler ist aufgetreten. Ihr Auftrag konnte leider nicht bearbeitet werden. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal."

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Shonsu

Ich war heute mittag auch betroffen, heute abend hat es funktioniert. Aber teilweise dauert es etwas.

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tobi444

Ich habe heute in meiner jährlichen Schufa-DSGVO-Auskunft festgestellt, dass die DB mein Depotkonto als "Girokonto" an die Schufa gemeldet hat.

 

Ärgerlich und völlig unverständlich, da das Konto überhaupt keine "Zahlungsverkehrsfähigkeit" besitzt, sondern nur Rücküberweisungen auf mein Referenzkonto möglich sind.

 

Übrigens wurde wenig überraschend die 0,5% / max. 500€ Depotübertragungsprämie bis 31.12.2022 verlängert.

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whister
vor 2 Stunden von tobi444:

Übrigens wurde wenig überraschend die 0,5% / max. 500€ Depotübertragungsprämie bis 31.12.2022 verlängert.

Nein, die Aktion wurde nicht verlängert sondern neu aufgelegt. Somit sollten Bestandskunden erneut teilnehmen können sofern die Prämiensumme von 500 Euro noch nicht erreicht ist.

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pcfreak324
· bearbeitet von pcfreak324
Am 7.1.2022 um 17:58 von tobi444:

Ich habe heute in meiner jährlichen Schufa-DSGVO-Auskunft festgestellt, dass die DB mein Depotkonto als "Girokonto" an die Schufa gemeldet hat.

 

Ärgerlich und völlig unverständlich, da das Konto überhaupt keine "Zahlungsverkehrsfähigkeit" besitzt, sondern nur Rücküberweisungen auf mein Referenzkonto möglich sind.

Falls es dich tröstet: datenschutzrechtlich soll alles seine Richtigkeit haben, wenn das maxblue-Depotverrechnungskontos als Girokonto bei der SCHUFA eingetragen wird.

 

Ich hatte dasselbe Problem, dass die Deutsche Bank mein maxblue-Depotverrechnungskonto als Girokonto bei der SCHUFA eingetragen hat. Deswegen hatte ich zunächst gegenüber der Deutschen Bank gemäß DSGVO Berichtigung/Löschung verlangt unter Hinweis auf die Unrichtigkeit des Eintrags, weil das Konto juristisch gesehen kein Girokonto ist. Nachdem die Deutsche Bank eine Löschung ablehnte, hatte ich mich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten beschwert. Dieser hat die Beschwerde abgelehnt, weil er meint, dass es für die Frage, ob der Eintrag "Girokonto" unrichtig sei, nicht auf die juristische Definition des Girokontos ankomme. Auch Konten ohne Zahlungsverkehrsfunktion dürften bei der SCHUFA als Girokonten eingetragen werden. Weitere Einzelheiten siehe Anhang.

HBDI-zu-SCHUFA-Eintrag-maxblue.pdf

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Belgien

Die Schufa hat bei mir den Deutsche Bank Maxblue „Girokonto“-Eintrag entfernt, nachdem ich auf den fehlerhaften Eintrag hinwies. In einem Fall sofort, in einem anderen Fall in der „zweiten Runde“ (ich hatte zweimal - mit Unterbrechung - ein Depot mit Verrechnungskonto bei Maxblue, in beiden Fällen erfolgte der Schufa-Eintrag, in beiden Fällen habe  ich ihn entfernt bekommen).

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tobi444
vor 50 Minuten von pcfreak324:

Falls es dich tröstet: datenschutzrechtlich soll alles seine Richtigkeit haben, wenn das maxblue-Depotverrechnungskontos als Girokonto bei der SCHUFA eingetragen wird.

 

Ich hatte dasselbe Problem, dass die Deutsche Bank mein maxblue-Depotverrechnungskonto als Girokonto bei der SCHUFA eingetragen hat. Deswegen hatte ich zunächst gegenüber der Deutschen Bank gemäß DSGVO Berichtigung/Löschung verlangt unter Hinweis auf die Unrichtigkeit des Eintrags, weil das Konto juristisch gesehen kein Girokonto ist. Nachdem die Deutsche Bank eine Löschung ablehnte, hatte ich mich beim Hessischen Datenschutzbeauftragten beschwert. Dieser hat die Beschwerde abgelehnt, weil er meint, dass es für die Frage, ob der Eintrag "Girokonto" unrichtig sei, nicht auf die juristische Definition des Girokontos ankomme. Auch Konten ohne Zahlungsverkehrsfunktion dürften bei der SCHUFA als Girokonten eingetragen werden. Weitere Einzelheiten siehe Anhang.

HBDI-zu-SCHUFA-Eintrag-maxblue.pdf 449 kB · 3 Downloads

Alle Achtung dass du das bis zum hessischen Datenschützer eskaliert hast. Dessen Argumentation scheint für mich allerdings sehr einseitig den Standpunkt der Schufa zu vertreten und liest sich stellenweise wie durch die Schufa selbst formuliert.

 

Aber auch wenn der Eintrag als Girokonto rechtlich zulässig ist, sehe ich nicht ein, warum Maxblue überhaupt irgendetwas einträgt (und nicht nur abfragt, was ja ok wäre). Fast alle anderen Depotbanken kommen auch ohne aus.

 

Falls Maxblue/Schufa den Eintrag nicht rausnehmen wollen, werde ich auch nichts weiter tun. Das Depot wird dann eben nach Ablauf der Haltefrist in ein paar Monaten gekündigt.

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Ramstein
Am 7.1.2022 um 20:54 von whister:

Nein, die Aktion wurde nicht verlängert sondern neu aufgelegt. Somit sollten Bestandskunden erneut teilnehmen können sofern die Prämiensumme von 500 Euro noch nicht erreicht ist.

Wie kommst du da drauf? Ich hatte kürzlich nachgeschaut, und es ist NICHT so. Hier noch mal im Zitat:

Zitat

Die Geldprämie beträgt je Kunde insgesamt maximal 7.500 Euro, wobei der Maximalbetrag bei Einbuchungen auf einem oder mehreren maxblue Depots 500 Euro beträgt. Der Maximalbetrag von 7.500 Euro (bei maxblue Depots 500 Euro) ist erreicht, wenn die Summe aller bisher an den Kunden geleisteten Prämienzahlungen ab dem 1. Januar 2014 diesem Betrag (bzw. bei maxblue Depots 500 Euro) entspricht. 

 

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whister
vor 19 Stunden von Ramstein:

Wie kommst du da drauf? Ich hatte kürzlich nachgeschaut, und es ist NICHT so. Hier noch mal im Zitat:

Widerspricht das meiner Aussage? Erneute Teilnahme ist nur möglich sofern die entsprechende Summe aller Prämien noch nicht erreicht ist.

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Allesverwerter

Da will man mal auf seinen Lombardkredit zugreifen und dann ist der mal eben nicht mehr im System :shit:

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor einer Stunde von Allesverwerter:

Da will man mal auf seinen Lombardkredit zugreifen und dann ist der mal eben nicht mehr im System :shit:

Bei mir wird er immer beim Online-Banking in der Kontenübersicht angezeigt. Und natürlich auf den monatlichen Kontoauszügen. Ist dir nichts aufgefallen? Oder ist er gerade heute verschwunden?

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Sapine

Und natürlich bei jeder Kauforder sieht man ihn auch. 

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