Figo78 August 18, 2008 Hallo Leute ! Ich weiß, hier ist ein Wertpapierforum, aber ich hoffe dennoch, mir kann geholfen werden !? Ich habe einen Vertrag bei der Arag, in dem Haftpflich, Rechtsschutz und Hausrat zusammengefasst sind. Leider habe ich da einen 5-Jahresvertrag, der frühestens 2011 abläuft. Bei Eintritt des Versicherungsfalles hat man doch normal ein Sonderkündigungsrecht, oder ? Komme ich denn aus der gesamten Police raus, wenn ich z.B. den Rechtsschutz in Anspruch genommen habe ? In meinen Bedingungen finde ich nix darüber. VLG Figo Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
el galleta August 18, 2008 Ich habe einen Vertrag bei der Arag, in dem Haftpflich, Rechtsschutz und Hausrat zusammengefasst sind. Leider habe ich da einen 5-Jahresvertrag, der frühestens 2011 abläuft. Das neue VVG sollte Dir helfen. Es ist ab 2009 auch auf Altverträge (also auf vor 2008 geschlossene) anwendbar. Du könntest als zum Ablauf des dritten Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist raus. saludos, el galleta Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 August 18, 2008 · bearbeitet August 18, 2008 von tom1978 Wie sieht es denn in einem solchen Fall mit evtl. gewährten Rabatten aus - müssen die zurück-/nachgezahlt werden? Konkret meine ich: Viele Versicherungen gewähren ja zum Beispiel 10% Rabatt auf den Versicherungsbeitrag, wenn man einen langfristigen Vertrag abschliesst. Wenn man zum Beispiel vor zwei Jahren nun einen solchen 5-Jahres-Vertrag mit 10% Rabatt abgeschlossen hat, muss man den erhaltenen Rabatt nachträglich zahlen, wenn man mit Bezugnahme auf das neue VVG nach Ablauf von drei Jahren kündigt und somit die Grundlage für den Rabatt (Laufzeit mindestens 5 Jahre) wegfällt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag