6t10k August 10, 2008 Hallo, habe von der 1822 einen größeren Betrag zur Postbank überwiesen. Konnte erst nach 3 Arbeitstagen über das Geld verfügen. Ist im Zeitalter von Online Banking eine solange Überweisungsdauer noch vertretbar? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 August 10, 2008 Was erwartest du für Antworten? Ja Ist vermutlich auch von Uhrzeiten abhängig. Wäre mal interessant, ob es in den AGBs irgendwelche Richtlinien oder Hinweise gibt, ähnlich wie bei Fonds z.B. mit Cutoff-Zeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reza August 10, 2008 Gesetzlich 3 Bankarbeitstage, wobei in der AGB (glaube ich), nachgelesen kann, wie die Zeiten genau geregelt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 12, 2008 Also ich habe gerade mal gecheckt. Überweisung oder genauer Dauerauftrag von 1822 zur Deutschen Bank. Man soll es nicht glauben 0 Arbeitstage Buchungstag = Wertstellungstag bei der 1822 (Girokonto): 28.07.08 Buchungstag = Wertstellungstag bei der DB (Depotverrechnungskonto): 28.07.08 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus August 14, 2008 Kann schon sein, dass manche Banken es schneller machen. Aber rechtlich einwandfrei sind bei Inlandsüberweisungen bis zu 3 Bankarbeitstage, wobei der Tag der Abgabe nicht mitzählt. Institutsintern darf es aber max 1 Bankarbeitstag dauern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dendi August 14, 2008 3.2 Fristlänge (1) Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt, längstens jedoch innerhalb der nachstehenden Fristen, ausgedrückt in Bankgeschäftstagen. (2) Inlandsüberweisungen Inlandsüberweisungen in Euro werden längstens binnen drei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten bewirkt. Inlandsüberweisungen in Euro innerhalb der Bank werden längstens binnen zwei Bankgeschäftstagen auf das Konto des Begünstigten bewirkt. (3) Grenzüberschreitende Überweisungen in EU-/EWRStaaten, die auf Euro oder auf eine andere Währung eines EU-/EWR-Mitgliedstaats* bis zu einem Wert von höchstens 75.000 Euro lauten, werden längstens binnen fünf Bankgeschäftstagen auf das Konto des Kreditinstituts des Begünstigten bewirkt. -> steht meist in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr. Gruß Dendi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag