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Shjin
· bearbeitet von Shjin

Graham - Intelligent Investieren

Du Pont wurde 1970 nur deshalb vor der Insolvenz gerettet, weil der texanische Unternehmer H. Ross Perot der Firma mehr als 50 Millionen Dollar lieh. Goodbody, die fünftgrösste Brokerfirma der USA, wäre Ende 1970 kollabiert, wäre es nicht von Merrill Lynch aufgekauft worden. Hayden Stone & Co. wären ebenfalls untergegangen, wenn es nicht aufgekauft worden wäre. 1970 machten nicht weniger als sieben Brokerfirmen dicht.

 

Gab es bei uns in Deutschland/Schweiz/Österreich ähnliche Brokerkrisen?

Was hatte dies für Auswirkungen?

 

Speziell. sagen wir ich halte 100 Anteile an einem Anlagefonds, liegt bei meinem Broker X. Broker X meldet Insolvenz an. Was geschieht mit meinen Anlagefonds? Sind die weg? Oder da er sie nur verwahrt könnte ich sie an der Börse weiterverkaufen? Wenn dem so ist - könnte jeder Broker ja Konkurs anmelden und es wäre mir "scheiss egal".

.. oder wie funktioniert dies genau?

 

Graham - Intelligent Investieren / Fussnote

Fast alle Transaktionen über Broker werden nunmehr elektronisch ausgeführt, und Wertpapiere werden nicht mehr materiell "geliefert". Dank der Einrichtung der Securities Investor Protection Corporation (SIPC - Anlegerschutzgemeinschaft) im Jahr 1970, sind Anleger grundsätzlich geschützt und erhalten den vollen Wert des Kontos erstattet, wenn eine Brokerfirma in Insolvenz gerät. SIPC ist ein von der Regierung eingerichtetes Konsortium von Brokern; alle Mitglieder vereinbaren, ihr Vermögen zusammenzulegen, um die Verluste auszugleichen, die den Kunden einer in Insolvenz geratenen Brokerfirma entstanden sind. Der Schutz durch die SIPC macht es für den Investor überflüssig, Zahlungen zu leisten un die Lieferung durch eine Bank als Mittelsmann in Anspruch zu nehmen, so wie Graham es vorgschlagen hat.

 

Gibt es eine Organisation wie die SIPC auch in Deutschland/Schweiz/Österreich - oder etwas vergleichbares?

Wie funktioniert es bei uns bei einem Konkurs?

 

Mich interessiert vorrangig die Situation in der Schweiz.

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Sapine

Shijn, bitte die Quellen noch nacheditieren - Danke!

 

1970 - da hast Du aber weit zurückgeschaut.

 

Kann mich jetzt spontan an keine Brokerpleiten erinnern. Prinzipiell fallen Deine Wertpapiere nicht in die Insolvenzmasse, allerdings könnte es zu Verzögerungen kommen in dem Moment. D.h. wenn Du mit Hebelpapieren arbeitest könnte es schon unangenehm werden. Schwieriger kann es mit den Cashbeständen werden. Einlagensicherung sollte man da ggf. prüfen.

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Shjin
Shijn, bitte die Quellen noch nacheditieren - Danke!

 

1970 - da hast Du aber weit zurückgeschaut.

 

Kann mich jetzt spontan an keine Brokerpleiten erinnern. Prinzipiell fallen Deine Wertpapiere nicht in die Insolvenzmasse, allerdings könnte es zu Verzögerungen kommen in dem Moment. D.h. wenn Du mit Hebelpapieren arbeitest könnte es schon unangenehm werden. Schwieriger kann es mit den Cashbeständen werden. Einlagensicherung sollte man da ggf. prüfen.

 

Nunja, war halt gerade das Beispiel im Buch. Aber ob die Brokerpleiten in weiter oder naher Vergangenheit liegen Spielt für das Beispiel ja keine grosse Rolle.

Nö arbeite nicht mit Hebelpapieren. Sehr konservativ, Fonds/ETF's max. noch Direktanlagen in Aktien dazu.

 

Sagen wir ich halte 100 Anteile an einem Anlagefonds, liegt bei meinem Broker X. Broker X meldet Insolvenz an. Was geschieht mit meinen Anlagefonds? Sind die weg? Oder da er sie nur verwahrt könnte ich sie an der Börse weiterverkaufen? Wenn dem so ist - könnte jeder Broker ja Konkurs anmelden und es wäre mir "scheiss egal".

.. oder wie funktioniert dies genau?

 

Könntest du darauf noch genauer eingehen?

Also Dies sollte kein Problem sein. Ich kann die im Falle einer Insolvenz an einen anderen Broker weiterleiten? Aber mein Cash-Bestand wenn nicht gesichert ist "futsch"?

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Sapine
Was geschieht, wenn ein Online-Broker insolvent wird?

Wertpapiere von Kunden werden bei der Bank gesondert von den eigenen Beständen verwahrt. Das Sondervermögen haftet nicht für Verbindlichkeiten der Bank. Die Wertpapieranteile verbleiben im Besitz des Anlegers, die Bank übernimmt lediglich die Verwaltung. Im Falle einer Insolvenz kann bei der depotführenden Bank die Herausgabe der Anteile in Form eines Wertpapierübertrages gefordert werden.

Guthaben auf Konten fallen unter die Einlagensicherung. Informationen zur individuellen Einlagensicherung können den Anbieterinformationen entnommen werden. Diese finden Sie in den Vergleichen jeweils über die Anbietergrafik.

 

Quelle FAQ modern banking

 

Gibt natürlich auch noch Broker, die gleichzeitig depotführende Bank sind, aber am Prinzip sollte das nichts ändern.

 

 

Bezüglich des Cash Kontos würde ich die gleiche Vorgehensweise erwarten wie bei Tagesgeldkonten, aber das ist streng genommen nur eine Vermutung meinerseits, da es sich bei beiden um ähnliche Einlagen handelt (Sichteinlagen?). Daher hier der Verweis auf Einlagensicherungssysteme. Je nachdem wo der Broker dabei ist, könntest Du dann mit unterschiedlichen Erstattungssätzen rechnen. Denke der Fall, dass die Kohle komplett futsch wäre dürfte extrem selten sein.

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