Sven82 August 10, 2008 wenn die Bank eine NV-Bescheinigung erhält interessiert sie sich nicht mehr für den Steuerabzug zumal das Finanzamt geprüft hat, dass das zu versteuernde Einkommen unterhalb von 7.664 EUR liegt. Selbst wenn derjenige eine Million EUR Zinsen bekommt nimmt die Bank keinen Steuerabzug vor. In dem Fall müsste derjenige allerdings eine Steuererklärung einreichen und die Erträge nacherklären zumal das zvE schließlich die 7.664 EUR überstiegen hat. Die Bank interessiert sich jedenfalls nicht mehr für die Höhe der Einnahmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Racer August 10, 2008 @Sven82 Besten Dank für diese informative Auskunft. Wieder etwas gelernt zum Sonntagabend. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ultimate August 11, 2008 Guten Morgen, gut dann hat sich das Thema NV-Bescheinigung wohl erledigt jedoch frage ich mich wie ich das jetzt am Besten mit dem Freistellungsauftrag mache ... Ich habe ein Konto bei der CoDi für Tagesgeld, Girokonto bei der Sparkasse sowie Depot bei der Frankfurter Fondsbank. Wie teile ich meinen Freistellungsauftrag optimal auf bzw. was muss ich hierbei beachten ? Mfg Ultimate Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Racer August 11, 2008 ... Wie teile ich meinen Freistellungsauftrag optimal auf bzw. was muss ich hierbei beachten ? Mfg Ultimate Wenn Du in Summe Zinserträge oberhalb des Freibetrages erzielst, ist es relativ egal, wie Du ihn aufteilst. Ansonsten: den größten Teil dorthin, wo entsprechende Zinserträge anfallen (siehe auch http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber...aufteilen.html). Wichtig: Die Summe der einzelnen Freistellungsaufträgedarf den gesamten Freibetrag nicht übersteigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ultimate August 14, 2008 Wie bekomme ich am einfachsten raus an wen ich Freistellungsaufträge vergeben habe ? Ich besitze 3 Konten wobei das Girokonto uninteressant ist denke ich, da ich das ganze immer gleich auf das Tagesgeldkonto überweise. D.h. eigentlich muss ich nur für mein Tagesgeldkonto sowie für mein Fondsdepot das ganze verteilen oder ? Mfg Ultimate Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Racer August 14, 2008 Wie bekomme ich am einfachsten raus an wen ich Freistellungsaufträge vergeben habe ? Ich besitze 3 Konten wobei das Girokonto uninteressant ist denke ich, da ich das ganze immer gleich auf das Tagesgeldkonto überweise. D.h. eigentlich muss ich nur für mein Tagesgeldkonto sowie für mein Fondsdepot das ganze verteilen oder ? Mfg Ultimate Das bekommst Du nur raus, indem Du bei allen Banken, bei denen Du Konten etc. hast, anfragst. Die Freistellungsaufträge zu verwalten und richtig aufzuteilen, ist Deine Aufgabe. Grad mal geschaut: auf http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeber...-aufteilen.html findest Du relativ weit unten auf der Seite einen Download für ein Formular, mit welchem Du Deine Freistellungsaufträge verwalten kannst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent August 14, 2008 Wie bekomme ich am einfachsten raus an wen ich Freistellungsaufträge vergeben habe ? Ich besitze 3 Konten wobei das Girokonto uninteressant ist denke ich, da ich das ganze immer gleich auf das Tagesgeldkonto überweise. D.h. eigentlich muss ich nur für mein Tagesgeldkonto sowie für mein Fondsdepot das ganze verteilen oder ? Mfg Ultimate Für die FFB: Nach dem login unter "Depotübersicht" auf "Steuerinformationen" klicken. Danach auf "Freistellungsauftrag" Für die CoDi: Nach dem Login auf "Verwaltung", dann auf "Steuerübersicht" Wie's bei der Sparkasse ist, weiß ich nicht. Sicherlich so ähnlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
releeze August 18, 2008 · bearbeitet August 18, 2008 von releeze Guten Tag Wertpapier-Community, durch Zufall bin ich nun auf diesen Thread gestoßen, da ich mich ebenfalls für eine NV-Bescheinigung informiere. Ich bin auch Student und hätte da noch ein paar Fragen: 1.) Was ist wenn man über den 7664,- € liegt beim Einkommen? Würde man dann keine Bescheinigung mehr bekommen. (Habe keinen Ferienjob sondern arbeite jeden Monat) 2.) Zählt Kindergeld ebenfalls zum Einkommen? 3.) Zählt meine Halbwaisenrente (167 €) als Einkommen, wahrscheinlich schon oder? Ich nehme an, dass mein Freibetrag dieses Jahr erstmals ausgeschöpft sein wird. (12.000 € Tagesgeld, ca. 6.500 € Depot, x € Girokonto) Mein Nebenjob, neben dem Studium, wirft Brutto mindestens 500€ monatlich ab. Falls die Halbwaisenrente (167€) nun als einkommen zählen würde, wären das zusammen also ca. 667€ (667 x 12 Monate = 8004 €) und so wie ich es jetzt rausgelesen habe, müsste ich ja jetzt noch die 801€ vom Freibetrag dazurechnen, da ich diesen ja komplett ausschöpfen werde. Macht zusammen also 8805€ (ohne Kindergeld) was man als Einkünfte angeben müsste, stimmt das? Ist es wahrscheinlich, unter den gegebenen Umständen eine NV-Bescheinigung zu bekommen oder kann ich das ganz von vornherein gleich vergessen? Vielen Dank schon einmal im Voraus. MfG releeze Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 18, 2008 1.) Was ist wenn man über den 7664,- liegt beim Einkommen? Würde man dann keine Bescheinigung mehr bekommen. (Habe keinen Ferienjob sondern arbeite jeden Monat) richtig, wobei sich die 7.664 EUR auf das zu versteuernde Einkommen beziehen. Das ist ein feststehender Begriff. 2.) Zählt Kindergeld ebenfalls zum Einkommen? nein 3.) Zählt meine Halbwaisenrente (167 ) als Einkommen, wahrscheinlich schon oder? ja, wobei hiervon ein Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen werden müsste i.H.v. 102 EUR. und so wie ich es jetzt rausgelesen habe, müsste ich ja jetzt noch die 801 vom Freibetrag dazurechnen, da ich diesen ja komplett ausschöpfen werde. bei der Kindergeldberechnung zählt der Sparer-Freibetrag zu den Bezügen i.H.v. 750 EUR. Bei der Einkommensteuer hingegen nicht, da wird nur der 801 EUR (750 + 51 Werbungskosten-Pauschbetrag) übersteigende Betrag angesetzt. Außerdem werden vom Arbeitslohn noch Werbungskosten abgezogen i.H.v. 920 EUR sofern keine höheren nachgewiesen werden. Ein Antrag sollte also probiert werden. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
releeze August 18, 2008 Vielen Dank Sven82! Habe mal einen Antrag ausgefüllt, mal schauen was ich als Antwort bekomme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Betiena September 29, 2008 bin auf Euren thread gestoßen, da ich auch gerade fragen zu der NV-BESCHEINIGUNG habe. Also habe ich das richtig verstanden, es können über 8400 Euro sein. Bei mir geht es allerdings nur um Wertpapiere und ich frage mich, was ich tun muß, wenn es mehr Einnahmen sein sollten. Muß ich dann die NV ans Finanzamt zurückgeben od.nur zusätzlich eine EKSTerklärung machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Racer September 29, 2008 ...und ich frage mich, was ich tun muß, wenn es mehr Einnahmen sein sollten. Muß ich dann die NV ans Finanzamt zurückgeben od.nur zusätzlich eine EKSTerklärung machen. In diesem Fallmusst Du eine EkSt-Erklärung abgeben und die erzielten Gewinne nachträglich versteuern (siehe hierzu auch: Ratgeber zur Nichtveranlagungsbescheinigung). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 September 29, 2008 Also habe ich das richtig verstanden, es können über 8400 Euro sein. https://www.wertpapier-forum.de/index.php?s...st&p=331019 insbesondere der letzte Absatz Muß ich dann die NV ans Finanzamt zurückgeben od.nur zusätzlich eine EKSTerklärung machen. in dem Fall ist eine Steuererklärung abzugeben und die NV-Bescheinigung zu widerrufen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
releeze September 29, 2008 ich habe übrigens ne absage bekommen -.- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harrygünter September 29, 2008 Und insbesondere sei darauf hingewiesen, dass bei mehr als 4200 EUR Jahreseinkommen (bzw. bis 4800 wenn es auschliesslich von einem Minijob kommt) auch bis dahin familienversicherte selbst krankenversicherungspflichtig werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Faceman September 30, 2008 ich habe übrigens ne absage bekommen -.- Grund? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
releeze September 30, 2008 leider habe ich das schreiben schon wieder weggeschmissen sowie mein formuliertes schrieben auch gelöscht -.- daher weiß ich nicht den genauen Wortlaut, das Finanzamt hat da auf irgendein § verwiesen. Ich kann mich aber dran erinnern, dass ich es nicht verstanden habe :-( Bin ja noch nicht ganz über die Grenze gekommen, dass ich irgendwelche Steuern zahlen muss, eventuell ist das der Grund. Ich versuche es nochmal wenn ich über die Grenze gekommen bin. Achso, in meinem Schreiben lag nur das Anschreiben und der 2-seitige antrag bei, keine Nachweise und dergleichen, hatte aber beim Anschrieben darum gebeten, mich zu informieren, wenn irgendetwas benötigt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
itchy00 Januar 5, 2009 HI, Frohes Neues erstmal ich weiß nicht ob ich irgendwie zu beschränkt bin für diese ganzen Steuergeschichten, aber da blickt ja kein Mensch durch Deshalb hier ein paar Daten und dazu ein zwei Fragen. Also, ich bin Student. Jahresbruttolohn aus Studentenjob 8160 Euro. Einkommen aus Kapitalerträgen (d.h. Zinserträge/Bausparen) ca. 1000 Euro (im "schlimmsten" Fall). Das wars an Einkommen. Jetzt zu Abzügen (einiges, da Studentenjob über 400Euro pro Monat): voller Beitrag Rentenversicherung (d.h. 9,95% -> 811,92 Euro im Jahr) Beiträge zu Kranken-/Pflegeversicherung (da nicht mehr Familienversichert) ca. 770 Euro im Jahr. (Allerdings nicht anteilig am Arbeitslohn, sondern Festbetrag, da Werksstudent) noch ein paar Infos KV keine (da Werksstundent s.o.) RV voller Beitrag (s.o.) AV keine PV keine (Werksstundent s.o.) Personengruppe 106 Werksstudent altes Bundesland Gleitzone Sooo, das die Infos. Jetzt mal sehn ob ich das richtig verstanden habe: Ich komme auf ein Einkommen von 9160 Euro im Jahr. Davon werden die Rentenversicherung(811) und die Werbekosten(920) und der Freibetrag für Kapitalerträge (800) abgezogen. Also ist das zu versteuernde Einkommen 6629 und damit unter 7664 Euro, also keine Lohsteuer, oder??? Allerdings komme ich ja über 801 Euro mit den Erträgen aus Kapitalvermögen und deshalb bräuchte ich die NV-Bescheinigung um keine Zinsabschläge zu bezahlen, richtig? Werden die Zinseinnahmen überhaupt zum Bruttolohn addiert, oder haben die mit den 7664 Euro gar nichts zu tun? Ich bezahle bisher keine Lohnsteuer und kam auch nicht über 800 Euro Zinsen, aber in diesem nächsten Jahr könnte sich das ändern. Darf ich die Kranken-/und Pflegeversicherung auch noch vom Brutto abziehen, obwohl die nicht vom Arbeitslohn abgezogen werden sondern nachträglich ein Festbetrag gezahlt wird? Nochmal als Zusammenfassung: Ich wüsste gerne ob ich irgendwelche Abgaben Zahlen muss (sei es wegen Einkommen und/oder Zinsen) und ob mir die NV-Bescheinigung da etwas ersparen könnte bzw. ob ich diese überhaupt bekommen kann? Oder kann ich davon ausgehen, dass alles was auf meinem Konto landet auch wirklich dableibt? Vielen Dank schonmal im Voraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Januar 5, 2009 Sozialversicherungsbeiträge kannst du abziehen, d.h. auch die Beiträge zur KVdS von 66,xx mtl. Kapitalerträge sind steuerpflichtige Einkünfte. Da du durch die Sonderausgaben aus meiner Sicht in keinem Falle steuerpflichtig wirst kannst du dir die Steuern aber auch per Einkommensteuererklärung wiederholen. Bei der NV-Bescheinigung bin ich überfragt. Viel mehr Gedanken würd' ich mir bei dir ums Kindergeld machen ! Zwar gibt's da eine positive Änderung mit Unternehmenssteuerreform 2009, aber trotzdem ist das bei dir ansonsten relativ eng. Guck mal hier Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
itchy00 Januar 5, 2009 Sozialversicherungsbeiträge kannst du abziehen, d.h. auch die Beiträge zur KVdS von 66,xx mtl. ok, danke schonmal Viel mehr Gedanken würd' ich mir bei dir ums Kindergeld machen ! ja, mach ich mir schon seit Jahren,aber soweit ich mich jetzt informiert habe darf ich da auch die 920 Werbekosten abziehen und außerdem auch die Sozialabgaben. Also so in etwa genausoviel wie beim Steuerfreibetrag. Von daher sollte es da auch keine Probleme geben, da der Freibetrag bei 7680 Euro liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
scampi Januar 5, 2009 Kurze Zwischenfrage: Muss man mit einer NV-Bescheinigung auch keine Spekulationssteuer zahlen? Viele Grüße, scampi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bär Januar 17, 2009 Kann mir jemand sagen, inwiefern eine NV-Bescheinigung auch nachträglich genutzt werden kann? Sprich ich beantrage zum ersten Mal eine für das Jahr 2009 und würde aber gerne die abgeführten Zinsen der letzten Jahre wieder haben. Vielen Dank schon mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 17, 2009 Kann mir jemand sagen, inwiefern eine NV-Bescheinigung auch nachträglich genutzt werden kann? das geht nicht. Abgeführte Steuern können nur über die Steuererklärung erstattet werden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bär Januar 17, 2009 Abgeführte Steuern können nur über die Steuererklärung erstattet werden Und für wieviele Jahre kann ich rückwirkend eine Steuererklärung machen? PS: Gibt es irgendwo eine Beschreibung/Anleitung, wie man eine Steuererklärung nur für diesen Zweck auszufüllen hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Januar 17, 2009 Und für wieviele Jahre kann ich rückwirkend eine Steuererklärung machen? kommt drauf an. Das reicht von 2 bis 7 Jahren. http://www.bvm-verbund.de/xist4c/web/Steue...g_id_18244_.htm PS: Gibt es irgendwo eine Beschreibung/Anleitung, wie man eine Steuererklärung nur für diesen Zweck auszufüllen hat? ist mir nicht bekannt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag