Mayard August 3, 2008 Hallo zusammen, Ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Sachverhalt helfen: Person A ist Eigentümer eines Hauses Person B ist der Nießbrauchnehmer Zwischen Person A und B besteht Einvernehmen, dass der Nießbrauchnehmer die Kosten für die Versicherungen des Hauses übernimmt. 1. Wer muss gegenüber der Versicherung als Versicherungsnehmer auftreten und wer gilt als bezugsberechtigt? Insbesondere bei der Brandversicherung ist mir die Sache nicht klar, da im Falle eines Brandes dem Eigentümer im Schadensfall der entstandene Schaden am Haus, und dem Nießbrauchnehmer der entstandene Mietausfall von der Versicherung ersetzt werden müsste. 2. Wie sieht die Sache bei der Haftpflicht- und bei der Gebäudeversicherung aus? 3. Was passiert im Schadensfall, wenn die falsche Person, die eigentlich nicht versicherungspflichtig ist, die Versicherung abgeschlossen hat? Kann es sein, dass die Versicherung dann nicht zahlt? Viele Grüße Mayard Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag