heimo August 14, 2008 Also ich habe zwar keine Kinder (wär auch mein Ruin ) , aber wenn von den Zinsen "exklusivere" Sachen für's Kind gekauft werden? zB. Auslandsaufenthalte, Musikinstrumente, Studiengebühren, Führerschein usw.... halt alles Sachen, die von der normalen Unterhaltspflicht nicht automatisch mit erfasst werden (denn es ist AFAIK verboten, den normalen Unterhalt aus dem Geld des Kindes zu decken!). Ich sehs mal so: a) für wen es sich dicke lohnt, so Steuern zu sparen, würde seinem Nachwuchs eh sowas zukommen lassen wie o.g. --> legal B) für mittlere Sümmchen, also Steuerersparnisse in nur 3-stelliger Höhe, kann der Nachwuchs das Geld immer mal so abheben ( Marken-Klamotten / iPod / neues Fahrrad... gibt ja unzählige Freizeitgestaltungsmöglichkeiten ;-) auch völlig ok, da das alles Sachen sind die Eltern nicht verpflichtet sind ihrem Kind zu kaufen... --> auch legal c) und wer sowieso nur ein paar Kröten spart, für den lohnt der Aufwand nicht. --> egal Was natürlich nicht gestattet ist, wenn das Geld von den Eltern "re-acquiriert" wird, um von ihnen für ihre eigenen Zwecke ausgegeben zu werden. Kleine Frage am Rande: Wer kriegt denn als Privatperson schon Besuch vom FA?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fireball August 14, 2008 Och glaub mir das geht schneller als du denkst, nur gut wer eine "weise Weste" hat, auch wenn Sie wohl bei jedem ein paar Flecken hat. Aber das ist nicht weiter schlimm, da gewisse Sachen einfach unwissend geschehen und wenn sichs im Rahmen hält lässt sich das ganze auch bereinigen ohne viel Tam Tam. Wer allerdings vorsätzlich Steuerverkürzung betreibt sollte sich nicht wundern wenn es ganz schnell teuer wird. Mal die unsoziale Einstellung gegenüber seinen Mitmenschen aussen vor gelassen, was ja auch ein Thema wäre. Hatten wir nicht mal einen FA Beamten hier der könnte sicher noch einiges Beitragen. Gruß Tino Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag