Mcilhenny Juli 26, 2008 Hallo, meine Mutter hat immer mal ein paar Aktien laufen. Nun kam ein Steuerberater und sagte ihr, das sie einen Haufen Spekulationssteuer nachzahlen müßte. 1.) Wird die Spekulationssteuer denn nicht automatisch erhoben und abgezogen wenn der verkauf vorzeitig oder über 512 Euro ist? Die anfallenden Kosten werden doch auch grundsätzlich erhoben, oder ? Meine Mutter wusste gar nicht das es eine Spekulationssteuer gibt, nun macht sie sich verrückt weil sie nicht weiß, was zusätzlich auf sie zukommt. 2.) Wie hoch ist dieser Steuersatz? 3.) Ist der Steuerberater oder die Bank nicht verpflichtet auf die Steuer hinzuweisen? 4.) Fällt die Spekulationssteuer weg wenn die Abgeltungssteuer kommt? 5. Und beste Frage: kann man noch was tun? Danke für jede Hilfe, Gruß Mc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juli 26, 2008 · bearbeitet Juli 26, 2008 von Sven82 Wird die Spekulationssteuer denn nicht automatisch erhoben und abgezogen wenn der verkauf vorzeitig oder über 512 Euro ist? nein, es erfolgt kein Steuerabzug. Lediglich bei Dividenden werden 20 % von der Bank einbehalten. Dies hat aber keine Abgeltungswirkung und ist im Rahmen der Steuererklärung endgültig zu erklären und mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Meine Mutter wusste gar nicht das es eine Spekulationssteuer gibt, nun macht sie sich verrückt weil sie nicht weiß, was zusätzlich auf sie zukommt. die gibt es auch nicht. Das ist ganz normale Einkommensteuer 2.) Wie hoch ist dieser Steuersatz? die Einkünfte aus Spekulationsgeschäften (Verkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung) erhöhen das zu versteuernde Einkommen, welches dann mit dem individuellen Steuersatz besteuert wird. Noch besteht keine Abgeltungswirkung.Wurden ausschließlich Aktien gehandelt wird aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens ein steuerpflichtiger Aktiengewinn (Verkauf innerhalb eines Jahres nach Ankauf) von 1.024 EUR nicht besteuert. Liegst sie darüber wird der gesamte Betrag hingegen den anderen Einkünften zugerechnet. 4.) Fällt die Spekulationssteuer weg wenn die Abgeltungssteuer kommt? nein, für Aktien wird die Einkommensteuer sogar ausgeweitet, da die 1jährige Haltefrist wegfällt und zudem das Halbeinkünfteverfahren. 5. Und beste Frage: kann man noch was tun? nein, die Einnahmen sind zu versteuern sofern dies noch nicht erfolgte und sie über der Freigrenze liegen. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Racer Juli 29, 2008 ...nein, für Aktien wird die Einkommensteuer sogar ausgeweitet, da die 1jährige Haltefrist wegfällt und zudem das Halbeinkünfteverfahren...Gruß Sven Absolut richtig. Ab 2009 wird der Freibetrag für Kapitalerträge mit dem Sparerfreibetrag für Zinserträge zum Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Details dazu siehe etwa http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgel...uschbetrag.html. Wichtig ist, dass es ab 2009 keine Spekulationsfrist für neu gekaufte Aktien gibt. Bis zum 31.12.08 gekaufte Papiere hingegen können nach Ablauf der bisherigen Spekulationsfrist auch nach 2009 noch verkauft und die erzielten Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden. Im Grunde ein Schlag ins Gesicht jedes Langfrist- und Vorsorgesparers aber unsere Politiker haben eben erkannt, dass die Einnahmen aus einkommensabhängigen Steuern sinken während die Deutschen immer mehr Vermögen anhäufen. Und an diesen Kuchen wollen sie mit der Abgeltungssteuer ran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Juli 30, 2008 Hier gehts bitte weiter: https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=7158 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag