AnNaWF Juli 25, 2008 Hi! Ich habe derzeit noch Mitarbeiteraktien (das waren Optionen) die Endes des Jahres "zuteilunsgreif" werden, was bedeutet dass ich sie dann verkaufen kann/darf. Der Gesamtwert liegt derzeit bei knapp unter 10k EUR. Die Aktien sind in einem Depot einer US Bank. Wenn ich diese nun verkaufe und der Erlös auf mein D Konto transferiert wird, zieht dann irgendwer automatisch was ab (Steuer) und leitet das an den Fiskus oder muss ich das selbst über meine Steuererklärung machen? Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 25, 2008 Prinzipiell könnten Steuern in Deutschland und in den USA anfallen. Sind es denn noch Optionen oder sind die Optioen schon in Aktien umgewandelt? Ich kenne es so, dass in Deutschland Steuern anfallen, wenn die Optionen in Aktien umgewandelt werden (persönlicher Steuersatz). Die Steuern können durch unmittelbaren Verkauf eines Teils der Aktien bezahlt werden. Dabei war in meinem Fall aber auch der Arbeitgeber in Deutschland und gehörte nur zu einem amerikanischen Konzern. Beim späteren Verkauf der Aktien fällt in den USA keine Quellensteuer an, sofern dem Broker das Formular W-8BEN vorliegt soweit mir bekannt. Jedenfalls haben sie nichts abgezogen. Lediglich Bankspesen für den Transfer sind angefallen, waren aber auch human. Jedenfalls soweit mein Kenntnisstand aus bisherigen Erfahrungen. Bei Fragen sollte Dich Deine Personalabteilung unterstützen können - normalerweise gibt es im Mutterkonzern einen Ansprechpartner für Fragen rund um Mitarbeiteroptionen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juli 25, 2008 Prinzipiell könnten Steuern in Deutschland und in den USA anfallen. Sind es denn noch Optionen oder sind die Optioen schon in Aktien umgewandelt? Ich kenne es so, dass in Deutschland Steuern anfallen, wenn die Optionen in Aktien umgewandelt werden (persönlicher Steuersatz). Die Steuern können durch unmittelbaren Verkauf eines Teils der Aktien bezahlt werden. Dabei war in meinem Fall aber auch der Arbeitgeber in Deutschland und gehörte nur zu einem amerikanischen Konzern. Beim späteren Verkauf der Aktien fällt in den USA keine Quellensteuer an, sofern dem Broker das Formular W-8BEN vorliegt soweit mir bekannt. Jedenfalls haben sie nichts abgezogen. Lediglich Bankspesen für den Transfer sind angefallen, waren aber auch human. Jedenfalls soweit mein Kenntnisstand aus bisherigen Erfahrungen. Bei Fragen sollte Dich Deine Personalabteilung unterstützen können - normalerweise gibt es im Mutterkonzern einen Ansprechpartner für Fragen rund um Mitarbeiteroptionen. Es sind glaube ich bereits Aktien, aber sicher bin ich mir da nicht... Irgendwo stand drauf "Restricted Stock Units", was auch immer das genau heißt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 25, 2008 · bearbeitet Juli 25, 2008 von Sapine Bei welchem Broker bist Du? Vielleicht hilft Dir auch die Erklärung etwas weiter. Es gibt da offensichtlich noch mehr als die von mir beschriebene Variante. Nachtrag zu oben: Natürlich musst Du beim deutschen Finanzamt eventuelle steuerpflichtigen Erträge aus dem US-Depot angeben. D.h. z.B. Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der Spekufrist oder Dividendeneinnahmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juli 25, 2008 · bearbeitet Juli 25, 2008 von NautilusIII Bei welchem Broker bist Du? Vielleicht hilft Dir auch die Erklärung etwas weiter. Es gibt da offensichtlich noch mehr als die von mir beschriebene Variante. Nachtrag zu oben: Natürlich musst Du beim deutschen Finanzamt eventuelle steuerpflichtigen Erträge aus dem US-Depot angeben. D.h. z.B. Gewinne aus dem Verkauf innerhalb der Spekufrist oder Dividendeneinnahmen. Ich bin da bei SmithBarney. Die bieten auch dieses Formular W-8BEN an; vermutlich muss ich das ausfüllen damit keine US Steuern anfallen, klingt zumindest so. Beim deutschen Finanzamt angeben heißt aber dass ich das mit der Steuererklärung selbst ("manuell") machen muss, es wird nichts automatisch abgeführt, richtig? Dh für mich dass ich erstmal die ganze "Asche" :-) (abzgl. Transfergebühren) auf mein deutsches Konto bekomme und dann selbst über die Steuererklärung noch versteuern muss, richtig? Wenn ich die RSUs vor 2 Jahren bekam, fallen dann überhaupt noch (deutsche) Steuern an? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juli 25, 2008 · bearbeitet Juli 25, 2008 von NautilusIII Also, nun hab ich da mal angerufen (in Amiland ists ja noch früh *g). Ich habe die Aktien noch nicht, ich bekomme die im November. Für jedes RSU (Unit) bekomme ich 1 Aktie. US Steuer (zur deutschen Besteuerung konnten die mir natürlich nix sagen) wird fällig wenn diese Umwandlung durchgeführt wird. Normalerweise wird die Steuer so umgesetzt dass ein Teil der Aktien "zurückgehalten" werden (quasi als Steuer "abgezogen"). Wieviel genau zurückgehalten wird ist vom RSU Plan des Arbeitgebers und anderen Faktoren abhängig. Soviel dazu. Dann habe ich mich mal online bei SmithBarney eingelogged; irgendwo stand dann das hier. Für mein RSU Programm steht bei Tax Payment Method WTC (es gibt da verschiedene Verfahren). In der Hilfe stand dann auch was WTC bedeutet: Withhold to Cover - A surrender of shares back to the company, that equals the amount of taxes needed for tax withholding, you receive the remaining share amount. Ferner fand ich dann diese Angabe: Tax Withholding The taxes displayed on this page are based upon the rates provided to Smith Barney by your employer and may be computed at the award level. Total Withholding: 0.00% Dh wohl dass die für mich keine US Steuer abgeführt wird, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
marcel Juli 26, 2008 · bearbeitet Juli 26, 2008 von marcel Ich habe zuletzt vor 3 Jahren Mitarbeiteraktien aus meinem US-Depot verkauft, damals auch bei Smith & Barney (ist jetzt bei etrade). Da wurden keine Steuern einbehalten, lediglich ca. $40 Gebühren bei 10k Auszahlung. Das W8-Formular hatte ich denen allerdings gleich bei Depoteröffnung geschickt. Ich hatte die Aktien auch direkt bekommen und nicht über Optionen o.ä. Die stammten aus einem Sparplan mit 15% Preisnachlass, der auf der Gehaltsabrechnung als geldwerter Vorteil versteuert wurde. Marcel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF Juli 26, 2008 Ich hab jetzt mal das W8-BEN online bei SmithBarney ausgefüllt. Ich hoffe damit werden dann keine Steuern mehr abgezogen wenn es soweit ist. Kann man ja leider nirgendwo nachlesen wieviel % für welchen Fall bei Steuerausländern fällig werden :-( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF November 23, 2008 So, jetzt wirds spannend. Das W8-BEN hatte ich ja vor Ewigkeiten schon ausgefüllt. Am 13.November wurde ein Teil der RSUs (56 Aktien) zuteilungsreif. Tja, aber die haben mir nur 31 von 56 in mein Depot gelegt und die restlichen 25 als "Steuer" zurückgehalten? Was ist das denn fürn Mist? Wieso führen die in USA Steuern ab indem sie Aktien zurückhalten und v.a. wieso soviel - das sind ja fast 50%?!?!? Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine November 23, 2008 Ich kenne das auch so, dass ein Teil der Aktien erst gar nicht eingebucht wird und sofort für die Steuern verwendet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Skeptiker November 23, 2008 Ich weiss nicht, welche Steuermethode wann oder ob verwendet wird, aber ich glaube es hat mal Probleme damit gegeben, dass man die Steuern in bar haben wollte. Nur sind später die Aktien so weit gefallen, dass da gar kein Geld mehr für Steuern da war: Also auf einmal derbe Steuerschulden ohne entsprechendes Einkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AnNaWF November 23, 2008 Ich weiss nicht, welche Steuermethode wann oder ob verwendet wird, aber ich glaube es hat mal Probleme damit gegeben, dass man die Steuern in bar haben wollte. Nur sind später die Aktien so weit gefallen, dass da gar kein Geld mehr für Steuern da war: Also auf einmal derbe Steuerschulden ohne entsprechendes Einkommen. Schon verständlich, aber wieso überhaupt US Steuern? Es gibt doch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA und ich hab das W-8BEN auch ausgefüllt gehabt - ich verstehs nicht. Und, v.a. was ist das für ein kranker Steuersatz? Das sind ja fast 50% :-( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag